Volltext Seite (XML)
krau düng ei»' ölbe r, txel. »tag, ri großt> önburg!' he, dieselbe Thieme annsdot ^Bow 7 zu vol lerden ! mr. O bta der Stal orbmache rn lsdruff. nieder;» ThmM Nüssen, Siebtnlthn nnd die Umgegenden. Imtsölnkl für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezöge» 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verla« vrn Murtin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Beiger daieldst. No. 143. DmmersLag, Seu 3. Dezember 18S6. Die Abänderung der Unfallversicherungs- gesetze. Dem Reichstage ist, wie bekannt, kürzlich eine neue Vorlage sozialpolitischen Charakters zugegangen, welche auf verschiedene Abänderungen und Ergänzungen des von reichswegen bestehenden Unfallversicherungsgesetzes zielt. Nach den getroffenen geschäftlichen Festsetzungen für die Reichstagsarbeiten soll diese sozialpolitische Novelle mög lichst noch vor den parlamentarischen Weihnachtsferien zur ersten Lesung gelangen, so daß eine Betrachtung ihrer her vorragendsten Züge wohl nicht unangebracht erscheint. Zu nächst spricht der betreffende Gesetzentwurf eine ziemlich erhebliche Erweiterung des Kreises der unfallversicherungs pflichtigen Gewerbe und Betriebe aus: Es sollen in den selben einbezogen werden jene Arbeiterkategorien des Bau gewerbes, welche bislang der staatlichen Unfallversicherung noch nicht unterlagen, ferner verschiedene gewerbliche Be triebe, welche zur Zeit nur theilweise unter den Unsall- versicherungsgesetzen stehen, wie z. B. die Apotheken und die Schlächtereien, dann häusliche und sonstige Dienste — doch mit Ausnahme der Dienstboten —, weiter die mit einem Handelsgewerbe verbundenen Lager- und Fuhr werksbetriebe, endlich die Seefischerei und die kleine See schifffahrt. Es erfährt demnach der Kreis der Unfallversicherungs- Pflichtigen Betriebe und Gewerbe durch das, neue Gesetz abermals eine nicht unbeträchtliche Erweiterung, was vom sozialpolitischen Standpunkte aus gewiß nur mit Geuug- thuung begrüßt werden kann. Anderseits läßt sich freilich auch nicht leugnen, daß die angekündigte Maßregel den Unternehmern und Arbeitgebern eine erneute Vermehrung der ohnehin schon bedeutenden finanziellen Lasten in be stimmte Aussicht stellt, welche ihnen die Sozialpolitik auf erlegt, es wäre nur zu wünschen, daß die jüngste Reform der staatlichen Unfallversicherung in ihren finanziellen Wirkungen mit thunlichster Schonung der Interessen der Unternehmerschaft zur Ausführung kommt. Im Weiteren ist die Vorlage namentlich dadurch bemerkenswerth, daß sie der See-Berufsgenossenschaft die Befugniß überträgt, für die Seeschiffer und Seefischer eine besondere Einrich tung für deren Jnvaliditäts- und Altersversicherung zu begründen und außerdem zu Gunsten der Hinterbliebenen von Seeleuten eine Wittwen- und Waisenversorgung in das Gesetz aufzunehmeu. Mit letzterer Bestimmung wird eine scharf hervorstechende Steuerung in die Arbeiterver sicherung eingeführt, ihren Anlaß bilden indessen lediglich die eigenartigen Verhältnisse im Seemannsbernfe. Einer seits sieht sich der Seemann durch Gefahren und Krank heiten in feinem angestrengten Berufe besonders gefährdet, anderseits kommt er verhältnißmäßig selten in die Lage, eine Invaliden- oder gar Altersrente zu erwerben, so daß eine Wittwen- und Waisenversorgung für die Seeleute allerdings wichtiger werden kann, als die Jnvaliditäts- und Altersversicherung. An eine Verallgemeinerung der geplanten Wittwen- und Waisenversorgung ist aber vor läufig gewiß nicht zu denke«, einer solchen grundsätzlichen Ausdehnung der Arbeiterversicherung würden schon gewich tige finanzielle Bedenken entgegenstehen. Endttch schlägt der neue sozialpolitische Gesetzentwurf noch eine ßanze Reihe von Abänderungen und Verbesse rungen versicherungstechnischer Statur vor, von denen etwa die Aeuderung in der Vertheilung der Entschädigungs- Pflicht auf mehrere Berufsgenossenschaften, die Zulassung der Kapitalabfindung für kleine Reuten, die Ausdehnung der Rechte auf den Bezug der Rente und die Verein fachung bei der Behandlung von Haupt- und Nebenbe- trieben zu erwähnen wären. Jedenfalls wird es an par lamentarischen Kämpfen über diesen wichtigensozialpolitischen Vcrathungsstoff im Reichstage nicht fehlen, doch darf man vwhl schon jetzt nicht daran zweifeln, daß die Novelle zu den Unfallversichernngsgesetzeu schließlich zur Annahme ge- angt. Mit ihrer Genehmigung würde die bestehende staat- uche Unfallversicherung eine immerhin bemerkenswerthe Ergänzung erfahren, durch welche eine größere Lücke in dieser umfassenden Gesetzgebung ausgesüllt wird. Tagesgeschichte. .Der Kaiser ließ sich am 27. d. M. in Altona beim Grafen Waldersee eingehenden Bericht über die gejammte >trciklage machen. Staatssekretär v. Bötticher erbat von Hamburgischen Behörde Bericht über die Streiklage. Einen öffentlichen Skandal nennt die Berliner „Volks zeitung" sehr richtig den schwachen Besuch des Reichstages. „Noch nicht der vierte Theil der Abgeordneten hält es der Mühe für werth, in den Sitzungen zu erscheinen. Eine derartige epidemische Pflichtvergessenheit drückt den Reichs tag als Institution in schandbarer Weise herunter. Wer ein parlamentarisches Mandat annimmt, um es nicht aus zuüben, der soll es lieber seinen Wählern zur Verfügung stellen, damit er durch einen Nachfolger ersetzt werde, der es ernster meint mit seinen übernommenen Pflichten. Der Anblick, den der leere Sitzungssaal andauernd bei den wichtigsten Berathungen bietet, ist eine Schmach für diejenigen, die ihre Pflicht als Volksvertreter erfüllt zu haben glauben, wenn sie sich Visitenkarten mit dem Zusatz „M. d. R." haben drucken lassen und einige Dutzend davon bei den Ministern und den Chefs der Reichsämter von wegen der späteren Einladungen zu den üblichen parlamentarischen Abenden abgegeben haben." lieber das Befinden des irrsinnigen Königs Otto von Bayern, der bekanntlich schon über ein Jahrzehnt in dem Waldschlosse Fürstenried lebt, erhält die „Franks. Ztg." eine Mittheiluug von gut unterrichteter Seite. Da nach ist in dem Zustande des Königs eine Verschlimmerung nicht eingetreten. Der jetzt im 49. Lebensjahre stehende unglückliche Fürst hat sogar manchmal einige lichte Momente und giebt sich in solchen auch der Unterhaltung mit seiner Umgebung hin. Dieselbe besteht aus dem Hofmarschall und zwei anderen Kavalieren, einem Hofkaplan und einem Hosarzte, welche zusammen speisen. Manchmal läßt König Otto sich zu Tisch laden, doch speist er nicht mit ihnen, sondern nascht zuweilen heimlich von den am Buffet stehenden Sachen. Manchmal allerdings steckt er auch, wenn er sich im Parke befindet, Gras und Erde in den Mund. Große Freude hatte König Otto früher, als er noch in der Fasanerie Schleißheim wohnte, an dem Wilde und es machte ihm besonderen Spaß, wenn in den Fallen, welche zum Schutze der Fasaneu von den Jägern aufgestellt wurden, Raubzeug, wie Füchse, Marder oder Iltisse, sich gefangen hatten, Der Haushalt, der für König Otto be steht, ist in Allem vornehm. Die Tafel ist reich besetzt, die Getränke sind gut, Champagner ist des Königs Lieb- lingsgeträuk, doch werden ihm natürlich gewisse Grenzen gezogen; der König war auch ein leidenschaftlicher Ciga rettenraucher, jetzt raucht er weuiger. Seine Bewegungs freiheit ist natürlich beschränkt; innerhalb der Mauer, welche schon früher um das Schloß Fürstenried gezogen wurde, ist jetzt eine zweite gebaut worden. Als einmal ein Lakai einen Rettig und einen steinernen Maßkrug mit Bier ge füllt stehen ließ und König Otto dies bemerkte, wußte er sich ungesehen dieses für ihn kostbaren Schatzes zu bemäch tigen und den Krug rasch zu leeren. Im Ganzen ist der König ruhig und gefügig und ohne Kenutniß seines trost losen Zustandes. Die Stallungen für ihn und feinen Hofstaat sind mit edlen Pferden reichlich ausgestattet, denn es werden viele Spazierfahrten gemacht. Neben dem Arzte und Apotheker sind noch einige Wärter um die Person des Königs. Eine Äbtheilung Infanterie unter dem Kommando eines Offiziers bildet die Schloßwache. Hamburg, 30. November. Die Anzahl der am Streik Betheiligten ist von der Streikkommission noch nicht festgestellt worden, soll aber bis gestern 13,000 Mann be tragen haben. Darunter befinden sich 8000 Verheirathete mit 17,000 Kindern. Morgen beginnt die Unterstützung. Sie beträgt für Unverheirathete 8 Mark, für Verheirathete 9 Mark und für jedes Kind 1 Mark für die Woche. Die Streikenden glauben, etwa 3 bis 4 Wochen diese Unter stützung aufrecht erhalten zu können. Mehrere Lagerhaus gesellschaften haben ihre Leute, die nicht streikten, entlassen und lassen den Betrieb vollständig ruhen. Die Arbeiter verhalten sich andauernd ruhig. Die Hafenarbeiter von Bremerhaven, Geestemünde, Lehe und Nordenham haben sich mit den Ausständigen in Bremen und Hamburg für solidarisch erklärt und sich verpflichtet, kein Schiff zu löschen, welches wegen des Aus standes von Hamburg oder Bremen nach den Häfen an der unteren Weser zum Ausladen gesandt wird. Die Arbeit soll dagegen nicht niedergelegt werden. Der Streik der Hafenarbeiter in Hamburg und Bremen ist offenbar noch im Zunehmen begriffen. Soviel besagen übereinstimmend die in ihren Einzelheiten vielfach unklaren Meldungen. Die Gefammtzahl der Ausständigen wird schon jetzt in Hamburg auf 11000 geschätzt und diese Zahl wird sich offenbar noch vermehren. Schauerlente, Ewcrführer, Schiffsreiniger, Schiffsanstreicher, Kesseljungen, u. s. w., alle haben sie sich völlig unter das Scepter der sozialdemokratischen Agitatoren gefügt, die nun immer mehr in den Vordergrund treten und die Leitung des Streiks in die Hand nehmen. Den neuesten Nachrichten zufolge scheint der Streik sich unter dem Einflüsse des sozialdemo kratischen Druckes uunmehr auch auf die Arbeiter anderer Berufszweige ausdehnen zu sollen. Auch die Arbeiter der Hamburger Wasserwerke und der Gasanstalt scheinen den Lohukampf aufnehmen zu wollen. Es sind also zweifellos ernste Vorgänge, mit denen man es zu thun hat. Die Forderungen, die fettens der Arbeiter gestellt werden, sind theilweise so exorbitant, daß ihre Gewährung von vorn herein ausgeschlossen erscheinen mußte. Für eine Arbeit, die keinerlei Ausbildung voraussetzt, würde — wie die „Schifffahrts- und Seehandels-Korrespondenz" mittheilt — wenn die Forderungen in vollem Umfange gewährt würden, ein Lohn bezahlt werden, der in keinem Verhält- niß zu den allgemeinen Erwerbsverhältnissen stände. Daß diese Lohnerhöhung sich nicht nur auf diejenige» Arbeiter kategorie» beschränkt hätte, die mit den Forderungen bis jetzt hervorgetreten sind, sondern daß nach und nach alle Hafenarbeiter mit entsprechenden Anliegen hervorgetreten wären, war vorausMsehen und findet in dem bisherigen Verlauf der Arbeiterbewegung seine Bestätigung. Es blieb den Betriebsunternehmern daher nichts weiter übrig, als sich zum Kampf bis aufs äußerste gefaßt zu machen; früher oder später mußte es doch zu einer solchen Kraftprobe kommen. Die bedrohliche Lage, in welche alle mit der Schifffahrt in Verbindung stehenden Unternehmungen, wie Schiffswerften rc., durch die Arbeiterbewegung gerathen, zwiugt diese, sich enger zusammen zu schließe» und mit de» Rheder» gemeinsame Sache den Streikenden gegenüber zu machen, denn es steht außer Frage, daß ein für die Hafenarbeiter günstiger Verlauf auch für diese Etablissements ähnliche Kalamitäten nach sich ziehen würde. Sehr be merkenswerth wäre es jedenfalls, wenn die Annahme ihre Bestätigung finden würde — und es gewinnt immer mehr den Anschein, daß es der Fall sein werde -, wonach der ganze Streik auf englische Einflüsse zurückzuführen sei. Vom Bunde der Landwirthe. Der am 27. und 28. November d. I. im Reichstagsgebäude zu Berlin zu- sammeugetretene Gesammiausschuß des Bundes der Land wirthe faßte einstimmig folgende Resolutionen: 1. Die ver bündeten Regierungen sowohl wie die Reichstagsmajorität haben dem Antrag des Bundes auf Befestigung der Ge treidepreise auf mittlerer Höhe in der laufenden Session im Winter 1895—96 als den Bestimmungen der Handels- vertrßde entgegenstehend und als unausführbar abgelehnt. Der Bund der Landwirthe hat sich nach Kräften bemüht, seine entgegengesetzte Ueberzeugung in eingehendster Weise politisch und wissenschaftlich zu begründen. Die Lage der Landwirthschaft bietet nach wie vor ein trostloses Bild. Die Gründe, die von der Landwirthschaft für den Antrag auf Schaffung von mittleren Getreidepreifen eingebracht wurden, haben für Produzenten wie für Konsumenten ihre ungeschmälerte Bedeutung behalten. Da die Wiederem- brinaung dieses Antrages im Reichstage in der jetzigen Session, weil diese nur die Fortsetzung der Session des letzten Winters ist, unangebracht erscheint, so muß um so mehr von den verbündeten Regierungen erwartet werden, daß sie andere, durchgreifende Mittel für die Rettung der deutschen Landwirthschaft zu ergründen und durchzuführen suchen, welche den Handelsverträgen ihrer Meinung nach nicht widersprechen und ausführbar sind. Es tritt diese Verpflichtung an die verbündeten Regierungen nach An sicht des Bundes um so dringender heran, als die bisher von denselben in Aussicht genommenen bezw. leider in überaus' langsamer Weise zur Anwendung gebrachten Mittel die erwartete Hilfe in keiner Weise zu bringen vermochten und die Regierungen selbst sowohl die Nothlage der Land wirthschaft, wie die sozialen Gefahren, welche sich aus ihrem Rückgänge ergeben, vollkommen anerkannt haben. 2. Der Börsenausschuß, wie er durch 8 3 des Börsenge setzes vom 22. Juni 1896 als Sachverständigenorban des Bundesrathes geschaffen ist, muß als eine Institution von weittragendster Bedeutung für die wirksame Durchführung der jetzt gesetzlich angebahnten Reform der Börse betrachtet werden. Es ist deshalb mit ganz besonderer Sorgfalt darauf zu achten, daß die Begutachtung der einschlägigen Fragen durch den Börsenausschuß dem Bundesrathe die