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oihtlM für Mskch ThuM Dsen, Menlehn md dir Umgegenden. 18S«. i ImlsblaU M die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. scheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. A Druck und Verlag von Martin Berger IN Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger dafelbst. DimtsLKÄ, vSN 3. November Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 30. Oktober 1896. t ihren W , !. »uf°n "erb- h^ge 2! fft erflehte» , « o Gnade, Derseibe verfolgt in erster Linie den Zweck, das so genannte Handelsprivatrecht, nämlich die dem Handel als derjenigen wirthschaftlichen Thätigkeit, welche den Austausch und Umsatz der Waaren vermittelt, eigenthümlichen Rechts sätze mit den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in Einklang zu bringen. Um diese Aufgabe entsprechend lösen zu können, mußten in dem neuen Entwurf alle die jenigen Vorschriften weggelassen werden, die unmittelbar im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten oder welche doch ohne Weiteres aus dessen Vorschriften abzuleiten sind. Daneben sind auch solche Bestimmungen in dem Entwürfe des künf tigen Handelsgesetzbuches weggeblieben, die unbedenklich durch die betreffenden Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetz buches ersetzt werden konnten. Hierdurch erhält das neue Handelsgesetzbuch den Charakter eines Rechtes der Kauf leute, eines Gesetzesrechtes, welches das sogenannte Handels gewohnheitsrecht nicht mehrfesthält, wie es das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch in Artikel I gethan hat. Denn der Entwurf erweitert dem alten Handelsgesetzbuch gegen über den Kaufmannsbegriff, die Kaufmannseigenschaft, wie er, um nur ein concretes Beispiel anzuziehen, alle Unter nehmungen der Verarbeitung selbstgewonnener Rohpro dukte künftig als Handelsgeschäfte gelten läßt, was bislang nicht der Fall war. Der Entwurf des neuen Handelsge setzbuches verleiht überhaupt jedem Gewerbetreibenden, dessen Unternehmen nach Art und Umfang des Betriebs kauf männisch gestaltet und dessen Firma eingetragen ist, die Kaufmannseigenschaft, und behandelt ihn demgemäß in seinen Bestimmungen, und sicherlich liegt hierin für das Handels gewerbe eine bemerkenswerthe Errungenschaft. Gewiß weist das neue Handelsgesetzbuch in seiner vor liegenden Gestalt noch verschiedene Mängel und Schwächen b Auf Folium 54 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts wurde heute die Firma Richard weise in Wilsdruff und als deren Inhaber der "Mann Herr Otto Richard Weife daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht W-lsÖrrrff, den 29. Oktober 1896. Bekanntmachung. Sonnabend, den 14. November M. Js. Vormittags 11^ Uhr Königliche Amtshauptmarmschaft. van Siilivavtvv. Der Stadtgemeinderath. Bnrsian, Bgmstr. BskmmtmKchmzg. Nach gesetzlicher Vorschrift sind alle diejenigen Personen «ränzrlrchs« Geschlechts, welche" a., das 25te Lebensjahr erfüllt haben, d., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen noch im Lause der letzten zwei Jahre bezogen haben, c., unbescholten find, 6., seit 3 Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, , s., mindestens 9 Mk. direkte Staatssteuern jährlich zu entrichten haben, Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet. Solches wird hierdurch niit dem Bemerken zur öffentlichen Keuutniß gebracht, daß die hiernach Verpflichteten zur V-rmei-nn» von Gr-nnngsflrafen bis längstens 15. November d. I. Antrag auf Verleihung des Büraerrechts bei dem unterzeichneten Stadtrathe zu stellen haben. Wilsdruff, am 20. Oktober 1896. Der S t a d L r a t h. . Bursian, Bgmstr. Bekarmtmachmtg. UäMen SmmabcnS, den 7. November vi I. Nachmittags 4 Uhr iämmereigcbüt.de öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden. Das MrnLestgebst beträgt l860K Mark. Der Zuschlag unterliegt der Genehmigung des Stadtgemeinderathes. Die weiteren Bedingungen werden im Versteigerungstermine, der 1 Stunde ansteht, bekannt gegeben. Kauflustige werden in das Sitzungszimmer im Kämmereigebäude ergebenst eingeladen. Wilsdruff, am 2. November 1896. , Hexerei auch nach !, iaths- und s, dessen Schlau rren in 8*2 t ihren llung gebe» l in deutlich 1'^ z natürlich fs i Glück ließ die merkwiliA smal ohne H nstler sich, 2 hielten, i»^ Zuerst Heu, dann h .'ren Anblick s rchen die Se», dann anerk»^ verkündet, andern eine'^ >sssen Schw»s< >; dann rei^i fenthalte liarionettene^ ls die kurz !' jF. LI Entwurf des neuen Handelsgesetzbuches. ^Zu den wichtigeren Berathungsstoffen der herange- winterlichen Sitzungsperiode des Reichstages wird gütlich u. A. auch der Entwurf eines neuen Handels- hAuches gehören, der im Neichs-Justizamte ausaearbeitei lü, En und in seinen Grundzügen bereits zur Veröffent- gelaugt ist. Das bisherige Handelsgesetzbuch für Hantsche Reich, welches noch aus den letzten Jahrzehnt ^Mischen Bundes stammt, hat sich zweifellos ganz gut L?Nt, die fachliche Richtigkeit seiner in länger als dreißig- Geltungsdauer erprobten Vorschriften und seine äußerliche Fassung haben sich die Zufriedenheit Mstnannischen Kreise Deutschlands niit der seitherigen !V^öesetzgebung in hohem Grade erworben. Aber stmer allseitig anerkannten Vortrcfflichkeit vermochte M sule Handelsgesetzbuch den veränderten Lcrkehrsverhält- ""d den mächtig sich Bahn brechenden sozialen An- ^Ila k>er neueren Zeit doch nicht allenthalben Nech- Su tragen, und schon deshalb machte sich eine Ab- dhi, ung des geltenden Handelsrechtes nothwendig. Außer- beugte das werdende Bürgerliche Gesetzbuch für s üsche Reich dadurch, daß es eine Reihe den Handels- -^treffende Fragen berührt, ebenfalls eine Abänder- 'M^lehentlich Ergänzung der gegenwärtig in Kraft be- -^udelsgesetzlichen Bestimmungen. Infolgedessen boüwe Reichsregierung, eine gründliche Revision ^il k;Neuden Handelsgesetzgebung vornehmen zu lassen, das Reichs - Justizamt im Verein mit einer Mud'Mon von Sachverständigen aus den Kreisen des Fundes und von hervorragenden Juristen betraut voviü - Ergebniß dieser sorgfältigen Erörterungen stellt uusige Entwurf des neuen Haneelsgesetzbuches dar. - von de» im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt, besuchten, E - ... bestehendes', metten sind alte ortents^ 'chen, doch Die Entsteh»^ m Styl, ja was später, Freitag, Ven is. Nsvemder d. Js. 1V Uhr Vormittags ^Ngt an hiesiger Gerichtsstelle 1 Pferd zur öffentlichen Versteigerung. Wilsdruff, am 29. Oktober 1896. Sekr. Ger.-Vollz. ze, lebte da^ icher Mann. nz vorzügli-hj Unfall ein Bühne erschs^ ndig zu ernä^ e, wie es h zur ErfinA istruirte er jeater, übte^ e auch ernH die Beiden^ von Stach m. Ueberall!'< all und erzch e aber nack,^ wandten, ckO ternehmung ! nn den bch ' Schauspiels so täuschend 'j vor, wenn s oll fich bew« iuandersprach gemeinen Nfl )iugen zugch: auf, aber nach den bereits ausgesprochenen zahlreichen Ur- thcilen aus deu Kreisen der kaufmännischen Welt über dies Reformwerk sind dessen Grundbestimmungen völlig sachgemäß und den Bedürfnissen des praktischen Lebens an gepaßt. Man darf daher die entschiedene Hoffnung hegen, daß diese Kernpunkte bei der bevorstehenden Revision des ersten Entwurfes des neuen Handelsrechtes unberührt bleiben werden und daß dann die umgearbeitete eigentliche Vor lage die Zustimmung des Bundesrathes und des Reichs tages finden wird. Getreidepreife und Getreidefpekulation. Es giebt offenbar einige wirthschaftlich ganz günstige Einwirkungen der Getreidespekulation. Dieselben bestehen hauptsächlich darin, lleberfluß oder Vorrathsmangel auf dem großen Weltmärkte auszugleichen und ganz unver mittelt hohes Steigen oder tiefes Sinken der Getreide preise zu verhindern. Leider paart sich aber sehr oft die gierige Gewinnsucht bei Spekulanten häufig in solcher über triebener Weise mit der Spekulation, daß diese in der je weiligen Richtung viel zu viel des Guten thut und dann wieder Unheil schafft. Eine allmählich maßvolle Erhöhung der Getreidepreife ist gewiß allen Landwirthen zu gönnen, ihre Ursachen liegen auch in den letzten Ernteergebnissen begründet und werden außerdem von dem guten Geschäfts gänge in der Industrie unterstützt, aber in der blind wilthenden Gewinnsucht ist es offenbar wieder einmal zu Ausschreitungen der Getreidespekulation gekommen. Während die steigende Bewegung der Getreidepreise bis vor Kurzem verhältnißmäßig ruhig vor sich ging, artete sie in der ab gelaufenen Woche zur wilden Preistreiberei aus, Preis steigerungen, wie sie auf den nordamerikanischen und eng-