Volltext Seite (XML)
IfrüchtK t finden, ihr Zn« zwar in M nicht ne zwe4 >an aber en Obß- tung p bst nutz- :folgreich och ganz t werden m. Wir hienenen echt veo lg, oder Dan.« obei die rnhäuser en Keße! te nicht nd, daß läßt die in eine" wer ein h gedeckt ,rt oder in einein :r nW Stunt! > heiß in ewärint! werden, , ist or>n der M' e WM terieben! cks aE jen, ab »nt ur (Sk >ie Mail last nack ar>t irühjah^ ist armiere"' Obst-- 'I >»?, e Gebit : zurück' ertuchs^ gerieben, iefangen- a A" L K-S >cr >et- .0» r - S st- -,en^»sn an oppe"^ chre, LU an^S Näßigi^ weit « n« 4 »en t werd!^ Thlllandt, Mn, Mtnlehll und die UmgtMden. —— Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen^ für das Agl. 2lmtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und Mar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Ns. 117. Druck und Verlag von Martin Berger m MlSdvm. — BerartwoMch Mr die Redaktion Martin Berger daselbst. Sormabend, den 3. Oktober 1896. Bekanntmachung, die chemische MZtersuchzmg des Weines betr. Auf Grund des § 12 des Gesetzes, betr. den Verkehr mit Wein, weinhaltigen und weinähnlichen Getränken, vom 20. April 1892 hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 11. Juni dieses Jahres eine Anweisung zur chemischen Untersuchung des Weines festgestellt, nach welcher die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Nahrungsmittel gesetzes vom 14. Mai 1879 erforderlichen Weinuntersuchuugeu in Zukunft vorzunehmen sind. Die Anweisung ist als Anhang zu Nr. 27 des Ccntralblattes für das Deutsche Reich vom 3. vorigen Monats (Seite 197) veröffentlicht worden. Sonderabdrücke dieser Anweisung können von der Verlagsfirma des Centralblattes für das Deutsche Reich Carl Hahmann, Berlin V/., Mauerstr. 44, zum Preise vou 10 Pfg. für das Stück bezogen werden. Ergangener Verordnung gemäß werden die Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes angewiesen, darauf zu achten, daß die Chemiker bei allen in ihrem Auf trage auszuführenden Weinuntersuchurigen sich nach der bezeichneten Anweisung richten. Durch die neuen Vorschriften wird übrigens die Anwendung einer Reihe von Waagen, Gewichten und Meßgeräthen bestimmten Inhalts bedingt, von deren Einrichtung und Genauigkeit selbstverständlich das Ergebniß der Untersuchungen wesentlich beeinflußt wird. Während die Waagen und Gewichte, welche zu benutzen sein werden, schon seit längerer Zeit mit hinlänglicher Zuverlässigkeit und Genauigkeit hergestellt werden, ist das Gleiche bei den Meßgeräthen nach den bisherigen Erfahrungen nicht der Fall. Sie sind, soweit sie nicht schön mit der Absicht hcrgestcllt werden, nach der Fertigstellung ihre amtliche Aichung herbeizuführen, vielfach ungenau, fo daß eine Nachprüfung zur Ermittelung der Abweichungen ihrer Angaben von der Richtigkeit sich nicht umgehen läßt. Diese Nachprüfung ist aber für den mit den einschlägigen Untersuchungen hetrauten Chemiker im Hinblicke auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Meßgeräthe sehr zeitraubend und mühevoll und bietet überdies nicht immer unbedingte Gewähr für die Richtigkeit des Ergebnisses. Um diesen Mißständen abzuhelfen und um ein thuulichst zuverlässiges und gleichmäßiges Resultat der für amtliche und öffentliche Zwecke erfolgenden Weinuntersuchungen herbeizuführen, hat das Königliche Ministerium des Innern angeordnet, daß bei den nach Maßgabe der neuen Anweisung vorzunehmenden Untersuchungen vom 1. April 1897 ab zum Mindesten die nachstehend unter O aufgeführten, unmittelbar zu Abmessungen bestimmter Mengen dienenden Geräthe amtlich geaicht sein müssen. Zur Namhaftmachung von Firmen, von welchen Meßgeräthe der bezeichneten Art bezogen werden können, hat sich die Kaiserliche Normal-Aichungs-Kommission auf Wunsch von Betheiligten bereit erklärt. Den obengedachten Polizeibehörden wird dies zur Nachachtung hierdurch eröffnet. Meißen, am 14. September 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. D I. Kolben auf Einguß. 1. Kolben zu 1 Liter Inhalt 2- „ „ 0,2 „ „ 3 01 4. „ „ 0,005 „ II. Vollpipettcn. 5. Vollpipetten zu 100 ccm Inhalt 6. „ „ 50 „ „ T „ „ 25 „ „ 8. „ „ 20 „ 9 15 10. „ „ 10 „ „ 11. V » 6 „ „ III. Meßpipetten. 12. Meßpipetten zu 5 ccm Inhalt, getheilt in 0,1 ccm I V. Cylinder auf Eiuguß. 13. Cylinder zu 200 ccm Inhalt, getheilt in 1 ccm 14. „ „ 100 „ „ „ „ 0,5 „ 15. „ „ 50 „ „ „ „ 0,2 „ V. Büretten. 16. Büretten zu 50 ccm Inhalt, getheilt in 0,1 ccm 17. „ „ 10 „ „ „ 0,02 „ . Bekanntmachung. Im sogenannten Saubachgrunde zwischen Wildberg und Neudeckmühle bei Klipphausen wurde eine Lylinderuhr, welche hier verwahrt liegt, gefunden. Solches wird unter Bezugnahme auf 8 239 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Finder der Uhr das Eigenthum daran er wirbt, wenn sich innerhalb Jahresfrist vom untengesetzten Tage ab kein zur Abforderung derselben Berechtigter hier meldet. Meißen, am 28. September 1896. . . Königliche Amtshauptmannschaft. vor, Schroeter. Aufgebot. Auf Antrag 1. des Fleischermeisters Robert Paul Mühlbach iu Koßmaunsdorf, 2. des Privatus Erust Julius Silbermann iu Hühndorf wird zur Todeser klärung zu 1. des Kaufmauns Robert Mühlbach zu 2. des Gotthelf Leberecht Trept vou bereu Leben seit zu1. 1875, zu 2. 1861 weder durch sie noch durch andere Nachricht vorharden ist, das Aufgebotsverfahren eiugeleitet. Die genannten Robert Mühlbach und Gotthelf Leberecht Trez-t werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermiu am 14. April 1887, Vormittags 1V Uhr sich zu melden, widrigenfalls sie für todt werden erklärt werden. Wilsdruff, am 28. September 1896. Königliches Amtsgericht. Dr. Ksngloff. Schneider. Bekanntmachung. Jin I'arlt« »in nntvrsn Und»« sollen Sonnabend, Sen I«. Oktober S. I., Nachmittags 4 Uhr, . .. . UL 20 Stück geschlagene knIenstsmmS, 40—60 cm untere Stärke, gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was hierdurch zur öffeut- "en Kenntnis; gebracht wird. Wilsdruff, deu 2. Oktober 1896. Der Stadtgemeinderat h. Bursian, Bürgermeister.