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Thmüt, Uchen. Likbtklchn M die UMMliden. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene'Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H A. Verger doielbp. No. 73. E Dienstag, den 23. Jimi s 18S6. Bekanntmachung, das Baden in der Elbe betreffend. Mit Bezugnahme ans die an die Ortspolizeibehörden im Bezirke des unterzeichneten Königlichen Elbstromamtes betreffs der Llbbadeplätze unter dem 31. JnU vorigen Jahres erlassene Verfügung und die in. den betreffenden Amtsblättern abgedruckte bezügliche Bekanntmachung von demselben Tage wird hierdurch noch Folgendes angeordnet: 1., auf jedem freien Llbbadeplatze ist von der betreffenden Ortsbehörde mittels Tafelanschlages (Plakat) bekannt zu machen, daß das Baden in der freien Elbe an nicht be- 'anders abgesteckten Orten, sowie ohne Badehosen, bei Geldstrafe bis zn 60 Mark oder entsprechender Haftstrafe verboten ist. Von den eingangsgedachten Ortspolizeibehörden ist für jeden freien Elbbadeplatz eine geeignete Person mit der Aufsicht-führung zu beauftragen, mich haben Iie den Namen des Aufsichtsführenden längstens binnen 8 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet anher anzuzeigen. Meißen, am 18. Juni 1896. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. von 8«I»ravtvr. "Mn sch,» iMnnai offen heraussagen, müssen sich also schon einmal zu einer größeren parlamentarischen Thätizkeit aus sen, wenn der Reichstag seiner Pflicht genügen und das , ^rgerNche Gesetzbuch bald vollenden will. Ganze Parteien A Theile solcher, die im Reichstage eine Mehrheit ausmachen Wurden — die Nationalliberalen, die Konservativen, das Centrum, Polen, die freisinnige Vereinigung und andere Gruppen — das Bürgerliche Gesetzbuch alsbald zu Stande bringen; "dd eß würde unzweifelhaft erreichbar sein, wenn alle Mit- Mder dieser Mehrheit beständig zur Stelle wären. Aber da nicht der Fall ist, haben die ebenso lückenhaft oder noch Ichaächer vertretenen Bestands eile der Minderheit es in der Hand, durch Aonstatirung jeweiliger Beschlußunfähigkeit, gelegent lich auch durch künstliche Herstellung derselben vermittelst der ^"ffernung einer Anzahl Mitglieder aus dem Saale, die Arbeit "m Bürgerlichen Gesetzbuch zu hindern. Nun sind außer diesem Namentlich noch zwei Aufgaben rückständig, die endgiltige Ge- lammtabstinimung über die Novelle zur Gewerbeordnung und u dritte Lesung des Margarinegesetzes. Für diese beiden Vor- Wn ist die genügende Mehrheit aber auch sehr schwer zu w'den. Man muß daher, wenn sich der Reichstag nicht bald usrafft, schließlich mit dem beklagenöwerthen Umstande rechnen, wegen Mangel an genügender Theilnahme die gesetzgeberischen kdriten im deutschen Reichstage stocken. kathung des Bürgerlichen Gesetzbuches nichts heraus, da der Schwerpunkt bei solchen Berathung-n in den Kommissionen des Reichstags liegt, denn weder das Plenum des Reichstags, noch das nach Millionen Bürgern zählende Laicnpublikum sind im sitzer selbst, an Bord. Die Kaiserin, welche anläßlich dieser maritimen Schauspiele ebenfalls in Kiel eingetroffen ist, begleitete an Bord des Aviso „Grille* die Segler. Dem Kaiser wurde die Genugthuung, daß der „Meteor" nach dreistündiger Fahrt als Erster das Ziel passtrte. Nach der Rückkehr der kaiserlichen Dacht von der Regatta fand an Bord derselben Frühstück zu zehn Gedecken statt. Nachmittags ^4 Uhr ging der Kaiser unter dem Salut der Geschütze an Bord der „Hohenzollcrn*, wo Abends größeres Diner war, an welchem neben den kaiser lichen Majestäten u. A. Prinz und Prinzessin Heinrich von Preußen, Herzog Ferdinand von Schleswig-Holstein «Sonder burg-Glücksburg, Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe und Admiral v. Knorr theilnahmen. Der Kaiser gedenkt nach den getroffenen Bestimmungen bis zum 26. d. M. in Kiel zu ver weilen. DerReichstag ist nunmehr trotz der vorgerückten Jahres zeit noch an die Spezialberathung der weitaus wichtigsten Vorlage der laufenden Session, des Bürgerlichen Gesetz buches, herangetreten. Die Berathung nahm am Freitag ihren Anfang, doch wurden zunächst eine "mehr als zweistündige Geschäftsordnungsdebatte beliebt, da ein Theil des Hauses sich mit der vom Präsidium vorgeschlagenen Erledigung des Bürger lichen Gesetzbuches noch vor dem Auseinandergehen des Reichs tages keineswegs einverstanden erklärte. Die Discussion wurde durch eine Anfrage des Centrumsabgeordneten Rintelen an die Regierung eröffnet, dahin gehend, ob die Regierung auch nach Erledigung des Bürgerlichen Gesetzbuches geneigt sei, keinen v. Bötticher gab die beruhigende Erklärung ab, daß der Reichs kanzler beabsichtige, dem Kaiser nach der zu hoffenden Verab schiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches die Vertagung des Reichstages im Hinblick auf die noch nicht völlig durchberathene Justizgesetz-Novelle vorzuschlagen. Alsdann erhob sich der Ab geordnete Eugen Richter, um die Zurückstellung der zweiten Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu beantragen. Er führte zu Gunsten dieses Verlangens ungefähr folgende Gründe an: Die für die Berathung eines so hochwichtigen Gegenstandes ungeeignete hochsommerliche Jahreszeit, die schon zurückgelegte mit schwerlichen Aufgaben überlastete Session, die fortgesetzt schwache Besetzung des Hauses, die schwierigen technischen Ein zelheiten der riesigen Vorlage; jedenfalls sei eine überhastete Spezialberathung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu vermeiden, man könne dasselbe ganz gut im nächsten Herbst erledigen. Den entgegengesetzten Standpunkt nahm der Centrumsführer Dr. Lieber ein. Er betonte, daß die nächste Session ebenfalls stark belastet sein würde, schon deshalb gelte es, die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches noch jetzt zum Abschluß zu bringen. Die eingetretene Hitze könne auch nicht als ein Grund für die Verschiebung der Weiterarbeit am Bürgerlichen Gesetzbuche gelten, der Reichstag habe früher bei derselben Temperatur schon weit weniger wichtige Vorlagen erledigt. Ferner seien nach den gründlichen Kommissionsverhandlungen in dieser Frage nur noch wenige Dffferenzpnnkte übrig geblieben, diese könnten jetzt im Plenum in aller Ruhe erörtert worden. Schließlich sei es Ehrensache für den gegenwärtigen Reichstag, die Be rathung des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Unterbrechung durchzuführen. Die Gewerbeordnungsnovelle ist endlich vom Reichs tag in dritter Lesung zu Stande gebracht worden. Damit sind die berechtigten Forderungen des kaufmännischen und gewerb lichen Mittelstandes befriedigt, und man muß nun erwarten, daß die Klagen und Agitationen, soweit sie sich auf die Vor rechte der Konsumvereine, aus den in sittlicher und wirthschast- Unerfreuliche Zustände im Reichstage. Es haben sich im deutschen Reichstage Zustände entwickelt, deren große Schattenseiten für das Ansehen der deutschen Volks vertretung nicht verschwiegen werden dürfen, denn es muß allen Kreisen zum Bewußtsein kommen, daß es in dieser Richtung nicht wcitergehen kann. Dreimal hintereinander ist der Reichs tag in der letzten Woche wegen Fehlen der meisten Abgeord neten unfähig gewesen, einen Beschluß zu fassen, weshalb der Reichstagsprästdent erklärt hat, die neuerdings eingehenden Ur laubsgesuche der Abgeordneten nur noch in ganz dringenden Fällen bewilligen zu können. Außerdem Hot soeben der Reichs- tagspräfider.t an alle Abgeordneten ein Rundschreiben mit dem dringenden Wunsche gerichtet, an den Reichstagsberathungen regelmäßig theilzunehmen. Eine allgemeine U-llust, an den Sitzungen theilrunehmen, ist also bei den meisten Abgeordneten vorhanden. Dabei hält aber, wie am Freitag der Staats sekretär v. Bötticher erklärte, die Reichsregierung an der Forde rung fest, daß die Vorlage über das Bürgerliche Gesetzbuch »och in dieser Session durchberathen werde. Ein Antrag des Abgeordneten Richler, daß die Berathung des Bürgerlichen Ge setzbuches erst in nächster Session vollendet werden möge, wurde aber mit dem Hinweise abgelehnt, daß derjenige Reichstag, der biese Berathung begonnen habe, dieselbe auch vollenden möge, tatsächlich kommt ja aus einer Verschiebung der Weiterbe- _ Tagesgeschichte. Ki K-usrr hat sich von der Kyffhäuserfeier direkt nach beim Hy hohe Herr den großen Segelregatten Nal»« hochinteressanten sportlichen Veranstaltungen Ans/" Freitag Vormittag mit einer Segelregatta ihren sicher sich gegen 70 Dachten betheiligten, darunter «Pruche Rennyacht „Meteor* mit ihrem erlauchten Be ¬ lchen Gesetzbuches einer Spezialberathung zn unterziehen, und der nächsten Session des Llichstages ist sicher die Bethei- lZung an den Becathungen ebenso lau als jetzt. Die Herren Reichstagsabgeordneten, das muß man den Säumigen unter ,, „„ „ formellen Schluß, sondern nur eine Vertagung des Reichstages Stande,"die außerordentlich zahlreichen Paragraphen des Bürgers Antreten zu lassen, da andernfalls die mühevollen Arbeiten der scheu Gesetzbuches einer Spezialberathung zn unterziehen, und Justizcommission verloren gehen würden. Staatssekretär Dr. sicher Beziehung anfechtbaren Wettbewerb der Hausirer und auf das Umsichgreifen des Detailreisens bezogen haben, zur Ruhe kommen und daß unser Kleingewerbe jetzt daran gehe, mit kräftigen Maßnahmen der Selbsthilfe das verloren gegangene Terrain in unserem Wirthschaftsleben wieder zu erobern. Am heißesten umstritten war der Artikel 8 der Novelle, der die Detailreisenden, die „Hausirer im Frack", rechtlich den Hausirern gleichgestellt, sie also jenes dekorativen „Frackes* beraubt hat. Nach den demnächst geltenden Bestimmungen dürfen Bestellungen auf Waaren mit alleiniger Ausnahme von Druckschriften und Bildwerken bei Privatleuten nur nach vorgängiger ausdrücklicher Aufforderung aufgesucht werden. Der Bundesrath darf aber für bestimmte Waaren oder Gegenden oder Gruppen von Ge werbetreibenden Ausnahmen zulassen. Das Schicksal des ge jammten Gewerbebetriebes, den man als Detailreisen bezeichnet, liegt also jetzt in der Hand des Bundesraths, dem damit wieder eine Verantwortung mehr zugewiesen worden ist. DieAeußer- ungen des Reichskanzlers über das Detailreisen lassen darauf schließen, daß der Wein- und der Leinenhandel, die auf diese Form des Waarenabsatzes nicht verzichten können, mit wohl- thätigen Ausnahmebestimmungen bedacht werden. Im Allge meinen heißt es jetzt vorläufig: „Der Detailreisende ist todt, es lebe das Versandtgeschäft!" wenn nicht auch demnächst nach dem Anträge von Brockhaufen an diesen hypertrophischen Ge bilden am Körper unseres Waarenhandels das gesetzgeberische Operationsmesser angesetzt werden wird. Wir haben, schreibt die „Tägl. R.*, die auf die verabschiedete Gewerbenovelle ge richteten Bestrebungen gut geheißen und unterstützt, da sie einer seits einer schädlichen Konzentrirung der Kapitalien und Be triebe, andererseits einer Pulverifirung und Proletarisirung des Kleinhandels vorzubeugen geeignet und der Weiterentwickelung unserer Volkswirthschaft auf einer vernünftigen Mittellinie dien lich waren. Wir haben es uns aber nie verhehlt und ver schweigen das auch heute nicht, daß mit diesen an sich richtigen gesetzlichen Maßregeln das Kleingewerbe noch nicht mit einem Schlage aus seiner Bedrängniß erlöst werden kann, daß viel mehr noch unendlich viel Arbeit zu verrichten ist, damit der kaufmännffche Mittelstand sich wieder einer allerseits geachteten und wirthschaftlich gefestigten Stellung erfreuen darf. Jetzt muß allerdings das Schwergewicht der Thätizkeit auf die Selbsthilfe gelegt werden. Der Kaufmannsstand muß immer noch mehr die Wahrung seiner Interessen selbst in die Hand nehmen, also sein Vereinsleben noch weit mehr vertiefen und ausbauen. So lange noch, wie jetzt, die Mehrheit der Kaufleute lediglich dem täglichen Erwerbe des Unterhaltes lebt, und für das Wort im „Tell": „Wir könnten viel, wenn wir zusammenständen* kein Verständniß zeigt, so lange wird es auch die Mehrheit nicht zu öffentlicher Achtung und zu gesicherter Stellung bringen. Dann aber möge man auch bedenken, wie unzulänglich es heute mit der Lehrlingsausbildung bestellt ist, trotz der guten kaufmännischen Fortbildungsschulen, di- wir besitzen, und zwar deswegen schlecht bestellt ist, weil ein großer Theil der Prinzipale ihren Ange stellten nicht die Zeit gönnt, diese Schulen zu besuchen. Weiter mögen die kaufmännischen Korporationen dem genossenschaftlichen Waareneinkaufe noch mit weit mehr Nachdruck, als es jetzt ge schieht, ihre Aufmerksamkeit zuwenden. In der Verwerthung des Genossenschaftsgedankens liegen die besten Kräfte, um den Wettbewerb der Konsumvereine aus dem Felde zu schlagen. Hier und da regt es sich auch bereits, die alten Kaufmanns gilden in der neueren Form der kaufmännischen Innungen wieder aufleben zu lassen. Auch das verdient volle Anerken nung und Unterstützung, weil damit ein festerer Zusammen- schluß der Erwerbsgenossen, ein zielbewußtes gemeinsames Vor gehen in den Fragen der Standesehre und der WirthschaftS- interessen erreicht werden kann. Mögen also die Gewerbe treibenden, die mit der Gewerbeordnungsnovelle einen bieg er-