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treuem Freundesherzen senden wir unsere innigsten Glück wünsche zum heutigen Tage. Möge Dich Gott unserer Liebe noch lange erhalten! Albert. Carola." Dem Treiben der polnischen Fanatiker im Osten des Reiches soll nun infolge des Aufruhrs von Opalenitza endlich schärfer entgegengetreten werden. Wie dies schon in einer amtlichen Zuschrift an das „Pos. Tagebl." an gekündigt worden war, ist seitens des Regierungspräsidenten von Posen eine Verfügung ergangen, wonach alle bei Reisen des Erzbischofs von Posen geplanten Auszüge 48 Stunden vorher bei der zuständigen Behörde anzumelden sind. Die Lokalbehörden werden angewiesen, hierbei zwar rücksichts voll, aber zugleich energisch vorzugehen. Hoffentlich ist diese Maßregel ein Anzeichen, daß es überhaupt nunmehr mit der behördlichen Langmuth gegenüber den wachsenden deutsch-feindlichen Ausschreitungen des Polenthums im Osten ein Ende hat. Gerüchte von einem angeblichen neuen Skandal in den deutschen Schutzgebieten waren letzthin aufge taucht. Es hieß, javanifche Arbeiter feien auf den Plan tagen in Deutsch-Neuguinea schwer mißhandelt worden, sic hätten bei ihrer Rückkehr nach der Heimath erklärt, daselbst lieber das größte Elend erdulden, als nochmals in Deutsch-Neuguinea arbeiten zu wollen. Auf Grund amtlicher Auskünfte erklärt indessen die „Nordd. Allg. Ztg." diese Gerüchte als völlig unbegründet und als halt lose, von niederländischer Seite ausgegangene Verdäch tigungen der deutschen Plantaaenbesitzer in Neuguinea. Die betreffenden Knlis seien größtentheils dienstuntauglich gewesen, ihre Heimkehr nach Java auf Grund gegenseitiger Uebereiustimmung mit ihren Arbeitgebern. Gegen das Duellunwesen hat mich die rheinische Provinzialshnode eine Resolution angenommen. Sie ersucht die Geueralsynode, dein: Kaiser dahin vorstellig zu werden, daß durch ein Königliches Wort das Duell ver- urtheilt und eine gesetzliche Einrichtung, etwa durch Schaffung von Ehrengerichten, gefunden werde, die die grundlos an gegriffene Mannesehre ebenso wirksam zu schützen, als den rnchlosen Angreifer seiner Ehre zu entkleiden vermag, damit der auf dem christlichen und sittlichen Gewissen des Volkes MR Z S l MR k LT MMMÄ M WW Tharandt, Men, Menlehn nnd die Umgegenden. Imlsbtull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro drcigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 113 Dienstag, den 2V. September Bekanntmachung, das Standesamt Wilsdruff betreffend. Nachdem Herr Bürgermeister Karl Woldemar Robert Bursian in Wilsdruff als Standesbeamter und Herr Stadt- und Sparkassen-Controleur Paul Moritz Junge ebendaselbst als zweiter stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Standesamtsbezirk Wilsdruff bestellt nud verpflichtet worden sind, wird dies hiermit bekannt gemacht. Meißen, am 23. September 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. vsn Schroeter. 1896. beiden Backen au au au au L., 6., c., ä.. der Innenfläche der beiden Hinterschenkel, Rücken und Bauch beider Hälften, beiden Schulterblättern und Bekanntmachung, Trichinenschau betreffend der Schweine zu erfolgeu. 3 ., Zuwiderhandlungen gegen die unter 2 gedachten Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 M. — Pf. eventuell mit Haft bis zu 8 Tagen geayndst. 4 ., Vorstehende Bestimmungen treten am 1. November 1896 in Kraft. Meißen, am 23. September 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Zu dem Zwecke des leichteren Nachweises der von den Trichinenschauern in Gemäßheit der revidirten Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrank heit bei den Menschen betr., vom 10. März 1893, vorgenommenen Untersuchung des in den Verkehr kommenden Schweinefleisches, sowie der Herkunft dieses Fleisches wird hier- Nlit nach Gehör des Bezirksausschusses und im Einverständnisse mit demselben für die Städte Wilsdruff und Siebenlehn und für die zu dem Verwaltungsbereiche der unter zeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft gehörenden Ortschaften Folgendes angeordnet: 1 ., die Stadtgemeinde- bezw. Gemeindebehörden haben, soweit dies noch nicht geschehen, einem jeden der in ihrem Bezirke angestellten Trichinenschauer einen Farbenstempel zu beschaffe», welcher die deutlich leserliche Aufschrift „Trichinen nicht nachgewiesen" oder „trichinenfrei" und dazu „dl. dl. verpflichteter Trichiuenschauer zu dl. dl." trägt. Däfern dergleichen Stempel von den dazu Berechtigten auf eigene Kosten bereits angeschafft worden sein sollten, bleM es denselben anheinigestellt, den gehabten Verlag von den verpflichteten Gemeinden sich erstatten zu lassen. 2 ., Jeder Trichinenschauer hat die Verpflichtung, dasjenige Schweinefleisch, in welchem er bei pflichtgemäßer Untersuchung Trichinen nicht gefunden hat, mit dem unter Punkt 1 gedachten Farbenstempel abzustempeln. Die Abstempelung hat » Bekanntmachung. Von den Besitzern der Parzellen Nr. 1346, 339, 323, 143, 322 und 310 des Flurbuchs kür Herzogswalde ist die Einziehung des über diese Parzellen führenden Fußweges, welcher den oberen Theil des Dorfes von Herzogswalde mit der fiskalischen Straße und mit dem Fußwege uach Wilsdruff verbindet, beantragt worden. Gemäß 8 14, Abs. 3 des Wegcbaugesetzes vom 12. Jannar 1870 wird dieses Vorhaben hierdurch mit dein Bemerken zur öffentlichen Kenntnis; gebracht, daß etwaige Anwendungen dagegen binnen 3 Wochen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet unter gehöriger Begründung schriftlich allhier anzubringen sind. Meißen, am 22. September 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. voll 8eürov1vv. —. - — .... Bekanntmachung, den Rittergutsbezirk Wilsdruff betr. Als stellvertretender Gutsvorsteher für den Rittergutsbezirk Wilsdruff ist Herr Gasthofsbesitzer Gustav Otto Gietzelt in Wilsdruff verpflichtet worden, was hierdurch veröffentlicht wird. Meißen, am 25. September 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. vsn Schroeter. Tagesgerichte. Der gegenwärtige Jagdaufenthalt des Kaisers in Dominien ist bis jetzt leider nicht sonderlich vom waid- Munischen Jagdglück begünstigt gewesen, da die ungünstige Alterung die kaiserlichen Pürschfahrten wesentlich beein- Achtigte. Sollte es mit dem Wetter nicht baldigst besser "erden, so dürfte der Monarch seinen Jagdbesuch in Ost- "eußen möglicher Weise abkürzeu. Altenburg, 24. September. Erst jetzt wird der Wort- Afi der Glückwünsche bekannt, welche Se. Majestät der Aug von Sachsen Sr. Hoh. dem Herzog zum 70. Ge- Astag übermitteln. Ter kaiserliche Glückwunsch lautet: Feier Deines 70. Geburtstages, den Du heute dem schönen Altenburger Lande begehst, sende ich Dir aufrichtigsten Wünsche. Möge der Allmächtige Deine T orung, wie bisher, mit seinen, Segen begleiten und dA Deinen llnterthanm und dem Reiche zu dessen Wohle hAuer Rüstigkeit nnd Kraft noch lange erhalten. Die tzZ'finn schließt sich meinen Wünschen von Herzen an." " Dresden ging folgender Glückwunsch ein: „Aus