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Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlas non Martin Borner m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Derqsr daielbü. No. »9. Sonnabend, Sen 22. August 1896. Bekanntmachung. In Nachgehung der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden unter Hinweis auf das Gesetz, den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten elreffend, vom 17 Juli 1876 die hiesigen wal-besiher hiermit ausgessr-ert, ihre walSbestände behufs Lnt-ecknng des Nsnnenfalters rechtzeitig Mr genauen Durchsicht zu unterwerfen und bis spätestens den 3. September ds. Js. Anzeige anher zu macheu, ob sich Nonnenfalter gezeigt haben. Wilsdruff, den 20. August 1896. Der Bürgermeister. I. V. Gserne. Zur Frage der Reform der Militür- strafprozeßor-mmg. . Es ist bekannt, daß die überwiegende Mehrheit des Mchstages eine Aenderung der Militärstrafprozeßordnung Sinne der Rechtssprechung der Neuzeit wünscht, und auch der Reichskanzler Fürst Hohenlohe während der Mn Tagung des Reichstages, in diesem Sinne eine Kniffe entgegenkommende Erklärung abgegeben hat. Wegen Mer Thatsacheu und in Folge des allseitig beklagten Wtrittes des hoch begabten früheren preußischen Kriegs richters Bronsart v. Schelleudorf wird nuu die Reform- ucige des Militärprozeßwesens wohl in der inneren Politik den Aufgaben des Reichstages eine große Rolle spielen, ^>aß es wichtig erscheint, sich über die Mängel des Mtärstrasprozeßwesens ein möglichst sachliches, von allen Mteivorurtheilen freies Urtheil zn bilden. Wir schicken Wächst vorans, daß in jedem Militärgerichtswesen in Folge eigenthümlichen Stellung des Soldaten in eine uoth- ^^dige eiserne Zucht und unbedingten Gehorsam gewisse ^veichungen von dem bürgerlichen Gerichtsverfahren be- Mn müssen. Aber trotz der Berücksichtigung dieses Um- Mides enthält doch das in Deutschland (mit Ausnahme Aherns) übliche Militärgerichtsverfahreu, welches in der M"Ptsache der preußischen Militärstrafgerichtsordnung vom o, April 1845 entspricht, mehrere Mängel, die sich mit Mre Rechtsanschauung nicht vereinbaren lassen, so hoch jwu auch sonst die gute Tradition der bewährten preußischen Meseinrichtungeu schätzen mag. Zunächst wird darüber 7Me geführt, daß das Amt des Militär-Auditeurs nach Mr Richtung der Selbstständigkeit entbehrt. Er ist lediglich militärischen Gerichtsherrn bei Ausübung der gerichts- Mlichen Befugnisse desselben als richterlicher Beamter zu- Mdnet, und hat als solcher zwar nach § 78 der M St. 7 O „die Gesetzlichkeit der im Namen des Gerichts zn stossenden Verfügungen zu vertreten", hat aber dennoch Anweisung des Gerichtsherrn in Bezug auf seine Erlichen Pflichten selbst dann unbedingt Folge zu leisten, w/m er dieselbe mit den gesetzlichen Vorschriften nicht für WNbart hält! Ferner wird im Militärprozeß als Mangel Wehm, daß eine „Vertheidigung" im standrechtlichen pAnhrm überhaupt grundsätzlich ausgeschlossen ist, mW M der Angeklagte, auf seine eigene Einsicht und seine Veurtheilung der thatsächlichen und rechtlichen Ver- WMe angewiesen ist. In krieasrechtlichen Verfahren "ff allerdings nach dem Wortlaute der Militärftrafgerichts- Zwiung „die Vertheidigung mit aller Freimüthigkeit geführt . ttden", aber in zieiulich dehnbarer Weise ist diese Be- Miß schon durch den Zusatz eingeschränkt, daß sie nicht " eine absichtliche Verletzung des Dienstansehens aus- Mp darf". Ferner darf der Angeschuldigte bei mili- MÜchm Verbrechen seine Vertheidigung überhaupt nur Mm durch einen Andern, der jedoch auch eine Militärperson "'"ß, führen lassen, wenn das Verbrechen mit mehr z.ffIMiähriger Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe be- iim ""d diese Vertheidigung kann nur „zu gericht- men, Protokoll erfolgeu", uud auch bei gemeiueu Ver- Mn Befugniß nur eiu, wenn die Strafthat einer härterer! Strafe als dreijähriger Freiheitsent- bedroht ist. Eine Vertheidigung in der Spruch- zaW' also vor Allem eine Kontrole des Vortrags des Mr n 'n thätlicher und rechtlicher Beziehung findet MZN.uicht statt. Daraus ergiebt sich ein ungenügender s„,,/'schütz des Angeschuldigten im standrechtlichen Vcr- p/-. M "s'd eine ganz unzulängliche Gestaltung der Rechte m./„MichnldigM auch im kriegsrechtlicheu Verfahren, stim m,?' deutlichsten Ausdruck iu der ganz einseitigen Be- 4str n/i!>b<nadet, daß dem Verurtheilten die Gründe seiner Wellung überhaupt erst nach der Bestätigung des Urtheils d. h. wenn dasselbe unumstößlich geworden — denn eine Wiederaufnahme des Verfahrens giebt es na türlich eben so wenig, wie eine Berufung — mitgetheilt werden dürfen, was auch dann nur auf sein ausdrückliches Verlangen und mündlich geschieht, während eine Abschrift des Erkenntnisfes nur auf Grund einer besonderen Ent scheidung des Gerichtsherrn in dem Falle zu erlangen ist, „wenn kein Mißbrauch davon' zu besorgen ist." Man wird daher wohl nicht zu viel sagen, wenn man behauptet, daß diese Mängel das gesammte Verfahren der Militär- strasprozeßordnung auf die Dauer unerträglich machen für eiu Reich, in dem die allgemeine Dienstpflicht gilt, und für ein hochgebildetes Volk, welches sich auf gesetzlicher Grundlage an die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit >8 Es ist deshalb zu wünschen, daß es der Reichsregierung, resp. Militärverwaltung im Einverständnisse mit dem Reichs tage gelingen möge, im nächsten Winter die Mängel der Mmtärstrafgerichtsordnung zu beseitigen. Tagesgeschichte. Bei der Bedeutung, die der Wechsel im preußischen Kriegsministerium unter den thatsächlichen Umständen hat, ist es begreiflich, daß die Preßerörterungen fortdauern. Es wird dabei hauptsächlich das Thema von der „unver antwortlichen Nebenregierung" in den Vordergrund ge schoben, über das wir selbst uns schon ausgesprochen haben. Die „Kreuzzeitung" meint zwar, das ganze Gerede sei be deutungslos, gewiß können verschiedenartige Auffassungen zwischen dem Minister und dem Kabiuetschef herrschen, aber der allein entscheidende Faktor in unserem Heerwesen sei der Kaiser, der sich des Rathes auch anderer hoher Militärs bediene. „Sollte ein Kriegsminister der Ansicht seiu, der Einfluß der nur berathenden Männer des Kabinets oder der Generalität stehe mit seinen Anschauungen und seiner Verantwortlichkeit im Widerspruch, so ist der zwei fache Weg der Abhilfe leicht zu finden." — „Gewiß," be merkt der „Hamb. Korr." hierzu, „Herr v. Bronsart hat ja den Beweis hierfür schon geliefert; er ist eben gegangen, und die „Kreuzzeitung" hat am Tage vorher selbst gesagt, daß die Wahl seines Nachfolgers auf einen jüngeren Offizier gefallen sei, der weder durch eine bedeutsame Vergangen heit so getragen noch von so hartem Stoffe gebildet sei wie fein Vorgänger. Das ist doch deutlich genug geredet." — Wir können dem Hamburger Blatte nur beistimmen. Das Recht des Kaisers, Nath anzunehmen von wem er will, ist zweifellos unanfechtbar, aber auch der Wunsch, daß diese Rathgeber das verantwortliche Amt übernehmen, hat unstreitig seine Berechtigung, denn der Dualismus wie er bisher bestanden, hat nur unheilvoll gewirkt. Seit seiner Rückkehr nach Potsdam und Berlin nimmt ver Kaiser Wilhelm fast jeden Tag Besichtigungen der Garderegimenter vor, woraus wohl zu schließen fft, daß die Gesundheit des Kaisers wieder vollständig hergestellt ist. Auf dem Hegauer Kriegertage, welcher mit der Ein weihung des Kriegerdenkmals in Hilzingen verbunden war, hielt der Großherzog von Baden eine Ansprache, in welcher er, wie die „Badische Landeszeitung" meldet, u. a. folgendes sagte: Die Kriegervereine vergegenwärtigen die beste Schule, die man sich denken könne, die Schule der Hingebung, des Gehorsams und der Treue, alles Eigen schaften, ohne die im Lande nichts von Erfolg bestehen könne. „Trachten Sie darnach, meine Freunde, daß die Kriegervereine auf diesem Stande beharren und daß sie ein Beispiel geben für die Jugend, ja überhaupt in der Ge meinde und für alles das was Tugend heißt, — Tugend ebenso wie Furchtlosigkeit gegenüber allen Gewalten. Ins besondere im Innern heißt Furchtlosigkeit keine Menschen- furcht, aber Gottesfurcht. Mit dieser Gottesfurcht werden Sie voranschreiten und den Sieg erlangen, den Sieg über das Böse, den Sieg über die Unordnung, den Sieg zum Wohle des Ganzen, der Familie, der Gemeinde, des Staates und des Reiches." Der Großherzog schloß mit einem be geistert aufgeuommeneu Harrah auf den Kaiser. Berlin, 18. August. Die Tschechen treiben es hier immer ärger. Wie der „Deutsch. Tag." mitgetheilt wird, ist die Ausstellung „Kairo" am Sonnabend der Schauplatz herausfordernder tschechischer Kundgebungen gegen Deutsch land uud das Deutschthum überhaupt geworden. Man sollte so etwas in der Hauptstadt des Deutschen Reiches nicht für möglich halten, und doch trifft es zu. Das Blatt schreibt: „Tschechische Turner, die zur Besichtiauua B^ sich am Sonnabend in größerer Zahl in „Kairo" und machten dort die für fie höchst erfreuliche Entdeckung, daß der Kapellmeister der in „Kairo" spielenden ägyptischen Militärmusiker eiu Tscheche sei. Das gab auf beiden Seiten die Veranlassung dazu, ein großartiges tschechisches Verbrüderungsfest vor den Augen und wie zum Hohne der' anwesenden deutschen Besucher ins Werk zu setzen. Es sollen nun ganz wüste Ausschreitungen vorgekommen sein. Die ägyptische Kapelle mußte national-tschechische deutschfeindliche Weisen aufspielen und die tschechischen Turner sangen in herausfordernd lauter Weise, den Text dazu. Der ganze Vorfall trug das Gepräge einer beab sichtigten regelrechten Verhöhnung des Deutschthums. Ein Ziel wurde dem empörenden Treiben erst durch das nach drückliche Einschreiten des Direktors der Ausstellung „Kairo" gesetzt." Dieser Vorfall zeigt im Kleinen, wie die An maßungen der Herren Tschechen immer mehr zunehmen. Sie glauben offenbar, daß sie dem deutschen Michel alles bieten dürfen. Der neulich so heftig augriffene Gouverneur von Kamerun, I. v. Puttkamer, wird feinem ursprünglichen Plane gemäß noch im Laufe dieses Monats wieder nach Westafrika auf seinen Posten abreisen. Darin liegt wohl der sicherste Beweis, daß der gegen ihn in Scene gesetzte öffentliche Angriff seinen Zweck vollkommen verfehlt hat. Als der Gouverneur ziemlich spät von den gegen ihn ge richteten Anschuldigungen erfuhr, hat er eine Entgegnung bei der vorgesetzten Behörde eingereicht, welche die Grund losigkeit der veröffentlichten Anklagen in solcher Weise darthat, daß sein Vorschlag, die Rückreise nach Kamerun jetzt anzutreten, sofort an maßgebender Stelle Genehmigung fand. Zur Zwangsorganisation des Handwerks. Nach den bisher von Seiten der verbündeten Regierungen vertraulich abgegebenen Erklärungen herrscht bei denselben gar nicht eine solche Abneigung, wie vielfach behauptet worden ist, dagegen, auf dem Boden des preußischen An trages, betreffend die Zwangsorganisation des Handwerks, eine bessere Zusammenfassung des Handwerks zu erziele». Am sympathischsten steht gutem Vernehmen nach die kgl. sächsische Regierung den preußischen Vorschlägen gegenüber. Hannover, 17. Augnst. Auf dem Klostergut Marien werder hat eine große Feuersbrunst gewüthet. 37 Ochsen sind verbrannt. Man vermuthet, daß Brandstiftung vorliegt. Hamburg, 18. August. Große Aufregung herrschte am Sonntag Abend bei Friedrichsruh in den Koupees des um 5 Uhr 25 Minuten Nachmittags von Berlin ab gelassenen Schnellzuges, welcher um 10 Uhr 23 Minuten in Hamburg eiutreffeu sollte, indem man jeden Augenblick eine Katastrophe befürchtete. Der Schnellzug hatte nach der Schilderung eines Augenzeugen, eines höheren ham burgischen Beamten, bereits bei Hagenow etwa 20 Min. Verspätung. Bei der Station Büchen trieb daher der Stationsvorsteher zur höchsten Eile an, indem der von Berlin um 7 Uhr 20 Minuten abgelassene O-Zug unter--