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Als zweckmäßig werden die Fallen aus dem Holzwaaren-Drehwerk von Hetze in Seiffen empfohlen. Die Herren Gemeindevorstände des Bezirks werden veranlaßt, bis Mitte Mai dieses Jahres anher anzuzeigen, was zur Vertilgung der Feldmäuse innerhalb ihrer Flurbezirke geschehen ist. Meißen, den 8. März 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. ' von Bosse. Der bis zum 21. vorigen Monats in Blankenstein bei Wilsdruff im Dienst befindlich gewesene Knecht Friedrich Ernst Pietzsch aus Hartha bei Tharandt hat sich' auf eine wider ihn erstattete Anzeige zu verantworten. Da Pietzsch's dermaliger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, so wird derselbe hierdurch vorgeladen, binnen 14 Tagen und längstens bis zum S. Vpril dss. Js. an Amtsstelle allhier persönlich sich einzufinden oder bis dahin seinen gegenwärtigen Aufenthalt anher anzuzeigen. Sämmtliche Criminal- und Polizeiorgane werden ersucht, den p. Pietzsch im Betretungsfalle auf die Vorladung aufmerksam zu machen und den Erfolg anher mitzuthcileu. Wilsdruff, am 12. März 1879. Königliches Gerichtsamt. l)r. Gangloff. — auf Spechtshäuser Forst - Revier. sollen folgende in den Abteilungen 22, 23, 27 und 28 (Heuraufen und Trübenbach) aufbereitete Hölzer, als Ireitag, den 28. Wärz 1879, von Mrmiüags 9 Mr an, 6 56 57 30 2 88 78 97 79 39 1 123 116 Stück buch. Stämme bis mit 15 Cmt. Mittenstärke, - - - von 16—22 Cmt. Mittenstärke, 11 bis - - - von 23—29 Cmt. Mittenstärke, , 30 M. - - - von 30—36 Cmt. Mittenstärke, l lang, » von 37 u. darüber Cmt. Mittenst., j bis mit 15 Cmt. Mitttenstärke, weiche 37 und darüber Cmt. Mittenstärke, 11 3 bis 5 Meter lang, Cmt. Mittenstärke, Cmt. Mitten'türke, Cmt. Mittenstärke, 16—22 23—29 30—36 » . von - - von - - von - - von bis 30 Mtr. lang. Darunter sehr spaltige Hölzer, buchenes Klotz von 15" Cmt. Oberstärke, buchene Klötzer vou 16—22 Cmt. Oberstärke, - - vou 23—29 Cmt. Oberstärke, 49 buchene Klötzer von 30—36 Cmtr. Oberstärke, l 3 bis 5 13 - - von 37—43 Cmtr. Oberstärke, ! Meter 1 buchenes Klotz von 51 Cmtr. Oberstärke, I lang, 11 weiche Klötzer von 16—22 Cmtr. Oberstärke, l 21 - - von 23—29 Cmtr. Oberstärke, 21 - - von 30—36 Cmtr. Oberstärke, > 4,5 Mtr. lang, 8 - - von 37—43 Cintr. Oberstärke, I 2 - . von 44—50 Cmtr. Oberstärke, I 30 - Derbstaugen v. 9—14 Cmt. Unterstärke u. 9—11 Mi. lang, 170 - Reisstangen von 2—8 Cmt. Unterstärke u. 2—8 M. lang, 3 Rmtr. buchene Nutzscheite, ca. 3 - welche dergl., und Sonnabend, den 29. März 1879, von Mrnüüags 9 Mr an, 141 Rmtr. buchene Brennschelte, , 23 - weiche dergl., 56 - - Brennknüppel, 102 - buchene Aeste mrd 112 - weiche dergl. einzeln uud partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich au den mitunterzeichnetzn Revierverwalter zu wenden oder auch ohne Weiteres in die genannten Abtheilungen zu begeben. König!. Forstrentamt Tharandt und Königl. Revlerverwaltung Spechtshausen, am 3. März 1879. N. v. Gchröt«*. R Heinicke. Generalversammlung des Vereins für das Bezirks-Armen- nnd Arbeits-Haus zu Hilbersdorf, Sonnabend, den 29. März 1879 Vormittags Lt Uhr, in der Nestauration von vedus zu Freiberg. Tagesordnung: 1 ., Bericht über die Jahresrechnuug p. 1878 und die dagegen gezogene» Erinnerungen, Berathung und Beschlußfassung über Justification der Rechnung. 2 ., Rechenschaftsbericht auf das Jahr 1878. 3 ., Vortrag des Voranschlags sür das Jahr 1879 Beschlußfassung hierüber und über die beantragte Ermächtigung zu Ausschreibung einer halben Anlage. 4 ., Neuwahl des Ausschusses. 5 ., Berathung und Beschluß über den Vorschlag ds Ausschusses wegen Abänderung von H 2 der Hausordnung, die Kleidung der Häusliuge betr. Tagesgeschichte. Im Ganzen sind die Schwarzseher in der Kaiser- und Reichs- Hauptstadt Berlin, wo die Dinge gemacht werden, und im Reichstage oben auf. In den Kreisen der Politiker und Abgeordneten und in den Zeitungen ist von Auflösung des Reichstages und Neuwahlen viel die Rede und ein Zeichen der getheilten Anschauungen und In teressen ist es, daß die Einen, was bevorsteht, schwarz nennen und die Andern roth und golden. Bismarck sagt man nach, daß er un gemein viel schätzbares Material zur Auflösung gesammelt habe: die verweigerte Auslieferung der Sozialdemokraten Fritzsche uns Hassel mann, die verweigerte Annahme des Disciplinar- oder Maulkorbge setzes, der Streit mit Lasker und Genossen über zu milde Gesetze u. s. w.; Alles das seien Signalschüsse für den Kampf in Bismarcks Sinne und die schwere Artillerie werde mit den Steuer» und Wirth- schaftsvorlagen aufgefahren. Richtig ist, daß ein Staatsmann in des Kanzlers Abendgesellschaften gesagt hat: wir sind in die Aera der Ueberraschungen getreten und diese wird noch lange dauern; richtig auch, daß Bismarck selbst mit allerlei Deputationen die Frage der Auslösung sehr ungenirt besprochen hat; nichts weniger aber als ge wiß ist, daß der Reichstag die Zoll- und Wirthschastsvorlagcn un bedingt ablehnen wird; im Gegentheil, die Führer der Parteien rathen dringend zum Abwarten der Vorlagen und zur unparteiischen Prüfung derselben. Lasker soll neulich ausgerufen haben: ich habe den Kelch bis zur Hefe geleert! Mancherlei im Reichstage und außerhalb erinnert an Lord Wellingtons Stoßseufzer in der schwanken den Schlacht von Waterloo: Ich wollt', es wäre Abendzeit uud alles wär vorüber! Berlin, 14. März. Die Konservativen (Kleist-Retzow und Ge noss n> brachten einen Gesetzentwurf ein, welcher am 1. Okt. 1879 in Kraft treten soll, wonach hinter H 302 des Strafgesetzbuches folgende 3 neue Paragraphen eingeschoben werden sollen: Wer Jemand in gewinnsüchtiger Absicht unter Benutzung der Nvthlage, des Leichtsinns oder Unerfahrenheit Anderer sich für Hingabe eines Darlchns oder eine: Stundung der Geldforderung Vortheile vorbedingt oder ge- wähen läßt, welche mit den geleisteten, selbst nach den vorliegenden besolde«:: Umständen, in auffälligem Mißverhältnisse stehen, oder in de den obigen Voraussetzungen entsprechenden Höhe geltend macht, wird wegen Wuchers mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Ist d»s Wuchergeschäft unter einem anderen Rechtsgeschäfte verschleiert, so trtt Gefängnißstrafe bis zu 3 Monaten und zugleich eine Geld« strase bis zu 1500 Mark ein. — Wer den Wucher gewerbsmäßig oder gewohnheitsmäßig betreibt, wird mit Gcfängniß und zugleich einer Heldstrase bis zu 3000 Mark bestraft; daneben kann der Ver lust dr bürgerlichen Ehrenrechte eintreten. — Vorstehende Bestimm ungen änden auf Pfandleih- und Nückkaufshändler Anwendung, wenn sie denihnen gestatteten Zinssatz überschreiten. Vn dem Gebrauch abweichend, ist die Hochzeit des Herzogs von Cnnaught mit der Prinzessin Louise, Tochter des Prinzen Friedri) Carl, nicht in Potsdam oder Berlin, sondern auf Schloß Windßr in England gefeiert worden. Von deutschen Ehrengästen waren ekommen der Kronprinz mit Gemahlin und der Prinz Frie drich Ccl mit Gemahlin; unter den englischen Gästen war ein ge fangene: indischer Fürst. Die Braut hatte 8 Brautjungfern; die Traunn vollzog der Primas von England und nach dieser fand die bürgerlue Trauung statt. Abends siedelte das Brautpaar nach Schloß 'laremont über, wo es seine Flitterwochen feiern wird. Der kostbarerGeschenke waren unzählige, namentlich in Silber, Gold und edeln E inen. Die deutsche Kronprinzessin hatte ein Bild — Still leben — in Oel gemalt, die Erbprinzessin von Meiningen ein „äu ßerst distiguirtes Theeservice" geschenkt, die erste Bonne oder Kinder frau ein eidenes Kissen, auf welchem neben einem Myrthenkranz die ersten Kiderschuhe von braunem Saffian lagen, welche die Prinzessin getragen.Die Geschenke des Kaisers, der Kaiserin, des Kronprinzen rc. vertreten Kunstwerke der deutschen Industrie; es waren u. a. eine große Satulle mit Abbildungen der Burg Hohenzollern und deS Schloss eine 9 Linden Beschlc Kaiser« B bestraf einer l Tonar den ir Das § 2 sagen, wiede: ein u den b 8 Pn ungen c- 4 eineF und 9 v. 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