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Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich L Mal (Dienstag und Freitag) AbonnementSpreiS vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannalme Montags u. Donnerstag» bis Mittag 1L Uhr. Wilsdruff, Tharaudi, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden für die Königl. Amtshauptmmmschost zn Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. NeununLdreißigster Jahrgang. Nr. 24. Dienstag, den 25. März 1879. Bekanntmachung, die Ein- und Durchfuhr oou Bich uud anderen Gegenständen über die sächsisch-böhmische Landcsgrcnze betreffend, vom 17. März 1879. Nachdem neuerdings der Ausbruch der Rinderpest in Aussig und in Peterswalde in Böhmen constatirt worden ist, so findet sich das * Ministerium des Innern veranlaßt, die in Nr. 76, 174 und 213 des Dresdner Journals und in Nr. 78, 179 und 218 der Leipziger Zeitung von vorigem Jahre abgedruckten Verordnungen, den Verkehr mit Vieh und thierischen Producten über die sächsisch-böhmische Grenze betreffend vom 28. März, 25. Jnli und 7. September vorigen Jahres hiermit anfzuheben und an deren Stelle Nachstehendes zu verordnen: Di« sächsisch böhmische Grenzstrecke zwischen Langburkers-orf bei Neustadt u. Hermsdorf bei Frauenstein betr. 8 1. Verboten ist auf diesem Grenztracte die Einfuhr aus Bömen nach und durch Sachsen in Betreff: a) aller Arten von Vieh mit Ausnahme von Pferden, Maulthieren und Eseln; b) der unter L in Z 5 b, o und cl gedachten Gegenstände, jedoch mit den in § 6 unter b bis b gestatteten Ausnahmen. 8 2. Personen, deren Beschäftigung eine Berührung mit Vieh mit sich bringt, z. B. Fleischer, Viehhändler und deren Personal dürfen bie diesseitige Landesgrenze auf obenbemerkter Strecke nur an den von den Ämtshauptmannschaften Pirna und Dippoldiswalde in ihren Amts blättern bekannt zu machenden Punkten überschreiten und haben sich daselbst einer Desinfection zu unterwerfen, zu diesem Behufe aber bei den dortigen Gcndarmerieposten zu melden. 8 3. In den Bezirken der in 8 2 gedachten Ämtshauptmannschaften ist bei vorkommenden Krankheits- oder Todesfällen im Rindvieh bestand von den betreffenden Viehbesitzern sofort bei der Ortspolizeibehörde Anzeige zu machen, und sodann von dieser in Gemäßheit des 8 13, folg, der Instruction vom 9. Juni 1873 das weiter Nöthige zu besorgen. Dee Besitzer selbst darf die kranken Thiere nicht schlachten oder tobten, etwa gefallene Thiere aber nicht verscharren oder sonst beseitigen, ehe die Natur der Krankheit thierärztlich festgestellt ist. Z 4. Der sogenannte kleine Grenzverkehr mit Vieh, d. h. der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen böhmischen und sächsischen Grenzorten, sowie der Weidetrieb von sächsischem Vieh auf böhmischen Fluren, sowie von böhmischem Vieh auf sächsischen Fluren ist untersagt. It Die östlich u. westlich von dem unter T bezeichneten Lraete gelegene sächsisch-böhmische Landesgrenze betr. 8 5. Verboten ist auf diesen Grenzstrecken die Ein- und Durchfuhr u) von Rindvieh, Schafen, Ziegen und anderen Wiederkäuern ohne Unterschied der Race und des Landes, aus welchem sie kommen, sowie von Borstenvieh; b) von solchen thierischen Theilen in frischem oder trockenem Zustande, welche vvn Wiederkäuern stammen; c) von Dünger, Rauchfutter, Stroh und anderen Streumaterialien, gebrauchtem Stall- geräthe, Geschirre und Lederzcuge; 4) von Wolle, Haaren und Borsten, gebrauchten Kleidungsstücken für den Handel und Lumpen; soweit nicht bei den vorstehend unter a bis <i bezeichneten Gegenständen die in nachstehendem § 6 erwähnten Ausnahmen Platz greifen. 8 6. Nicht beschränkt bez. bedingungsweise nachgelassen bleibt die Ein- und Durchfuhr u) von Borstenvieh, welches nach beizubringenden amtlichen Begleitscheinen aus seuchenfrcien Gegenden kommt; b) von Butter, Milch und Käse; o) von vollkommen trockenen Häuten und dergl., refp. gesalzenen Därmen; el) von Wolle, Haaren und Borsten in bearbeitetem Zustande, bez. wenn solche der Fabrikwäsche unterlegen haben; o) von geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen; 1) vvn Knochen, Hornern und Klauen in vollkommen lufttrockenem Zustande und befreit von thierischen Weichtheilcn; g) von Lumpen in Fässern verpackt; und zwar zu e, 4, o, t, g, dafern die Einfuhr iu geschlossenen Eisenbahn wagen erfolgt und die Abstammung aus völlig seuchenfreien Gegenden durch amtliche Begleitscheine nachgewiesen ist, sowie endlich K) von Heu und Stroh, sofern es lediglich als Verpackungsmaterial dient, jedoch ist dasselbe am Bestimmungsorte zu vernichten und deshalb die Polizei behörde des letzteren auf kürzestem Wege von dem erfolgten Grenzübergang in Kenntniß zu setzen. 8 7. Nicht beschränkt ist der 8 4 gedachte kleine Grenzvcrkehr. < Allgemeine Bestimmungen. 8 8. Verboten ist die Anwendung, der Verkauf und die Anempfehlung von Vorbauungs- und Heilmitteln bei der Rinderpest. ß 9. Verboten ist das Abhalten von Vichmärktcn in den Bezirken der Amtshauptmannschaft Pirna, Dippoldiswalde, Freiberg und Marienberg, sowie in den Amtsbezirken Schirgiswalde, Neusalza, Ebersbach, Großschönau und Zittau, ingleichen das Abhalten des Nutzvieh- marktcs in Dresden und der Abtrieb lebender Wiederkäuer vom dasigen Schlachtviehhofe. tz 10. Tie Ueberwachung der vorstehend getroffenen Bestimmungen geschieht durch die betr. Grenzzoll- und Polizeibehörden, und durch die Gendarmerie, bez. unter militärischer Assistenz. 8 11. Durchbrechung der Grenzsperre mit Thieren oder giftfangenden Sachen der in 88 1 und 5 gedachten Arten hat außer der 8 12 gedachten Strafe die sofortige Tödtung und Verscharrung der Thiere oder beziehendlich Vernichtung oder Desinsicirung der giftfangenden Sachen zur Folge. Sonstige Gegenstände, sowie bez. Menschen müssen im Falle eines Durchbruchs bei Unthunlichkeit der Desinfection auf kürzestem Wege wieder über die Grenze zurückgcbracht werden, womöglich ohne Ortschaften zn berühren. 8 12. Zuwiderhandlungen werden nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 328 des Ncichsstrafgesetzbuchs bez. des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (Reichsgesetz-Blatt v. I. 1878, S. 95) bestraft. Dresden, den 17. März 1879. Ministerium de- Inner«. v. Nostitz-Wallwitz. Pfeifer I. Erledigt hat sich die unterm 12. diefes Monats hinter dem Dienstknecht Friedrich Ernst Pietzsch aus Hartha bei Tharandt erlassene öffentliche Vorladung durch dessen Gestellung. Königliches Gcnchtsnmt Wilsdruff, am 20. März E , Dr. Gangloff. Am 31. dieses Monats ist der I. Termin Landrente und LandeSeulturrente, sowie das l. Quartal Schulgeld, und vom 1. bis mit spätestens 14. nächsten Monats der 1. Termin Jmmobiliar Brandcaffe an die 8tacktIrLmmerv1 zu bezahlen. Wilsdruff, am 24. März 1879. Der Stadtgemeinderath. I. V. Funke. TageSgeschichtt. Se. Maj. der König, sowie Ihre königl. Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Georg von Sachsen sind vorigen Freitag Nach mittags gegen 1 Uhr in Berlin eingetrosfen. Auf Wunsch des Königs war feierlicher Empfang unterblieben. Se. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz empfing die allerhöchsten Gäste am Bahnhofe und ge leitete dieselben nach dem königl. Schlosse, wo Ihre Maj, die Kaiserin sic empfing und begrüßte. Berlin, 21. März. Se. Maj. der König von Sachsen stattete heute Nachmittag 4'/r Uhr Ihren Majestäten einen Besuch ab, nahm mit Ihren königl. Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Georg an dem bei dem Kronprinzen stattgehabten Familiendiner theil und wird mit den übrigen fürstlichen Gästen heute Abend die Oper besuchen. Berlin, 22. März. Heute früh 10 Uhr empfing Se. Maj. König Albert die sächsischen Abgeordneten, außer den Socialisten. Dieselben Abgeordneten wurden hierauf auch von Se. königl. Hoheit Prinz Georg empfangen. Zur Unterstützung der in Szegedin Heimgesuchten haben der Kaiser nnd die Kai erin von Deutschland 10,OM und bezw. 4000 M. aus ihrer Schatul e angewiesen. Zu demselben Zwecke wird in nächster Woche im Hotel des Ministeriums des Innern eine Soiree stattfinden, zu welcher Künstler ersten Ranges bereits ihre Mitwirkung zugesagt haben. Bei dieser Gelegenheit werden Kompositionen vom österreichischen Botschafter, Grafen Szechenyi, und Lieder vom Fürsten Rudolf Liechten stein zum Vortrag gelangen. Die Kundgebungen in Deutschland für da- unglückliche Szegedin erweckten in Ungarn allgemein Gefühle wärmster Dankbarkeit für das deutsche Volk und Kaiser Wilbelm. Das Unglück der Szcgediner findet in ganz Oesterreich, Deutsch land, Frankreich und sogar England offene Hände; überall wird ge sammelt und reichlich gegeben. Viele österreichische Städte illumimren