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ei. nossen- ien ge- rkaufeff aft be- hr, Gebot in den l Ver on zu- langen r sind, uit be- indlich 't. n aße. 'S lis ff. ndlich >r auf r und o. ist .'ocal jester- n. Wochenblatt für für für die Königl. Amtshanptmannschaft zn Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reitzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) NbonnementSprei» vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 33. Freitag, den 2. Mai 1879. n - —— — . . ^... . --- > s« Bekamitmachung, das Aushebuugsgeschäft im Aushebungsbezirk Nossen betr. Das diesjährige Aushebungsgeschäst im Aushebuugsbczirk Nossen für die Mannschaften aus den Gerichtsamtsbezirken Nossett, Lommatzsch und Wilsdruff wird am 16. und 17. Mai dieses Jahres, von früh SV2 Uhr an, im Gasthofe zum „deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen die wegen Mindermaß als dauernd untauglich, die zur Ersatz-Reserve I. Classe sowie sämmtliche zur Aus hebung in Vorschlag gebrachten Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Ordres zugehen, eS werden dieselben aber hierdurch noch besonders aufgesvrdcrt, sich bei Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach H 24,7 und 65,3 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich einzufinden und hierbei den Losungsschein sowie die Drdre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden gemäß der Bestimmung in 69,2 in Verb, mit Z 60, 3 gedachter Ersatz-Ordnung die Herren Bürgermeister resp. Gemeindevorstünde der zum Nossener Aushebungsbezirk gehörigen Ortschaften aufgefordert, zu den anberaumten Aushebungsterminen an Com- missionSstelle sich einzufinden. Ferner wird noch bekannt gemacht, daß am 13. Mai dieses Zal-res, von früh 8V2 Uhr an, im Gnsihose „zur Sonne" in Meißen das KuvaliditätLPrüfungSverfahren stattsiudet. Meißen, am 25. April 1879. Der Civil-Vorsitzende der Königl. Ersatz-Commission des Nushebungsbezirks Nossen, von Bosse, Amtshauptmann. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt soll Sonnabend, den 24. Juni 1879, das dem Hausbesitzer Heinrich August .Wahn zugehörige Hausgrundstück Nr. 242 des Katasters und Nr. 289 deS Grund- und Hypo« thekcnbuchs für Wilsdruff, welches Grundstück am 4. April 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf gewnrdert worden ist, not'würdiger Weise versteigert werden; was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstclle anhäugeuden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird.' Wilsdruff, am 7. April 1879. Königliches Gerichtsamt daselbst. Dr. Gangloff. Friedrich. Erbtheilungshalbcr sollen von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt die zum Nachlasse des Wirthschaftsbesitzers und Böttcher- Meisters Johann Gotthelf Jurisch in Lotzen gehörigen Grundstücke Folium 7 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lotzen, No. 8 des Brandkatasters für diesen Ort und Folium 42 des Grund- und Hypothekenbuchs für Lampersdorf, welche ortsgerichtlich am 12. April a. o. auf 3OO« und bez. L8OO, zusammen auf 48VO Mark —- gewürdert worden sind, m» 15. Mai I879 im Einverständniß mit den Erben unter den an hiesigem Amtsbrete einzusehenden Bedingungen meistbietend versteigert werden. Erstehungslustige haben sich daher an obgedachtem Tage bis spätestens 10 Uhr Vormittags an hiesiger Amtsstelle einzufinden und des Weiteren gemäß der Subhastationsbedingungen sich zu gewärtigen. Gleichzeitig wird andurch bekannt gemacht, daß am nächstfolgenden Tage, also am 16. Mai 1879, von Borinittag Ubv an, in dem zum Nachlasse gehörigen Hause, Brandkataster No. 8 sür Lotzen eine größere Partie Wirthschaftsinvcntar, Kleidungsstücke, Möbeln jpd Böttcherhaudwcrkszcug gegen gleich baare Bezahlung meistbietend durch die Ortsgerichtcn versteigert werden soll. Wilsdruff, am 29. April 1879. Königliches Gerichts-Amt. Nr. Gangloff. Bekanntmachung. Wer die Anlagen zwischen der Sanbachbrücke und dein Hause des Herrn Handelsmann Streubel oder den Fußweg oder die An lagen im Stadtgraben oder andere öffentliche Plätze und Wege hiesiger Stadt verunreinigt oder beschädigt, wird mit Geldstrafe bis zu fünf Mark oder mit Haftstrafe belegt. Wilsdruff, am 1. Mai 1879. Der Stadtgcmcinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Berlin. Der Kaiser hat das Programm für die festliche Be gehung feiner goldncn Hochzeit genehmigt. Die Feier wird sich auf zwei Tage erstrecken. Es scheint trotz aller Bemühungen, dem Feste einen strengen Familiencharacter zu geben, unmöglich zu sein, die dem kaiserlichen Hause ferner stehenden, aber innig befreundeten Fürsten von einer Betheiligung au den Festlichkeiten abzuhalten. Offiziell hat bereits der König von Schweden angezeigt, daß er sich durch seinen Sohn, den auf Reisen befindlichen Kronprinzen, bei der goldenen Hoch zeit vertreten lassen werde, — Fürst Bismarck soll die Absicht haben, bis zu der Pfingst vertagung des Reichstages, die in etwa vier Wochen eintreten wird, ohne Unterbrechung in Berlin zu bleiben und sich thätig an den par lamentarischen Verhandlungen zu betheiligen. Bis dahin wird jeden falls in den wichtigsten Fragen die Entscheidung gefallen und dem Reichskanzler alsdann gestattet sein, sich von den Geschäften etwas mehr zurückzuziehen. Berlin. Die Zahl der Petitionen, welche bezüglich des Zollta rifs an den Reichstag gelangen, ist noch in stetigem Zunehmen be griffen und noch niemals ist der Reichstag in einem solchen Umfange wie jetzt mit Broschüren überschwemmt worden, welche sich auf die