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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Stoffen, Siebenlehn und die Umgegenden für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reißigster Jahrgang. Jnseratenannahme Montags u. Donnerrta»» bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. »»scheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitas) AbonnementSprei» vierteljährlich 1 Mark Sine einzelne Numm— kostet 10 Pf. Nr. I. Freitag, den 3. Januar 1879. RUM RHUE FsKxH? OD-- So ist denn wiederum mit raschen Schwingen Im Zeitenfluge uns ein Jahr entflohn! Und tausend Seufzer, tausend Wünsche dringen In dieser Stunde zu des Ew'gen Thron. Es ist dahin und mit ihm auch die Leiden, Mit ihm die Thränen, die es uns gebracht. Doch auch die frohen, auch die sel'gen Zeiten, Sie senken mit ihm in des Grabes Nacht. Fahr' wohl! — Der Menschen Seufzer wie die Freuden, Sie ruhen nun an Deiner kalten Brust. Fahr wohl! Zu neuem Jahres-Gruße läuten Die Glocken! Unser Herz fragt unbewußt: > Was wirst Du neues Jahr für Stunden bringen? Was birgt der Schleier, der Dich noch verhüllt? Wird Dank, wird Seufzen auf zum Himmel dringen, Wenn auch dein Zeitlauf endlich ist erfüllt? O, breite Hoffnung, Du auf uns die Schwingen > Und leuchte uns in dieser ernsten Zeit! Laß' Deinen Strahl tief in die Herzen dringen Und schmücke uns der Zukunft dunkles Kleid. So lenk' der Blick voll Muth sich in die Fernen, Nicht störe das Vcrtrau'n der Zweifler Spott, Das Auge blicke gläubig zu den Sternen s Und betend sprech' das Herz: „Das walte Gott! HekaMtmschMg. Unter Bezugnahme auf die Bestimmung in H 45 7 b der Ersatz-Ordnung (Gesetzblatt vom Jahre 1876 S. 43) werden die Herren Standesbeamten des hiesigen Verwaltungsbezirks aufgefordert, bis spätestens zum 15. Januar 1879 eisen Auszug aus dem Sterberegister des Jahres 1878, enthaltend die Eintragungen von Todesfällen männlicher Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, anher einzuieichen. Aus diesem Auszuge muß insbesondere Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort, sowie Sterbetag und Sterbeort ersichtlich sein. Gleichzeitig wird den Herren Standesbeamten die Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß die von ihnen zu führenden Nebenre gister längstens 8 Tage nach Schluß des KalenderjahresEher einzureichen sind. Meißen, am 30. December 1878. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. Bekanntmachung. Die Herren Gemeindcvorstände bez. deren Stellvertreter im Gerichtsamtsbezirke Wilsdruff werden zur Besprechung mehrerer, die Ge meindeverwaltung betreffenden Angelegenheiten hierdurch geladen, Freitag, den 10. Januar 1879, Nachmittags 3 Uhr im Gasthof zum Adler in Wilsdruff sich einzufinden. Meißen, den 30. December 1878. Königliche Amtshauptmannschast. von Bosse. Ksnmrsersffmmg. Zu dem Vermögen des Gutsbesitzers Christian Gotthelf Klingner in Herzogswalde ist vom unterzeichneten Gerichtsamte der Cvncursprozeß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wllen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 8. Januar 1879 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen aus bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zn verfahren, hiernäcbst aber am 10. März 1879 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahrung mit der selben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Güte- pflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Attes, was über Feststellung der Masse und über Ge bühren mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 9. April 1879, Vormittags 12 Uhr, als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntnisses anberaumt worden. Auswärtige Beteiligte haben bei 15 Mark — Pf. Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Wilsdruff, am 6. December 1878. Das Königliche Gerichtsamt. vr. Gangloff.