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WM, Wi, Zikdknlkh« nd die WWidtL ArnLsbtcrLL für die Lgl. Amishauptmannschaft zu Weitzen. das Sgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff/ Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rr. «7. Freitag, den 23. August 188». Bekanntmachung, die diesjährigen Truppenübungen betreffend. Die diesjährigen Truppenübungen im Bezirke der Königlichen Antshauptmannschaft Meißen werden voraussichtlich wie folgt stattfinden: von -er Königlichen 6. Infanterie Briga-e Nr. 64 vom 24. bis mit 30. Augüst innerhalb der Fluren Wilsdruff, Birkenhain, Limbach, Lotzen, Lampersdorf, Sora mit Kneipe, Röhrsdorf, Klipphausen, SachSdorf, Kleinschönberg, Huhndorf, Unkersdorf, Kaufbach, Steinbach b. Kesselsdorf, Keffelsdorf, Grumbach, Herzogswalde und Helbigsdorf; von -er Königlichen 5. Infanterie-Briga-e Nr. 65 vom 24. bis mit 29. August innerhalb des von den Ortschaften Robschütz, Semmelsberg, Garsebach, Dobritz. Löthain, Oberjahna mit Kaschka, Mohlis, Tronitz, Nimtitz, Sornitz,'Planitz, Deyla, Kleinprausitz, Porschnitz, Nössige, Barnitz, Soppen, Görtitz, Roitzschen und Luga umschlossenen TerrainS; von -er Königlichen 1. Infanterie-Vriga-e Nr. 45 vom 25. bis mit 31. August innerhalb der Fluren Dennschütz, 'Altsattel, Bornitz, Trogen mit Grauswitz, Roitzsch, Striegnitz, Dörschnitz, Klappendorf, Sieglitz, Lautzschen, Paltzschen, Scheerau, Altlommatzsch und Domselwitz; von -er Königlichen 5. Division Nr. 52 vom 31. August bis 3. September innerhalb deS von den Ortschaften Rothschönbcrg mit Perne, Munzig, Weitzschen, Miltitz, Roitzschen, Robschütz, Garsebach, Löthain, Mehren, Mohlis, Kleinkagen, Großkagen, Mcttelwitz, Mertitz, Wahnitz, Leuben mit Ketzergasse, Eulitz, Graupzig, Ziegenhain, Pinnewitz, Oberstößwitz. Kreißa, Starrbach, Wölkau, Gruna, Nieder- und Ober-Eula, Deutschenbora und Elgersdorf umschlossenen Terrains; von -er Königlichen 1. Division Nre 25 am 2. und 3. September innerhalb des von den Ortschaften Dobernitz, Gleina, Roitzsch, Trogen mit Grauswitz, Altsattel, Ibanitz, Bornitz, Marschütz, Steudten, Nieder- und Oberstaucha, Wilschwitz und Dösitz umschlossenen TerrainS, sowie -ie Torps-Manöver am 9. und 10. September innerhalb des von den Ortschaften Markritz, Badersen, Lossen, Schleinitz, Wauden, Jessen, Dennschütz, Ibanitz, N'eder- und Oberstaucha, Wilschwitz, Steudten, Zschochau, Mögen, Birmenitz, Schweimnitz, Meila, Beicha und Gödelitz umschlossenen Terrains. Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, werden die betreffenden Grundstücksbesitzer aufgefordert, ihre Feldstücke, insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte, so viel als möglich noch vor dem Beginne der Uebungen abzuernten. Auch werden die betheiligtcn Besitz.r darauf hingewiesen, daß ^lnrbefchä-ignngen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, im Besonderen durch Zuschauer, sowie dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abcrnten unterlassen worden ist, keinen Anspruch anf Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (Raps, Kleesamen, Kraut, Flachs, Runkeln, Zuckerrüben und Karden) sind mit Strohwischen zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich u>erthvolle Feldstücke zu erstrecken. Schließlich wir- noch -as z-ubliknm vsr -ein Betreten -er ^el-er UN- rviesen «nit -ein Bemerken ver warnt, daß jeder Zuwiderhandelnde' sich der Wegweisung und bez. der Arretur seitens der commandirtcn Gendarmerie zU gewärtigen hat und daß den zur Wahrnehmung des Polizeidienst-8 befehligten, durch Ringkragen von Weißem Metall, auf welchem sich das Königlich sächsische Wappen in Gelb befindet, kenntlichen Militärpersonen alle Befugnisse eines Gendarmen zustehcn. Meißen, am 14. August 1889. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung. In Folge eines Erlasses der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen werden die hiesigen Grundstücksbesitzer Behufs Abminderung der durch die in der Stadtflur hierselbst in der Zeit vom 24. bis mit 30. ds. MtS. stattfindenden Truppenübungen entstehenden Flurbeschädigungcn hier mit aufgesordert, ihre Feldstücke so viel als möglich vsr Beginn der Manöver abzuernten. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gen acht, daß nach Abschnitt III der abgcänderten Instruction zur Ausführung de« Naturalleistungsge- setzeS (S. 446 des Reichsgesetzblattes für 1887) Beschädigungen, welche nicht ducch die Truppenübungen selbst, sondern auf andere Weise, im Be- fondern auch dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, keinen Anspruch aus Vergütung begründen. Werthvolle Feldstücke (Raps, Kleesamen, Kraut, Flachs, Runkeln, Zuckerrüben, Karden, junge Holzanpflanzungen), sind mit Strohwischen zu umstellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Markirung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecken. ,Zur Verhütung von Unglücksfällcn sind Steinbrüche und ähnliche Geländehinderniffe durch Umzäunen mit Strohseilen kenntlich zu machen, und Pflüge, Eggen, Walzen u. s. w. während der Manövertage von den Feldern wegzunehmen und in Gehöften aufzuheben. Sind Flurschäden durch die Truppen entstanden, so sind die hieraus fließenden Entschädigungsansprüche unverweilt bei dem unterzeichneten Stadtrath anzumeldcn. Wilsdruff, am 19. August 1889. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Die Begegnung der Kaiser von Oesterreich und Deutsch land beschäftigt die Presse aller Länder noch immer in hervorragendem Maße. Die „N. Fr. Presse" wird ganz poetisch in ihrer Besprechung der Festtage von Berlin und beginnt ihren Leitartikel vom 18. August mit folgender Dithyrambe: „Die herrlichen Festtage von Berlin sind vorüber, aber ihre leuchtende Spur wird nicht vergehen. Wie unter dem Eindrücke einer gewaltigen Thatsache, die weithin ihre Kreise zieht, so steht die Welt unter der Wirkung dieser Berliner Kaisertage, die vom ersten bis zum letzten Augenblicke das Merkmal historischer Denkwürdigkeit an sich trugen. Nock hallt das Echo der beiden Trinksprüche, welche im Berliner Königs schlosse zwischen den Kaisern von Deutschland und von Oesterreich-Ungarn gewechselt wurden, mächtig über den Wclttheil hin; es trägt von Land zu Land die große Botschaft, daß der Friedcnsbund Deutschlands mit Oester reich-Ungarn untrennbar ist, daß er fest gegründet steht auf der treuen Freundschaft der Herrscher, auf der Gemeinschaft der Völker und auf der brüderlichen Kameradschaft der Armeen. Als dieser Bund ins Leben trat, begrüßte ihn der Staatsmann, der gegenwärtig die Gesckicke Englands lenkt, mit dem Rufe: „Großes Heil ist der Welt widerfahren!" — jetzt wieder holt sich jener Ruf millionenstimmig aus dem Munde der Völker, welche die Erhaltung des Friedens wünschen und ihre sehnlichsten Hoffnungen bestärkt sehen durch das Gclöbniß, das in Berlin feierlich erneuert wurde. Man darf sagen: Es ist in diesen Tagen das zehnjährige Jubiläum deS Bundes begangen worden, der sich stetig gefestigt und erprobt hat, bis er zum unzerstörbaren Fundamente des europäischen Staatensystems gediehen und seinen Theilnehmern zu einem kostbaren Besitze geworden ist. Kein Mißton stört die Freude an diesem Besitze, kein Zweifel und keine Bitter keit trübte die Feier dieses zehnjährigen Jubiläums, welches nicht bestellter Lobrebner bedurfte, um zu erscheinen als das, was es war, als ein Fest des Friedens und der Zusammengehörigkeit zweier großer Völker in Freud' und Leid." Derselben Zeitung macht ihr Berliner Berichterstatter bezüglich der politischen Abmachungen bei diesem Friedensfest der Völker folgende Mittheilungen: In den politischen Kreifen herrscht hohe Befriedigung über den Verlauf der Begegnung der beiden Monarchen. Allerdings sind keine neuen schriftlichen Abmachungen hier getroffen worden, durch den Umstand aber, daß man sich persönlich wieder nähergerückt, daß die Eventualitäten, zu denen die europäische Lage führen könnte, zwischen den Monarchen wie zwischen ihren militärischen und politischen Rathgebern besprochen wurden, ist ein politisches Verhältniß so intimer Art gekennzeichnet, wie eS kau« je zwischen zwei großen Staaten bestanden hat. „Gewiß", sagte mir heute ein Diplomat, „Wortlaut und Inhalt des alten Bündnisses haben sich nicht verändert, aber heut« ist die ursprüngliche Bestimmung, nach welcher der 6L8U8 ko6ä6ri8 eintritt, nicht mehr so enge umschrieben; heute weiß man in Wien und Berlin, daß ein Staat dem andern nicht nur sein Gebiet garantire, sondern daß sich der eine bedroht erkennt, wenn die Lebensbe dingungen des andern angegriffen würden. In den vielen Erörterungen, die hier stattfinden, sind auch Fälle vorgesehen worden, in denen beide Staaten vereint zum Angriffe Vorgehen würden, wenn sie, bis zum Aeußersten gereizt, ein rasches Los schlagen dem faulen Frieden vorziehen würden. Der Wunsch, den Frieden zu erhalten, ist damit in den deutschen wie in den österreichischen Kreisen nicht geringer geworden. Der Kanzler hält daran fest, daß die Erhaltung des Friedens j edem andern Triumphe vorzuziehen