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2. Beilage zu Nr. 53 -es Wochenblattes für Wilsdruff re. Vaterländisches. — Abermals ist ein im besten Mannesalter stehender Mann infolge Genusses des kranken Fleisches jener in Cotta freventlich verpsundeten Kuh zum Opfer gefallen. Der Schneidemühler Walther, Vater von 4 Kindern, ist, nachdem man ihn in's Krankenbaus überführt, nach unsäglichen Leiden an den Vergistungssymptomen gestorben. Ferner liegen noch schwer- krank darnieder eine Frau und ein alter Mann, während alle anderen von der tückischen Krankheit Ergriffenen zum Theil schon genesen oder doch ReconvaleScenten sind. Besonders Mattigkeit wird als üble Folge ange geben. Die Untersuchung wird es klar zu Tage fördern, Wer der Haupt schuldige ist und Wer so viele Menschenleben und Unglück auf sein Gewissen lud. Die Kgl. Staatsanwaltschaft hat genaue Untersuchung angestellt unter Hinzuziehung der Aerztc und des Gemeindevorstandes. Der Verkäufer des Fleisches hat den Fleischladen bereits in andere Hände übergehen lassen. — Ein beklagenswerther Unglücksfall ist kürzlich in Königswalde vorgekommen. Der Gutsbesitzer Christian Meyer hatte Heu eingefahren und vor dem Abladen seinen Angehörigen zugerufen, auch das kleinste, zweijährige Kind in die Stube zu tragen. In dem Glauben, daß Niemand mehr im Wege sei, lud er den Wagen ab. Es war aber das erwähnte Kind dem Vater nachgelaufen und wurde von dem schweren Hcubaum beim Herabwerfen so schwer verletzt, daß es nach 4 Tagen seinen Leiden erlegen und am 29. Juni beerdigt worden ist. Den bedauernSwerthen Eltern wird allgemein die regste Theilnahme entgegengebracht. — In der Nacht zum Montag hat sich in Wiesa ein blutiger Er- ceß zugetragen, der mit dem Tode eines jungen Menschen endete. Bei dem im dortigen Erbgericht abgehaltenen Nosenfeste waren als Gäste der Schnurendreher Langklotz aus Wiesa, der Schnurcndreher Bönisch aus Annaberg, der Steinmetz Günther aus Frohnau und der Strumpfwirker Herberger aus Wiesa anwesend. Zwischen den vier jungen Leuten, die sämmtlich das zwanzigste Lebensjahr noch nicht erreicht haben, entspann sich auf dem Saale ein unbedeutender Wortwechsel, der damit endete, daß einer der drei letzteren dem Langklotz den Hut wegnahm. Als nun Bönisck, Günther und Herberger kurz nach 1 Uhr den Heimweg antraten, folgte ihnen Langklotz und auf dem Wege von Wiesa nach Annaberg, etwa 200 Schritt vom Erbgericht entfernt, kam es zur Schlägerei, wobei leider das Messer eine Rolle spielte. Langklotz erhielt einen tiefen Stich in die Brust, lief aber noch eine Strecke des Wegs zurück und brach erst in der Nähe des Erbgerichtes zusammen. Nachdem er in seine Behausung gebracht worden war, starb er ^2 Uhr, wahrscheinlich in Folge innerer Verblutung. Die drei Raufbolde sind verhaftet worden, doch ist noch unbekannt, welcher von ihnen den tödtlichen Stich geführt hat. — Bezüglich der Belegung von Plätzen in EisenbahnkoupöS ist eine Entscheidung beachtenSwerth, welche die Eisenbahndirektion Bromberg vor einiger Zeit auf Grund des Eisenbahn-Reglements in einem besonderen Fall getroffen hat. Bei dem Antritt der Fahrt genügt das bloße Belegen mit Gepäck-Stückchen nicht, um den Reisenden den Platz zu sichern, son dern jeder später Erscheinende hat das Recht, die Gepäckstücke weiter zu schieben und den Platz einzunehmen. Wenn man aber während der Reise auf einer Zwischenstatton für kurze Zeit seinen Platz verläßt, so muß das Anrecht auf denselben — falls man ihn mit Sachen belegt hat — respektirt werden. Unterläßt man aber die Belegung in einem solchen Falle, so verliert man das Anrecht auf den Platz. — Ueber das Schlafen bei offenem Fenster wird in jetziger Zeit so viel für und wider gesprochen, daß es wohl der Mühe verlohnt, den allzu Aengstlichen die Ansicht der Gelehrten mitzutheilen. Das Schlafen bei offenem Fenster ist im Volke höchst ungerechter Weise in Verruf ge kommen und gilt als gefährlich, sowie überhaupt die Nachtlust als schädlich. — Die Luftströmungen zur Nachtzeit sind aber nur in denjenigen Gegenden nachtheilig, in welchen Sumpfboden besteht, dessen krankmachende Ausdünst ungen sich gerade zur Nachtzeit in die Luft erheben. In Gegenden mit trockenem Boden, auf Bergen und in den höheren Stockwerken der Häuser ist umgekehrt die Nachtluft reiner und gesünder als die Luft des Tages. Um durch offene Fenster während der Schlafzeit sich diese Luft zuzuführen, verfahre man in folgender Weise: Wer neben seinem Schlafzimmer über ein während der Nachtzeit unbenutztes Zimmer verfügt, der öffne die Thür zwischen beiden Zimmern und lasse je nach der Kälte und Jahreszeit im andern Zimmer nur einen der oberen Fensterflügel oder diese beide, in den heißen Sommermonaten sämmtliche obere und untere Fensterflügel offen stehen. Wer dagegen nur über ein Schlafzimmer ohne Nebenräume zu verfügen hat, der öffne einen der oberen von seinem Bett möglichst ertferntcn Fensterflügel so weit, daß der Querrigel zwischen Fenster und Fensterrahmen eingehoben wird, oder klemme einen Propfen zwischen beide und binde mit einer Schnur die beiden Fenstergriffe so aneinander, daß das geöffnete Fenster sich nicht bewegen kann und nur eine gleichmäßige Spalte offen bleibt. Hierauf lasse man das Fensterrouleau nieder. Es wird so während der Nacht ein Ausgleich der Luft und der Temperatur stattfinden; man wird in kühler reiner Luft viel erquickender schlafen und sich am anderen Tage weit mehr gestärkt fühlen. Die Oeffnung der oberen Fensterflügel gewährt noch den Vortheil, daß nicht nur die Luft des Zimmers sich schneller reinigt, sondern, daß man auch weniger unangenehmen Zugwind zu befürchten hat. Vor Zugwind braucht man sich nicht zu ängstigen, wenn man nicht gerade erhitzt ist. Derselbe ist nicht krankmachend und wird gesunden, nicht ver weichlichten Personen nicht so schädlich, als die schlechte Lust des zugfreien Zimmers. Die Aengstlichkeit vor Zugwind ist grundlos so verbreitet und bei den meisten Personen als eine bloße Thorheit zu bezeichnen. — Der Gustav-Adolf-Verein hat in dem letzten Vereinsjahr 916000 Mk. verwendet zur Unterstützung des protestantischen Lebens in den katholischen Ländern, speziell zur Gründung und Erhaltung von pro testantischen Kirchen, Schulen, Waisenhäusern und Friedhöfen. Er hat dadurch 26 Gemeinden soweit versorgt, daß sie nunmehr aus der Reihe der zu unterstützenden Gemeinden ganz ausscheiden und völlig selbstständig sich erhalten können. Aber freilich haben sich außer den alten noch 97 Gemeinden von Neuem gemeldet, welche um Rettung und Erhaltung bitten, sodaß gegenwärtig nach der ausgegebenen Uebersicht 1361 Gemeinden der brüderlichen Unterstützung gegenüber der Uebermacht der katholischen Um gebung bedürfen und e« ist ja bekannt, wie die katholische Umgebung ihre