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WgM Mlchrch ThmM, Uch», Aeckh« und die MMidei. Amtsblatt fLr die Kgl. UmtshLUptmannschaft zu Meitzen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr?41. Freitag, den 24. Mai 188«. Bekanntmachung, das Baden in -er Elbe betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft bringt hierdurch in Erinnerung, daß durch Bekanntmachung vom 15. Mai 1880 bei Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder entsprechender Haftstrafe verboten worden ist, in der freien Elbe an nicht besonders abgesteckten Badeplätzen sowie ohne Badehosen zu baden. Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften haben nicht nur die Aufrechterhaltung dieses Verbotes zu überwachen, sondern auch für Beschaffung geeigneter Badeplätze zu sorgen und die Absteckung derselben durch schifffahrtskundige Personen, beziehendlich unter Mitwirkung der hierzu beauftragten Elbstromaufscher ausführen zu lassen. Meißen, am 17. Mai 188^ Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. V. Airchbach. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das nachgelassene Vermögen des verstorbenen Webers und Händlers Karl Robert Vitti»«»» in Wilsdruff ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermözensstücke der Schlußtermin auf -en 19. Juni 1889, Bormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte bierselbst bestimmt. Wilsdruff, den 21. Mai 1889. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Auctivn. Im Wegerdt'schen Stadtgute allhier gelangen Sonnabend, den 23. Mai d. I., Bormittags 10 Uhr 10 Zuchtkühe, 2 Kalben, 1 Bulle, 3 Schweine, 3 Ferkel, 1 Jagd- bez. Kettenhund und 14 Hühner gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 18. Mai 1889. Deo Gerichtsvsllzieher -es 2t. rl»»tsgev!chts. Bekanntmachung. Das 5. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889 enthält: No. 19. Verordnung, betreffend eine Ergänzung der das Verfahren bei Dismsmbrirunz der mit Ablösungsrenten behafteten Grundstücke betreffen den Verordnung vom 15. Februar 1841, vom 17. April 1889; No. 20. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage betr., vom 7. Mai 1889. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 21. Mai 1889. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Hvlzverfteigerung. Von den auf dem Grillenburger Forstreviere aufbereiteten Hölzern sollen Mittwoch, -en 3. Juni -. Js., von Bormittags 10 Uhr an inr Vasllivke „rum KLeUseukoke" böi 154 RlN. harte und 186 Rm. weiche Brennscheite, 17 Rm. harte und 44 Rm. weiche Aeste, 69 - - - 49 - - Brennknüppel, 31,« Hdrt. hartes und 46,„ Hdrt. weiches Brennreisig, 11 - - Hacken, 1294 Rm. weiche Stöcke incl. 29 Rm. Stockspäne, auf den Schlägen in den Abth. 6, 7, 11, 24, 27, 36 und 45 und auf dem Wegeaufhieb in Abth. 14 einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den sonst vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Königl. Revierverwaltung Grillenburg und König!. Forstrentamt Tharandt, am 18. Mai 1889. Aumvier. Bachmann. Auetion. Dienstag, -en 28. Mai, von Bormittags 8 Uhr an, sollen zu in der Wohnung des verstorbenen Hausbesitzers <Mri8ür»n Li»«-» die von demselben nachgelassenen Gegenstände, als: Kleidungsstücke, Betten, Möbel, Uhren und Handwerkszeug gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Z-L« LvNlS. (LanWndische Jank zu Jauhen. Wir gewähren, wie bisher, Hypothekcndarlehne auf landwirthschaftliche Grundstücke innerhalb der statuten mäßigen Grenzen zu dem Zinsfüße von drei und dreivicrtheil Prozent. Die Ausreichung erfolgt in baarem Gelde ohne Berechnung einer Provision. — In der Regel werden die Hypo thekendarlehns ohne Amortisation gewährt; dieselbe kann aber vereinbart werden. Jedem Gesuche sind beizulegen: eine Folienabschrift, das Besitzstandsverzeichniß und der Brandversicherungsschein. Bautzen, am 20. Mai 1889. Landftändische Bank des Königl. Sachs. Markgrasthnms Oberlansitz.