Volltext Seite (XML)
WWN MtÄiiss WlM, Nchti, Sikkilch i«t die KWUiütL ArntsbLatt für di« Lgk. UmtshaurtmLnuschast zu Meißen, das Lgl. Umtsamcht und den Ktadkath W Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich l Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden MontugS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rr. 8S.Freitag, den 2S. Oktober 188S. Bekanntmachung, das Auftreten der Maul- «nd Klauenseuche betreffend. Dir Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat mit Rücksicht darauf, daß neuerdings eine nicht unbeträchtliche Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche an verschiedenen Orten des Regierungsbezirkes Dresden wahrzunehmen gewesen ist, Behufs thunlichster Verhinderung eines weiteren Umsichgreifens dieser Seuche die sorgfältigste Auffichtsführung über das etwaige Auftreten der beregten Viehkrankheit angevrdnet. Demgemäß werden die Ortspolizcibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes angewiesen, die in dem Reichsgesetze, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 und der zu dem letzteren unter dem 9. Mai 1881 erlassenen Sächs. Ausführungsverordnung — W 64 fg. — vorgesehenen Maßregeln zu ihrem Theile gehörig zu überwachen und namentlich auch darüber Aufsicht zu führen, daß von den Besitzern von Gehöften und Stallungen, insbesondere den Gasthofsbesitzern, die denselben nach § 9 des obenangezogenen Reichsgesetzes obliegende und denselben entsprechend einzuschärfende Anzeigcpflicht an die Ortspolizeibehörde zu Vermeidung der in § 65 2 desselben Gesetzes angedrohtcn Strafen nicht verabsäumt werde. Der bei den Viehmärkten erfahrungsgemäß in erheblichem Maße stattfindende, die Verschleppung und Ausbreitung von Thierseuchen wesentlich begünstigende Vorverkauf ist besonders scharf zu überwachen. Meißen, am 19. October 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. Nachdem Herr Hausbesitzer und Zimmermann Franz Wilhelm Hüxxner in Neutanneberg am 21. dies. Monats als Gerichtsschöppe für dasigen Ort verpflichtet worden ist, wird dies hierdurch bekannt gemacht. König!. Amtsgericht Wilsdruff, am 22. Octob-r 1889. Bekanntmachung. Hanptübnng der städtischen nnd freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Ssnntag, den 27. Oktober -s. Ihs. Vormittags 11 Nhr, soll eine der im 8 51 des hiesigen Feuerlöschregula tivs vorgeschrirdencn Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, AbtheilungSführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen etc. bei Vermeidung der im 8 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags ^11 Uhr statt. Wilsdruff, am 21. Oktober 1889. Der Stadtgemeindcrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Am 22. Oktober Mittags nach ^1 Uhr erfolgte im Weißen Saale des Königl. Schlosses zu Berlin die Eröffnung des Reichstages. Anwesend waren 60 Abgeordnete, vorwiegend der konservativen Partei. Der Thron war roth verhüllt. Der Staatssekretär des Innern, Staats minister v. Bötticher, verlas im Namen des Kaisers die Thronrede, welche bei dem Schlußpassus über die friedliche Lage mehrmals von Beifall be gleitet wurde. Mit einem vom Präsidenten v. Levetzow ausgebrachten Hoch auf den Kaiser schloß um ^1 Uhr die Feierlichkeit. Die Thronrede lautet also: Geehrte Herren! Se. Majestät der Kaiser hat mich zu beauftragen geruht, Sie bei dem Beginn der letzten Session der laufenden Legislatur periode Namens der verbündeten Regierung zu begrüßen. Ein Ziel, auf welches die Thätigkeit des gegenwärtigen Reichstages bisher vorzugsweise gerichtet war, ist die Sicherung des Friedens nach Außen wie im Innern. In denselben Richtungen liegen die Aufgaben, welche Sie in der bevorstehenden Session beschäftigen werden. Als der Reichstag vor drei Jahren zusammentrat, handelte es sich vor Allem um die Sicherstellung unserer vaterländischen Wehrkraft. Der Reichstag hat in patriotischer Würdigung die Lösung der Aufgabe gefördert. Auch jetzt wird Ihre Mit wirkung dafür in Anspruch genommen werden, um die Tüchtigkeit und Schlagfertigkeit des Heeres den Verhältnissen entsprechend auszugestalten und dadurch den auf Erhaltung des Friedens gerichteten Bestrebungen Sr. Majestät des Kaisers und Seiner hohen Verbündeten denjenigen Nach druck zu geben, welcher ihnen im Rathe der Völker gebührt. Ein Gesetz entwurf, betreffend Abänderungen des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, welcher eine anderweitige Eintheilung der Armee vorsieht, soll die Ungleichmäßigkeiten in der Gliederung, wie sie durch die Heeresverstärkungen und Truppenverfchiebungen entstanden sind, im Jntcrresse der Ausbildung und Heeresleitung wieder ausgleichen. Hieraus und aus der entsprechenden Weiterentwickelung unserer Seemacht erwachsen Mehrausgaben, welche im ReichshaushaltSetat zum Ausdruck kommen. — Aus dem letzteren, der Ihnen unverweilt zugehen wird, ergiebt sich im Vergleich zum laufenden Etatsjahre eine nicht unbeträchtliche Steigerung der Matrikularum lagen. Gleichwohl werden die letzteren immer noch nicht unerheblich überwogen von denjenigen Summen, welche den Bundesstaaten aus den Reichseinnahmen in Gestalt von Ueberweisungen zufließen. Durch das unter Ihrer Einwirkung zu Stande gekommene Gesetz über die Invalidi tät«- und Altersversicherung ist ein weitreichender und so Gott will, segens reicher Schritt zur Ausgleichung sozialer Gegensätze gethan. Die Wirk samkeit des Gesetzes ist erst in der Zukunft zu erwarten.— Den staats feindlichen Elementen gegenüber, welche namentlich die Arbeiterbe völkerung durch fortgesetzte Agitationen zur Unzufriedenheit und Gesetzwid rigkeit zu verführen trachten, bedarf es einer gesetzlich geordneten dauernden und thatkräftigen Abwehr. Die Erfahrung hat bestätigt, daß die durch die allgemeine Gesetzgebung den Behörden gegebenen Befugnisse nicht ausreichen, um den inneren Frieden genügend zu schützen. Es wird Ihnen daher ein entsprechender Gesetzentwurf zugehen, und die verbündeten Regierungen zweifeln nicht, daß Sie von dem ernsten Streben geleitet sein werden, eine Verständigung über diese für die friedliche Entwickelung des Reichs be deutungsvolle Vorlage herbeizuführen. — Nach Vorschrift des Bankge setzes vom 14. März 1875 hat das Reich sich bis zum 1. Januar 1890 darüber schlüssig zu machen, inwieweit es von den ihm gesetzlich eingeräumten Befugnissen zur Aufhebung der derzeitigen Reichsbank und zur Erwerbung der Reichsbankantheile Gebrauch machen will. Eine hierauf bezügliche Vor lage wird Ihnen rechtzeitig zur verfassungsmäßigen Beschlußfaßfassung unterbreitet werden. — In Ostafrika hat, Dank der Bewilligung des Reichstages, eine durchgreifende Aktion zur Unterdrückung des Sklaven handels und zum Schutze der deutschen Interessen stattfinden können. Die mit den vom Reichstage bewilligten Mitteln organisirte Schutztruppe hat im Verein mit der kaiserlichen Marine die ihr gestellten Aufgaben so weit gelöst, daß nach Verständigung mit den betheiligten Mächten die Blockade der ostafrikanischen Küste hat aufgehoben werden können, nach dem auch der Sultan von Sansibar ausreichende Dekrete erlassen hat, um die Unterdrückung des Sklavenhandels in jenen Gegenden in Aussicht zu stellen. Die Kosten der Expedition haben aus verschiedenen Ursachen nicht innerhalb der durch das Gesetz vom 2. Februar d. I. gestellten Mittel erhalten werden können und es wird dem Reichstag aus diesem Anlasse eine neue Vorlage zugehen. Durch die Beziehungen zu Sansibar und Ost afrika, sowie durch die Entwickelung der Verhältnisse in den Schutzgebieten an der westafrikanischen Küste und in der Südsee ist die Last der Arbeit auf kolonialem Gebiete, welche bisher das Auswärtige Amt getragen hat, eine so große geworden, daß weder die vorhandenen Kräfte ausreichen, noch auch bei Vermehrung derselben ohne gleichzeitige organisatorische Er ledigung der Geschäfte möglich erscheint. Zur Entlastung des ohnehin über bürdeten Auswärtigen Amtes von den seinem eigentlichen Wirkungkreise fernliegenden Geschäften wird dem Reichstag eine weitere Vorlage zugehen, welche die Abzweigung der Kolonialverwaltung bezweckt. Die Vorbereitungen dazu finden sich bereits im Etat 1890/91. — Die Hoffnungen, welche Se. Majestät der Kaiser am 22. November v. I. von dieser Stelle Ihnen gegenüber dahin ausgesprochen hat, daß es gelingen werde, mit Gotte- Hilfe Europa den Frieden zu erhalten, haben sich nicht nur bis heute verwirklicht, sondern auch für die Zukunft an Sicherheit gewonnen durch die persönlichen Beziehungen, welche Se. Majestät der Kaiser mit den Herrschern befreundeter und verbündeter Nachbarländer seitdem gepflogen hat. Dieselben haben dazu gedient, im Auslande das Vertrauen aus die ehrliche Friedensliebe der deutschen Politik zu befestigen und uns zu dem Glauben zu berechtigen, daß der Friede der europäischen Welt auf der Grundlage der bestehenden Verträge mit Gottes Hilfe auch im nächsten Jahre erhalten bleiben werde. Auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Kaisers erkläre ich im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag für eröffnet. Ueber die deutsch-russischen Beziehungen erhält der „Pest. Ll." von angeblich vorzüglich unterrichteter Seite eine Korrespondenz aus