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zwecken, eine gemeinsame Sitzung und Brrathung. Es wurde in einhelliger Weise anerkannt, daß gerade die an der Richtung Wilsdruff - Helbigsdorf, Mohorn - Dittmannsdorf - Reinsberg - Zollhaus-Siebenlehn-Nossen gelegenen Rittergüter, industriellen Etablissements und angrenzenden größeren Ort schaften sehr schlechte Verkehrsverhältnisse hätten, und die Fortführung der Linie Potschappcl - Wilsdruff daher dringend geboten sei. Freilich sei eine Legung der Bahn direct nach Deutschcnbora scheinbar etwas günstiger, weil die Strecke kürzer ist als nach Nossen, aber bei Schmalspurbahnen solle man Umwege nicht scheuen, sobald dadurch der Landwirthschaft und der Industrie, dem Handel und Verkehr genützt werde. Auch das hohe Königl. Finanzministerium stehe auf demselben Standpunkte. Die Linie Wilsdruff - Deutschenbora würde aber keineswegs solchen Forderungen gerecht, weil in dieser Richtung größere Dörfer fehlen und die Industrie fast gar nicht vertreten sei. Auch müsse in Erwägung gezogen werden, daß zwischen Wilsdruff und Deutschenbora eine fiscalische Straße bestehe und eine etwaige Eisenbahn nur unmittelbar neben jener laufen müsse. Für jene Orte sei auch Eisenbahnbeförderung durch die Bahnhöfe Deutschenbora, Wilsdruff, sowie Miltitz leicht zu bewirken. Aus derartigen Gründen ergebe sich von selbst, wie wichtig die Linie Wilsdruff-Nossen sei. Noch mehr gewinne dieschn Aussicht genommene Bahn in volkswirthschaftlichcr Beziehung, wenn man bedenke, daß die Linie Halsbrücke- Nossen gebaut werde. Beide Bahnen würden dann in einander münden. Um so wehr sei zu beklagen, daß in einem anonymen Flugblatte ein weiteres Projcct, nämlich Fortführung der Linie Wilsdruff-Deutschenbora über Ilkendorf, Gödelitz und Gadewitz (Haltestelle an der Döbeln - Riesaer Linie) hervorgehoben worden. Es könne dadurch nur eine Trübung und Abschwächung des zunächst Erreichbaren herbeigeführt werden. Sachsen habe gewiß noch andere Bahnen zu bauen, bevor an eine Verwirklichung der empfohlenen Linie gedacht werden dürfte. ES müsse bezüglich der Petition für die beiden Linien hiesiger Gegend der Königl. Regierung überlassen bleiben, ob bei einem vorherigen Bau der Strecke Halsbrücke-Nossen die Wilsdruffer Secundärbahn nur bis zum Zollhaus« gebaut werden solle, oder ob dieselbe auf dem Normalspurbahn körper noch weiter bis Nossen zu führen sei. — In voriger Woche sind von der Ortskommission in der Reblaus angelegenheit die Weinberge der Kötzschenbrodaer Besitzer begangen und untersucht worden, man hat aber durchaus keinen verseuchten Berg gefunden. — Das Beispiel verschiedener Vorschußvereine, sich in eine Aktien gesellschaft umzuwandeln, findet rege Nachahmung. Auch der Vorschuß- Verein zu Waldheim, eingetr. Gen., ladet seine Mitglieder für Donners tag zu einer außerordentlichen Generalversammlung ein, deren Tagesord nung als einzigen Punkt Stellungnahme zum neuen Genossenschaftsgesetz oder Umwandlung des Vorschußvereins in eine Aktiengesellschaft bildet. — Se. Majestät der König hielt in der vor 8 Tagen stattgefundencn 16. ordentlichen Generalversammlung des Sächsischen Militärvereinsver bandes eine Ansprache an die Versammlung, welche mit einer Begeisterung, aus der man das Gelöbniß unverbrüchlicher Treue herausklingen hörte, ausgenommen wurde und die nach dem „Dresdner Journal" folgenden Wortlaut hatte: „Es war mir ein Bedürfniß, gerade heute unter Ihnen, Kameraden, zu erscheinen, um den Vertretern der sächsischen Militärvereinc Meinen Dank auszusprechen für die wahrhaft gute und patriotische Haltung, die Sie jederzeit, namentlich bei Gelegenheit des 800jährigen Jubiläums des Hauses Wettin, an den Tag gelegt haben. Es hat Mich dies ganz besonders erfreut. Aber auch schon in früheren Jahren, namentlich bei den letzten schweren Wahlen sind Mir Beweise Ihrer Vaterlandstreue zutheil geworden, und Ich fühle mich gedrungen, ganz besonders Meine Zufriedenheit und Dankbarkeit dafür auszusprechen, daß die Militärvereine so treu zu den staatserhaltenden Parteien gestanden und ihre Stimme in die Waagschale der Ordnungspartcicn gelegt haben, daß dadurch der günstige Ausfall der Wahl wesentlich mit herbeigeführt worden ist. Ich hoffe, daß auch in Zukunft die Militärvereine treu zu Reich, Staat und zur allgemeinen Ordnung stehen und sich nicht Parteien zuwenden, die beflissen sind, den Staat und die Ordnung zu untergraben". — Nur solche Quittungen sind rechtsgiltig, bei denen die Namens unterschrift geschrieben ist; daraus folgt, daß es eben solche nicht sind, bei denen die Unterschrift durch einen Stempelabdruck ausgeführt worden ist. Diese letztere Methode findet vielfach seitens kleinerer Geschäftsleute, Handwerker u. s. w. Anwendung, indem sie vielfach zur Vollziehung der Quittungen den „berühmten" Kautschuk-Namensstempel darunter drücken. Eine solche Quittung braucht Niemand anzunehmen, sie ist vor dem Gericht nicht beweiskräftig. — Die offenen Raubanfälle mehren sich. Eine vom Peniger Wochenmarkte nach Langenleuba-Oberhain zurückkehrende Frau wurde von einem nicht gerade schlecht gekleideten Strolch mitten auf der Landstraße bei den sog. Leubaer Büschen angehalten und ihr unter Bedrohung mit Erstechen ihr Markt-Erlös von ungefähr 60 M. abgenommen, worauf der Kerl im Holze verschwunden ist. — Wenn Eisenbahnunfälle nicht durch Einflüsfe elementarer Ereignisfe geschehen, auch nicht durch unaufklärbare Störung des Betriebmaterials, sondern wenn notorisch die Schuld der Verwaltung oder einzelnen Be amten zufällt, so ist die Bahnverwaltung, bei Staatseisenbahnen also der Staat, verpflichtet, den Verunglückten, bez. den Hinterbliebenen, eine Ent schädigung zn zahlen, sei es in Form einer einmaligen Zahlung oder einer Rente. Dem Vernehmen nach wird die baierische Staatsverwaltung einer durch das Unglück bei Röhrmoos doppelt betroffenen Dame und ihren Kindern die einmalige Summe von 100 000 Mk. gewähren. — Der Schirrmeister Dietz aus Werdau hatte, wie erst jetzt zur Kenntniß der Behörde gekommen, bereits vor 4 Jahren seine Ehefrau in ein Kellergewölbt geworfen und vorsätzlich und widerrechtlich dort einge sperrt und zu erschießen gedroht. Hierfür wurde derselbe jetzt noch vom hiesigen Landgericht zn 5'/? Monaten Gefängniß verurtheilt. — Penig. Nachdem bereits am 25. Juli in unserer Nachbarschaft eine ,^rau räuberisch angefallen wurde, ohne daß es bis heute gelungen ist, des Wegelagerers habhaft zn werden, wiederholte sich am 1. d. M. derselbe Vorgang. Es wurde nämlich wiederum eine vom Peniger Wochen- markt nachMarkersdorf zurückkehrende Frau angefallen,zu wiederholten Malen zu Boden geworfen und ihrer Geldtasche mit einem Inhalte von mindestens 20 M. beraubt. Schreck und Angst haben die bedrohte Frau so bestürzt gemacht, daß dieselbe eine nähere Beschreibung des Verbrechers nicht zu geben vermag. Da außer diesen beiden Raubanfällen in der letzen Zeit innerhalb der Amtshauptmannschaft Rochlitz auch einige verwegene Ein brüche stattgefunden haben, so liegt die Vermuthung nahe, daß sich ein oder mehrere gewerbsmäßige Verbrecher in unserer Gegend aufhalten. — Nachfolgende Entscheidung betreffs Bestrafung der Unterschlagung einer am Postschalter zu viel erhaltenen Geldsumme dürfte gewiß in weiteren Kreisen auf lebhaftes Interesse zu rechnen haben. Der Abschluß der An- nahmecasse des Postamtes in B. ergab am 11. December 1887 einen Minderbetrag von 100 Mk., dessen Aufklärung nicht gelang. Der Fehl betrag mußte deshalb von dem verantwortlichen Beamten, dem Postsekretär G., aus eigenen Mitteln gedeckt werden. G. vermuthete gleich beim Her- vortretcn des Minderbetrags, daß derselbe auf einem Versehen beim Geld wechseln beruhen würde; er vermochte indessen Thatsachen, welche die Wieder erlangung der fehlenden Summe ermöglicht hätten, nicht aufzuführen. Erst drei Monate später und lediglich infolge eines Zufalls stellte es sich heraus, daß die Vermuthung des G. zutreffend war. G. hatte an dem bezeichneten Tage dem Gastwirth N. in B. aus Gefälligkeit 100 Mk. in Gold gegen Silber umgewechselt, dabei aber vcrsehendlich dem N. 200 M. überwiesen. N. bemerkte das Versehen sehr wohl, war aber so unehrlich, den zu viel erhaltenen Betrag sich widerrechtlich anzueignen. Diese Unred- lickkeit rächte sich an N. sehr bitter. Er wurde von dem Schöffengericht in B. wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 50 Mk., oder 6 Tagen Gefängniß verurtheit. Auf Grund des betr. Erkenntnisses strengte der Herr Polizeipräsident gegen N. die Klage auf Zurücknahme der Erlaubniß zum Schankbetriebe an. Die Reichsgewerbeordnung läßt bekanntlich die Entziehung der Concession dann zu, wenn Thatsachen vorliegen, welche di« Annahme rechtfertigen, der Schankwirth werde das Gewerbe zur Förderung der Völlerei, der Unsittlichkeit, des verbotenen Spiels oder der Hehlerei mißbrauchen. Dies war nach Ansicht des Herrn Polizeipräsidenten zu be sorgen, wenn N. im Besitze der Schankerlaubniß belassen würde. Der Bezirksausschuß erkannte nach dem Klageantrage. N. ergriff hiergegen die Berufung, wurde aber mit derselben von dem Oberverwaltungsgerichte ab gewiesen. — Ucber die Borgwirthschaft im klcingewerblichen Leben schreibt man bem „L. T.": Benjamin Franklins berühmtes Wort, daß der Borger der Sclave des Darleihers ist, hat in unseren Tagen erheblich an Wahrheit eingebüßt, ja, es scheint geradezu das Gcgentheil von Dem, was dieses Wort besagt, der Fall zu sein, wenn man die Borgwirthschaft im heutigen kleingewerblichen Leben etwas näher ins Auge faßt. Nur allzuoft sind Klagen darüber laut geworden, daß selbst bei vierteljährlicher Mahnung mittels Rechnung der leidigen Angewohnheit — denn bei Vielen ist «S in der That nur eine Angewohnheit —, den Kleingewerbetreibenden mit der Bezahlung seiner Arbeiten warten zu lassen, nur schwer zu steuern ist. Wie oft muß der Darleiher, sei es einer Waare, sei cs der Arbeit, em pfinden, wie schwer es ist, einen Schuldner im Guten zur Begleichung seiner Schuld zu bewegen. Die vielen Mühewaltungen, die außerordentlich zahlreichen vergeblichen Wege bedeuten geradezu Kapital für den Gewerbe treibenden, der ja während der Zeit, da er gehen muß, um sein Geld zu erhalten, nicht arbeiten kann und demzufolge auch nichts verdient. Während sonst jedes Kapital seinem Besitzer Zinsen trägt, hat der Gewerbetreibende gewissermaßen noch Zinsen auf das ihm gehörige, aber in den Händen seiner Schuldner befindliche Kapital darauf zu legen. Das ist doch ein Mißstand, wie er schädigender für das gesammte wirthschaftliche Leben gar nicht gedacht werden kann. Man wende nicht ein, daß ja die Gesetzgebung genug Mittel an die Hand giebt, den Schuldner zur Begleichung der Forderungen zu zwingen, daß ein über ganz Deutschland verbreitetes, auf dem Wege der Selbsthilfe gegen die Borgwirthschaft entstandenes Netz von Kreditreformvereinen besteht; wir verkennen die Zweckmäßigkeit dieser Ein richtungen, die sehr heilsam sind, keineswegs, aber wie oft kommt es vor, daß der Handel- und Gewerbetreibende Rücksichten zu nehmen hat, um einen sonst guten Kunden nicht einzubüßen, daß er lieber wartet, nur um der späteren Bestellungen nicht verlustig zu gehen. Namentlich aus letzterem Grunde muß aber dem Kleingewerbetreibenden angerathen werden, daß er seinen Kunden gleich bei Bestellung der Waare in decenter, aber nicht mißzuverstehender Weise zu erkennen giebt, daß die gestellten Preis« sich nur gegen Baarzahlung oder gegen eine genaue festgesetzte kurze Frist ver stehen. Das kann und wird Niemand übelnehmen, und wenn es geschieht, nun dann ist eben der erste Verdruß besser als der letzte. Das ward schon oft gesprochen, doch spricht mans nie zu oft. Gegen Magenbesckwerden und Rheumatismus. Borken. Durch den Gebrauch der Dr. Fernest'schcn Lebens-Essenz von C. Lück in Colberg wurde ich von langjährigen Magenbeschwerden und Rheumatismus befreit, wofür ich mich zum besten Danke verpflichtet fühle. Carl Beyer. Erhältlich in Flaschen a 50 Pfg.. 1 M. und 1 M. 50Pf. in Wilsdruff bei Apotheker Tzschaschel. Rirchennachrichten aus Wilsdruff. Im Monat Juli Getauft: Marie Elisabeth, Hermann Theod. Hrnckers, Gutsbesitzers in Grumbach, Tochter; Rosa, Karl Heinr. Max Voigts, Stadtwachtmstrs. und ans. Bürg, hier, Tochter; Kurt Alfred, Joh. Aug. Mickans, Handarb, hier, Sohn; Linna Frida, Karl Heinr. Reichels, Schnittwaarenhändl. hier, Tochter; Marie Elisabeth, Karl Otto Zaleskys, Maurers hier, Tochter; Amanda Valeska, Gust. Rob. Langes, Handarb, hier, Tochter; Hans Alfred, Christian Gotth. Friedr. Fleischers, Handarb, hier, Sohn; außerdem eine unehel. Tochter Hulda Frida. Getraut: Kurt Reinhold Adalbert Lindner, Diakonus in Zwickau, mit Ottilie Thekla Fiedler hier; Christian Robert Peuckert, Bürgerschul lehrer hier, mit Lina Irene Müller hier. Beerdigt: Anna Emilie Helene, Ed. Bruno Häckels, Kaufmanns in Chemnitz, Tochter, 5 M. 26 Tg. alt; Friedr. Herm. Zietzsch, Handarb, hier, 48 I. 9 M. 27 Tg. alt; Max Richard, led. Henr. Math. Lehmann, Dienstmädchens hier, unehel. Sohn, 4 M. 8 Tg. alt; Christian Michael Josiger, Schieferdecker von Dürrenbach b. Schleiz, 53 I. 3 M. 16 Tg. alt (starb im Bczirkskrankenhause); Ernst Julius Pentags, Handarb, hier, todtgeb. Tochter. Wochenmarkt zu Wilsdruff, am 2. August. Eine Kanne Butter kostete 2 Mark 30 Pf. bis 2 Mark 40 Pf. Ferkel wurden eingebracht 75 Stück und verkauft: starke Waare, 7 bis 8 Wochen alt, 'ü Paar 36 Mark — Pf. bis 42 Mark — V'., schwächere Waare ü Paar 30 Mark — Pf. bis 36 Mark — Pf. Läufer waren nicht vorhanden. Meißen, 3. August. 1 Ferkel 10 Mk. — Pf. bis 20 Mk. — Pf. Eingebracht 143 Stück. 1 Läufer 30 Mk. — Pf. bis 51 Mk. — Pf. Butter 1 Kilogramm 2 Mark 40 Pf. bis 2 Mk. 72 Pf. Dresden, 2. August. (Getreidepreise.) An der Börse per 1000 Kilogramm: Weizen, weiß 185—193 Mk., Weizen, braun 187—190 Mk. Korn 162-165 Mk., Gerste 155-165 Mk., Hafer 160—164 Mk, — Auf dem Markte: Hafer pro Hectoliter 7 Mk. 80 Pf. bis 8 Mk. 80Pf. Kartoffeln pro Hectoliter 4 Mk. 60 Pf. bis 5 Mk. — Pf. Butter 1 Kilo gramm 2 Mk. 20 Pf. bis 2 Mk. 80 Pf. Heu pro Centner 3 Mk. 20 Pf. bis 3 Mk. 70 Pf. Stroh pro Schock 36 bis 38 Mk. kauft zu höchsten Preisen s tllR Roßschlächter liarlmann, Potschappel. Wechselformulare — Wein und Speifenkarten NechnungSformulare — Gefindemiethkontrakte hält vorräthig die Druckerei dieses Blattes. Aeue Speisekartoffetn s Liter 28 jpfg., empfiehlt k.