Volltext Seite (XML)
WM MÄus WM, Wi, Mrckhi iü die WWidtL Arntsbcatl sür dir M. Wmisbauptminnschaft ,u Meißen, das Kg5 UmtsqmM und dm Aadtiatb M Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. »z. Freitag, de» 22. November 188». Berichtigung. In dem an der Spitze unserer letzten Nr. abgedruckten amtshauptmannschaftlichen Erlaß ist anstatt 11. Januar 1889 zu lesen 18SV. Die Red. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Stockfabrikant Lark Gustav Mischer, Herr Amtsgerichtscontroleur und Gerichtsschreiber Franz Louis Busch und Herr Kaufmann Emil Theodor Görne auSzuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind ein angesessener Stadtverordneter und zwei unangesessene Stadtverordnete, sowie ein angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Dienstag, -er 3. Deeember dieses Jahres bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezugnahme auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahl tage in der Zeit von Vormittags y bis Mittags s Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sitzungszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Ver lust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche zwei ansässige und zwei unansässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß bei dem Stadtgemeinderathe die Herren Stadtverordneten Restaurateur Carl Hermann Reiche, Stadt gutsbesitzer Carl Gottlob Hermann, Seilermeister uns Handelsmann Adolf Eduard Major, Stellmachermeister Carl Julius Galle, Oeconom und Rentier Johann Gotthelf Starke und Stellmachermeister Johann Gottfried Dinndorf verbleiben und daher dieselben gleich den Herren Stadträthen und städtischen Beamten nicht gewählt werden können, sowie daß die im Eingänge dieser Bekanntmachung gedachten aus dem Stadtgemeinderathe ausscheidenden Herren Stadtverordneten wieder wählbar sind. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 21, November 1889. Der Bürgermeister. > Ficker. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbenen Stadtgutsbesitzers Lrnst Lonis wegerbt in Wilsdruff ist zur Ab nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigen den Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensftücke der Schlußtermin aus den 18. Deeember 1889, Bormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst bestimmt. Wilsdruff, den 18. November 1889. Vnsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des Stadtgutsbesitzers Ernst Louis weger-t in Wilsdruff wird unter Bezugnahme auf «eine Bekanntmachung vom 16. November 1889 berichtigend bemerkt, daß nicht 5713 Mk. 34 Pf., sondern nur 568V Mark bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen sind. Wilsdruff, am 20. November 1889. Der Konkursverwalter: Rechtsanwalt Kustav Milan. Tagergeschichte. Berlin. Von hier schreibt man der „Köln. Ztg.": Der Kaiser hat nach seiner Rückkehr von der Orientreise wiederholt im engeren Kreise begeisterte Schilderungen von der Großartigkeit der Eindrücke gegeben, die er auf dieser durch die Gunst der Witterung besonders bevorzugten Reise empfangen hat. Insbesondere hat er sich auch über die türkischen Truppen, die er zu besichtigen Gelegenheit gehabt hat, mit warmer An erkennung ausgesprochen. Die Leistungen derselben hätten seine Erwart ungen weit übertroffen; schon auf den ersten Blick falle die Vorzüglichkeit und Brauchbarkeit des Soldatenmaterials auf; bei der Ausführung des unter den ungünstigsten Terrainverhältnissen stattfindenden Parademarsches hätten die Soldaten sich durch stramme Haltung, scharfe Disciplin, große Ruhe und militärisches Aussehen ausgezeichnet. Bei den Exerzierübungen, denen er beigewohnt, hätten die Elitetruppen, die Militärschule und das Modellartillerie-Regimerll sich vorzüglich bewährt, obwohl auch hier die Enge der Kasernenhöfe große Schwierigkeiten geboten hätte. Auch die türkischen Schiffe, deren einige den Kaiser auf der Hin- und Rückfahrt begleitet hatten, haben die Aufmerksamkeit des Kaisers gefesselt und auch für sie hat er warme Worte des Lobes gehabt. Berlin, 19. November. Se. Maj. der Kaiser trifft nach einer nach Darmstadt gelangten offiziellen Meldung am 6. Dezember zum Besuch am dortigen Hofe ein. Als Se. Maj. der Kaiser am Sonnabend in Potsdam nach der Rekrutenvereidigung, nur von einigen Offizieren be gleitet, zu Fuß quer über den Bassinplatz fort nach der Kaserne seines Leib-Garde-Husaren-Regiments und sodann nach dem Regiments-Kasino sich begab, hatte sich eine nach Tausenden zählende Menschenmenge ange sammelt, darunter eine große Anzahl Kinder, die aus der Schule kamen. Die Menschenmassen drängten nun auf den Kaiser ein, unaufhörlich Hurrah rufend. Die Polizei war nicht im Stande, dem Kaiser den Weg frei zu halten und so kam es denn, daß Schulkinder des Kaisers Hand ergriffen und küßten, was freundlich lächelnd geduldet wurde. Eine Abtheilung Garde- Jäger versuchte Platz zu schaffen, der Kaiser untersagte dies aber ausdrücklich und nun erschallte au» der Menge ein tausendstimmiges Hurrah, wofür der Monarch freundlich dankte. Den ganzen Weg bis zur Husarenkaserne schritt der Kaiser mitten im Volke. Der „Schles. Ztg." wird aus Petersburg geschrieben, daß dort selbst in den „allerbestinformirten russischen Kreisen" das Gerücht von der bevorstehenden Verlobung des russischen Thronfolgers mit der Prinzessin Margarethe von Preußen für „ernst" genommen werde. Schwierigkeiten bereite nur der Konfessionswechsel. Die verbündeten Regierungen werden vom Reichstage abermals dringend ersucht werden, Schritte zu Gunsten der unschuldig Verurtheilten zu thun. Die „Post" schreibt hierüber: Der Bundesrath hat neulich dem vom Reichstage angenommenen Gesetzentwürfe, betreffend die Entschädigung unschuldig Bestrafter, seine Zustimmung versagt. Wir verkennen keineSwegeS die Schwierigkeiten einer gehörigen Formulirung des Gesetzes, doch dürfte es nunmehr Sache der Regierungen sein, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Reichstage vorzulegen, nachdem die Pflicht der Gesellschaft, un schuldig Bestrafte zu entschädigen, allerseits anerkannt ist. Kürzlich hat übrigens Dänemark ein Gesetz betr. Entschädigung für unverschuldete Unter suchungshaft und zufolge Urtheils verbüßter Strafe erlassen. Das Gesetz erkennt die Entschädigungspflicht des Staates im weitesten Maße an, indem es bestimmt: wer Untersuchungshaft erlitten hat und dann freigesprochen oder frcigelassen wird, ohne daß die Sache bis zur Urtheilsfällung verfolgt wird, hat Anspruch auf eine vom Gericht festgesetzte Entschädigung für das Leiden, das Unrecht und den Vermögensnachtheil, die ihm durch Frei heitsberaubung zugcfügt sind, falls nach den zu Tage getretenen Aufklärungen anzunehmen ist, daß er des Verbrechens, wegen dessen er in Haft genommen war, nicht schuldig ist. Hat jemand zufolge Urtheils eine Strafe oder einen Theil derselben verbüßt und wird in gehöriger Form entschieden, daß die Bestrafung seinerseits nicht verschuldet war, so hat derselbe Anspruch auf Entschädigung für erlittenes Leiden, Unrecht und Dermögensnachtheil. Was in Dänemark angeht, muß auch in Deutschland möglich sein. In einem Artikel „Philister in Nöthen" schreibt das sozialdemokra tische „Berliner Volksblatt": „Immer tiefer sinkt der Zinsfuß, immer größer muß das DurchschnittSkapttal «erden, das eine angemessene Rente