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MMMMKW WmM, Wi, Zikdknlkhe md dit WWckli. Amts b LcrLL für die Kgl. AmLshaupLmannschaft zu Meißen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 3. Dienstag, den 8. Januar 1888. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährigen freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Kommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 im Lause deS Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüsungen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein jährigen freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten, für den Regierungsbezirk Dresden bestellten Königlichen Prüfungs-Kommissionen nach U 23 und 24 der Ersatzordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevor stehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. Februar Liefe» Jahre» schriftlieh gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Ersatzordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: 1 ., ein den Vorschriften in § 89,3 sud d. der Ersatz-Ordnung genau entsprechendes Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über dessen Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während seiner activen Dienstzeit zu bekleide«, a«»z«- rüsten und zu verpflegen. 2 ., ein Geburtszeugniß und 3 ., ein Unbescholtenheitözeugniß, welches für Zöglinge höherer Schulen, Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höherer Bürgerschulen, durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale cinzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, franzö sischen oder englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Aspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Uebrigens wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatz- Ordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügten Mrüfungs - Ordnung zum einjährigen Freiwilligendienst hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1869 geborenen jungen Männer, welche sich jetzt im Besitze eines, den Vorschriften in § 80 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust deS Anrechte» zum ein jährig-freiwilligen Militärdienste bis zu oben gedachtem Tage ihr Gesuch um Ectheilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben unter 1 bis 3 bezeichneten Papiere und des fraglichen Qualifikationszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1869 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzu haltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust de» Anrechte» zum einjährig- freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der vor erwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte QualificationSzeugniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1889. - I>r. Genthe, Regierungörath. Jungblut, Major. Hübler, S. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monat November v. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Ver gütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monat December v. I. an Militär-Pferde zur Ver abreichung gelangte Marschfourage beträgt 7 Mk. 77 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 99 - - 50 - Heu, 3 - 61 - - 50 - Stroh. Meißen, am 3. Januar 1889. Königliche Amtshauptmannschast. _ v. «Kirchbach. Kommenden Donnerstag, den 10. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 7. Januar 1889. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. DageSgefchichte. Berlin, 5. Januar. Der „Reichs- und Staatsanzeiger" bringt an der Spitze seiner heutigen Ausgabe folgendes Glückwunschschreiben Sr. Maj. Kaiser Wilhelms II. an den Reichskanzler Fürsten Bismarck: „Lieber Fürst! Das Jahr, welches uns so schwere Heimsuchungen und unersetzliche Verluste gebracht hat, geht zn Ende. Mit Freude und Trost zugleich erfüllt Mich der Gedanke, daß Sie Mir treu zur Seite stehen und mit frischer Kraft in das neue Jahr eintreten. Von ganzem Herzen erflehe Ich für Sie Glück, Segen und vor Allem andauernde Gesundheit und hoffe zu Gott, daß es Mir noch recht lange vergönnt sein möge, mit Ihnen zusammen für die Wohlfahrt und Größe unseres Vaterlandes zu wirken. Whlhelm. Der wegen Veröffentlichung des Tagebuches Kaiser Friedrich's seit längerer Zeit m Untersuchung und Haft gewesene Geheime Regierungsrath Geffckcn ist heute aus der Haft entlassen worden, da das Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist. Zu der Nachricht, daß Geheimer Rath Geffckcn heute Vormittag aus seiner Haft entlassen und das gerichtliche Verfahren gegen ihn eingestellt worden ist, wird geschrieben: Gestern Abend soll an den ersten Staatsanwalt telegraphisch von dem Reichsgericht in Leipzig die Weisung eingegangen sein, den Geheimen Rath Dr. Gcffcken aus der Haft zu entlassen, da das Verfahren gegen ihn eingestellt sei. Der erste Staatsanwalt Groschuff hat von diesem Beschluß Dr. Geffcken heute Vormittag persönlich in Kenntniß gesetzt und dieser sofort nach Em pfang der Nachricht um 11 Uhr mit einer offenen Droschke unter sicht baren Zeichen der Aufregung das Gefängniß verlassen. Derselbe begab sich nicht unmittelbar nach dem Bahnhofe, sondern gab dem Kutscher eine Privatadresse als Ziel an. Zwischen unserem Kaiser, dem Kaiser Franz Joseph und dem König von Italien hat auS Anlaß des Jahreswechsels ein außerordentlich herz licher Depeschenwechsel stattgefunden. Kaiser Wilhelm gedenkt nochmals der schönen Tage, welche er bei seinen Besuchen in den Hauptstädten seiner hohen Verbündeten verlebt und wünscht diesen alles Glück für die Zukunft. Die Antworten sind im selben Tone gehalten. Sie beweisen die dauernde Zunahme der Festigkeit deS Friedensbündnisses, dieses Schutzwalles gegen alle kriegerischen Gelüste. Das gesellschaftliche Leben Berlins steht, soweit es die aristokratischen Kreise betrifft, noch immer unter den erschütternden Ereignissen des ver gangenen Jahres. Bei Hofe herrscht noch Trauer um die Hingeschiedenen Kaiser, und diese Trauer wirft ihren düsteren Schatten in die Salons. Große Festlichkeiten werden bekanntlich in diesem Winter nicht staatfinden, und ganz besonders verbannt ist der Tanz, sicherlich zum Leidwesen der tanzlustigen Jugend. Ist das Krönungs- und Ordensfest vorüber, so werden bei Hofe nur noch zwei große Konzerte stattfinden, und zwar wie gewöhnlich im Weißen Saal des königlichen Schlosses. In der Gesell schaft sind, wie in der „Magdeb. Ztg." ausgeführt wird, vielfache Verän derungen vor sich gegangen. Aus der Generalität sind so manche Mit glieder in Folge des Verjüngungsprozesses, welchen der Kaiser im Qffi- ziercorps vorgenommen, ausgeschieden und an ihre Stelle sind andere ein getreten. Der Hofstaat der beiden verstorbenen Kaiser ist aufgelöst, und die Mitglieder desselben erfreuen sich der wohlverdienten Ruhe. Namen, welche man sonst jeden Tag in den Zeitungen las, sind geradezu verschwunden. Die Kaiserin Friedrich weilt mit ihren Töchtern in England, die greise Kaiserin Augusta führt in Trauer um den Hingeschiedenen Gemahl ein stilles zurückgezogenes Leben — kurz, es ist anders geworden wie früher. Großherzog Friedrich von Baden hat anläßlich des Jahres schlusses den Mitgliedern seines Ministeriums ein Handschreiben zugehen lassen, welches von Neuem Zeugniß von der hochherzigen Gesinnung deS badischen Monarchen und der ernsten Auffassung seiner Herrscherpflichten