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Hierbei ist zu bemerken, daß die Aufsicht über die Drichinenfchauer, also insbesondere auch die Vornahme der geordneten Nach prüfungen derselben und der Untersuchungen der von ihnen gebrauchten Instrumente den Behörden und Organen derjenigen Bezirke im allgemeinen zukommt, für welche die Trichinenschauer angestellt sind, daß die letzteren jedoch hinsichtlich derjenigen Untersuchungen, welche sie außerhalb des An- stcllungsbezirkes etwa vornehmen, den Aufsichtsorgancn des betreffenden Bezirkes, in dem die außerbezirkliche Untersuchung slattfinvet, unterstehen und daß etwaige widrige Wahrnehmungen hinsichtlich der Tüchtigkeit eines Trichinenschauers oder seines Mikroskopes bei Untersuchungen der letztgedachten Art der Anstellungsbebörde zur Veranstaltung des weiter Röthigen in dazu angethanen Fällen anzuzeigen sein werden. Meißen, am 27. Dezember 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach. Bekanntmachung, -ie Anmeldung der Wehrpflichtigen znr RekrntirttnMLammrMe betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhält lichen männlichen Personen, welche im Jahre 1869 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk. —- oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar 1889 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition an zumelden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind — wie auf der Reise begriffene Handlungsdiener oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, bei Vermeidung der angedrohten Strafen während des oben festgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 31. Dezember 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. ES werden demgemäß alle hiesigen Einwohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf den dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 19. Januar 1889 < in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 31. Dezember 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. — «Vxzs.i'lLs.ssS Lu 'M"ilDQmK. Im Monat Januar 1889 ist die hiesige Sparkassen - Expedition jeden Wochentag außer Mittwoch geöffnet. Wilsdruff, am 28. Dezember 1888. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Schlagholzhaufen-Auktion. Im Reviere des lkiUppIirrAi«»» sollen ckvi» 5. dsuuiiui» 188!). von früh 9 Uhr an, ca. 100 gegen gleich baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen meistbietend verkauft werden. Der Sammelplatz ist auf dem Schlage nächst der Mrkenhainer Grenze. Förster. Bruch Heilung Die Heilanstalt für Bruchleiden hat uns mit unschädlichen Mitteln ohne Berufsstörung von Geisten , Hodsnfaelk- und Wafferhodenbruch durch briefliche Behandlung vollständig geheilt, so daß wir jetzt ohne Bandage arbeiten tonnen. Joh. Breit, Ehren feld b. Cöln; P. Gebhard, Schneiderin., Friedersried bei Neukirchen, 54 I.; Jos. 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