Volltext Seite (XML)
MWU MtMf W«M, Wft«, ÄckMi md die WWiidt«. ArntsbLerLL für die Kgl. AmtshaupLmannschast zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff/ Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 13 Freitag, den 13. Februar 1889. Bekanntmachung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen ans dem Sterbehause betreffend. Zufolge Generalverordnung vom 8. November 1877 hat das Königliche Ministerium des Innern mit Rücksicht auf die öffentliche Gesund heitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mk. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche -Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den vierten Tag (4 mal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes im Stcrbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werden. Die Polizeibehörden hiesigen Bezirkes werden angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung zu wachen und Zuwiderhandlungen anher anrmeiaen. Meißen, am 9. Februar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, -ie Veranstaltung einer HauseoNeete Seiten des Vereines für nnentgeldliche Verbreitung von Bibeln nnd christlichen Schriften in Striefen bei Dresden betreffend. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat dem Vorstande des Vereines für nnentgeldliche Verbreitung von Bibeln und christlichen Schriften in Striesen die Genehmigung zu Veranstaltung einer Hauscollecte in den Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes auf das Jahr 1889 erheilt. Der ausgestellte Vorweis ist von dem Einsammler in jedem Gemeinde- bez. selbstständigen Gutsbez'rke der Obrigkeit noch vor dem Beginne der Sammlung vorzulegen. Meißen, am 9. Februar 1889. Königliche Amtsbauptmannschast. v. «Kirchbach. Bekanntmachung. Gefunden wurde in hiesiger Stadt ein Portemonnaie mit Anhalt. Wir machen Solches mit dem Bemerken bekannt, daß, dafern sich binnen Jahresfrist nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung der Ver lierer hier nicht melden sollte, über den Fund gesetzlicher Vorschrift gemäß verfügt werden wird. Wilsdruff, am 14. Februar 1889. Dtk Stttötküth. Ficker, Brgmstr. Ä uction. Kommenden Freitag, den SS. Februar d. A., Vormittags 10 Uhr, gelangen im hiesigen Orte 3 Schock ungedroschenes Korn, 1 Ziege sowie 1 Leiter- und 1 Korbwagen, beide defect, gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieter wollen sich bis 10 Uhr im hiesigen K." Amtsgerichte versammeln. Wilsdruff, am 13. Februar 1889. Matthes, Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. DageSgefchichte. Die Berathung der Rechenschaftsberichte über die Verlängerung des kleinen Belagerungszustandes ist auf den Wunsch der sozialdemokratischen Abgeordneten nicht noch am letzten Tage vor der Vertagung des Reichs- auf die Tagesordnung gesetzt worden. Während die Berathung dieser Rechenschaftsberichte in den letzten Jahren mehr und mehr den Cha rakter V0N Monologen angenommen hatten, sollen dieselben diesmal zur Unterlage für Debatten im großen Style über Werth und Bedeutung des Sozialistengesetzes verwendet werden. Von sozialdemokratischer Seite wird bei dieser Gelegenheit sicher das umfangreiche Material dem Hause unter breitet werben, das über die Wirkung des Sozialistengeses während seines zehnjährigen Bestehens gesammelt worden, und das angeblich für eine parteioffiziöse Denkschrift verwendet werden sollte, die bisher zwar ange kündigt, aber immer noch nicht erschienen ist. Auch die anderen Parteien werden die Gelegenheit schwerlich vorübergehen lassen, ohne ihrerseits gleich falls Stellung zu der Frage zu nehmen, ob das Sozialistengesetz weiter bestehen soll oder nicht. Hier und da ist von einer Interpellation, die von nationalliberaler Seite bei Gelegenheit der Verhandlungen über die Rechenschaftshcrichte an die verbündeten Regierungen gerichtet werden sollte, gemeldet wvrdm. Von einer solchen Absicht ist bisher nichts bekannt ge worden. Man erwartet aber allgemein, daß die Regierung aus freien Stücken Veranlassung nehmen werde, Auskunft darüber zu ertheilen, wie sie nach Ablauf des Sozialistengesetzes sich zu verhalten gedenkt. Die offiziöse Presse hat sich bisher gegenüber allen Hinweisen auf die Noth wendigkeit einer Beseitigung des Ausnahmegesetzes sehr kühl verhalten. In der That soll man auch an maßgebender Stelle sich bisher noch keines wegs von einer solchen Nothwendigkeit überzeugt haben. Anknüpfend an die in den letzten Tagen aufgetretene Meldung, der Zar werde dem deutschen Kaiser im April in Stettin einen Gegen besuch machen, gehen der „Köln. Ztg- aus Berlin folgende Mittheilungen zu: „Von Monarchenbesuchen in Berlin ist es lange Zeit still gewesen. Daß die Souveräne, denen der Kaiser im vergangenen Sommer Besuche abgestattet, diese letzteren erwidern würden, wie dies der König von Schweden bereits gethan hat, darf als selbstverständlich gelten. Man hat denn auch am Hose dem Besuche des Zaren, des Königs von Italien und des Kaisers von Oesterreich entgegengesehen und die gleichzeitige Anwesenheit mehrerer Souveräne am diesseitigen Hofe wurde thatsachlich erwartet. Wenn nun englische Berichterstatter angeblich aus Petersburg zu melden wissen, der Zar werde im April dem Kaiser einen Gegenbesuch in Stettin machen und dort mit sechzehn Kriegsschiffen eintreffen, so ist am Berliner Hofe nichts davon bekannt. Man will auch nicht recht daran glauben, sondern hält es für wahrscheinlicher, dvß der Zar nach Berlin, beziehungsweise Potsdam kommen würde. Ob der Trauerfall des österreichischen Kaiserhofes auf den geplanten Besuch des Kaisers Franz Josef in Berlin einwirken wird, bleibt abzuwarten. Dem Besuche des Königs von Italien sieht man jedenfalls im Frühjahre entgegen. Noch immer machen sich auf verschiedenen Bahnlinien Deutschlands die Nachwirkungen der jüngsten Schneestürme bemerklich, durchweiche in zahlreichen Gegenden des Reiches zum Theil ganz erhebliche Verkehrs störungen im Eisenbahnverkehr, verbunden mit einer Reihe von Unglücks- fällcn, herbeigeführt worden sind. Zur Stunde ist es gelungen, die meisten dieser Verkehrsstockungen wieder zu beseitigen, aber doch sind noch einige Linien auf größere oder geringere Strecken gesperrt. Die „Nordd. Allgem. Ztg." schreibt an der Spitzt des Blattes be treffs des Falles ^Senard, die deutsche Botschaft habe lediglich nach Berliner Vorschrift gehandelt, da es ihr durch Erlaß des Kanzlers allge mein untersagt sei, aktiven französischen Offizieren das Visa zu ertheilen. Dann heißt es weiter: Die französische Presse hat kein Recht, sich darüber zu beklagen, denn ihre Hetzereien in Verbindung mit den drakonischen Be stimmungen des Spionagegesetzes, mit welchen die deutschen Paßvorschriftcn an Schärfe nicht zu vergleichen sind, haben es aktiven deutschen Osfizieren schon seit langer Zeit unmöglich gemacht, Frankreich zu betreten, sie mögen daselbst Verwandte haben oder nicht. Einem deutschen Offizier, der in Belfort kranke Verwandte besuchen wollte, würde cs ergehen, wie es dort den Studenten ging, und noch schlimmer, und er würde, wenn er darüber klagen wollte, vor französischen Gerichten keinen Anwalt und kein Recht finden. Da wir die Hoffnung auf friedlichere Stimmung unserer Nach barn haben aufgeben müssen, so verfahren wir ohne Haß und Zorn nur aus politischer Berechnung nach den Satzungen der Gegenseitigkeit. Die deutschen Behörden im Elsaß können unmöglich die Hand dazu bieten, Offizieren von der Gesinnung, wie Oberst Senard sie gegen Deutschland kundgiebt, den Aufenthalt in dem Theile Deutschlands zu gestatten, dessen Bevölkerung von ihnen und der Presse Frankreichs täglich unter Kriegs drohungen beunruhigt und verhetzt wird. Wenn auch für die ersten Jahre nach der Rückgabe des Elsaß an Deutschland die Lösung der gegenseitigen Beziehungen mit Nachsicht abgewartet wurde, so darf man nach neunzehn Jahren wohl anfangcn, dahin zu wirken, daß diejenigen Väter und Mütter, welche fortfahren, ihre Söhne im französischen Heere für den uns täglich