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NHM MÄH' MM, Wn, ZitdrÄth M die WWcki. Arntsblakt <Lr dir M. Amlshauotmaniischalt W Meitzen, das Kgl- Umts-ericht und dm Ktadtratb zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnement preis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. — Nr. 6«. Freitag, den 3». Angnst 188«. Bekanntmachung, Wegesperrung in der Flur Niederwartha betreffend. Die im Ausbaue begriffene, bisher gesperrt gewesene sogenannte alte Meißner Straße bleibt auf der Theilstrecke von der Wildberger Grenze bis zur Bachbrücke am Niederwartha'er Gasthofe noch bis mit dem S. September dieses Jahres für den öffentlichen Fährverkehr gesperrt. Meißen, am 26. August 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung. Dom 1. September ab wird jede zweite Mittwoch -es Monats, somit nur einmal im Monat, Nachmittags von S bis 4 Uhr ein Feldwebel des Bezirks-Kommandos im Gasthof zum Weißen Adler in Wilsdrnff, zur Abnahme jeder Art persönlicher Meldungen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes expediren. Bezirks-Kommando Meißen. Bekanntmachung. Der zweite Grasschnitt, also das Grummet, auf den Parzellen vor und hinter der Schießmaucr sowie am Badeplatze soll Mittwoch, den 4. September d. I., Nachmittags « Uhr, auf hiesigem Schießhause öffentlich verpachtet werden, wozu Pachtlustige hiermit eingeladen werden. Wilsdruff, am 26. August 1889. Der Stadtgemeinderat h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Die auf die Monate Juli und August dieses Jahres rückständigen Krankenversicherungsbeiträge sind nunmehr bis 3. September d. I. anher abzuführen. Wilsdruff, den 29. August 1889. Der Stadtgemeinderath. Kieker, Brgmstr. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 19. dieses Monats wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß die durch die Truppen entstandenen Flurschäden sofort bei unterzeichneter Stelle anzumelden sind. Wilsdruff, am 29. August 1889. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. ManntmachmT Da nach den diesbezüglichen Bestimmungen der Kirchenvorstands- und Synodalordnung in diesem Jahre die Herren Amtsrichter »r «»»xlaS und GutSauSzügler OLmsiii» aus Niedergrumbach, welche beide wieder wählbar sind, aus dem Kirchenvorstande auszuscheiden haben, so macht sich eine Neuwahl nothwendig, welche am Erntedankfeste, Sonntag, den 8. September, nach dem Vormittagsgottesdienste bis 11 Uhr Vorm, stattsindcn soll. Stimmberechtigt sind alle diejenigen Hausväter der Kirchgemeinde, welche 1. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 2. weder durch Ver achtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches Aergerniß gegeben, oder von der Stimmberechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind und 3. sich in den Wahllisten eingezeichnet haben, welche bei Herrn Kaufmann Engelmann und in der Expedition der Itämmerei und für die von Niedergrumbach Wilsdruffer Antheils für sich zu vollziehende Wahl in der Wohnung des Herrn Ohmann bis zum 5. September ausliegen. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder des Wilsdruffer resp. Grumbacher Antheils der Parochie, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben, von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung sind. Die Kirchgemeinde aber wird gebeten, sich zahlreich an dem Wahlact betheiligen und dadurch ihren kirchlichen Sinn bethätigen zu wollen. Wilsdruff, den 29. August 1889. Der Kirchenvorstand. I» Vors. Tagesgeschichte. Mit dem Besuch der Relchslande mögen die politisch bedeutsamen Reisen des Kaisers für dieses Jahr ihr Ende erreicht haben. Der im Herbst noch beabsichtigte Ausflug nach Italien und Griechenland hat mit unseren internationalen Beziehungen nichts zu thun. Währenv des Aufent haltes in Italien «erden die Kaiserin und die Königin Margerita Ge legenheit haben, einander persönlich näher zu treten und in Athen wohnt das kaiserlich« Paar der Vermählung der jüngeren Schwester des Kaisers mit dem Kronprinzen von Griechenland bei. Dieser Besuch in Athen berührt also keinerlei politische Verhältnisse. Man kann jetzt bereits das Ergebniß der diesjährigen Kaiserfahrten ziehen; es ist ein hervorragend friedliches. Auch das Ausland bezeugt dies und wenn die befreundeten Nationen unseren Kaiser mit begeistertem Willkomm begrüßten, während die ferner stehenden in der Erkenntniß ihrer Vereinsamung durch Aeußer- ungen des Zornes an sich selbst zum Verräther wurden, so konnte beides nur auf's deutlichste bezeugen, wie die Wahrung der Friedensinteressen in besten Händen ruht. Mit berechtigtem Stolze hören wir die öffentliche Meinung der uns befreundeten Nationen darin übereinstimmen, daß in