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WmM, MD, MMn M die WMML AmLsbLccLL für die Kgl. Kmtshaupünannschaft zu WeisZen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Dienstag, den 2. April 1889. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonncmentpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg-— Inserate werden RontagS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Bekanntmachung. Zn Verfolg gestellten bezüglichen Antrages findet sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, die nachstehende Bekanntmachung vom 17. Februar 1887 zur gehörigen Nachachtung für die bevorstehende Osterzeit in Erinnerung zu bringen. Meißen, am 18. März 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, den GesindedienstantriLt am Charfreitage betreffend. Wie beschwerend zur Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschaft gebracht worden ist, pflegen die Konfirmanden, nachdem sie am Palm sonntage conlirmirt worden sind und am Grünen Donnerstage das heilige Abendmahl empfangen haben, vielfach bereits am Charfreitage den von ihnen thn Aussicht genommenen Gesindedienst anzutreten. Diese Einrichtung ist mit allerhand Störungen der Feiertagsruhe iunsrhalb der betheiligten häuslichen Kreise wie auch der betreffenden Ortschaften verbunden und bringt die Nothwendigkeit werktäglicher Verrichtungen und Arbeiten am Charfreitage mit sich. Die Königliche Amtshauptmannschaft findet sich daher veranlaßt, in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung in § 19 Absatz 2 der Ge sindeordnung, wonach, wenn die dort bezeichneten regelmäßigen Anlrittstage für neue Dienstboten auf einen Sonn- oder Feiertagfifallen, das Gesinde am nächsten Werkeltage anzuziehen hat, zur Aufrechterhaltung der gesetzlich geordneten Feiertagsruhe den Gesindedienstantritt am Charfreitage für den hiesigen Verwaltungsbezirk unter-Androhung der in § 366,1 des Reichsstrafgesetzbuches geordneten Strafen für Zuwiderhandlungsfälle hiermit aus drücklich zu untersagen und hierzu vielmehr den Dienstag nach Ostern zu empfehlen. Die Ortspolizeibehörden erhalten Veranlassung, über gehörige Befolgung obigen Verbotes, dessen ortsübliche weitere Bekanntmachung ihnen überlassen bleibt, Aufsicht zu führen und etwaige Uebertretungen entsprechend zu bestrafen. Meißen, am 17. Februar 1887. Königliche Amtsbanvtmannschaft. .(gez.) > LireltdrtelL. Bekanntmachung. Jede 1. u. 3. Woche des Monats wird 1 Feldwebel des Bezirks-Kommandos Mittwoch von 2 bis 4 Uhr im Gasthof znm „weißen Adler" in Wilsdruff zur Abnahme jeder Art persönlicher Meldungen von Mannschaften des Beurlaubtenstandes expedirm. Königliches Bezirks-Kommando Meitze«. Bekanntmachung. In Sachen, den Nachlaß des am 4. März d. I. in Limbach verstorbenen Hausbesitzers Ishann Christian Lucei betr., werden alle Diejenigen, welche an diesen Nachlaß Ansprüche zu erheben haben, oder zu demselben etwas schuldig sind, hiermit anfgefordert, dies bis zum 2«. April d. I. anher anzuzeigen. König!. Amtsgericht Wilsdruff, d-n 26. März 1889. — —— Vr. l4itvFlokk. Auf Folium 15 des Handelsregisters für den hiesigen Amtsbezirk ist zufolge Anzeige vom 26. März d. Zs. heute eingetragen worden, daß „ .... Herr Privatus Lrnst A-sls Giehmann in Röhrs-orf als Director des ländlichen Spar- und Vorschuß-Vereins für Röhrsdorf und Umgegend bis 31. December 1891 gewählt worden sei. Kvmgliches Amtsgericht Wilsdruff, « g«. iss». . vr. Gangloff. Ä u e 1 l v ll. Kommenden Freitag, den 5. April d. I., Bormittags von 9 Uhr an, gelangt im Hotel „zum gsldnen Löwen" allhier das zu dem Vermögen des in Konkurs verfallenen Webers und Händlers Karl Gottlob Titt mann allhier gehörige Waarenlager, bestehend in Leinwand, Drell, Blousenstoff, Lama, Barchent, Schürzenzeug, Bettinlet, Flanell, Frauen- und Kinderstrümpfc, männliche Kleidungsstücken, 1 Taschenuhr, 1 Webstuhl, 1 Gurtmaschine, eine Ladeneinrichtung u. dergl. m. gegen sofortige Baarzah lung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 1. April 1889. Zm Auftrage des Konkursverwalters: Matthes, Ger.-Vollz. 4. ds. Mts., Nachmittags 6 U-r, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Der Stadtgemeinderath. — Ficker, Brgmstr. Wekanntmachung. Das 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1889 enthält: No. 11. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung einer normalspurigen Secundär-Eisenbahn von Berthelsdorf nachGroß- hartmannsdorf betr., vom 21. Februar 1889; No. 12. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung einer normalspurigen Secundär-Eisenbahn von Freiberg nach Halsbrücke betr., vom 25. Februar 1889; No. 13. Bekanntmachung, die Verlegung des Bszirkscommandos Frankenberg nach Chemnitz, sowie die Errichtung von Hauptmeldeämtcrn bezw. Meldeämtern in den Landwehrbezirken des XII. (Königlich Sächsischen) Armee-Korps betr., vom 20. März 1889. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes l'egt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, den 30. März 1889. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.