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WenM für Wilsdruff Tharandt, Men, Menlehn und die Umgegenden. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezvM Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszelle. Druck und Verlag von Martin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 61 Sonnabend, den 23. Mai 1896. - Des Pfingstfestes halber erscheint die nächste Nummer unseres Blattes erst Mittwoch Abend Die Expedition des Amtsblattes für Wilsdruff etc. Erlaß an die Pfarrämter, die Statistik der Todesursache« betr. Behufs gleichmäßiger Durchführung der vorgeschriebenen Statistik der Todesursachen und zur Herbeiführung größerer Uebereinstimmung der Ergebnisse de^eloen mit den standesamtlichen Feststellungen macht es sich nach Mittheilung des Herrn Bezirksarztes erforderlich, daß in den Fällen, in welchen die Beerdigung der Leiche nicht am Sterbeorte stattfindet, der Leichenbestattnngsschein für die zu überführende Leiche bez. eine beglaubigte Abschrift desselben bei dem Pfarramte des Sterbeorter verbleibe und dem König!. Bezirksarzte gemäß § 7 der Verordnung vom 13. Oktober 1871 zugestellt, von dem Pfarramte des veer-igungsorter hingegen in dergleichen Fallen em Leichenbestattnngsschein nicht eingesendet, wohl aber bei den Einsendungen von Leichenbestattnngsscheinen an den Königl. Bezirksarzt eine Mittheilung darüber beigesugt werde, in welcher, nach der Nummer des Kirchenbuchs zu bezeichnenden Fällen dergleichen Beerdigungen anderwärts Verstorbener stattgefunden haben. - . Wie hiernächst nach 8 4 der erwähnten Verordnung die Geistlichen und Kirchenbuchführer darüber zu wachen haben, daß die Rubriken der Leichenbestattungsschelne vollständig ausgefüllt sind, so wird es insbesondere zur schnelleren Uebersicht beitragen, wenn in Rubrik 2 dieser Scheine für die Leichen erwachsener Personen das Alter der Letzteren deutlich eingetragen und nur daneben das Datum der Geburt bemerkt wird. Indem solches den Pfarrämtern, für welche die unterzeichneten Behörden als Kirchen- inspektion bestehen, zur sorgfältigen Nachachtung eröffnet wird, erhalten dieselben zugleich Veranlassung die Leichenfrauen entsprechend anzuweisen. Meißen, Nossen und Lommatzsch, am 10. Mai 1896. Königliche Amtshauptmannschaft und Königliche Superintendent»? Meißen, sowie die Stadträthe zu Nossen und Lommatzsch. Bekanntmachung. Der Schulvorstand zu Wilsdruff hat in seiner am 20. Mai d. I. abgehaltenen Sitzung beschlossen, das jährliche Schulgeld der hiesigen Höheren Fort bildungsschule vom l. Oktober -. I. an für die auswärtigen Schüler von 144 Mark auf §20 Mark und für die einheimischen Schüler von 84 Mark auf 72 Mark herabzusetzen. Wilsdruff, am 22. Mai 1896. Der Schulvorstand. G. Ficker, Pfarrer, stellv. Vorsitzender. Einladung. Dienstag, den 26. Mai -. I., Vormittags 11 Uhr soll der Grundstein der neuen Kirche zu St. Nicolai gelegt und bannt eine gottesdienstliche, auf dem Kirchbanplatze stattfindende Feier verbunden werden, bei welcher aus deni Landesgesangbuch die Lieder 1. 564,2, 529,3 gesungen werden sollen. Zur Theilnahme au dieser Feier und dem am Gasthof zum „Löwen" sich stellenden und Punkt 11 Uhr sich in Bewegung setzenden Festzug werden nicht nur die ganze Kirchgemeinde, sondern auch insonderheit die Kaiserlichen und Königlichen Behörden, das Lehrerkollegium und die Vereine unserer Stadt hierdurch herzlichst eingeladen. Wilsdruff, d. 20. Mai 1896. Der Kirchenvorstand. G. Ficker, Pfarrer, Vorsitzender. Holzvevftetgermng aus Spechtshausener Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Spechtshausen sollen Freitag, den 29. Mai 1896 von Vormittags 9 Uhr an nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 3 harte und 659 weiche Stämme, 1 hartes und 37 weiche Klötzer, 1438 weiche Derbstangen, 1500 weiche Neisstangen, 2 Nm. harte und 97 Nm. weiche Nutzscheite, 88 Nm. harte und 230 Nm. weiche Nrennscheite, 52 Nm. harte und 104 Nm. weiche Lrennknüppet, 3 Nm. harte und 6 Nm. weiche Zacken, 70 Nm. weiche Aeste, 108,00 Weüenhundert weiches Lrennreiftg und 88 Nm. weiche Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehördeu und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Kömgl. Forstrevierverwaltung Spcchtshanstn und Königl. Forstrentamt Tharandt, am 19. Mai 1896. Flemming. Wolfframm. Bekanntmachung. Der von Burkhardswalde nach Schmiedewalde führende Lsmmunikatisnsweg ist für schweres Fuhrwerk bis l». Juni ». «. gesperrt. Aller Verkehr wird bis dahin über Groitzsch nach Schmiedewalde verwiesen. Der Gemeindevorstand. Gbendorser. Die Krönungsfeierlichkeiten in Moskau von Paul Lindenberg. 3 (Nachdruck verboten.) Die Bedeutung der Kai'serkrönung. — Die Us- pensky-(Krönungs-)Kathedrale. — Auf dem Chodinskoje-Feld. Moskau, 13. Mai. Aus der laugeu Kette glänzender Festlichkeiten, welche reichliche zwei Wochen hindurch sich anläßlich der Krönung des Czaren abMeleu, werden drei Ereignisse außer der Kröuung selbst besonders hervortreten: Der einige Tage vor der Krönung stattfindeude feierliche Einzug des Kaiser paares, die Jllumiuatiou des Kreml und der Stadt am Abend der Krönung und die einige Tage danach ange setzte Bewirthung des Volkes auf kaiserliche Kosten. Den Schauplatz der Krönung bildet die Uspenskn- oder besser Himmelfahrts-Kathedrale, die unmittelbar nahe dem Kreml-Schlosse liegt und zwar gegenüber der Ver kündigungs-Kathedrale und der Archangel-Kathedrale, zu welch' beiden das Kaiserpaar im Anschluß an die voll zogene Krönung den Bittgang zu den Heiligthümern der selben unternimmt. Alle drei Kathedralen sind nur von kleinem Umfang nnd nur von verhältnißmäßig niedriger Höhe, sie wirken aber durch ihre goldplatttirteu Kuppelu — die Himmelfahrt-Kathedrale hat eine vierzig Meterhohe mittlere und vier kleinere —, die in lebhaftem Gegensatz zu der schlichten, helltönigen Färbung und einfachen Gestal tung der Außenwände stehen. Die Krönung des Czaren hat für den weitaus größten Theil des russischen Volkes mehr einen religiösen Charakter; denn erst, wenn er der Gesalbte des Herrn ist, verquickt sich mit seiner unumschränkten weltlichen Macht auch die höchste geistliche Würde, etwas Heiliges und Unnahbares für die untere Bevölkerung, deren religiösen Eifer man be obachtet haben muß, um ganz die tiefe Bedeutung dieser Krönung zu verstehen. Dre Kunde von ihr, die nur in