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MchMatt für Wilsdruff lbi-it ^ÜA. >sml berk ilvressek ThmM, Uchkn. Sikbknlkhn und die UmMndkll ) >D Donnerstag, den 1S. März No. 34 1886 IA6 3b Usr t erbobenem Herzen für olleö, was Ihr in diesem Kriege durch Tapferkeit und Ausdauer gelastet habt. Ihr kehrt mit stolzem / Bewußtsein in die Heimath zurück, daß Ihr einen der großen Kriege siegreich geschlagen habt, den die Weltgeschichte je gesehen, — daß das theuere Vaterland vor jedem Betreten durch den Feind geschützt worden ist, und daß dem Deutschen Reiche jetzt Länder wiedcrerobert worden sind, die cs vor langer Zeit verloren hat. Möge die Armee des nunmehr geeinten Deutschlands dessen stets eingedenk sein, daß sie sich nur mit stetem Streben nach Vervollkommnung auf ihrer hohen Stufe erhalten kann, dann können wir der Zukunft getrost entgegensetzen. Nancy, 15. März 1871. Wilhelm.* Nächsten Sonnabend soll bekanntlich ein Festessen des ^eichstages zur Feier seines fünfundzwanzigjährigen Bestehens stattfinden. Das Programm harrt jedoch zur Stunde noch insoweit seiner Festsetzung, als die Verhandlungen über die Reihenfolge Trinksprüche nicht zum Abschluß gekommen sind. Der Reichstag wird entgegen der bisherigen Annahme die Ost-rpause nicht vor dem 25. d. M. eintretcn lassen. würdigen Vorgänge aus jener Zeit der wicdererstandenen Herr lichkeit Deutschlands. Der von Nancy datirte Scheidegruß des Kasters an die Armee lautete wie folgt: „Soldatenderdeutschen Armee! Ich verlasse am heutigen Tage den Boden Frankreichs, auf welchem dem deutschen Namen so viel neue kriegerische Ehren erwachsen, auf dem aber auch so viel theueres Blut geflossen ist. Ein ehrenvoller Friede ist jetzt gesichert und der Rückmarsch der Truppen in die Heimath hat zum Theil begonnen. Ich sage Euch Lebewohl und Ich danke Euch nochmals mit warmem und Die sozialdemokratische Partei hat zur zweiten Bcrathung des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern im Reichstag einen Antrag auf Aufhebung der Salzsteuer eingebracht. Dieser Agitationsstoff wird dem Reichstag hoffentlich Zeit genug übrig lassen, um die in den Rahmen dieser Berathung fallende prak tische Frage der Entscheidung von Zollstreitigkeiten zu erörtern und den Regierungen keinen Zweifel darüber zu lassen, daß das von ihnen selbst schon vor zehn Jahren anerkannte Be dürfnis einer Aenderung des bestehenden Verfahrens nichts an seiner Dringlichkeit eingebüßt hat. Heute herrscht auf diesem Gebiete ein Zustand der Rechtslosigkeit. Die Rechtsgiltigkeit von Anordnungen w rd von derselben Behörde, die die Anord nungen erlassen hat, entschieden. Und nicht genug an dem, sobald eine gemeine Rechtsfrage mit einer Zollrechtsfrage zu sammenhängt, so ist die Verwaltungsbehörde für beide zuständig. So ist es vorgekommen, daß die Zollbehörde entschied, daß der frühere Inhaber einer seinen Namen tragenden Firma den Zoll für Waare zu entrichten habe, die sein Nachfolger empfangen hatte. Unter der Rubrik „Zollkuriosa* werden oft sehr spaß hafte Geschichten erzählt. Weniger erheiternd aber ist es, daß es bei den kuriosen Verfügungen der unteren Organe nicht selten sein Bewenden hat. Und wenn auch nicht, so läßt die end- giltige Entscheidung doch regelmäßig das vermissen, was für den Handel zumeist das Wichtigste ist, eine rasche Erledigung der Streitsache. Der Reichstag hat die Uebelstände schon wieder holt zum Gegenstand von Beschlüssen gemacht und gefordert, daß entweder ein Reichszolltarifamt als oberste verwaltungsge richtliche Behörde für die Entscheidung von Zollstreitigkeiten eingesetzt oder diese Sachen auf dem Rechtswege oder im ver waltungsgerichtlichen Verfahren entschieden werden. Dem ersteren Verlangen, das auf einheitliche Zollrechtssprechung abzielt, hat die Regierung bundesrechtliche Bedenken entgegengesetzt, deren Ueberwindung wohl nicht zu den Unmöglichkeiten gehören würde; gegen die Anwendung des gewöhnlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist eingewendet worden, daß ein solches Verfahren Der Stadtgemeinderat h. Pionen, Bgmstr. jFD sailles und der Abschied des Kaisers Wilhelm vom deutschen < Heere bei seiner Rückkehr in die Heimath sind die letzten denk- auf dem Saale -es hiesigen Rathhanses zu geschehen. Gewerbetreibende,'welche Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, haben dieselben an den vorgeschriebenen Tagen und an der betreffenden Stelle dem Aichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen. Die Nachaichung derjenigen Waagen und Maaße, welche an ihrem Gebrauchs orte befestigt sind, wird von dem Aichungsbeamten nach vorausgegangener Anmeldung bei demselben an Ort und Stelle bewirkt. Rahmenmaaße zur Abmessung gespaltenen Brennholzes und ebenso auch die von den Lanswirthen im öffentlichen Verkehre verwendeten Aichgegenstände unter liegen ebenfalls der Nachaichung. Werden Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerkzeuge, welche das Nachaichnngszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäftes vorgefunden, ohne daß der Nachweis der später ausgeführten Nachaichung geführt werdeu kaun, fo tritt nach 8 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuches Bestrafung und außerdem die Nachaichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße, Gewichte, Waagen nnd Meßwerkzeuge ein. Wilsdruff, am 13. März 1896. Der Bürgermeister. Ficker. Tagesgeschichte. Mit dem 15. März haben die erhebenden Erinnerungen an die ruhmreichen Tage vor 25 Jahren ihren Abschluß erreicht. Der Aufbruch des Großen Hauptquartieres von Ver- .g ov zr Bekanntmachung. Sonnabend, den 21. ds. Mts., Nachmittags 5 Uhr, sollen im parke am unteren Bache 15 Stück anstehende Erten und die Werden am Uüßlgraöen mit Reifstäben gegen sofortige Bezahlung an den Meistbietenden und unter den im Termine noch bekannt zu gebenden weitern Bedingungen versteigert werden, was andurch zur öffentlichen Kcnntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 16. März 1896. Bekanntmachung. Nachdem von der Königlichen BczirkSschul-Jnspektion zu Meißen folgender Nachtrag zu dem Statute für die hiesige Fortbildungsschule vom 10. Juni 1882 „An Stelle des § 11 Schulgeld. Das Schulgeld der im § 1 gedachten Schulbezirke sich aufhaltenden FortbildunzSschüler beträgt für den Monat 25 Pfennige, welcher Betrag entweder von den Schülern selbst oder von den Eltern, Lehr- oder Dienstherren an die hiesige Stadtkämmerei zu entrichten ist.* genehmigt worden ist, so wird solches andurch für die Betheiligten bekannt gemacht und zugleich bemerkt, daß dieser Nachtrag mit 1. April dieses Jahres in Kraft tritt und von da ab für jeden hier aufhältlichen jungen Mann, der die hiesige Fortbildungsschule besucht, ein Schulgeld von monatlich 25 Pfennigen an die hiesige Stadtkämmerei zu bezahlen ist. Wilsdruff, am 16. Mär; 1896. Der Schulvorstand. Ficker, Brgmstr. Erscheint wöchentlich dreimal nnd zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Vertan von Martin Neraer in WUSdruii — Berantwortlicd für die Redaktion H A Nerger daleUUi. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vom 13. Febrnar ds. Js., No. 21 dieses Blattes, hat die nach der Ver ordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zn Dresden vom 8. April 1893 vom Staatsaichamte aller 3 Jahre stattzufindende Nachaichung aus ihre Zuverlässig keit der im öffentlichen Verkehre befindlichen Maatz-, Gewichte. Waagen und Metzworkzeuge nach dem von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden für's laufende Jehr ausgestellten Plane in der hiesigen Stadt mit Rittergut am 24., 25., 2« , 27., 28., 30. und 31. Marz dieses Jahres iu der Zeit von Vormittags 8—12 Uhr und Nachmittags 2—12 Uhr nicht überall in Deutschland, z. B. in Sachsen nicht, mstirt. Jedenfalls hat die Regierung kein Recht, Zustände, die, ohne daß sie Widerspruch erhoben hätte, im Reichstage „himmel schreiende* genannt worden sind, wegen der ihrer Beseitigung sich entgegenstellenden formalen Schwierigkeiten fortbestehen zu lassen. U-ber die Lage der deutschen Arbeit (Anfang März) schreibt die „Soc. Korr.*: Das deutsche Erwerbsleben steht im gegenwärtigen Winter unter günstigen Zeichen. In allen großen Berufszweigen war reichliche Beschäftigung vorhanden, wenn man von den Baugewerbcn absteht, die naturgemäß im Winter ihre stille Zeit haben. Arbeiterentlastungen sind äußerst selten gewesen, zahlreich dagegen die Fabrikerweiterungen, die Ausdeh nung der Arbeitszeit und die Erhöhung der Arbeitslöhne. Nach den sieben mageren Jahren sind für die deutsche Volkswirthschaft die fetten Jahre gekommen. Doch darf man sich nicht dem verhängnißvollen Jrrthume hingeben, daß diese Zeit gleichzeitig sieben Jahre dauern werde. Die Erfahrung lehrt, daß bei der neueren Entwicklung des Wirthschaftslebens in den Kulturstaaten lange Krisen und ein kurzer Aufschwung für die meisten großen Erwerbszweige die Regel bilden. Dieselbe wird auch durch die Geschichte der deutschen Volkswirthschaft in den letzten 25 Jahren bestätigt. Es liegt keine Ursache zu der Annahme vor, daß die nächste Zukunft eine Ausnahme von dieser Regel aufstellen werde. Ja, man braucht kein Schwarzseher zu sein, um aus den Ver hältnissen der Weltwirthschast Voraussagen zu können, daß die nächste, vielleicht schon in wenigen Jahren eintretendc Krisis an Umfang und Wirkung die Geschäftsstockungen der letzten beiden Jahrzehnte Übertreffen wird. Es ist von einzelnen Seiten der Versuch gemacht worden, die deutsche Armee gewissermaßen als eine Schule der Unsitt lichkeit hinzustellen. Das „Militär-Wochenblatt* tritt diesen Behauptungen mit Recht entgegen, indem es u. A. den zahlen mäßigen Nachweis führt, daß cs in der deutschen Armee mit der Sittlichkeit bei weitem bester bestellt sei, als in Armeen Imlsölnll für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt.