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Tagesgeschichte. Kiel, 6. März. Nach Rückkehr der Kaiseryicht „Hohcn- zollern" vom Mittelmeer wird sich das Schiff zur Nordlauds- reise des Kaisers für Juli und August rüsten. Al« Begleit schiff ist der neue Kreuzer „Gefion" bestimmt. Dieser erhält den gleichen weißen Anstrich wie die .Hohenzollern". Der .ReichSanzeiger" veröffentlicht eine Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien, vom 4. März 1896, deren wesentlichster Inhalt ist, daß die Ar beitsschicht der Gehilfen die Dauer von 12 Stunden nicht überschreiten darf. Zwischen zwei Arbeitsschichten muß den Gehilfen eine ununterbrochene, mindestens achtstündige Ruhe gewährt werden. Die Zulässigkeit der Dauer der Arbeitsschicht für Lehrlinge im ersten Jahre beträgt zwei Stunden weniger, Imlsblutl für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Htadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erschein! wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 M. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlas von Martin Bevqer in Firma A h Bera?- ,n WiiSdruÜ — Verantwortlich für die Redaktion H A Beraer dalelbü No. 39. Dienstag, Den 19. März 1896. Roukursversahron. In dem zum Nachlaß des Schnittwaarenhändlers RLarl »vl«I»«l in Wilsdruff eröffneten Konkursverfahren ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver« Walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Bertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver« werthbaren Bermögensstücke der Schlußtermin auf den 4. April 1896, Bormittags 9 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Wilsdruff, den 7. März 1896. Akt. SvkneiUen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Sonnabend, den 14« dies. Mon., 2 Ahr Nachmittags gelangt in dem Dorfe Ufeüsünopp I Honigschleuder und 1 Handwagen zur öffentlichen Versteigerung. Bieterversammlung im dastgen Gasthofe. Wilsdruff, den 5. März 1896. ' Sekr. Busch, G.-V. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige ^rühjahrsmarkt wird Donnerstag, den 12. und Freitag» den 13. März abgeholten. Wilsdruff, am 18. Februar 1896. Der Stadtrat h. Licker, Brgmstr. Holzverftetgerung auf Spechtshausener Staatsforstrevier. Im Gasthofe zu Sprchtshausen sollen Sonnabend, den 14. März 189«, von Vormittags 9 Uhr an, nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 1656 weiche Stamme, 262 weiche Klötzer, 24,4 Rm. harte Nutzscheite, 22,2 Rm. harte und 31,8 Rm. weiche Brennscheite, 25,4 Rm. harte und 162,9 Rm. weiche Brennknüppel, 21,2 Rm. harte und 0,6 Rm. weiche Zacken, 30,5 Rm. harte und 357,5 Rm. weiche Aeste versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbchörden und in den Schankstättcn der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königs. IorstrevierverwalLuna Spechtshausen und König!. Iorstrentamt Marandt, am 2. März 18S6. Flemming. Wolfframm. Holzversteigernng auf Naundorfer Staatsforstrevier. In Rlstzsche's Gasthof zu Naundorf sollen Mittwoch, derr 18 März 1896, von Bormittags 9 Uhr an nachstehende Nutz, und Brennhölzer, als: 50 weiche Stangcnklötzer, 1 Rm. weiche Nutzscheite, 5,6 Rm. weiche Nutzknüppel, 73,2 Rm. weiche Brennscheite, 33,4 Rm. weiche Brennknnppel, 1,5 Rm. weiche Zacken, 8 Rm. weiche Aeste, 8,7 Wllhdt. weiches Reisig und 264 Sim. weiche Stöcke v'rst-igkkt wrrden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königliche Forstrevierverwaltung Naundorf und König!. Forstrentamt Tharandt, am 2. März I8tz6. von Lindenfels. Wolfframm. Sonnabend, den 14. März 1896, Bormittags 11 Uhr kommen im Vogelschau Gasthofe zu Grund bei Mohorn gegen 23 Ctr. Roggen« und Weizenmehl zur Versteigerung. Tharandt, am 6. März 1896. Der Gerichtsvollzieher beim Königl. Amtsgericht. A.-G.-Wachtmstr. Nrscker. im zweiten Jahre eine Stunde weniger als bei Gehilfen, die unteren Verwaltungsbehörden dürfen die Ueberarbeit für höchstens 20 Tage im Jahre gestatten. Die Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1896 in Kraft. In der Budgetkommission des Reichstage« hält die günstige Stimmung für die Marineforderungen der Regierung an. In der Frcitagssihung der Sommission wurden dir Titel