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MWU MMIs MM, Ws, ZÄeckhs sü die MWsdl». AwtSS 5 clLL für die Kgl. UmtshauptMannschaft zu Msißm das Kgl- Amtsgericht und den HLadkath zu Wilsdruff. Erscheint Wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 1Ü Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags Lis MittaaS 12 Uhr angenommen. Nr. 6. Dienstag, den 21. Januar 189V. Bekanntmachung, Vie Reichstagswahl betreffend. Für die am 20. Februar dieses Jahres stattfindcnde Reichstagswahl sind aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff einschließlich der selbstständigen Gutsbezirke die nachstehend unter G verzeichneten Wahlbezirke gebildet, die dabei angegebenen Wahlvorsteher und Stell vertreter ernannt, und die ebenfalls dabei erwähnten Wahllocale bestimmt worden. Unter Hinweis auf die in Nr. 4 dieses Blattes abgedrucktc Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. dieses Monats und die dazu erlassene diesseitige Bekanntmachung vom 11. dieses Monats wird dies zur Nachachtung für die Betheiligten hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die Formulare zu dem über die Abgabe der Stimmen aufzunehmenden Protokolle sammt Gegenliste den Wahlvorstehern recht zeitig von hier aus zugehen werden, und daß etwa obwaltende Behinderungen in Betreff der Uebernahme des Wahlvorsteher- und Stellvertreteramtes binnen längstens 8 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung ang-xechnet anher anzuzeigcn sind. Indem den Herren Gemeindevorständen bez. Wahlvorstehern hierbei die genaue Beobachtung der Vorschriften des Reichtagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetz-Blatt v. I. 1869 S. 145 ff.) und des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetz-Blatt v. I. 1870 S. 275 ff.) dringend empfohlen wird, werden dieselben ins Besondere noch darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemcindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen ist; 2 ., daß bei Berichtigung der Wählerlisten durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der betreffenden Liste zu bemerken sind; 3 ., daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung unter unterschriftlicher Vollziehung des Gemeindevorstandes abzuschließen sind und das zweite Exemplar zugleich die Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare enthalten muß; 4 ., daß die Wählerliste, ingleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher mit zu unterschreiben ist; 5 ., daß ungültig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunehmenden Protokolle Leizufügen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen, im Protokolle auch die Gründe anzugcben sind, aus denen die Ungültigkeitserklärung erfolgte und " 6., daß die Function des Vorstehers, des Protokollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken nur von Personen ausgcübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Meißen, am 13. Januar 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Mirchbach. G Fortl. Nr. Zubehörungen des Wahlbezirks. Wahlvorsteher. Stellvertreter. ! — Wahllokal. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Rittergut Tanneberg und Dorf Alttanneberg Ncutanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Rittergut und Dorf Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kesfelsdorf Kleinschönberg Rittergut und Dorf Klipphausen Lampersdorf Rittergut und Dorf Limbach Vorwerk und Dorf Lotzen Rittergut und Dorf Munzig Rittergut und Dorf Neukirchen Niederwarthe Rittergut und Dorf Rothschönberg mit Perne Röhrsdorf Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Sora Rittergut und Dorf Steinbach (Obersteinbach bei Mohorn) Steinbach bei Kesfelsdorf Unkersdorf Rittergut und Dorf Weistropp Rittergut und Dorf Wildberg Gem.-Vorst. Poppe - Schmidgen - Tamme Birkner - Obendorfer - Kippe - Herzog - Harz - Pietzsch Pietzsch - Nedeß - Henker - Arnold - Schulze - Klunker - Dachsel - Schumann - Starke - Rost - Große - Franke in Roth ¬ schönberg - Beyer - Irmer - Herrnsdorf - Geißler - Kästner - John - Lommatzsch - Irmer - Gießmann - Zscheile Gem.-Aelt. Heide - Hüppner - Kirchner - Kohlsdorf - Fritzsche - Adam - Müller - Riedrich - Lommatzsch - Herbst - Hennig - Reimer - Ludewig - Lehmann - Hetzel - Weinhold - Kirsten - Keller - Reiche - Haukelt - Wolf in Perne - Jänig - Henker - Bruchholz - Lippert - Schönhals - Henker - Wehner - Ludwig - Köhler - Eichler Gasthof in Alttanneberg. Wohnung des Wahlvorstehers. Schänke in Birkenhain. Gasthof in Blankenstein. Gasthof in Burkhardtswalde. Gasthof in Groitzsch. Gasthof in Grumbach. Gasthof in Helbigsdorf. Gasthof in Herzogswalde. Gasthof in Hühndorf. Gasthof in Kaufbach. Naumann's Gasthof in Kesfelsdorf. Gasthof in Kleinfchönberg. Gasthof in Klipphausen. Schänke in Lampersdorf. Gasthof im Limbach. Schänke in Lotzen. Gasthof in Munzig. Gasthof in Neukirchen. Schankwirthschaft in Niederwarthe. Richter's Schankwirthschaft in Roth schönberg. Gasthof in Röhrsdorf. Schänke in Roitzsch. Schänke in Sachsdorf. Schänke in Schmiedewalde. Gasthof in Sora. Herrschaftlicher Gasthof. Gastho^ in Steinbach. Schänke in Unkersdorf. Branzke's Gasthof in Weistropp. Gastwirthschaft in Wildberg. Bekanntmachung, - ie Veranstaltung einer Hauseolleete Seiten des Dresdner Zweigvereins zur evangelischen Gustav - Adolf - Stiftung betreffend. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat dem Vorstande des Dresdner Zweigvereins zur evangelischen Gustav-Adolf-Stiftung die nachgesuchte Crlaubniß zur Veranstaltung einer Hauscollecte für die Zwecke gedachten Vereins in den Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes auf das laufende Jahr ertheilt. Der von der Königlichen Kreishauptmannschaft hierüber ausgestellte Erlaubnißschein ist von dem Einsammler in jedem Gemeinde- bez. selbst ständigen Gutsbezirke vor dem Beginne der Collecte der Ortsbehörde vorzulegen. Meißen, am 16. Januar 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Rirchbach.