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A WM MMff Mei, Mnich zü die JilMÜ!». AmLsbLctLL für die Sgl. UmtsbauvtmamMaft zu Meißen, das Kgl. UmLsgericht und den HtadkaLH zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementvreis vierteljährlich 1 Mark. Emzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Moa und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr anaenommen. Nr. 46. Dienstag, den 16. Juni 18S0 Bekanntmachung, die Revision der Landtags-Wahllisten betreffend. Nach § 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffens, vom 3. Dezembrr 1868 (Ges.- und Verordn.-Blatt S. 1378) ist im Monate Juni jeden Jahres eine Revision der Lanrtagswahllisten vorzunehmen, und haben sie mit deren Führung beauftragten Organe am Anfänge genannten Monates hierauf sowie auf das jedem Betheiligten zustehsnde Recht der Einsichtnahme in diese Listen und auf die Nothwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen. Den Ortsbehörvcn des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird dies unter Bezugnahme auf den die Anlegung der Landtagswahllisten betreffenden diesseitigen gedruckten Erlast vom 16. Mai vor. IS. — 3739 — zur Nachachtung hiermit eröffnet. Meißen, am 2. Juni 1890. Königliche Amtohanptmannschast. v. Airchbach. Bekanntmachung, die Bolksbibliotheken betreffend. Gesuche um Unterstützung zur Unterhaltung und Erweiterung der Volksbibliotheken sind bis zum 31. Juli dss. Js. anher einzureichen. Diese Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter G an die Hand giebt. Meißen, am 2. Juni 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. D Bezeichnung des Nachsuchenden. Elgenthums- m -er ! Verwaltung Verhältnisse " der zu unterstützenden Bibliothek. Die Bibliothek umfaßt wurde wurde Bände gegründet benutzt M ttel zur Unterhaltung der Bibliothek. Bisheriger Beitrag Bisher bewilligte der Gemeinde Staatsbeihilfen. Bekanntmachung. Die diesjährigen Grasnutzungen auf der Vogelwiese, vor der Schietzmauer, auf der Wiese am Badeplatze, rechts und links an der Freiberger- straße und der Brücke, links am Mühlgraben und in den Stadtgräben sollen Sonnabend, den 14. Juni d. I., Nachmittags 6 Uhr, im hiesigen Schiekhause unter den daselbst bekannt gemacht wervensen Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Wilsdruff, am 7. Juni 1890. Der Stadtqelminderath. Ficker, Brgmstr. DageSgefchickte. Berlin. Die „Börsen-Zeitung" berichtet: „Eine höchst interessante, ja überaus bedeutsame Nachricht ist eingelaufen. Man schr-idt uns näm lich: Die weitaussehenden Pläne Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm l l. zur Befestigung des Friedens dürften in der allernächsten Zeit einen großen Erfolg zu verzeichnen haben. Es handelt fick um nichts Geringeres, als um die Annäherung Rußlands und Oestcroichs, der beiden im Orient konkurrirendcn Staaten. Die Nordreise des Erzherzogs Karl Ludwig, des Bruders des Kaisers, mit seinem Sohne hat den Zweck, eine Begegnung des Kaisers Franz Josef mit dem Zaren anzubahncn. Dank der Offen heit der deutschen Politik soll der Zar nicht abgeneigt sein, sich der Frieoens- liga anzusckließen, wenngleich nur in der Weise etwa, wie England. Falls, wie zu hoffen steht, die Reise des Erzherzogs Karl Lu>wig guten Erfolg hat, wird im Laufe der nächsten Monats eine Drei-Kaiser-Begeqnuna statt finden. Wir hören, daß diese Begegnung im August stattfinden könnte. Kaffer Wilhelm II. wird in der ersten Augustwoche in England anwesend und von Osborne guf der Insel Wight, wo er als Gast der Königin von England weilen wird, die feststehende Reise nach Rußland unternehmen, um welche Zeit, wie gesagt, eine Drei-Kaiser-Entrevue an einem noch näher zu bezeichnenden Orte gedacht werden kann. Ueber die Veränderung der Weltlage zu Gunsten eines dauernden Friedens und zur Anbahnung erträglicher Verhältnisse am Balkan in dem Momente ein Wort zu ver lieren, da das in Aussicht gestellte Ereigniß Wirklichkeit würde, halten wir für überflüssig." Zur Frage der gewerblichen Gesetzgebung. — Einer interes santen Mittheilung begegnen wir in dem Bericht des Gewerberaths für Berlin auf das Jahr 1889. Es handelt sich darin um die genossen schaftlichen Betriebe, von deren allgemeiner Einführung die Sozial demokraten bekanntlich das Ende alles Elendes erwarten. Nach dieser Mitth.ilung haben sich seit Erlaß des Gesetzes vom 4. Juli 1868, betr. die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und WirthschaftSgenossenjchfften, in Berlin 35 Genossenschaften für fabrikmäßige Betriebe gebildet. Diese Betriebe betrafen in 15 Fällen die Bau- und Möbeltischlerei, in 8 Fällen die Anfertigung von Klaviaturen und Pianofortes, in je 2 Fällen die An fertigung von Goldlcisten, die Rohstoffbeschaffung für Schneider, sowie den Betr eb von Buchdruck und in je einem Falle die Anfertigung von Granit- und Marmorwaaren, die Töpferei, die Stellmacherei, die Anfertigung von Kisten, die Cigarrenfabrikat'on und die Bäckerei. Die Zahl der sämmt- lichen Genossenschaftsmitglieder betrug 376, so daß im Durchschnitt jede Genossenschaft 11 Mitglieder hatte. Von diesen 35 Genossenschaften be stehen gegenwärtig nur noch 5. Die übrigen 30 haben bereits liquidirt, nachdem sie durchschnittlich 6 Jahre, im Maximum 14 Jahre, im Mini mum 2 Jahre bestanden hatten. Die Gründe der Auflösung der Genossen schaften waren: Mangel an Mitteln, ungünstige Geschäftslage, Verminder ung der Mitgliederzahl, Auswanderung der Vorstandsmitglieder, Uebernahme des Geschäfts durch ein einziges Mitglied und Meinungsverschiedenheiten der Genossenschaftsmitglieder über Antheile. Aus dieser Uebersicht und namentlich aus der Aufzählung der letzteren Gründe für die Liquidation der genossenschaftlichen Betriebe könnten die Sozialdemokraten Manches lernen. In erster Linie aber könnte ihnen der Verlauf, welchen diese Pro duktivassoziationen zum größten Theile genommen haben, zeigen, daß der Mensch sich nicht wie eine Maschine in einem wirthschaftlichen Organis mus für die Dauer seines Lebens einzwängen läßt, sondern nach freier Betätigung seiner Arbeitskraft strebt und sich die Formen, unter welchen er dies thut, selbst wählen will. Meinungsverschiedenheiten der Genossen schaftsmitglieder über Antheile dürften auch im rein sozialdemokratischen Staate nicht ausbleiben. Da sich in letzterem aber die genossenschaftlichen Betriebe nicht auflösen lassen, weil die gesammte Erwcrbsorganisation auf ihnen beruht, so würde den mit ihren Antheilen Unzufriedenen nur die blinde Unterwerfung unter einen desporischen Willen orer die Auswander ung übrig bleiben. Da ist es denn doch besser, daß es, wie gegenwärtig, noch einen dritten Ausweg, nämlich die Liqudation der genossenschaftlichen Betriebe, giebt.