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AmisbtcrLL für die Kgl. UlnisbüuviMamMaft zu Meißen, das Kal. Amtsgericht und den Siadkalb zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnemenlpreis vierteljährlich l Mark. Eunelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags ""^Donnerstags bis Mittags 12 Ubr gnaenommen. Nr. 34. Dienstag, den 2». Aprtt 18M. R-chd-m SMb,sitze« August LLttarS ASHrborn in »la«e«ust->>< ÄS Ortspchirr sür sesieen Ori hs-r »upjlichi-i werden ist, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Kvuigl. Amtsgericht Wilsdruff, d« W. mri, i»so. Ur. Gangloff. Freitag, -en S Mai dS. Js., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemem-erathsfitzung Wilsdruff, am 28. April 1890. Der Stadtqenmnderatl). Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Hauptübung der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Renntag, den 4. Mai -s. Is-, Vsrniittags 41 Uhr, soll eine der im § 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen Hauptübungsn der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder irrselben, Abth-ilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc. bei Vermeidung der im § 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags ^11 Uhr statt. Wilsdruff, am 28. April 1890. Der S t u d t g e m e i n d e r a L h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Zn dem zum Nachlasse -es Gasthossbesitzers Friedrich August Nauinanu in Nesselsdsrf eröffn-t n Nsnkursver- sahren fordere ich alle Diejenigen, welche zur Konkursmchse gehörige Dachen in Besitz Haven, oder zur Konkursmasse Etwas schuldig sind, hierdurch auf, ungesäumt mir vom Besitze der Sachen Anzeige zu machen, dez. die schuldigen Beträge zu bezahlen. Dresden, am 22. April 1890. Der Konkursverwalter Rechtsanwalt NliLILvr, Waisenhaus-Str. 17, 2 Tr. Gasthofsverkauf. Das zum Nachlaßkoukurse des Gasthofsbesitzers Friedrich August Naumann in Kesselsdorf gehörige Gasthoss- grundftück „zur Krone" daselbst soll freibändig unter Vorbehalt der Genehmigung der Gläubigerversammlung verkauft werden, und werden Reflektanten ersucht, ihre Gebote bis spätestens zum 5. Mai d. I. bei dem Unterzeichneten, welcher zu näherer Auskunft bereit ist, abzugeben. Dresden, am 25. April 1890. Rechtsanwalt Kustuv AlMer, Waisenhausstraße 17 11. Dagesgefchickte. Zum 1. Mai. — Da vielfach unklare Anschauungen im großen Publikum, wie in Arbeiterkreisen über die Berechtigung der letzteren herrschen, am 1. Mai willkürlich zu feiern, bringen wirinErnner- ung, daß nach der Reichsgewerbeordnung Gesellen und Gebülfen vor Ab lauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne vorherige Aufkündigung entlassen werden können, wenn sie die Arbeit unbefuat eingestellt haben, und daß nach einer neuerlichen Entscheidung des Reichsgerichtes Diejenigen, welche durch Wort oder Schrift dazu auffordern, die Arbeit ohne vorherige Auf kündigung zu verlassen, auf Grund des 8 110 des D. St.-G.-B. mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängniß bis zu zwei Zähren be straft werden. Dem kommenden 1. Mai, schreibt die „Post", sieht man weit und breit mit einer gewissen Spannung entgegen. Man weiß zwar nicht be stimmt, was geschehen wird; aber im Allgemeinen hegt man Besorgnisse für diesen Tag. Der vorjährige internationale Sozialistenkongreß in Paris hat diesen Tag für einen allgemeinen Ruhetag erklärt, an dem eine groß artige Kundgebung der Arbeiter zu Gunsten Les achtstündigen Normalar beitstages in allen Ländern stattfinden soll. Wir müssen es als ein un berechtigtes Streben ansehen, sür jede Art Arbeit, die doch so verschieden ist, eine gleiche und zwar so kurze Arbeitszeit zu fordern. Es giebt ja Arbeiten, di? so anstrengend sind, daß der Mensch nicht länger als acht Stunden dabei aushalten kann; aber es giebt auch Arbeiten, welche sehr wohl zehn Stunden und vielleicht noch länger ohne Schaden für die Ge sundheit getrieben werden können. Das wissen die sozialdemokratischen Führer recht gut; auch wissen sie, daß der achtstündige Arbeitstag durch die beabsichtigie Kundgebung nicht erreicht werden wird. Es lag daher wohl bei jenem Beschluß mehr die Absicht vor, eine Art Musterung der sozial demokratischen Arbeiterbataillone vorzunehmen und zu sehen, wie viele dem W nke der Führer zu folgen bereit sind. Wie die Könige ihre Paraden abnehmen, so wollen auch sie Parade machen, um ihre Macht aller Welt zu zeigen. Wenn nun auch diese Parade noch kein Vorspiel sein dürfte für den schließlich beabsichtigten gewaltsamen Kampf gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung, so muß sie doch jeden Freund der Ordnung und des Vaterlandes mit Besorgniß erfüllen. Selbst in dem Falle, daß nur theilweise der ausgegebenen Parole gefolgt wird, da jetzt selbst die be sonnenen Führer anfangen, davon abzurathen, so würde die Arbeitsein stellung für den 1-Mai wenigstens das beweisen, daß die Arbeitgeber und Fabrikherren nicht mehr die Herren sind, welche die Zeit für Arbeit und Ruhe bestimmen, sondern daß die Arbeitgeber sich den Befehlen der Arbeiter fügen müssen. Das ist aber ein Zächen der immer mehr schwindenden Autoräät und deshalb e n trauriges Zeichen. Wie sollen sich nun solcher D monstratwn gegenüber die Bürger verhalten und olle Diejenigen, welche ihr Vaterland lieben und die gute Ordnung in Staat und Gesellschaft nicht untergraben sehen möchten? Wie sollen sich die Arbeiter verhalten, die nichts wissen wollen von den tbörichten Versprechungen und gefährlichen Hetzereien der sozialdemokratischen Führer, zumal dieselben großentheils keine Arbeiter sind, sondern sich zum Theil vom Schweiß der Arbeiter ernähren? Nun, uns scheint das Richtige zu sein, zunächst sich nichts vorschreiben zu lassen von Menschen, die dazu gar kein Recht haben. Kein Stand möge zurückbleiben! Vor allen Dingen sollten es die Männer nicht länger den Frauen überlassen, sür sie in die Kirche zu gehen, wie es leider vielfach in den Städten Sitte geworden ist. Es trägt bei den meisten nicht der Unglaube daran Schuld, sondern eine gewisse Träg heit, wirkliche oder eingebildete Hindernisse zu besiegen, und eine schlechte Angewohnheit, die einer von dem anderen angenommen hat. Nur wenn unser Volk wirklich wahrhaft christlich und kirchlich wird, werden die großen Gefahren überwunden werden, die unserem Kulturleben und dem Vaterlande von der sozialistischen Bewegung unserer Zeit drohen. Wir haben das Vertrauen, daß dis große Anregung, welche durch unseren Kaiser für eine zweckentsprechende Gesetzgebung auf sozialem Gebiete gegeben ist, manches bessern wird. Aber ohne die Rückkehr zum Evangelium wird unser Volk den wahren Frieden nicht wieder finden. Es thue ein Jeder, was er kann, damit für Reich und Arm, sür Hoch uni Niedrig, für die Arbeitnehmer wie Arbeitgeber das Evangelium wieder die Quelle wahrer Weisheit und das Gotteshaus die Stätte wird, wo sich Alle als Brüder und Schwestern fühlen lernen. Das sei unsere Vorbereitung für den 1. Mai. Nochmals zum 1. Mai. — Es ist gewiß berechtigt, wenn der Neigung entgegengetreten wird, die öffmtl'chen Zustände düsterer zu malen, als sie in Wirklichkeit sind; aber ebenso sehr am Platze ist die Warnung vor einem durch die tatsächliche Lage nicht begründeten Optimismus. Wer die Vorgänge auf dem Gebiete der Arbeiterbewegung beobachtet, der kann nicht ohne Sorge sich die Frage vorlegen, wie und wo diese unhaltsam wachsende Gährunz enden soll. Um sich einen Begriff von dem heraus fordernden Tone zu machen, bei w-lchem man bereits angekommen ist, braucht man nur einen Blick in die Versammlungsrubrik des sozialdemo kratischen „Berl. Volkblatt" zu werfen. Wilder, aufreizender, als es dort jetzt geschieht, ist auch vor Lem Erlaß des Sozialistengesetzes im Jahre 1878 kaum über das fluchwürdige Ausbeutungssystem des Kapitals gegen über der Arbeit deklamirt worden. Aber bet der Hetze gegen die Bour-