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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 62. Freilag^dm 8. August 187S. Erscheint wöchentlich 2 Mal <Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratcnannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementöpreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Ubr. für die Königl. Amtshauptmannschost zn Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reitzigster Jahrgang. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfonrage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfonrage des Hauptmarktortes Meißen für den Monat Juni dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 6 Mark 83 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 08 - - 50 - Heu, 2 - 04 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, »», 2. «^„,1 ims. von Boffe. Zufolge anher erstatteter Anzeige sind in der Nacht vom 18. zum 19. Juli d. I. aus einer im Parterre gelegenen Stellmacherwelk, statt in Bnrkhardtswalde mittelst gewaltsamen Oeffnens eines Schiebfensters und Durchlaugens durch dasselbe ein Schnittmesser, eine Säge (sog. Fuchsschwanz), ein Zirkel, eine Feile und ein sog. Kreutzfuß mit abgedrehtem Hefte; ferner in derselben Nacht und in demselben Orte aus einer Strohkirschbude mittelst Einkriechens in letztere und Erbrechens einer darin befindlichen Lade: eine alte einläufige Vogelflinte, ein halbes Schächtelchen Zündhütchen, 25 Stück Cigarren, ein Schnapsgläschen, zwei neue runde Pflückkörbe, deren einer mit einem Holzhaken versehen und ein Zehn-, Fünf-, Ein- nnd Einhalb-Litermanß, sämmtlich mit Eisen beschlagen; sowie endlich in derselben Nacht ans einer Brettkirschbude in Groitzsch mittelst Losreißens mehrerer Bretter von der Bude und Einsteigens in dieselbe ein Fünf-, Zweieinhalb-, Ein-, Einhalb- und Einviertel-Litermaaß, sämmtlich von braunem Holze, ein alter defecter Pflückkorb mit eisernem Haken und mit Drath umwickelt, ein 1 Meter langer, an beiden Enden mit einem Haken versehener, starker Eisendrath und ein altes geflochtenes graues Körbchen, spur- und verdachtlos entwendet worden, was behufs Ermittelung der Thater und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch öffentlich bekannt ge macht wird. » Wilsdruff, am 31. Juli 1879. Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Friedrich, Nsdr. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse des Gutsbesitzer Carl .Heinrich Hugo Fiedler in Blankenstein gehörige Gut No. 28 des Brandkatasters, Fol. No. 30 des Grund- und Hypothekenbuchs für Blankenstein, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten am 11. bez. 14. Juli d. I. auf 57,278 Mark legal tarirt worden, mit allem lebenden und todten Inventar im Taxwerthe von 4,5«» Mark aus freier Hand von den Erben unter den am hiesigen Amtsbrete, in der Brauschenke und der Schankwirthschaft von Dittrich in Blankenstein einzusehenden Berkaufsbedingungen verkauft werden. Solche, die dieses Gut zn kaufen gesonnen sind, werden hierdurch ersucht, ihre Offerten mit Preisangabe bis spätestens den L. September a. e. beim unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt mündlich oder schriftlich anznbringen. Wilsdruff, am 31. Juli 1879 Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Friedrich, Rfd., Bekanntmachung. Der an Stelle des freiwillig abgegangenen Nachtwächters Julius Robert Beeger erwählte Schuhmacher Ernst Julius Müller von hier ist heute in Pflicht genommen worden, was andurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 4. August 1879. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Wegen Anstreichen der Fenster und Reinigung der Localitätcn bleibt die hiesige Stadtkammerei Sonnabend nnd Montag den 9. und 11. ds. Mts. geschloffen. Wilsdruff, am 7. August 1879. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Wer auf Straßen oder öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt Gänse, Enten oder Hühner frei herumlausen läßt, wird mit entsprechender Strafe belegt. Hierbei wird noch auf Art. 9 8ud 2 des Forststrafgesctzes hingewiesen, wonach diejenigen, welche unbefugter Weise auf fremden Grund stücken Gänse oder anderes Federvieh hüten, treiben oder laufen lassen, nach Maßgabe der Stückzahl und des angerichteten Schadens mit einer Mark bis fünfzehn Mark bestraft werden. Wilsdruff, am 7. August 1879. Der Stadtgemeinderath. Kicke»', Brgmstr. Tagesgeschichte. Aus Wildbad Gastein erfahren wir: Der Kaiser setzt den Kur gebrauch mit bestem Erfolge fort und nimmt täglich, nach der Rück kehr aus dem Bade, die Vorträge des Oberhof- und Hausmarschalls Grafen Pückler nnd der Chefs der Militär- nnd Civil - Kabinets ent gegen. Bei dem jetzigen schönen Wetter unternimmt der Kaiser als dann Nachmittags nach Aufhebung der Tafel, Spazierfahrten in die Umgegend. Nacy den neuesten Nachrichten besucht der Kaiser Franz Josef den Kaiser Wilhelm erst am 10. d. M. Fürst Bismarck kommt am 15. d. M. nach Gastein. Auf Anordnung des Reichskanzlers sind den einzelnen Regierungen der Bundesstaaten Fragebogen mit dem Ersuchen übersandt worden, die Mißstände des Waaren Verkehrs im Hausire n oder Herum ziehen des Näheren begründen zn wollen. Berlin. Vom katholischen Klerus wird jetzt dafür agitirt, an den neuen Kultusminister v. Puttkamer eine Massenpetition wegen