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die Hände der Kosacken gefallen, mir der Hauptanführer ist unter Zurücklassung seines Pferdes entwischt. Der Werth der Waaren, welche der Behörde in die Hände gefallen sind, beträgt mehr als 250,OM Rubel. Fünf Schlepper, welche ergriffen wurden, werden Sibirien kennen lernen. Paris. Waddington hat dem Ministerium den Bericht Saint- Valliers über feinen Besuch in Varzin vorgelegt, der in den aller- zufriedensten nnd anerkennendsten Wendungen abgefaßt sein und die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland als durchaus gute darstellen soll. London. Ein ernstes Unglück ereignete sich am Dienstag Abend im Skating Ring, Dewsbury, während eines politischen Meetings. Es hatten sich in dem Lokale etwa 3000 Personen eingefunden, um eine Rede des Untcrhausabgeordneten Serjeant Simon an dessen Wähler anznhvren, als plötzlich, noch vor Beginn des Meetings, eine Galerie einstürzte, auf welcher sich ca. 300 Arbeiter befanden. Zwei Personen blieben auf der Stelle todt und etwa 50 trugen mehr oder minder schwere Verletzungen davon. Zwei der Schwerverletzten starben im Laufe des folgenden Tages und das Wiederaufkommen dreier an derer wird stark bezweifelt. Die Engländer in Kabul haben 49 Afghanen, welche sich an der jüngsten Metzelei betheiligten, aufgehängt. Der Emir selbst ist den Engländern sehr verdächtig. New-Jork, 2l. Nov. Am Dienstag und Mittwoch wurde das Land von einem sehr heftigen Sturm heimgefucht, von welchem na mentlich alle Binnenseen betroffen wurden, und der sehr zahlreiche Unglücksfälle herbeiführte. Eine große Anzahl von Personen ist ums Leben gekommen, auch der Schaden an Eigenthum ist groß. Oertliches und TschfischeS. Wilsdruff. Dem „Glauchauer Tageblatt" entnehmen wir nachstehende Bitte des Ausschusses des dortigen Gewerbcvereins: „Bei der herannahendcn Weihnachtszeit wird das hiesige Publikum ersucht, möglichst bei hiesigen Geschäftsleuten einkaufen zu wollen, welche bestrebt sein werden, in gleicher Güte nnd Preiswürdigkeit wie anderwärts zu liefern, und welche den Druck der Steuerlast unter der Ungunst der Zeit sehr hart empfinden." Wäre diese Mahnung nicht auch bei uns am Platze? Auch bei uns besteht ja vielfach die Sitte oder vielmehr Unsitte, Einkäufe auswärts zu besorgen. Wenn auch einzelne Ausnahmen zu entschuldigen sind, so ist es doch in den meisten Fällen reine Einbildung und Angewohnheit, daß man das, was man am Orte eben so gut und vielleicht noch billiger haben kann, erst von Auswärts herbeiholt. Mögen auch bei uns zum Nutzen hiesiger Gewerbtreibender vorstehende Zeilen eine Beherzigung finden. — Unsere Leser wollen wir auf eine Veränderung aufmerksam machen, welche seit 1. Oktober d. I. in Bezug auf das Einzieheu der Gerichtskosten eingetreten ist. Nach den bisherigen sächsischen Vor schriften wurde dem Kostenzahler mittels Sportelzettels aufgegeben, binnen einer achttägigen Frist den schuldig gewordenen Kostenbetrag zu bezahlen. Nach einer wiederholten, erfolglosen Erinnerung wurde die Hilfsauflage (Zahlungsauflage) unter Einräumung einer achttägigen Frist und unter Androhung der Exekution an den Kostenschuldner er lassen, und nur dann erst konnte das Gericht mit der exekutivischen Beitreibung (Auspfändung) vorgehen. Seit dem I. Oktober dss. I. aber ist es anders geworden, indem jetzt schon in dem Sportetzettel die Exekution angedroht wird und die Hilfsauflage ganz wegfällt. Ist also auf den Sportelzettcl hin Zahlung nicht erfolgt, so kann das Ge richt nunmehr ohne Weiteres wegen des schuldigen Kostenbetrages mit der Exekution gegen den säumigen Zahler und zwar wiederum auf dessen Kosten vorgehen. Wer den Exekutor sich also nicht in das Haus kommen lassen will, wird gut thun, wenn er innerhalb der in dem Sportelzettel gesetzten Frist die schuldigen Gerichtskosten entrichtet. )—Die Finanzdeputation der 2. Kammer ist mit Eifer in die Bo'bcrathung des Staatshaushaltes eingetreten. Dabei hat die vor geschlagene Theilung der Dresdner Amtshauptmannschaft großen Wider spruch erfahren. Zwar würde diese Maßregel, da zugleich die Auf hebung der amtshauptmannschaftlichen Delegation in Pötschappel bewirkt werden soll, finanziell zunächst die Staatskasse nicht erheblich belasten, aber die Abgeordneten fürchten, daß der hinkende Bote nach kommt. Wenn sie jetzt zur Anstellung von zwei Amtshauptleuten Ja sagen, müßten sie später auch die Anstellung eines zweiten Bezirksschul inspektors und eines Bezirksthierarztes für Neustadt-Dresden genehmigen. Die Finanzdeputation hat daher die Theilung der Amtshauptmannschaft vorläufig abgelehnt, doch will sie erst die Gegengründe des Herrn Ministers v. Nostitz-Wallwitz hören. ' — Mit der Lehrersnoth in Sachsen ist es vorbei. Die vielen in den letzten Jahren errichteten Seminarien ergeben zu Ostern eine solche Menge Schulamts-Candidaten, daß bei dem Abgänge zu Ostern sich voraussichtlich ein Ueberschuß ergeben wird. Die Gemeinden wer den also künftig eine größere Auswahl unter den Bewerbern haben und dem Zufluß ausländischer Lehrer nach Sachsen dürfte dadurch einigermaßen ein Ziel gesetzt werden. — Der Ueberschuß des Sch and au er Gewerbevereins aus der Ausstellung wird sich, nach ungefährer Berechnung des Cassirers, ans 2000—2500 Mark beziffern, eine für die dortigen Verhältnisse gewiß sehr anständige Summe. Das Reichsgericht hat, wie die „Post" meldet, das Erkenntniß in Sachen der vier Lehrer an der Realschule erster Ordnung zu H. gefällt, die bekanntlich wegen der Annahme von Geschenken und An denken, seitens des Vaters eines Schülers nach dessen Abiturienten- examen, angeklagt wurden, sich einer strafbaren Handlung schuldig ge macht zu haben. Das Reichsgericht hat entschieden, daß das Erkennt niß der ersten beiden Instanzen zu vernichten und die Sache in die zweite Instanz zurückzuverweisen sei. In den Gründen heißt es, H 331 des Strafgesetzes beziehe sich nur auf Geschenke für vorgenommene oder bevorstehende konkrete amtliche Handlungen, nicht aber auf Ge schenke für die gesammte Lehrthätigkcit und sei daher nicht anwendbar. Die Schüler müssen bei richtiger Behandlung Pietät zu den Lehrern und zur Schule haben; die Bethätigung dankbarer Gesinnung könne nicht vom Gesetz zurückgewiesen werden, sofern es sich nicht um eine Abfindung für gethane Pflicht handle. Indessen sei eine Freisprechung nicht begründet, da noch der Beweis zu führen ist, ob die Familien verhältnisse zwischen Lehrer und Eltern irgend einen Einfluß gehabt hätten und ob ein Einfluß beim Abiturienten-Examen nachweisbar sei. — In der Nähe vonAnnaberg wurde eine dem ärmeren Stande angehörige Frau erfroren aufgefunden. Ein Wort über dos sogenannte „Handeln" oder „Feilschen" beim Einkauf. Eine der vielen wirthschaftlichen und geschäftlichen Untugenden, die uns Deutschen leider noch immer anhängen, ist die in vielen Ge schäftsbranchen immer noch herrschende Sitte oder vielmehr Unsitte des „Bietens" und „Vorschlagens" seitens Verkäufers und des „Handelns und Feilschens" seitens Käufers. Es kann nichts Unsolideres gedacht werden, als dieser gegenseitige Versuch, sich zu übervortheilen! Wie viel unnütze Zeit wird dabei verschwendet, und am Ende, nach langem „Handeln" geht doch Käufer mit zweifelhaften Gefühlen darüber heim, ob er auch gut uud billig gekauft habe. Was nutzt, um nur ein Beispiel von Vielen anzuführen, dem Käufer all' sein vieles „Handeln", wenn er, sage» wir, einen Rock, der ihm für 50 M. angeboten wird, für 36 M. erhandelt; er glaubt 14 M. erspart zu haben und, bei Lichte besehen, war der Rock nur 30 M. Werth! Natürlich, der Verkäufer wußte, das gehandelt wird, er konnte aber nicht wissen, wie viel der betreffende Käufer zu bieten geneigt war, er nahm daher den Mund voll und siehe da, er hat 6 M. mehr verdient, als er berechtigt war! Wäre es denn nicht viel klüger, man kaufte in folchen Geschäften, wo anerkannterweife nur zu festen Preisen verkauft wird? Man darf überzeugt sein, daß bei durch gängig festen Preisen der Käufer besser wegkommt, als beim „Handeln". Die Konkurrenz sorgt schon dafür, daß Verkäufer nicht höhere Preise stellen kann und wird, als er eben haben muß, um bestehen zu können. Blicken wir auf andere Nationen, auf Franzosen, Engländer, Amerikaner; bei diesen hochentwickelten Völkern ist diese Unsitte fast nicht bekannt; mit äußerst seltenen Ausnahmen wird alles zu festen Preisen verkauft; man huldigt dort dem Sprüchwort „Zeit ist Geld", Käufer und Verkäufer stehen sich besser dabei und das Ganze hat einen viel solideren Anstrich. Möchten doch wir Deutschen, die wir so oit mit vielem Unrechte alles Fremde sür besser halten, einmal das wirklich Gute, was uns das Ausland lehrt, nachahmen und uns zu eigen machen! Und, daß es bei uns ebenfalls geht, sehen wir ja an vielen Geschäftsbräuchen, z. B. Materialwaarenhandlungen, Bäcker-, Fleisch- waarenhandlungen rc.; wenn's hier geht, wird's anch mit den übrigen gehen. Freilich wünschen allein hilft nicht. Lege doch Jeder die Hand an's Werk. Vor Allem mache es sich jeder Geschäftsmann zur Pflicht, feste Preise einzuführen, und es wird ein fernerer, wenn auch nur kleiner Schritt auf der Bahn gethan werden, die wir beschreiten müssen, wenn wir unser deutsches Geschäft wieder auf solide und gesunde Basis stellen wollen. Aber auch an dem Käufer liegt es mit, dahin zu wirken. Wie mancher Geschäftsmann ist bestrebt gewesen, feste Preise in seinem Geschäft einzuführe», allein es wird ihni durch das leidige Feilschen, insbesondere der geehrten Damenwelt, oft sehr schwierig, wo nicht un möglich gemacht, seinen Prinzipien treu zu bleiben. So sehr der Sparsamkeitssinn unsrer lieben deutschen Frauen hoch zu achten ist, so falsch ist er aber an diesem Platze angebracht. Der Verkäufer wird, wenn er sieht, daß er den geforderten Preis niemals ohne Abzug erhalten kann, wohl oder übel, wenn er bestehen will, da hin gedrängt, daß er etwas mehr für seine Waare fordert, um auf diese Weise auf seinen richtigen Preis zu kommen, und wir stehen auf diese Weise immer wieder auf dem alten Flecke. Alfo bessere sich ein Jeder; dann, aber nur dann, wird es besser werden! Vermischtes. * Eln Bild grenzenloser Verwahrlosung bot sich am Sonntag Abend den Bewohnern eines Hauses der Manteuffelstraße in Berlin dar. Dort lag im Flur ein bis zur Sinnlosigkeit betrunkenes Frauen zimmer, um das sich eine Schaar von Straßenjungen laut johlend ge-' schaart hatte. Ein vorübergehender Schutzmann nahm das Weib mit nach dem Polizeirevier, wo es als die Gattin eines zur Gründerzeit sehr angesehenen Bauquiers und Speculanten W. erkannt wurde. Die Frau, d« früher als große Schönheit auf allen Bällen der besseren Gesellschaft viel gefeiert wurde, ist nach Verlust ihres und ihres Maunes Vermögen von Stufe zu Stufe gesunken, bis sie schließlich bei der Schnapsflasche angelangt war. Ehe noch ein Arzt zur Untersuchung ihres Zustandes hinzugezogen werden konnte, verschied die Frau auf deni Bureau in Folge des letzten Stadiums des Säuferwahnsinns. Ihr Mann soll sich, an einer ähnlichen Krankheit leidend, in einem hiesigen Krankenhause befinden. Spielwerkt »nd Vtihllllchttu. Unzertrennlich, warum? hören wir den Leser fragen, weil man die weltberühmten Spielwerke des Herrn I. H. Heller in Bern alljährlich um diese Zeit angekündigt, und dann aus Tausenden von Weihnachtstischen als Glanzpunkt die kostbarsten Sachen überstrahlend, findet; eS ist dieses auch ganz natürlich, da Herr Heller die selben in einer Vollkommenheit erzeugt, daß Jeder, der je eines seiner Werke gehört, von dem Wunsche beseelt wird, ebenfalls eines zu besitzen. Was kann der Gatte der Gattin, der Bräutigam der Braut, der Freund dem Freunde Schöneres und Will kommeneres schenken? es vergegenwärtigt glücklich verlebte Stunden, ist alleweil munter, lacht und scherzt durch seine bald heitern, erhebt Herz und Gemüth durch seine ernsten Weisen, verscheucht Traurigkeit und Melancholie, ist der beste Gesell schafter, der Einsamen treuester Freund, und nun gar den Leidenden, den Kranken, den an das Haus Gefesselten! — mit einem Worte ein Hellcr'sches Spielwerk darf und soll in keinem Salon, an keinem Krankenbette, überhaupt in keinem guten Hause fehlen. Für die Herren Wirthe gibt es keine einfachere und sicherere Anziehungskraft als solch' ein Werk, um die Gäste dauernd zu fesseln; die gemachte Ausgabe hat dieselben, wie uns von mehreren Seiten bestätigt wird, nicht nur nicht gereut, sondern sie veranlaßt, größere Werke anzuschasfen, nachdem sie die ersten mit Nutzen weiter gegeben, darum jenen Herren Wirthen, die noch nicht im Besitze eines Spiel- werkeS sind, nicht warm genug anempfohlen werden kann, sich dieser so sicher er weisenden Zugkraft ohne Zögern zu bedienen, um so mehr, da bei größern Beträgen nicht alles auf einmal bezahlt werden muß. Wir bemerken noch, daß die Wahl der einzelnen Stücke eine fein durchdachte ist, die neuesten, sowie die beliebtesten älteren Opern, Operetten, Tänze und Lieder finden sich in den Heller'schen Werken auf das Schönste vereinigt. Herr Heller hat die Ehre, Lieferant verschiedener Hofe und Hoheiten zu sein, ist überdieß auf den Aus stellungen preisgekrönt. Kurz, wir können für unsere Leser und Leserinnen keinen aufrichtiger» Wunsch aussprechen, als sich recht bald ein Heller'schcs Spielwerk kommen zu lassen, reichhaltige illustrirte Preislisten werden sranco zugesandt. Wir empfehlen Jedermann, auch bei einer kleinen Spieldose, sich direkt an die Fabrik zu wenden, da vielerorts Werke für Heller'sche angepriesen werden, die es nicht sind; jedes seiner Werke und Dosen muß seinen vollen gedruckten Namen tragen, wenn es ächt sein soll. Wer je nach Bern kommt, versäume nicht, die Fa brik zu besichtigen, was bereitwillig gestattet wird.