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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das König!. Gerichtsamt nnd den Stadtrath zn Wilsdruff. Neununr-reitzigster Jahrgang. 187S. Nr. «7. Dicnslag, dm 26. August Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). AbonncmentöprriS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal sDienstag und Freitag). Abonnemcntspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Bekanntmachung, die Veröffentlichung der Anfgebotsbekanntmachnngen betreffend. Die Wahrnehmung, daß bei Anshängung der den Gemeindebehörden hiesigen Bezirks von den Standesbeamten zugehenden Aufgebots bekanntmachungen nicht immer die gesetzliche Frist gehörig beobachtet wird, giebt der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft Veran lassung hiermit darauf aufmerksam zu machen, daß die gedachten Aufgebvtsbekanntmachungen zwei volle Kalenderwoche« dergestalt auszu hängen haben, daß der Tag der Aushäugung und der Tag der Abnahme bei Berechnung der in Z 46 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 geordneten zweiwöchigen Frist nicht mit zu zählen ist. Meißen, den 19. August 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung, die Limdtagswah! betreffend. Nachdem durch Verordnung des Königlichen Hohen Ministerium des Innern vom 29. Juli ds. Js., die Veranstaltung neuer Wahlen für die Ständeversammlung betreffend, auch für den VI. städtischen Wahlkreis, umfassend die Städte Freiberg, Wilsdruff und Tharandt, eine Neuwahl angeordnet und die Abgabe der Stimmen für diese Wahl auf den 9. September 1879 festgesetzt worden ist, so werden die Stimmberechtigten des hiesigen städtischen Wahlbezirks unter Hinweis auf die Bestimmung im § 43 des Gesetzes vom 3. December 1868, die Wahlen für den Landtag betreffend, andurch aufgefordert, an dem obgedachten Tage in der Zeit von Bormittags LV Uhr bis Nachmittags 3 Uhr im Rathssessionszimmer, Rathhaus 1 Treppe, persönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe durch Stimmzettel zu bewirken. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß diejenigen Stimmzettel, welche über die Person des zu Wählenden Zweifel übrig lassen sowohl als auch die Stimmzettel, welche die Namen mehrerer Personen oder den Namen einer nicht wählbaren Person enthalten, ungiltig sind. Schließlich wird noch bemerkt, daß von seiten des hiesigen Stadtgemeinderaths Stimmzettel ausgetheilt werden. Wilsdruff, am 25. August 1879. Der Bürgermeister. Ficker. Tagesgeschichte. Mieden. Der unermüdliche marcks Ruhm übertrumpfen und die Türkei ganz in seine Gewalt bringen wollte. Dazu waren weder die militärischen, noch die diplo matischen Erfolge der Russen angethau; die europäischen Mächte, na mentlich England, ließen sich die gemeinsame Ordnung der orientali schen Frage nicht aus der Hand nehmen, und was Rußland im Frieden erreicht hat — und es ist nicht wenig — das hat es durch Bismarcks Unterstützunb auf dem Berliner Congreß erreicht. Das führen die Berliner Zeitungen Rußland immer wieder zu Gemüthe, aber ohne Erfolg und die Hetzereien gehen weiter und ein enges Aneinander schließen von Deutschland und Oesterreich ist daher dringend geboten; denn andere Mächte sehen der wachsenden Spannung zwischen Deutsch land und Rußland mit eigennützigem Interesse zu. Am 31. Juli ist die zwischen Tosna und Schlüsselburg gelegene Pulverfabrik Nikolskoje von Nihilisten in die Luft gesprengt worden. Der Streich war von langer Hand vorbereitet; schon vor Monaten muß mit der Bohrung unterirdischer Gänge begonnen worden fein, da die aufgefundenen Stollen ganz außerordentliche Dimensionen haben. Bon vier Seiten waren konzentrische Bohrlöcher gegen das Haupt gebäude vorgetriebeu, und es scheint deren Vereinigungspunkt zum Reservoir für die große Masse des Sprengstoffes (eine Dynamit-Kom position) gemacht worden zu sein. Mail vernahm zuerst vier rasch Bekanntmachung. Die Stücke 9 und 10 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1879 enthalten: No. 62. Verordnung, die mit dem 1. October 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend; vom 28. Juli 1879. No. 63. Verordnung, die Vertretung verhinderter Mitglieder von Landgerichten und verhinderter Amtsrichter bctr.; vom 29. Juli 1879. No. 64. Verordnung, das Dienstalter richterlicher Beamter betreffend; vom 30. Juli 1879. No. 65. Verordnung zur Ausführung der Rechtsanwaltsordnung vom 31. Juli 1879. No. 66. Verordnung, das bei Gerichtsverhandlungen zu tragende Amtskleid betreffend; vom 1. August 1879. No. 67. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative der Sparkassenanstalt für die Stadt Elterlein enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 14. Juni 1879. No. 68. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Eisenbahn Pirna-Berggießhübel betreffend; vom 3, Juli 1879. No. 69. Bekanntmachung, die Herabsetzung des Zinsfußes der Anleihe der Stadt Zwickau vom Jahre 1870 betr.; vom 4. Juli 1879. No. 70. Verordnung, einen Zusatz zu dem Prüfungsregulative vom 6. August 1875 für die Candidaten des höheren Schulamtes betreffend; vom 17. Juli 1879. No. 71. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Grundsteuer und Besorgung der auf die Verwaltung derselben Bezug habenden Ge schäfte betreffend; vom 23. Juli 1889. No. 72. Bekanntmachung, den Wegfall der Verbrauchsabgabe von vereinsausländischem Fleischwerke betreffend; vom 25. Juli 1879. No. 73. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die I. Kammer der Ständeversammlung betr.; vom 29. Juli 1879. No. 74. Verordnung, die Veranstaltung von Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeversammlung betr.; vom 29. Juli 1879. No. 75. Bekanntmachung, die von dem Standesbeamten für statistische Zwecke auszufüllenden Zählkarten betreffend; vom 29. Juli 1879. No. 76. Verordnung, den Bedürfnißnachweis bri gewerblichen Erlaubnißertheilungen betreffend; vom 31. Juli 1879. No. 77. Bekanntmachung, die Vornahme einer Ergänzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betr.; vom 4. August 1879. Gedachte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 22. August 1879. - Der StMgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Das Amtsblatt der Deutschen Reichspost- und Telegraphenver- ^altung hat wegen behutsamer Behandlung der Postpackete, schachteln und Kisten eine Verfügung erlassen, welche den Postanstaltcn iur Pflicht macht, darauf zu halten, daß die Unterbeamten rc. in den Mstanstalten und Bahnposten mit den Packeten vorsichtig umgehen, Melden nicht werfen, gegeneinander stoßen oder zu Boden fallen fassen, sondern von Hand zu Hand geben und vorsichtig niederlegen, spn Eisenbahnpostverkehr ist zur Abkürzung der Uebergaben in mög- üchstem Umfang von Packetkörben oder -säcken Gebrauch zu machen, -amit auch bei kurzem Aufenthalt der Eisenbahnzüge stets genügende Ait verbleibt, um mit Ruhe die Packete ein- und ausladen zu können. Mit den russischen Hetzereien gegen Deutschland ist es weit ^kommen. Sie füllen seit einem Jahre fast täglich die großen Peters- °urger Zeitungen, fließen durch allerlei Kanäle ins Volk und können M den offiziösen Berliner Zeitungen nicht mehr überhört und über- ?Mn werden; denn sie gefährden die guten alten Beziehungen zwischen beiden Reichen und selbst die „thurmhohe Freundschaft" der beiden User und werden zu einer Gefahr für den Fi'' ^lftmischer ist der alte Kanzler Gortschakoff in Petersburg, der Bis