Volltext Seite (XML)
Wochenblatt . für . 187S Nr. «6 Freitag, den 22. August Pfeifer I. Ministerium -es Kuner«, v. Nostitz-Wallwitz. Erscheint wöchentlich L Mat (Dienstag und Freitag). AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mart Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag). AbonnementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Znseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Bekanntmachung, Regulativ über Militärleistungen betr ilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden siir die Königs. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königs. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Reunun-dreißigster Bah*ga«g. Bekanntmachung, die Ein- und Durchfuhr von Vieh re. über die sächsisch-böhmische Äa«-eögre«ze betr., v»m 18. Vugust 187S. Da nach einer neuerlichen Mittheilung der zuständigen k. k. österreichischen Behörde der unter dem 11. dieses Monats anher notificirte Ausbruch der Rinderpest in Krombach bei Gabel sich zufolge näherer Erörterungen nicht bestätigt hat, so wird die Verordnung, die Ein- und Durchfuhr von Vieh rc. über die sächsisch-böhmische Landesgrenze betr., vom 11. dieses Monats — abgedruckt in Nr. 186 des „Dresdner Journals" und in Nr. 192 der „Leipziger Zeitung" — hiermit wieder außer Kraft gesetzt. An Stelle derselben tritt nunmehr die Verordnung gleichen Betreffs vom 5. Juni d. I., abgedruckt in Nr. 129 des „Dresdner Journals" und in Nr. 135 der „Leipziger Zeitung" wiederum in Wirksamkeit, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, den 18. August 1879. Nachdem in Gemäsheit von Z. 7 des Reichsgesetzes vom 25. Juni 1868, die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des ssriedenszustandes betreffend, die Vertheilung der Einquartierung auf die einzelnen Ortschaften und Rittergüter des hiesigen Verwaltungsbezirks ttfolgt ist, sind die Grundsätze, nach welchen die Vertheilung der Ouarticrleistungen innerhalb der einzelnen Gemeinde erfolgen soll, soweit es "och nicht geschehen, durch Gemeindebeschluß oder Ortsstatut zu bestimmen. Diejenigen Gemeinden, welchen es an solchen Bestimmungen zur Zeit noch gebricht, werden hierauf mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die bezüglichen Beschlüsse oder Regulative zur Bestätigung anher einzureichen sind. Die Königliche Amtshauptmannschaft ist gern bereit, den betreffenden Gemeinden auf Verlangen ein solches Regulativ zugehen A lassen. Meißen, dsn 16. August 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Bekanntmachung. Nachdem für die Bezirks-Straßen-Walzen je ein Verzeichniß über deren Zubehörstücke angefertigt worden ist, wird dies mit dem bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß demjenigen, welchem eine Walze zur Benutzung überlassen wird, bei der Abholung von ihrem je weiligen Aufbewahrungsort das betreffende Verzeichniß mit zu übergeben ist. Meißen, am 15. August 1879. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Erbtheilungshalber soll das zum Nachlasse des Gutsbesitzer Carl Heinrich Hugo Fiedler in Blankenstein gehörige Gut No. 28 des Brandkatasters, Fol. No. 30 des Grund- und Hypothekenbuchs für Blankenstein, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten am U. bcz. 14. Juli d. I. auf , 57,278 Mark wgal taxirt worden, mit allem lebenden und todten Inventar im Taxwerthe von 4,S«S Mark Kus freier Hand von den Erben unter den am hiesigen Amtsbrete, in der Brauschenke und der Schankwirthschaft von Dittrich in Blankenstein wnzusehenden Verkaufsbedingungen verkauft werden. Solche, die dieses Gut zu kaufen gesonnen sind, werden hierdurch ersucht, ihre Offerten mit Preisangabe bis spätestens den 1. September a. e. "ttin unterzeichneten Königlichen Gerichtsamt mündlich oder schriftlich anzubringen. Wilsdruff, am 31. Juli 1879 Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Friedrich, Rfd. HeksMtMachMg. Der zweite Grasschnitt auf der Vogelwiese sowie die diesjährigen MstaumennuHunge« sollen morgen, Sonnabend, den 23. bs. Mts., Nachmittags 6 Uhr, weistbietend an Ort und Stelle, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bietenden verpachtet werden. Versammlung im Schießhanse. Die Bedingungen werden schon vor dem Termine von dem unterzeichneten Rathsvorstande mitqetheilt. Wilsdruff, am 20. August 1879. Der Stadtgemeindcrath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, das am 2. September ds. Js. abzuhaltende Kinderfest betr. Das Festcomitö durch Ficker, Brgmstr. , Alle diejenigen hiesigen Einwohner, welche zum Kinderfeste noch Geld oder andere Geschenke geben wollen, wollen dieselben bis spa ltens Donnerstag, den 28. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, an die Herren Stadtverordneten Dinndors, Herrmann und Kunqe sowie die Herren Kaufmann Mitthanse« und Vorschußvereinscassirer Fritzsche ^salügst übergeben. . Hiernächst ist noch darauf aufmerksam zu machen, daß an dem gedachten Kinderfeste auch nichtschulpflichtige Kinder theilnehmen können, ^»n solche 5 Jahr alt sind und am nächsten Sonntag, den 24. ds. Mts., in der Zeit von Vormittags 11 bis 12 Uhr bei Herrn Schul- Hector Beck angemeldet werden. Wilsdruff, am 20. August 1879.