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ThmM, Men, Meilth« md die Umgegenden. ImtsblM No. 2 Dienstag, den 5. Januar 1892 Regierungsrath vr. Oberstlieutnant an die Herren Standesbeamten, SeW^609 flg.) werden die Herren Standesbeamten des hiesigen amts- g der Stammrollen ist sofort Anzeige bez. unter Beifügung eines Stammrollen- derungen drehen werden, der Natur der Sache nach in die hier einzureichen. Ueber etwaigen Abgang und Zugang Militärpflichtiger nach erfolgter Einreichu Nachtrages anher zu erstatten. "Meißen, am 29. Dezember 1891. 1892/93 machen. Er harrt noch der zweiten und dritten Be- rathung. Die Erörterungen in der Budgetcommission sind noch nicht weit vorgeschritten. Man wird sich kaum der Aufgabe entziehen können, nachdem die Handelsverträge mit Oesterreich- Ungarn, Italien und Belgien bereits angenommen sind, nun auch die in Folge derselben in Aussicht stehenden Zollausfälle bei den Einnahmen zu berücksichtigen und bei den letzteren eine Aenderung eintreten zu lassen. Allerdings dürfte dadurch auf die Höhe der Ausgaben kein Einfluß ausgeübt werden, die letzteren deshalb vielmehr unverändert bleiben, dagegen die Ma trikularumlagen der Einzelstaaten eine Erhöhung erfahren. Es wird demnach diese Folge der Handelsverträge, wenn sie auch für die Finanzen der Einzelstaaten schwer ins Gewicht fällt, im Reichstage lediglich eine rechnerische Arbeit bedingen. Na türlich würde es dann an allgemeinen politischen Discussionen nicht fehlen. In größerem Umfange werden dieselben jedoch über die Etats des Reichsheeres und der Marine stattfinden. Dabei dürfte der Schwerpunkt der ersteren, die sich hauptsächlich für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u. zwar Dienstags und Freitags. — Abvnnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne i Nummern 10 Pf. Budgetcommission verlegt werden, während die neuen Forderungen der Marine Erörterungen im Plenum vertragen können. Viel fach macht sich das Bestreben geltend, gerade bei den Marine forderungen Abstriche vorzunehmen, indessen wäre zu wünschen, daß nicht der Sparsamkeit zu Liebe die Wehrkraft Deutschlands zur See und sein Ansehen in fremden Welttheilen leidet. Neben dem Etat dürfte die erste Berathungszeit nach den Ferien die dritte Lesung der Krankencassennovelle ausfüllen. Dieser Ge setzentwurf hat jetzt bereits länger als ein Jahr dem Reichstage vorgelegen und die ausgedehntesten Berathungen im Plenum sowohl wie in der Commission nothwendig gemacht. Nunmehr steht noch die dritte Lesung aus. Dieselbe wird aber nicht so leicht von Statten gehen, wie bei anderen Entwürfen, weil man die zweite Berathung der schnellen Erledigung der Handelsver träge zu Liebe etwas beeilt und dabei viele Streitfragen zu ent scheiden unterlassen hat, deren Erledigung nunmehr in der dritten Lesung vorzunehmen sein wird. Eine aus den verschiedenen Parteien gestellte private Commission sucht inzwischen soviel als möglich vor dem Beginn der dritten Lesung über die einzelnen die Einreichung innengedachter Verzeich Unter Hinweis auf die Bestimmung in 8 46, 7b der Wehr-Ordnung (Gesetz-Blatt vom Jahre 18 hauptmannschaftlichen Bezirkes veranlaßt, bis zum 15. Januar 1892 ein Verzeichniß der innerhalb ihres Bezirkes im Jahre 1891 verstorbenen Personen, welche das 25. LebenHMr Aus diesem Verzeichnisse müssen Inserate werden MvntagS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Tagesgeschichte. In der auswärtigen Politik Deutschlands im Jahre 1891 stellt die Erneuerung des Bündnisses mit Oesterreich-Ungarn und Italien das hervorragendste Ereigniß dar. Peinliche Zwischenfälle wurden in Paris durch den Besuch der Kaiserin Friedrich gezeitigt; doch übten sie, Dank der großen Mäßigung und Ruhe der deutschen Regierung, nicht die vielfach befürch tete störende Einwirkung auf die offiziellen deutsch französischen Beziehungen aus. Auf wirthschaftlichem Gebiete aber war das bervorragendste Ereigniß des Jahres 1891 der Abschluß der Handelsverträge Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und der Schweiz. Die drei erstgenannten Verträge sind vom deutschen Reichstage noch unmittelbar vor der Weih nachtspause mit großer Mehrheit angenommen worden; Kaiser Wilhelm verlieh seiner Befriedigung hierüber speziell durch die Erhebung des Reichskanzlers v. Caprivi in den Grafenstand Ausdruck. Die Mehrheit unserer Nation erhofft von den Wirkungen der neuen Handelsverträge eine Besserung in den zur Zeit vielfach noch gedrückten wirthschaftlichen und industrie- ellen Verhältnissen Deutschlands. Aufrichtig kann man nur wünschen, daß diese Hoffnung in Erfüllung gehen möge. Königliche Amtshsluptinannschaft Königliche Amtsha zMmannschaft V. ZLirvUV»«!». nn die O r L s b e h ö r d e n, / die Einreichung der RekruLirmrgssLmnmrollenMLr. Die Ortsbehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes werden wiederum darauf aufmerksam gemacM^daß die Militärpflichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumnis; gesetzten Strafen zur-rechtzeitigen Anmeldung bei der Rekrutirungsstammrolle, welche nach § 25 1 der Wehrordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die RekrutiruugSstammrollen sind nach erfolgter Lintragung -sr Militärpflichtigen M alxht^ Reihenfolge mit den Geburts-Listen, Geburts- Scheinen, Loosungs-Scheinen und sonstigen Unterlagen bis zum 5. Februar 1892 nicht erfüllt haben, anher einzureichen, terbetag und Sterbeort Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüfunzen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zu lassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis znm 1. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Währungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: u) ein Geburtszeugniß, i>) eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen activeu Dienstzeit zu bekleiden, auszurüstey, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinige-!, o) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärbe rechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In den, Zulassnngsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und eng lischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schrift liche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährigen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1872 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines, den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengedachtem Tage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben unter u bis o bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1872 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte Befähigungszeugniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1892. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Auktion. Freitag, den 8. dieses Monats, 10 Uhr Vormittags gelangt an hiesiger Gerichtsstelle ein Dreirad gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, den 4. Januar 1892. Iku««!», Ger.-Vollz. Der Reichstag wird im neuen Jahre ein recht beträcht- i um die Artillerie-, Handwaffen-, Zeltausrüstungs- u. s. w. For- liches Arbeitspensum theils vorfinden theils noch zugestellt er halten. Die verhältnißmäßig größte Mühe wird der Etat für Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort ersichtlich sein. Meißen, am 29. Dezember 1891.