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Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnemcntspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post " bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne / Nuinmern 10 Pf. ThmM Uojsm, Mralthn mH die UmMÄm. Imlsblatt j Inserate werden Mvntcigs und Dvnnerslagö ! vis Mittags 12 Uhr angenommen, i Insertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltcne , Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Ag!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Ägü Lorstrentamt zu Tharandt. No. 1. Jreitag, Zen L. Jamme L892. ^II6I> UII86VN IiooIiK66lii-t6N 1.686MI, O686liÄft8fl-6uucl6N unU (lönrisnn Uejm ^riii88XV(>c!>!;^ riii! sit-n/siic-I^ksn mit 6kr Litt« um siornknös Z6U6i^t68 ^VoIUrroilku. ^öüakiion unc! 5xp6l!iiion Ü68 Amis- unä Uoe^enbi3ii68 fü»' Wk!8ljnu^ ste Des Jahres erster Morgen graut, Herbei, wer ans den Herrn vertraut! Er hält heut' unter Glockenklang An seinem Himmelsthron Empfang. Jst'ö früh auch, Zutritt hat allda Der Pilgersmann von fern und nah, Das karg nur schützende Gewand, Wie Diadem und Ordensband. Gar Viele seh'n das Morgenlicht, Und denken seines Gebers nicht; Sie finden Thron nicht und Gezelt, Da er Enipfang für Alle hält. Zum neuen Jahr. Sie kennen nicht sein Führerbuch, Sie sind sich selber längst genug. Ihr Glück, das haben sie erdacht, Ihr Glück, das haben sie gemacht. Wir lassen sie, wir aber geh'n Den Morgengang auf zu den Höh'n, Wo er, der große Herr der Zeit, Uns zu empfangen auch bereit. Wir wissen: daß das Herz sich heut' Des Erdendaseins noch erfreut, Daß fest noch hält der Wanderstab, Das kommt von oben nur herab. Wir wissen: wer sie noch umfängt, Die Lieben, die ihm Gott geschenkt, Ein Herz, das redlich stets es meint, Der hat cs von dem Himmelsfrennd. Wir wissen: wem das Strahlengold, Des Glückes freundlich ist und hold, Dem Gott dankt er's von dem allein Herabkommt aller Sonnenschein. Wir wissen: wen ein Leid bedrückt, Das ihm der Himmel hat geschickt, Dem wird mit seinem Beistand er Fern bleiben nun und nimmermehr. Herbei denn, wer auf Gott vertrant, Da wieder uns der Morgen graut, Mit den, uns kommt ein neues Jabr Bon ihm, der ewig ist und war! Empfang hält er an seinem Thron. Die Thore stehen offen schon. Frei ist der Zutritt, frei der Pfad, Und recht ist Jeder ihm, der naht, Er wird es mit uns machen gut, Wird nehmen uns in seine Hut. Wer Gott, dem Allerhöchsten, traut, Der hat . auf keinen Sand gebaut! BekmmtMachmtg. Als stellvertretender Gut-vorstcher für den selbstständigen Gutsbezirk des Rittergutes wttdberg ist am 19. dss. Mts. Herr Gemeindevorstand Hermann Zscheile daselbst verpflichtet worden. Meißen, am 22. Dezember 1891. « königliche SlmLshaupLmmrnschaft. Bekmmtmachrmg. Die in Gemäßheit von Artikel II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 2l. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate November dies. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Deeember VS. Js. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfsurage beträgt 8 Mark 58,^ Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 45 - - 50 <- Heu, 2 - 31 - - 50 - Stroh. Meißen, am 29. Dezember 1891. Königliche AmtshanptmannschafL. V. ILitt Sparkasse zu Wilsdruff. Im Monat Januar 1892 ist die hiesige Sparkassenexpedition jeden 'E^scheutag nutzer Mittwoch geöffnet. Wilsdruff, am 22. Dezember 1891. Der S L a d t r n t h. Brgmstr. ' Bekanntmachung. Das 12. Stück deS Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1891 enthält: No. 48. Verordnung, die Landesanstalten für Blinde, für Schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr., vom 18. November 1 891; No. 49. Bekanntmachung, die Unterbringung in die Landesanstalten für Blinde, für schwachsinnige und für sittlich gefährdete Kinder betr., vom 18. 'November 1891 No. 50. Bekanntmachung, eine Abänderung der Hofrangvrdnung vom 21. August 1862 betr., vom 5. Dezember 1891; No. 51. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergünzungswahl für die zweite Kammer der Ständeversammlung betr , vom 7. Dezember 1891; No. 52. Verordnung, die Einführung einer neuen Arzneitaxe betr., vom 15. Dezember 1891; No. 53. Verordnung, die Einführung einer neuen thierärztlichen Arzneitaxe betr., vom 15. Dezember 1891; No. 54. Gesetz, die provisorische Forterhebung der Steuern mnd Abgaben im Jahre 1892 betr., vom 15. Dezember 1891: No. 55. Bekanntmachung, die dermalige Zusammensetzung'des Landtagsausschusies zu Verwaltung der Staatsschulden betr., vom 15. Dezember 1891; No, 56. Bekanntmachung, die Umbezirkung der Parochie Leipzig-Volkmarsdorf aus der Ephorie Leipzig II in die Ephoric Leipzig ! betr., vom 1,. Dezember 1891. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 29. Dezember 1891. Der S t a d t r a t h. Brgmstr.