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sdruff. tlivlre verkaufen 'N Schachtel, üglich bc^ ttnung, n. Zilsdruff.^. Kuh ». LS Ick,' h. 's zu em- tsrei. t, Vcr- lieltv. N en Kindern Isvlr, " übcr- >ur an, ur an, ur an, ur an, ur an, ur an, 1-24 ur an, mr an, mr an, mr an, Einkauf er das Kasse k cig. WchmM für Mckuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne 1 Nummern 10 Pf. ThmM, Usftn, Mtnlkhn Md die Umgegenden. /imlsblull Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. . Insertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschast Aleißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 24. Dienstag, -en 22. März 1892. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Et» Donnerstag, den 24. nnd Freitag, den 25. März, abgehalten. Wilsdruff, am 29. Februar 1892. Der S t a d t r a t h. füvkLi', Brgmstr. Sluktion. Freitag, -en 25. dies. Msn., '/»2 UhrNaclnnittags gelangt in dem Dorfe La mp ers d o r f ein Wirthschaflswagen mit Brettern gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversammlung im Gasthofe daselbst. Wilsdruff, am 19. März 1892. Vusch, Ger.-Bollz. Holz-Auktion. Im Gasthanse zn Specht-Hansen sollen Mittwoch, den 39. März ds. Ihrs., von Bormittags 9 Mr an, die in den Abthlgen 2, 9, 14, 15, 20, 21, 23, 27, 28, 32 und 44 des Spechtshausener Reviers aufbereiteten 827 w. Stämme, 44 w. Klötzer, 1840 ficht. Stangen, 1237 ficht. Stangenklötzer, 80 Rmmtr. ficht. Nutzscheite, 26,5 Rmmtr. ficht. Nutzknüppel, 296,5 Rmmtr. h. und w. Brennscheite, 403,5 Rmmtr. h. und w. Brennknüppel, Zacken und Neste, 64,40 Wellhd. w. Reisig rind 342 Nmmtr. w. Stöcke versteigert werden. Nähere Angaben hierüber enthalten die in Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Ortschaften aus- hängenden Plakate. König!. Forstrevierverwattnng Lpechtshausen und König!. Uorstrentamt Tharand, am 19. März 1892. Tagesgeschichte. Die Krisis des preußischen Volksschulgesetzes und des Ministeriums Caprivi beschäftigt das Interesse aller deutschen Politiker in lebhaftester Weise. Gerüchte aller Art schwirren durcheinander, die Möglichkeit eines Systemwechsels und die Folgen eines solchen für Preußens und Deutschlands Politik werden erörtert. Thatsächlich steht fest, daß der Kultusminister Graf Zedlitz am Freitag nach dem Kronrathe seine Entlassung eingereicht hat; daß der Reichskanzler denselben Schritt gethan, wird von Seiten gemeldet, die durchaus glaubwürdig sind, und daß die genannten beiden Staatsmänner eine längere Zusammen kunft hatten, steht gleichfalls fest. Andererseits wird aber auch gemeldet, daß der Kaiser, der am Freitag die schon vor mehreren Tagen angekündigte Fahrt nach Hubertusstock antrat, vorher das schon vorliegende Entlassungsgesuch des Kultusministers abgelehnt habe, und sicher ist, daß der Vorsteher des Civilka- binetö des Kaisers, der frühere Falk'sche llnterstaatssekretär v. Lucanus längere Zeit beim Kultusminister weilte. Nach anderen Meldungen aber soll noch keine Entscheidung über das Ent lassungsgesuch des Kultusministers vorliegen. Das gleichzeitige Entlassungsgesuch des Grafen Caprivi würde selbstverständlich für die Erwägungen des Kaisers schwer ins Gewicht fallen, obgleich einige kühne Stimmen auch hier schon Ersatz wissen üu Grafen Waldersee, während andere Herrn v. Lucanus be reits als Nachfolger des Grafen Zedlitz in Aussicht nehmen. Das würde allerdings eine eigentümliche Komposition des Mi nisteriums ergeben, zumal der Herr Finanzminister Dr. Miguel als Angelpunkt der Situation betrachtet wird. Einem Tele gramm "des „W. P. B." zufolge soll es sich bisher nur um eine Krisis im Kultusministerium handeln. Das Entlassungs gesuch des Kultusministers sei bisher noch nicht angenommen, da der Kaiser während seines Erholungsaufenthaltes in Hu bertusstock mit schwierigen Entscheidungen nicht behelligt werden dürfe. Betreffs des Reichskanzlers glaube niemand, daß sein Entlassungsgesuch, „wenn ein solches an den Kaiser gelangt ist", angenommen werde, ebensowenig, daß Graf Caprivi darauf bestehen würde. Für jenen, der etwas zwischen den Zeilen zu lesen versteht, geht aus der Fassung dieser Depesche hervor, daß das Entlassungsgesuch des Reichskanzlers Thatsache ist. Hätte Graf Caprivi keinen derartigen Schritt unternommen, so würde das offiziöse Telegraphenbureau die betreffende Nachricht rund und nett dementiren. Die „Freis. Ztz." schreibt: Was zunächst den Grafen Zedlitz anbetrifft, so ist es möglich, daß der Kaiser ihn zur Zu rücknahme seines Entlassungsgesuches zu bewegen sucht. Wir glauben aber nicht, daß Graf Zedlitz sich zum Verbleiben im Amte bestimmen lassen wird. Die Stellung des Grafen Zed litz als Minister ist derart mit dem Schulgesetzentwurf ver flochten, daß er bei Preisgebung des letzteren nach keiner Seite die für seine Stellung erforderliche politische Autorität mehr be sitzen würde. Graf Zedlitz selbst wird sich dies am wenigsten herhehlen. Denn er ist keine subalterne bureaukratische Natur, sondern ein ernsthafter wenn auch hochkonservativer Politiker. Ebensowenig ist es auch möglich, daß Graf Zedlitz ein anderes Portefeuille im Ministerium übernimmt. Die Gegensätze zwischen jbm und Miquel haben sich derart zugespitzt, daß beide neben einander im Ministerium nicht verbleiben können. Was den! Reichskanzler anbetrifft, so finden wir es erklärlich, daß derselbe sich dem Entlassungsgesuch des Grafen Zedlitz angeschlossen hat. Graf Caprivi ist im Abgeordnetenhause derart für den Schulgesetzentwurf und den Grafen Zedlitz eingetreten, daß er dessen Entlassungsgesuch nicht als einen bloßen persönlichen Akt des Ressortministers betrachten konnte Zudem hatte er im Kronrath beantragt, daß die Entscheidung über die Ver tagung des Schulgesetzentwurfs bis zur Beendigung der ersten Berathung in der Kommission hinausgeschvben werden möchte. Der Kaiser aber hatte diesem Wunsch nicht zugestimmt. Trotzdem ist der Graf Caprivi nicht so weit cngagirt, daß er nicht im Amte verbleiben könnte, wenn der Kaiser dies wünscht und Graf Caprivi sich bereit erklärt, in der Schulfrage einen andern Kurs cinzuschlagen und weniger als bisher zu versuchen, gegen den Strom zu schwimmen. Vielleicht giebt ihm auch dieser Vorgang eine Lehre für die Zukunft. Die „Voss. Ztg." bemerkt zu der Nachricht, daß der Kanzler sich dem Demissionsgesuch des Kultusministers ange schlossen habe: Daß wäre nur folgerichtig. Wenn der Mantel fällt, muß der Herzog nach. Arm in Arm mit dem ewig bei- teren Nachfolger des Herrn v. Goßler hatte der leitende Ge neral das Jahrhundert und seine Bildung in die Schranken gefordert; er spottete mit ihm um die Wette über die große „nationalliberale Partei", über den „Rütli-Schwur"; er legK gleich ihm die Lanze gegen den Herrn von Bennigsen ein und sprach das große, aber schiefe Wort: „Christenthum oder Atheismus! Als Soldat ist Graf Caprivi sicherlich auch ein guter Kamerad." Und auch als Politiker konnte er am Don nerstag fragen: Gilt es dir oder gilt es mir? Schließlich ist für einen Fehler wie das Volksschulgesetz nicht nur der Fach minister sondern in erster Reihe das Oberhaupt der Staats regierung verantwortlich. Die dem preußischen Landtage, und zwar zunächst dem Abgeordnetenhause, zugegangene Vorlage, betr. die Aufhebung der Beschlagnahme des Welfenfonds, hat schon jetzt lebhafte Erörterungen veranlaßt. Dies hauptsächlich, weil der Gesetz entwurf nicht direkt die Aufhebung verfügt, sondern nur vor schlägt, diese Maßregel königlicher Verordnung zu überlassen, was in der Begründung durch den Hinweis aus die noch zu ordnenden Einzelheiten vertheidigt wird, eine Molivirung, die indessen unzureichend erscheint. Der Vorschlag in dem Ent würfe hat denn auch weit verbreitetes Erstaunen hervorgerufen und selbst in sehr gemäßigten Blättern eine scharfe Kritik ver anlaßt, bei denen der „neue Kurs" ziemlich schlecht wegkommt. Im Uebrigen scheint festzustehen, daß der Herzog von Cumber land nicht das Kapital des Welfenfonds selbst, sondern lediglich die^ Zinsen desselben heraüsgezahlt «bekommt, die aber immer hin das stattliche Sümmchen von ca. einer Million Mark jährlich darstellen. Der Kommissionsbericht über den Gesetzentwurf, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, erstattet von dem Abg. Schenk, ist jetzt erschienen. Man nimmt sogar an, daß das Gesetz noch in der gegenwärtigen Session zu Stande kommen werde. Dem vom Abgeordneten Schenk verfaßten Bericht der Kommission für das Gesetz, betreffend die Ge ¬ sellschaften mit beschränkter Haftpflicht, entnehmen wir folgende Ausführung des Negierungsvertreters: „Es würde eine casu- istische Bestimmung, welche einzelne Arten von Unternehmungen von der Anwendung der neuen Gesellschaftsform ausschließe, mit deni Prinzip, auf welchem der Entwurf beruhe, nicht im Einklänge stehen: denn der letztere verfolge den Zweck, durch die in der Konstruktion der Gesellschaft selbst liegenden Garan tien die Nothwendigkeit besonderer Präventivcautelen in der Hauptsache entbehrlich zu machen und den Betheiligten mög lichste Freiheit der Bewegung zu gestatten. Für eine gänzliche Ausschließung der Bankuntcrnehmungen sei auch ein praktisches Bedürfniß nicht anzuerkennen, dagegen sei zuzugeben, daß mit Rücksicht auf die Natur dieser Unternehmungen und den viel seitigen Kredit, welchen sie auch bei nicht kaufmännischen Kunden in Anspruch nehmen, gewisse besondere Garantieen als ange zeigt betrachtet werden könnten. Insbesondere werde in dieser Beziehung ein Zwang zur Veröffentlichung der Jahresbilanzen ins Auge gefaßt werden dürfen. Bezüglich der Versicherungs gesellschaften wurde darauf hingewiesen, daß in den meisten deutschen Staaten zum Betriebe von Versicherungsgeschäften eine staatliche Genehmigung erforderlich sei, und daß dadurch ausreichende Sicherheit geboten sei. Für die wenigen deutschen Staaten, in welchen Versicherungsgesellschaften ohne Konzession errichtet werden könnten, liege wohl kaum ein genügender Grund vor, gerade die neue Gesellschaftsform für unzulässig zu er klären, während doch jeder Privatunternehmer und jede andere Art von Handelsgesellschaften im Betriebe von Versicherungs - geschäften unbehindert bleibe. Es scheint, daß den brasilianischen Seelenverkäufern die verschärfte Kontrole, welche ihrem gemeingefährlichen Treiben seitens der deutschen Behörden und Preßorgane zutheil geworden ist, die Fortsetzung ihres Handwerks hier zu Lande einstweilen verleidet hat und daß sie nunmehr den Schwerpunkt ihrer ge schäftlichen Thätizkeit auf britischen Boden übertragen haben. Wenigstens gelangen nach England seit einiger Zeit immer zahl reichere und bittere Klagen aus den nordbrasilianischen Plan tagenprovinzen, wohin der „Import weißen Menschenfleisches" seitens gewissenloser Agenten am schwunghaftesten betrieben wird. Unter lockenden Versprechungen werben die auf die Ein falt und Treuherzigkeit der unerfahrenen Arbeiter spekulirenden Seelenverkäufer ihre Opfer unter der ländlichen Bevölkerung der englischen Midland-Counties an, schaffen sie nach Rio, Pernambuco oder sonst einem brasilianischen Eingangshafen und überliefern sie dort den „Führern" in das Innere, d. h. ihrem sicheren physischen und moralischen Ruin. Auf raffinierte Weise um das Letzte gebracht, was diese Verführten noch ihr eigen nennen, werden sie völlig ausgeplündert und gebrochen den Plantagen zugeführt, wo sie an Stelle der frühereren, jetzt durch die „Humanität" der Gesetzgebung befreiten, überlassenen Schwarzen, als weiße Leibeigene in den Kaffee- und Baum wollenkulturen arbeiten müssen, bis sie, nach gewöhnlich kurzer Frist, das gelbe Fieber aus ihrem brasilianischen Martyrium erlöst. Die Wenigen, denen es gelingt, aus der ihnen von den seelenverkäuferischen Agenten bereiteten Hölle zu entrinnen, und durch Intervention einer Konsularbehörde nach der Heimath zurückbefördert zu werden, können von außerordentlichem Glück