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Anher ergangener Mitteilung des Vorstandes der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen sind derselben mehrfach Anträge auf Gewährung von Invalidenrente zugegangen, bei denen der vom Versicherten in der Regel durch ärztliches Zeugniß zu beschaffende Nachweis dauernder Erwerbsunfähigkeit nicht in ausreichender Weise erbracht worden ist. Um die aus Rückfragen weiteren Erhebungen und Untersuchungen insbesondere den Rentenansprechern entstehenden Weiterungen und Kosten thunlichst zu verhüten, sind von der obgenannten Versicherungsanstalt in Form von Fragebogen Formulare für ärztliche Zeugnisse zur Benutzung bei Anträgen auf Bewilligung von Invalidenrente aufgestellt und eine Anzahl der artiger Formulare anher gesendet worden. Solches wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den Herren Aerzten des hiesigen Verwaltungsbezirkes vorkommenden Falles Formulare zu dem ob- gedachten Zwecke von hier aus unentgeltlich bezogen werden können. Meißen, am 5. März 1892. Königliche Amtshanptmannschast. V. Ki^vkksvlA. Bekanntmachung, die Einziehung des innengenannten Fuszweges betreffend. Es ist beantragt worden, den bei Wilsdruff von der KesselSdorf-Nossener Straße abzweigenden, von Wilsdruff nach Kaufbach führenden, unter No. 937 des Flurbuches für Wilsdruff eingetragenen Fußweg einzuziehen. Gemäß § 14 Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870 wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige Widerspräche gegen die fragliche Wegeeinziehung binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung hier anzubringen sind. Meißen, am 10. März 1892. Königliche Amtshanptmannschast. V. Bekanntmachung. Mittwoch, den 23. dieses Monats, Bormittags S,, Uhr findet im hiesigen Verhandlungsfaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 14. März 1892. Königliche Amtshanptmannschast. V. ILi» Bekanntmachung. Als stellvertretender Gutsvorsteher für den selbstständigen Gutsbezirk des Rittergutes Wilsdruff ist am 2. d. Mts. Herr Privatus Johann Gotthelf Starke daselbst verpflichtet worden. Meißen, am 12. März 1892. Königliche Amtshanptmannschast. V. Kii°vkdsvk. Bekanntmachung. Das 2. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Lachsen vom Jahre 1892 enthält: No. 6. Bekanntmachung, die fünfte Auflage des Lehrbuchs der Geburtshilfe für Hebammen betr., vom 14. Januar 1892; No. 7. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für dm Bau eines Anschlußgleises im Spreethale an die Eisenbahnlinie Bautzen-Königswartha betr., vom 30. Januar 1892; No. 8. Dekret wegen Bestätigung der Genvssenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Chemnitzflusses in den Fluren Altchemnitz, Markersdorf, Helbersdorf, Kappel und Stadt Chemnitz, vom 4. Februar 1892; No. 9. Bekanntmachung, Abänderung des Privatlager- und des Konten - Regulativs betr., vom 9. Februar 1892; No. 10. Gesetz, die Aufhebung der Befreiung der Geistlichen und Lehrer von persönlichen Anlagen zu Kirchenzwecken betr., vom 12. Februar 1892; No. 11. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 12. Februar 1892, die Aufhebung der Befreiung der Geistlichen und Lehrer von persönlichen Anlagen zu Kirchen zwecken betr., vom 12. Februar 1892; No. 12. Gesetz, die Bergschiedsgerichte betr., vom 5 März 1892. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathserpedition aus. Wilsdruff, am 16. Februar 1892. Der S t a d t r a t h. wiener, Brgmstr. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige fi-ükjsknsinsi»lLl wird Donnerstag, den 24. «nd Freitag, den 2S. März, abgehalten. Wilsdruff, am 29. Februar 1892. Der Stadt rath. fivirvn, Brgmstr. Die städtische höhere Fortbildungsschule zu Wilsdruff bereitet im Anschlusse an ihre l. 6klassige mittlere Bürgerschule (mit obligatorischem Unterrichte in Französisch und Latein) in Abteilg für posi- unrl kisendskn (durch langjährige beste Erfolge bewährt,) ir. «Iss ksukmsnnisoko unrl govrondlivkv, riss Isnrluni'IsvkskLiioko ksok m einem bez. zwei Jahreskursen bei wöchentlich 24 bis 30 Stunden vor. — Ostern 1892 Aufnahme. — Unterricht wird von 11 Lehrkräften erteilt. Ooi» oinjsknigo kosuok ontdinrlolt von rlom rloir obligsloi'isvken ^onlkilriungosokul«. Ausführliche Prospekte durch den Direktor der städt. Schulen. kLvynkni'rlß,