Volltext Seite (XML)
WMtt für Ms-M Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mb 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. ThalM DD. Menlehn md die UmgeMden Kmlsblult Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 6. Dienstag, den 19. Januar 1892. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Gutsbesitzers FranzZRichard Rsft in Raufbach wird heute am 18. Januar 1892, Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt G ustja vZM üller in Dresden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum INH Februar 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung überh die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — aufj den 17. Februar 1892, Bormittags 9 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 24. Februar 1892, Bormittags 9 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. Februar 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. Veröffentlicht: Vielsz, Gerichtsschreiber. A « e t i o n. Sonnabend, den 25. dies. Mon., Uhr Vormittags gelangen in Ransbach 3 Stück Kühe gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversamm lung im Gasthofe daselbst. Wilsdruff, am 18. Januar 1892. Busch, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. In dem zum Vermögen des Braumeisters Friedrich Reinhard Jahn, früher in Wilsdruff, jetzt in Hainsberg, eröffneten Kokursverfahren, gedenke ich eine Aschlags- vertheilung vorzunehmen. Nachdem auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichtes Wilsdruff niedergelegten Verzeichnisse sind 281 Mk. 35 Pf. bevorrechtigte und 38,276 Mk. 60 Pf. nichtbevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen, und beträgt der zur Zeit verfügbare Massebestand 2960 Mk. 71 Pfg. Dresden, am 17. Januar 1892. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Gustav Müller. Tagesgeschichte. Am Donnerstag wurde der preußische Landtag durch den Ministerpräsidenten Graf von Caprivi eröffnet. Die Thronrede besagt, daß die Finanzlage weniger günstig sei und einen Fehl betrag möglich erscheinen lasse, infolge dessen sich die strengste Sparsamkeit erforderlich mache. Die Gehaltsaufbesserungen hätten noch nicht weiter geführt werden können. Die Rede kündigt sodann Vorlagen über die Aufhebung der Steuerbe freiung der mediatisirten Fürstenhäuser und über die Revenuen des Welfenfonds, ferner ein Volksschulgesetz, ein Polizeikosten gesetz für Städte mit königlicher Polizeiverwaltung und schließlich Vorlagen über die Herstellung neuer Eisenbahnen und über Anwendung der Reichs-Arbeiterschutzgesetze auf den Bergbaube trieb an. Das Comptabilitäts-Gesetz sei in Vorbereitung. Die auswärtige Lage ist in der Rede nicht berührt worden. Die Freisinnigen beantragen im Reichstage folgende Re solution: Da es den Interessen aller vertragschließenden Staaten entspricht, alle bei Auslegung und Anwendung der Handels- Verträge etwa entstehenden internationalen Meinungsver schiedenheiten auf friedlichem und freundschaftlichem Wege zu begleichen, werden die verbündeten Regierungen ersucht, mit den 'Regierungen derjenigen Länder, mit denen Handelsverträge zu Stande kommen, eine Vereinbarung zu treffen, dahin gehend, daß alle aus den Handels-Verträgen etwa entspringenden Strei tigkeiten durch ein Schiedsgericht zum Austrage gebracht werden. Zu einem Zwischenfall in der Reichstagssitzung vom Mitt woch wird der Nat. Ztg. geschrieben: „In der Reichstags sitzung vom 13. sprach der Abg. Bebel auch davon, daß die Militärbehörden ebenfalls „Boykotts" veranstalteten, indem sie den ihnen untergebenen Soldaten verböten, diese oder jene Gastwirthschaft zu besuchen. Es muß auffallen, daß sich am Negicrungstisch niemand fand, der diese Vermengung des Boykotts mit den zur Aufrechterhaltung der Disziplin ergriffenen Maßregeln der Militärkommandos in das richtige Licht gesetzt hätte. Der Zweck solcher Befehle ist nicht die Schädigung der betroffenen Wirthschaften in ihrem Gewerbe — wie es beiden Bovlottö der Fall — sondern er ist, die Soldaten vom Um gänge mit revolutionären Elementen fern zu halten. — Die sozialdemokratische Partei hat sich oft genug, trotz der hin- und wieder vorgenommenen gesetzlichen Maske, für eine revolutionäre Partei erklärt. Noch auf dem letzten Parteitage sagte der Abg. Singer, das Ziel bleibe die Revolutionirung der Masse. Dieses Ziel kann aber nur durch die Verführung des Heeres erreicht werden, und dies zu verhindern, dazu müssen die Mi litärbehörden alle Maßregeln ergreifen, die ihnen vermöge ihrer Disziplinar- und Kommandogewalt zustehen. Sie find für Aufrechterhaltung der Manneszucht verantwortlich. — Zu wünschen bleibt dabei, daß vor Erlaß solcher Verbote mit Sorg falt geprüft werde, ob ein solches nothwendig, ob die betreffende Wirthschaft wirklich ein Sammelpunkt sozialdemokratischer Elemente ist, denn unbegründete Verbote dieser Art erzeugen natürlich Erbitterung und stiften Schaden statt Nutzen. — Be merkt muß übrigens noch werden, daß sehr häufig auch Ver bote des Besuches von Wirthschaften durch die Kommandanten erlassen werden, denen jeder politische Beweggrund fern liegt. So werden z. B. Lokale verboten, woselbst Schlägereien unter Betheiligung von Soldatenstattgefunden haben, weil erfahrungs gemäß sich solche Ausschreitungen an denselben Orten häufig zu wiederholen pflegen. Die Sozialdemokraten mögen allerdings alle solche Verbote von ihrem Gesichtspunkt aus ansehen." Ueber die silbernen Zwanzigpfennigstücke schreibt der deutsche Reichsanzeiger: Die neuerdings in der Presse verbreitete Nach richt, daß die Einziehung der silbernen Zwanzigpfennigstücke beabsichtigt werde oder sogar unmittelbar bevorstehe, entbehrt jeder Begründung. Der soeben vollzogene oder noch im Gange befindliche Umtausch der Quittungskarten für die In v a li d i t ät S - und Altersversicherung ist, wie Berliner Blätter berichten, von dem Publikum nicht nur als eine höchst unangenehme Be lästigung empfunden worden, sondern er hat auch so zahlreiche Mißstände in der Durchführung des Gesetzes an's Licht ge bracht, daß der Ruf nach Abhülfe fast überall vernommen wird. Um so mehr muß es auffallen, wie wenig beachtet wird, daß der Fingerzeig für diese Abhülfe schon in dem Gesetze selbst gegeben ist. Nach 8 112 des Gesetzes kann durch die Landescentralbehörde oder durch das Statut der Versicherungs anstalt oder durch ortsstatutarische Bestimmung angeordnet werden, daß die Beiträge für diejenigen versicherten, welche keiner Krankenkasse angehören, durch Gemeindebehörden oder seitens der Centralbehörde, bezw. der Versicherungsanstalt bezeichnete örtliche Hebestellen von den Arbeitgebern eingezogen und die den eingezogenen Beiträgen entsprechenden Marken in die Quittungskarten der Versicherten eingeklebt und entwerthet werden. Nach 8 H2 kann zugleich angeordnet werden, daß durch die selben Stellen der Ausstellung und der Umtausch der Ouittungs- karten zu erfolgen hat, und nach H Uli ist der Versicherte berechtigt, die Quittungskarte bei der für ihn zuständigen Stell e zu hinterlegen. Hier ist also das Mittel gegeben, daß Arbeit geber und Arbeiter sich um die Ausstellung und den Umtausch der Quittungskarten, sowie um das Einkleben der Marken gar nicht zu kümmern, sondern das die ersteren nur die An- und Abmeldung der von ihnen beschäftigten Personen zu besorgen und die bei ihnen zur Erhebung gelangenden Beiträge zu zahlen haben, welche sie dann zur Hälfte den Versicherten bei der Lohn zahlung in Abzug bringen können. Warum ist von diesem Mittel, welches drei Viertel der über das „Klebegesetz" erhobenen Klagen sofort zum Verstummen bringen würde, bisher fast nur bei uns in Sachsen Gebrauch gemacht worden? Man spricht von dem großen kulturellen Werthe der dem Gesetze gerad wegen der Heranziehung des Publikums zur Mitwirkung inne wohne, aber man übersieht, daß in dieser Beziehung selbst bei einem Volke mit sehr weitgehender allgemeiner Bildung der Bogen überspannt werden kann. Nach den gemachten Erfahrungen kann kaum noch bezweifelt werden, daß dies durch das in Rede stehende Gesetz geschehen ist. Eine Frage, die in der letzten Zeit in Deutschland viel erörtert worden ist, ist die der Organisation von Gewerbe- oder Handwerkerkammern, d. h. von besonderen Organen, die aus Vertretern der Gewerbetreibenden für bestimmte Bezirke gewählt sind, der Regierung als berathende und gutachtende Körper schaften in den Fragen der Gewerbepolitik dienen und die Ge werbsinteressen ihres Bezirkes zu wahren und zu fördern berufen sind. Die Wichtigkeit und Bedeutung solcher Körperschaften, die der Staatsgewalt eine Kenntniß der realen Verhältnisse der einzelnen Bezirke und der berechtigten Interessen und Wünsche der gewerblichen Bevölkerung verschaffen, liegt auf der Hand. Schon im Jahre 1848 zählte die Begründung von gewerblichen Organen, die eine Zwischeninstanz zwischen den Handwerkern und den Aufsichtsbehörden bilden sollten, zu den Lieblings wünschen des Handwerkerstandes. Der elfte deutsche Kongreß für erziehliche Knabenhand arbeit wird am 11. und 12. Juni in Frankfurt am Mam stattfinden: es soll mit demselben eine größere internationale Ausstellung von Schüler- und Lehrerarbeiten in den unteren und oberen Räumen des Kunstgewerbemuseums verbunden sein. Auf Einladung und unter Leitung des Oberbürgermeisters Adickes fand am 1l. Januar in Frankfurt eine zahlreich be suchte Versammlung im Saale des Polytechnischen Vereins statt, in welcher der Abg. v. Schenkendorff unter lebhafter Zustimmung der Versammlung die Ziele dieser sich immer weiter in Deutschland ausbreitenden gemeinnützigen Bestrebungen darlegte. Vou besonderem Interesse waren auch die Mittheilungen des Redners, in welchem Umfange eine Reihe außerdeutscher Staaten die Bestrebungen förderten; er kam zu dem Schluß, daß Preußen auf diesem Gebiete leider in Rückstand geblieben sei. Seitens des Minister des Innern seien im Hinblick auf die soziale Bedeutung einer größeren Werthschätzung der Arbeit der Hand zwar umfassende Maßregeln seit Jahren zur Förderung getroffen, und ebenso wende der Kultusminister den Bestrebungen seine Sympathie zu, indessen sei eine weitere finanzielle Unter stützung als der Etat im Umfange von 14 000 M. jetzt nach weise, vorerst abgelehnt worden. Dem gegenüber sei angeführt, daß der Unterricht in Frankreich obligatorisch eingeführt ist, daß die Stadt Paris allein 486000 Frcs. jährlich hierfür ausgiebt und daß daselbst 63 000 Knaben methodischen Unterricht in der Handarbeit erhalten. In Schweden, das etwa den sechsten Theil der Einwohnerschaft von Preußen zählt, geben