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MVMWMIllll MMM ThmM, Achen, Siebenlkhn und die UMMden. Imtsblatl für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für ^as Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Aal. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ' vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 ML 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. Inserate I werden Montags und Donnerstags 1 bis Mittags 12 Uhr angenommen. ,i Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. , Erledigt hat sich die in dem Dorfe Kaufbach auf den 23. dies. Mon. 11 Uhr Vormittags anberaumte Versteigerung. Wilsdruff, am 20. Januar 1892. Busch, Ger.-Vollz. No. 7. Freitag, den 22. Januar 1892. Bekanntmachung. Die Anfertigung von 12 Stück Schulbänken für die hiesige Bürgerschule soll auf dem Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche die Anfertigung derselben übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Angebote mit Preisangabe bis zum 28. diese» Monats schriftlich und versiegelt an den unterzeichneten Schulvorstand abzugeben. Die Bänke sind genau nach Vorschrift anzufertigm und bis Ostern ds. Js., wenn nicht auf Ansuchen ein späterer Lieferungs-Termin gestattet werden sollte, an den Schulvor stand abzuliefern. Probebänke befinden sich im Schulhause und haben sich die Bewerber wegen Besichtigung derselben an Herrn Schuldirektor Gerhardt zu wenden. Auswahl unter den Bewerben bleibt Vorbehalten. Wilsdruff, am 19. Januar 1892. Der Schulvorstand. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, die städtischen Anlagen betreffend. Das für das Jahr 1892 aufgestellte Anlage-Cataster der Stadt Wilsdruff liegt vom Montag, den 25. dieses Monats, ab in der hiesigen Stadtkämmerei zur Einsichtnahme für die betheiligten Anlagepflichtigen aus und sind etwaige Reclamationoy gegen die darin ausgeworfenen Beträge binnen 14 Tagen, vom Auslagetage angerechnet, bei dem unterzeichneten Stadt- gemeinderathe anzubringen. , Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Cataster angesetzten Anlage-Beträge nicht die Wirkung eines Aufschubes der Be zahlung derselben haben können. Wilsdruff, am 21. Januar 1892. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur Rekrutirungsstammrolle betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhältlichen männlichen Personen, welche im Jahre 1872 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familenhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 30 Mk.—- oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1892 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathserpedition anzumclden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind — wie auf der Reise begriffene Handlungödiener oder auf der See befindliche Seeleute, u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn, bei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festgestellten Zeitraums zur Stammrolle anzumelben. Wilsdruff, am 31. Dezember 1891. Der Stadtgemeinderath. L Brgmstr. , Tagesgeschichte. DerTru n ksu chts g es etz-Entwu rfistamSonnabend deni Reichstag zugegangen. Der Vergleich desselben mit dem ursprünglichen Entwurf ergiebtzunächst, daßalleStrafbestimmungen des ersten Entwurfs mit einer einzigen Ausnahnie aufrecht er halten worden sind. Nach 8 18 des ersten Entwurfs sollte Der jenige, welcher ^urch seine selbstverschuldete Trunkenheit öffentlich Aergerniß erregt, mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Statt 100 Mark sind jetzt 50 Mark eingestellt. Die Schlußbestimmungen haben soweit eine Aenderung erfahren, als den Landesregierungen die Kompetenz zu besonderen Anordnungen über den Betrieb der Gast- und Schankwirthschaft, sowie über den Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus verlieben worden ist. Laut § 1 des Gesetzes ist den Landesregierungen die Bestimmung Vorbehalten, unter welchen Voraussetzungen der Handel mit Branntwein oder Spiritus als Kleinhandel anzusehen ist. In den gewerbepoli zeilichen Bestimmungen ist der Nachweis des Bedürfnisses auf recht erhalten, ferner die Maßgrenze für den Kleinhandel, der selbe soll unter ein Viertel nicht abgeben dürfen, während der erste Entwurf einen halben Liter vorgeschlagen hatte. Ebenso enthielt der Entwurf die Bestimmung, wonach der Kleinhandel mit Branntwein oder der Ausschank geistiger Getränke vor 8 Uhr Morgens verboten und der Schluß von Räumlichkeiten, die diesem Gewerbe dienen, bis zur genannten Zeit durch Polizei- vervrdnung angeordnet werden kann. Die Bestimmung, das Personen unter 16 Jahren geistige Getränke zum Genuß auf der Stelle nicht verabreicht werden dürfen, findet sich, wie die Ausnahnie von dieser Bestimmung, für die Erholungsreisenden, Ausflügler und ähnliche Gelegenheiten. Die Fürsorge der Wirthe für die Betrunkenen ist, bis auf die Auslagen für den Transport des Betrunkenen von der Trinkstätte, vorgesehen. Das Aufsuchen von Bestellungen auf Branntwein und Spiritus ist bei Personen, in deren Geschäftsbetrieb dieselben nicht ver wendet werden, vom Geschäftsbetriebe der Handelsreisenden ausgeschlossen. Die Bestimmungen, daß Räume, die zum Brannt weinschank dienen oder damit in unmittelbarer Verbindung stehen, nicht zum regelmäßigen Betriebe eines Handelsgewerbes oder Handwerks benutzt werden dürfen, ist neu. Ausgenommen von dieser Bestimmung sind nur Gewerbe, zu deren Betrieb die Verabfolgung von Nahrungsmitteln zum Genuß auf der Stelle gehört. Im deutschen Reichstage hat am Sonnabend die für die offizielle Vertretung Deutschlands bei der Chicagoer Welt-Ausstellung gestellte Forderung in Höhe von 900000 Mk. einstimmig Genehmigung gefunden. Namens der Neichsregicrung vertheidigte hierbei der Unterstaatssekretär Or. von Rottenburg in sehr schneidiger Weise das Postulat, zu dessen Begründung mit Lebhaftigkeit hervorgehoben wurde, daß wir im Lande des Sternenbanners einen festumschriebenen industriellen und wirthschaftlichen Besitzstand unser Eigen nennen können, und daß es sich nur darum handle, diesen Besitzstand auch für die Zukunft zu erhalten. Die amerikanische Industrie halte sich durch die Mac Kinley-Bill gesichert und beginne einen Eroberungszug, der sehr scharf in das Auge zu fassen ist, da nach Lage der Dinge zu sagen sei, daß wir kontumacirt würden, wenn wir jetzt zu dem Entschlusse kämen, uns von Chicago fern zu halten. Was speziell die Kinley-Bill anlange, so könne man, wenn der Freihandel nicht als ein moralisches Axiom angesehen werden soll den Vereinigten Staaten keinen Vorwurf aus ihrer Schutzzoll-Politik machen. Das Schmollen lei im Jndustrieleben unter keinen Umständen ein richtiges Kampfmittel. Nachdem nunmehr der Reichstag seine Bewilligung ausgesprochen hat, dürften die weiteren Vorbereitungen für eine entsprechende Repräsentation Gcsammt-Deutschlands bei dem imposanten industriellen Wettkampfe jenseits des großen Wassers gewiß einen raschen Verlauf nehmen. Von verschiedenen Seiten wird bekanntlich gerade jetzt beim kürzlich erfolgten Jahreswechsel eine sehr lebhafte Agitation gegen das Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetz in Szene gesetzt. Da ist doch die Thatsache von großem Interesse, daß im ersten Jahre des Bestehens der Altersversicherungen bereits 132 917 Altersrenten bewilligt wurden, während 7102 Ansprüche in das neue Jahr mit hinübergenommen wurden. Wenn beinahe 150000 Menschen die Wohlthat eines Gesetzes genießen, wenn sich fast 200000 Menschen um die Erlangung einer solchen gesetzlichen Wohlthat bemühen, dann kann das Gesetz in der That so schlecht, wie seine Gegner machen, nicht sein. Wien. Erzherzog Karl Salvator, welcher ebenso wie die Erzherzoge Heinrich und Sigmund den Folgen der Influenza erlag, erkrankte vor einigen Tagen. Der gegenwärtige Gesund heitszustand der Erzherzogin Marie Valerie ließ es rathsam er scheinen, der Erkrankung ihres Schwiegervaters keine große Publicität zu geben, umsomehr, als bei der kräftigen Konstitution des erst 52jährigen hohen Patienten eine rasche Wiedergenesung nahe lag. Diese Hoffnungen haben sich nicht erfüllt, Erzherzog Karl Salvator ist, wie gemeldet, der unheimlichen Krankheit zum Opfer gefallen. Eine rasch sich vollziehende Infiltration der Lunge bereitete dem Leben des Erzherzogs ein jähes Ende. Ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben, verschied er nach schwerem Todeskampfe. Erzherzog Karl Salvator erfreute sich wegen seines leutseligen freundlichen Wesens der aufrichtigen Sympathieen bei Allen, mit denen er im Verkehr trat. Die „Köln. Ztg." meldet aus Moskau: In hiesigen und Petersburger Kreisen herrscht kein Zweifel mehr darüber, daß das Gericht auf der Moskauer-Rjäsaner Eisenbahnlinie sei kürzlich eine Mine gelegt worden, um den aus Livadia zurückkehrenden Zug des Zaren in die Luft zu sprengen, durch aus begründet ist. Die Petersburger Polizei entwickelt gegen wärtig eine außerordentliche Thätigkeit, um die Verbrecher zu ermitteln. — Mit der Gesundheit der Kaiserin ist es bekannt lich nicht zum Besten bestellt. Die Zarin hat erst jüngst einen Jnflucnzaanfall überstanden und soll sich außerdem in einem Zustande großer Nervosität befinden. Wie telegraphisch aus Wiesbaden berichtet wird, ist von dort ganz plötzlich der Massage arzt Or. Metzger nach Petersburg abgereist, wohin er auf Befehl des Kaisers berufen worden ist, um die Kaiserin zu behandeln. Petersburg, 18. Januar. Einem hier eingetroffenen Telegramm aus Batum zufolge, habenzEingeborene, die mit Wingestergewehren bewaffnet waren, in der Nacht vom 11. u. 12. Januar zwischen Tschakur und Kabulati eincniEisenbahn- zug angegriffen und sämmtliche Reisenden geplündert. Zwölf Bauern aus Ozurghedi wurden bei dieser Gelegenheit erschossen. Sechs Mitglieder der Räuberbande haben später im Dorfe Makhincjanri mehrere Kaufläden ausgeraubt und den Landarzt Ar. Kryschtofowitsch ermordert. — In Smila, einer Station der Südwestbahn, wurde ein Bahnkassirer von zwei anderen