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WtckE für Mckilff all ter. gegen Imtsblstt öeachtun^ Freitag, den 12. Februar 1892 «nschaftskaf r. ferner als Termin anzumelden. ach vom Spechtshaufener Revier, orf Man denkt daran, die Oeffentlichkeit in den Militär- .8 »k warten?" datenmißhandlungen streng verfolgt und bestraft worden. Bald nachdem ich das Ministerium übernommen hatte — die im m Ttieil 8t6N ir»i» siss äsr UN86I6N röunäen -i 432 Hdt. ficht. Stangen, 44, „ Hdt. dergl. gekürzt zu Schleifholz, 87 Rm. ficht. Nutzknüppel, bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Königliches Amtsgericht lln. Lsnglokk. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Nickes N"- 1-1 graphirt zugestellt." „Vielleicht hat eine der bei der Vervielfältigung beschäf- „Diese Hoffnung habe ich nicht. Es handelt sich hier um eine Sünde, um eine schwere Sünde, und ich glaube nicht, oaß die Oeffcntlichkeit der Verhandlungen einen Einfluß aus üben wird. Eine beschränkte Öffentlichkeit existirt übrigens: i» militärischen Kreisen find alle. Straffälle bekannt, und jeder Offizier, unter dessen Führung Soldatenmißhandluugen vor kommen, verliert nicht nur an Ansehen bei seinen Kameraden, sondern bleibt auch im Avancement zurück. Veröffentlichen Sie das — ich könnte Ihnen sogar einen sehr eclatanten Fall nennen; aber das hat keinen Zweck, Namen auszusprechen. Das ist nicht nöthig. „Gewiß nicht, Exzellenz. Die Thatsache, daß der Kriegs minister eine solche Versicherung abgiebt, wird Vielen zur Be ruhigung und Vielen zur Warnung dienen. Der Wunsch nach der Einführung der Oeffentlichkeit im Militärstrafprozeß wird allerdings doch ein reger bleiben. „Das ist keine speziell sächsische Frage. Sehen Sie (der Minister ließ die Reichsverfassung kommen und citirte die ein schlägigen Bestimmungen), die Bundesstaaten haben sich 1870 verpflichtet, die preußische Militärgesetzgebung allenthalben ein- Eine Unterredung mit dem sächsischen Kriegsminister über den Erlatz des Prinzen Georg. Ein gelegentlicher Mitarbeiter des „Berliner Tageblatt" hatte eine Unterredung mit dem KriegsministerlGenerallieutenant Edler von der Planitz über den Erlaß Sr. Königlichen Hoheit de« Prinzen Georg und schreibt darüber aus Dresden: „Darf ich mich kurz nach dem Zwecke Ihres Besuches erkundigen?" fragte mich der Adjutant des sächsischen Kriegs- Ministers, dem der Diener meine Karte gegeben hatte. „Ich wünsche von Excellenz Näheres über denErlaß des Prinzen Georg zu erfahren." „Schön. Wollen Sie sich einen Augenblick gedulden." Ich war neugierig, ob man geneigt sein würde, mir den gewünschten Aufschluß zu geben. Ich zweifelte sogar stark daran. Für redselig gelten unsere Militärbehörden nicht. Selbst im gemüthlichen Sachsen hält man sic allgemein für . zugeknöpfter", als nöthig. „Exzellenz lassen bitten." Also doch. Erlaß aufgezählten Mißhandlungen fallen in eine frühere Zeit -, beschloß der König im Einverständniß mit dem Kriegsmi nisterium ein schärferes Vorgehen bezüglich solcher Offiziere und Unteroffiziere, die sich Soldatenmißhandlungen zu Schulden kommen lassen, anzuregen. Darauf hin verfaßte Prinz Georg in seiner Eigenschaft als Corpskommandant die Verfügung." „Wissen Exzellenz, wie dieselbe in die Presse gekommen ist?" „Nein. Das weiß ich noch nicht. — Der Erlaß wurde denjenigen Militärbehörden, für die er bestimmt war, metallo- Stangen-Auktion. Im Gasthause zum deutschen Sause in Tharandt sollen Montag, den 22, Februar dss. Ihrs., von Bormittag »19 Uhr an Tharandt, Men. Sitbenlehn »nd die Umgegenden —— der 1. April 1892 Bormittags 9 Uhr als Versteigerungstermin, der 13. April 18S2 Bormittags 9 Uhr zu Verkündung des vertheilnngsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dein Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtöge- 452,70 Hdt. ficht. Stangen vom Nanndsrssr Revier und S 124,^ „ „ „ „ Grillenburger Revier »k, "Hkmeistbietend versteigert werden. Speciellere Angaben enthalten die in den Schankwirthschaften und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Lshse^ König!. LVeiforstmeisterei Grillenburg nnd Königl. Forstrentamt Tharandt, am 5. Februar 1892. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Hermann Wilhelm Müllers in Aesselsdors eingetragene Grundstück, Brauerei, Wohn- und Wirthschaftsgebäude, Folium 72 de« Grundbuchs für Kesselsdorf, bestehend aus den Flurstücken Nr. 31 <1 und 32, nach dem Flurbuche 2 5» 28,2 rr groß, mit 255,08 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 24 000 Mark, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert we^ . der 14. Marz 1892 Vormittags 9 Uhr als Anmeldetermin, «INNUNG r ist zu d > Ostern 1-4 Leest ender. sowie iüskvln. . r'chts emgesehen werden. Wilsdruff, am 9. Februar 1892. ist. Es ist wahr: die darin aufgcführten Mißhandlungen sind § ganzes Staatsleben huldigt dem Princip der Oeffentlichkeit; es vorgekommen. Der Erlaß ist in der Presse richtig wieder- ist kein Grund vorhanden, sie in diesem Falle zu scheuen." gegeben " Mun k->nft bui-nn kio Uls-ntlickkoit in k?n Mil „Er war ursprünglich nicht in die Oeffentlichkeit bestimmt?" strafproceß einzuführen. Darf ich Exzellenz fragen, ob Sie „Keineswegs. Jchuvill Ihnen die Veranlassung schildern, davon eine Verminderung der Soldatenmißhandlungen er- So lange ich denken kann, find in der sächsischen Armee Sol- tigten Personen einen Abzug entwendet?" „Schon möglich. Uebrigens bedauere ich die Veröffent lichung durchaus nicht. Daß die Mißhandlungen vorgekommen sind, ist bedauerlich, daß sie bekannt geworden sind, ist durchaus nicht schlimm. Bedenken Sie, daß wir jährlich 12,000 Re kruten einzuexerzieren haben und daß dazu 1200 Jnstructeure nöthig sind. Es wird sich jeder sagen müssen, daß unter solchen Umständen Uebergriffe nicht ausbleiben können,—Unser zuführen, B Gr oM d n u n g. Beitragender Besitzer von Rindern nnd Pferden zu^Deckung derksim JahreMM aus der Staatskaffe bestrittenen Verläse an Seuchen-^rc. Entschädigungen betreffend.^ Nach derlim Monate Dezemberffvorigen Jahres vorgenommenen'Aufzeichnung der imZLande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1891 ^oerlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen' Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und HAA«i z«iür die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thierc, beziehentlich nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884^und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der lVP 4 s'öungenseucke umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für m Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlichIan Lerwaltunaskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten . . .-,) Ränder ein Jahresbeitrag von neunundzwanzig Pfennigen, b) Pferde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen '«»/V "'m 22. Februar 1884 und vom 17. Mär; 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Ein- tW-R -bebung der bereqten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der aus den Kreishauptmannschaften beziehentlich Slmtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April'dieses Jahres unter Beischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften beziehentlich Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 25. Januar 1892. . 2 Ministerium des Innern. V. Der Kriegsminister, eine echt soldatische Erscheinung in den besten Jabren, empfing mich mit jener liebenswürdigen Zuvor- , kommcnheit, die der Vorzug der- Fürsten zu sein pflegt, und z die auch Minister ganz ausgezeichnet kleidet. „Sie wünschen Auskunft über den Erlaß des Prinzen Georg: ich will Ihnen gern mittheilen, was darüber zu sagen Wilsdruff »inann »orf.