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ier in m. mt ent- M. aftökasjc fiuvAS- lufime I Lill v ullet 6 äs' ÜÜA'ki Lani ten vi^ oir aR> i her.! >enselb^ ilich^ Kko, tz- ane ! linset ern «Nt^ zdruff. WchaM für Wkuff Tharandt, Uajsen, Siebealehn md die UmMnden. Imtsötstt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen^ für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis . vierteljährlich 1 Mk., durch die Post ' bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne j Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. No. 15. Freitag, den 1N. Februar 18S2. Auktion. Freitag, den N). dies. Mon., 1 Uhr Nachmittags gelangen in dem Dorfe Lampersdorf 2 Zuchtbullen, 1 Kalbe und 1 Schreibsekretair gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversammlung im Gasthofe daselbst. Wilsdruff, am 13. Februar 1892. Busch, Ger.-Vollz. A u k t i o «. Mittwoch, den 24. dies. Mts., 10 Uhr Vormittags, gelangt in hiesiger Stadt eine Sohlendurchnähmaschine gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversammlung im Gasthof zur guten Quelle hierselbst. Wilsdruff, den 17. Februar 1892. lku»«!», Ger.-Vollz. Bekanntmachung, die Alters-, und Jnvaliditätsversicherung betreffend. Nachdem von der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen zu Dresden für den die Stadt und das Rittergut hier umfassenden Vertrauensmänner-Bezirk 1 ., Herr Stadtgutsbesitzer kHerl^ivk August Uibinig hier als Vertrauensmann der Arbeitgeber und 2 ., „ „ Msx Kunt-e hier als dessen Stellvertreter sowie 3 ., Herr Geschirrführer Ksi»! kleini'ivk Klimks hier als Vertrauensmann der Arbeitnehmer und 4 ., „ Handarbeiter Lnnst IVIoni^L Tvkuksnit hier als dessen Stellvertreter gewählt worden sind, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 16. Februar 1892. Der Bürgermeister. Bekanntmachung. Die in den 88 2 und 3 des Straßenregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1 ., seiner Hausfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gassen« gerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gasse hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach § 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit § 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 17. Februar 1892. Der Bürgermeister. Tagesgeschichte. Die von der Reichstagskommission beschlossene Abänderung des NeichStagswahlgesetzes hat ihren wesentlichen Bestimmungen nach folgenden Wortlaut. § 11 : Die Wahl ist eine geheime. Sie geschieht durch Abgabe des Stimmzettels in einem amtlich abgestempelten, mit keinem Kennzeichen versehenen Umschlag. Die Umschläge sollen aus undurchsichtigem Papier gefertigt, von gleicher Größe, Form und Farbe sein. Die näheren Be stimmungen über die Beschaffenheit der Umschläge sind gleich mäßig für alle Wahlkreise vom Bundesrarh festzustellen. § 1 l : Der Tisch, an welchem der Wahlvorstand Platz nimmt, ist so aufzustellen, daß derselbe von allen Seiten zugänglich ist. Auf diesen Tisch wird ein verdecktes Gefäß, Wahlurne, zum Hinein legen der Stimmzettel gestellt. Ferner ist auf diesem Tisch die erforderliche Anzahl der amtlich abgestempelten Umschläge bereit zu lallen. An einem Nebentische sind derartige Vorrichtungen anzubringen, daß der Wähler, ohne daß er von irgend einer- anderen Person gesehen werden kann, hier seinen Stimmzettel in den Umschlag zu legen vermag. Zur Frage der Abzahlungsgeschäfte hat ein Fabrikbesitzer Krater dem Reichstage folgenden Fall mitgetheilt: Ein Näh maschinenhändler vermiethete an eine arme Frau eine Näh maschine gegen eine monatliche Miethe von 6 M mit der Maß gabe, daß, wenn 135 Mk. bezahlt worden seien, die Maschine in den Besitz der Frau übergehen solle. Wenn eine Monats miethe nicht pünktlich bezahlt werde, so sei der Verleiher be rechtigt, die Maschine sofort zurückzunchmen, also auch dann, wenn die letzte Rate nicht pünktlich gezahlt werden könne. Mit Noch und Mühe hatte, die Frau bisher die Miethe aufgebracht, infolge davon trat Erkrankung und Erwerbsunfähigkeit ein, so daß sie die letzten Zahlungen nicht pünktlich leisten konnte. Da kommt der Händler und nimmt die Maschine weg. Der Form nach ist er in seinem Rechte, aber moralisch nicht, weil die Frau geglaubt hatte, einen Kaufvertrag gegen Abzahlungs- Raten unterschrieben zu baben. Der eigentliche Kaufpreis der Maschine betragt 85 Mk. Der in Berlin tagende deutsche Handwerkertag nahm nach einer längeren Debatte, in welcher besonders das Ver halten der Staatsbehörden gegenüber dem Handwerk recht scharf bekritisiert wurde, folgende Resolution an : „Der Deutsche Jn- nungs- und Allgemeine Deutsche Handwerkertag in Berlin be grüßt die seitens der Reichsregierung endlich in Aussicht ge stellte Berücksichtigung eines Theils der langjährigen Reform- fordcrungen des deutschen Handwerks. Im Interesse der Er haltung des deutschen Handwerkerstandes muß er jedoch so lange an allen seinen früheren Beschlüssen festhalten, bis die gesetzlichen Maßnahmen der Neichsregierung in einer den Wünschen des Handwerks entsprechenden Weise der Realisirung zugeführt sind. Demzufolge hält der Deutsche Jnnungs- und Allgemeine Deutsche Handwerkertag hinsichtlich der Konsum vereine, der Gefängnißarbeit, der Abzahlungsgeschäfte und des Hausirhandels, die seitens der Handwerkervertreter in der be kannten Konferenz den verbündeten Regierungen gemachten Vorschläge mit Entschiedenheit aufrecht. Bezüglich der Regelung des Submissionswesens bleibt der Jnnungs- und Handwerker tag auf seinem beim zweiten deutschen Jnnungstage gefaßten Beschlusse stehen. Der Jnnungs- und Handwerkertag spricht der Reichsregierung gegenüber das Vertrauen aus, daß sie die in der Reichstagssitzung vom 24. November 1891 gegebenen Versprechungen in thunlichster Bälde in Thaten umsetzen wird. Der Jnnungs- und Handwerkertag entledigt sich des Dankes, daß die verbündeten Regierungen den Wünschen des deutschen Handwerks nach schärferen Bestimmungen gegen den Kontrakt bruch der Arbeiter Rechnung tragen wollten, spricht ein leb haftes Bedauern darüber aus, daß vom Reichstage diesem Ge setzesvorschlage keine Folge gegeben wurde und hält deshalb nach wie vor an seinen auf dem zweiten deutfchen Jnnungs tage zu Berlin hierzu gefaßten Beschlüssen fest in der Erwartung, daß die verbündeten Regierungen eine derartige Gesetzesvorlage erneut dem Reichstage unterbreiten werden." Weiter wurden angenommenen Resolutionen auf Ausdehnung des Unfallver sicherungsgesetzes auf das Handwerk, auf Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes und andere. Danach wurde der Handwerkertag mit einem Hoch auf den Kaiser geschlossen.. Die Verhaftungen wegen „anarchistischer Umtriebe," deren Zahl sich bisher auf 16 belief, haben in den letzten Tagen größere Dimensionen angenommen. Am Sonnabend sollen nicht weniger als 60 Personen unter der gleichen Belastung verhaftet worden sein. Ein Urtheil über den Charakter dieser Umtriebe ist so lange unmöglich, als die Kreise, denen die Ver hafteten angehören, und die Personen selbst nicht bekannt sind. Ob es sich um Verhaftungen aus den Kreisen der „Revolutionäre der That", die auf dem Erfurter sozialistischen Parteitag aus geschlossenen „Jungen" handelt, ist noch nicht ersichtlich. Der „Vorwärts", der an sich gar keinen Grund hatte, sich über das Mißgeschick dieser der Bebel-Liebknecht'schen Partei feind lichen Gruppe aufzuregen, spricht von „geheimnißvollen Ver- hastungen, deren Methode ihm so bekannt vorkomme", daß er meint, die Jhring-Mahlow mit den Händen greifen zu können. Das Blatt will wohl andeuten, daß es sich hier um Manöver handele, die keinen anderen Zweck hätten, als den Vorwand für eine Verschärfung der Gesetzgebung zu liefern. Darüber wird man sich das Urtheil Vorbehalten müssen. Der Landrath Müller des ostpreußischen Grenzkreises Jo hannisburg hat unter dem 9. Februar einen Aufruf versandt, in welchem er um milde Gaben bittet zur Bekämpfung des in seinem Kreise herrschenden Nothstandes. Von der Armuth, welche hier auch in nicht schlechten Jahren herrsche, könne man sich keine Vorstellung machen, und er, der Landrath könne ver sichern, daß er nicht geglaubt habe, daß in Preußen derartige Zustände überhaupt möglich sind. Weiter heißt es in dem Zirkular wörtlich, wie folgt: „Schon die Ernte des Jahres 1889 war in einem großen Theile des an sich so armen Ma- surens ungünstig ausgefallen, und im Kreise Johannisburg derartig, daß nachher für 1019 kleine Besitzer Saatgetreide von der Verwaltung angekauft werden mußte. Die letzte Ernte hat ein noch schlechteres Ergebniß gehabt: insonderheit sind infolge anhaltenden Regens die Kartoffeln zumeist gänzlich mißrathcn. Als Durchschnittsernte wurde die 2 schache Saat festgestellt. Das Unglück ist um so schwerer, als der größte Theil der Be völkerung nur von Kartoffeln lebt. Der Zentner, für welchen sonst 70 Pfennige bis 1 Mark bezahlt wurden, kostet gegen wärtig 3 Mark, der Zentner Roggen 11,20 Mk. gegen 6,40 Mk. früher und Erbsen 8,90 Mk. gegen 6,10 Mk. Bei der Unmöglichkeit, solche Preise zu befahlen, herrscht schon jetzt in manchen Orten Noth, und sie wird bald einen erheblichen Um fang annehmen. Arbeitsverdienst ist zumal in der jetzigen Jahreszeit nicht überall gegeben: Die kleineren Besitzer haben selbst nichts und schicken ihre Leute weg oder bezahlen sie mit 30 und 40 Pfennigen ohne Essen auf den Tag, und der Kreis verwaltung fehlen bei der unglaublich geringen Steuerkraft — von 49 000 Einwohnern zahlen außer den Beamten nur 1000 Klassen- und Einkommensteuer — die Mittel, um alle Be dürftigen beschäftigen und ausreichend lohnen zu können." Für den guten Ruf der deutschen Unteroffiziere tritt die „Unteroffizier-Ztg." mit einem kräftigen Wort ein; sie sagt: „Wir wollen es nicht machen, Kameraden, wie der Pharisäer im Evangelium, der im Hinblick auf den offenkundigen Sünder sprach: „Ich danke dir Gott, daß ich nicht bin wie dieser". Wir wollen in unsere eigene Brust greifen und Gericht halten, wie oft und wie viel wir gefehlt haben: — in der rechten, ge wissenhaften Erziehung unserer Leute. Aber, vor Gott, Kaiser und Vaterland dürfen, müssen wir es aussprechen: das ge- sammte Unteroffizierkorps des deutschen Heeres wendet sich ab mit Entrüstung und Abscheu von solchen erbärmlichen Treffen trägern, die nicht werth sind, ihres Königs Rock zu tragen. Wenn es unter den zweitausend Unteroffizieren eines Armee korps ein halbes Dutzend schlechter Kerls giebt, so ist das gewiß traurig und beklagenswerth. Aber es berechtigt noch niemand, einen Stein zu werfen auf die Unteroffiziere eines in Frieden und Krieg bewährtem Korps des deutschen Heeres, oder wo möglich auf alle Unteroffiziere der Armee. Daß im strengen Dienst gar oft harte Worte fallen, daß in der Heftigkeit ein Schimpfwort ausgestoßen wird, das hätte unterdrückt werden