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ThmM. Men, Menlthn und die AuWen-e». Imtsöluü für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Htadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar DienSt tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs ntt» Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. )nsertionspreis (0 Pf. pro dreige» spaltens Lorpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H A. Berger daselbst. No. 1». Donnerstag, de« 13. Februar 189k. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt Seite 245 fg. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Dezember vor. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Januar dies. Js. an Militärpferde zur Verabreichung gelangte Marschfouragc beträgt 6 Mark 61,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 2 „ 88,7 „ „ 50 „ Heu, 1 „ 99,5 „ , 50 „ Stroh. Meißen, am 8. Februar 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. von Schroeter. Bekanntmachung, die Versteigerung von Brauereigegenständen betreffend. Wegen Außerbetriebsetzung der hiesigen Stadtbrauerei sollen Mittwoch, den 26. dieses Monats, Nachmittags 3 Uhr, die vorhandenen Brauereigegenstände, als: 1 Farbemnalzbrenner, 1 Schrotmühle (Malzquetsche), 1 Aufzug mit Seil, 1 Braupfanne mit Wechsel, 1 Vorwärmer, 1 Wasserpumpe mit Schwungrad, 1 Maischbottich, 1 Kühlschiff, 1 Eichappacat, 1 Göpel, 1 Wasserbasstn, 1 Würzpumpe mit Dreiweghahn und Rohre an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden, was andutch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 11. Februar 1896. Der Stadtgemeinderath. ' Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Eine Parthie Schlaghanfen im Parke am unteren Bache soll Montag, den 24. ds. Mts., Nachmittags 3 Uhr, an Ort und Stelle gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 12. Februar 1896. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, Holzversteigerrmg in der Struth betreffend. Freitag, den 28. ds. Mts., von Vormittags 9 Uhr an, sollen in der Struth, im Holze der hiesigen Stadtgemeinde, folgende Hölzer, als: 71 Schlaghaufen, h harte Stämme, 58 harte Klötzer, 52 Deichselstangen, 55 Stück Asrbholz K—8 «m und 75 Stück Korde hslz iv—1» <!M » gegen sofortige Baarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Wilsdruff, am 12. Februar 1896. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Stangenversteigerung. Im Hotel zum Deutschen Hanse in Tharandt sollen Dienstag, den 25. Februar 18S6, von Vormittags 9 Uhr an 473,go Hdt. fi. Reisstangen, 1 32,40 „ „ Derbstangen, r vom Spechtshausener Revier, 22,oo „ „ Wcinpfähle, f 98„o „ „ Rcisstangen, > Naundsrker 43,, Derbstangen, / " Naundorfer 341,40 „ „ Reisstangen, l 33,„ „ „ Derbstangen, „ Grrllenburger versteigert werden. ' Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Oberforstmeisterei Grillenburg und Königl. Forstrentumt Tharandt, am 11. Februar 1896. Tittmann. Wolfframm. An -as sächsische Volk richtet die für die Wahlgesetzvorlage eintretende Mehrheit der Zweiten Kammer folgende Erklärung: »Die von der Regierung im Einverständnisse mit den Mehrheitsparteien der Ständekammern beabsichtigte Abänderung des bestehenden Wahlrechts wird von den Anhängern der Um- sturzpartei dazu benutzt, um unter dem Vorwande, als werde bei dieser Wablreform eine „Entrechtung des Volkes" geplant, die gedachte Maßnahme zu verdächtigen und die Volksleiden- ichaflen gegen Regierung und Stände in unverantwortlicher Weise aufzustacheln. Folgendes der wahre Sachverhalt: Die Vertreter der sozialdemokratischen Partei in der Zweiten Kammer haben bei dieser unter dem 15. November v. I. einen Antrag emgebratt, gemäß dessen das bestehende Wahlrecht für die Zweite Kammer beseitigt und ein allgemeines, auch auf die Frauen und auf Personen unter 25 Jahren sich erstreckendes Wahlrecht cingeführt werden soll. Es ist den Vertretern dieser Parte: also nicht genug, daß die sozialdemokratische Partei, während sie bis vor wenigen Jahren noch in keinem Volks. Vertretungskörper eines deutschen Staates einen Vertreter hatte, in der sächsischen Zweiten Kammer schon seit Jahren deren 14 hat, die ihren Grundsätzen getreu, der Regierung und den Ständen eine gedeihliche Ausübung ihrer Zuständigkeiten und Pflichten schon jetzt nach Kräften erschweren. Es ist ihnen nicht genug, daß die sozialdemokratische Partei, falls sie in gleicher Weise fortwächst wie bisher, aller Annahme nach schon bei den nächsten Wahlen sich erheblich verstärkt haben würde. Es ist ihnen nicht genug, daß die sozialdemokratische Partei unter der gleichen Voraussetzung in absehbarer Zeit die ausschlag gebende Partei in der Zweiten Kammer sein würde. Die so zialdemokratische Partei will diesen Zeitpunkt noch beschleunigen, will durch Beseitigung des bestehenden Wahlrechts und Ein führung eines Wahlrechts der Massen die Macht schon jetzt an sich reißen und den von ihrem berufensten Vertreter, dem Ab. geordneten Bebel, auf dem Parteitage zu Breslau unter lautem und allgemeinen Beifall der Gesinnungsgenossen gethanen Aus spruch: „Haben wir eines Tages die Macht, unsere Forderungen rücksichtslos durchzuführen, so machen wir mit den bisherigen Eigcnthümer« kurzen Prozeß!" zur Wahrheit machen, will al- sozialreoolutionäre Partei alles Bestehende vernichten und an Stelle der Freiheit und Ordnung die Anarchie setzen, die als bald einer Gewalt- und Schreckensherrschaft Platz machen müßte. Dagegen unser inniggeliebteS Vaterland, dagegen Staat und Gesellschaft zu schützen, war unser Recht, ist unsere heiligste Pflicht! Das aber konnten wir nur, indem wir, die Ange griffenen, den hingeworfenen Fehdehandschuh aufhoben und dem Vornehmen ver Umsturzpartei mit dem Anträge cntgegentraten, das bestehende Wahlrecht zwar abzuändern, aber nicht in dem Sinne, daß der Durchbrechung der Dämme von Ordnung und Recht in dem einzuführenden Wahlrecht eine Schutzwehr ent-