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Erscheint wöchentlich dreimal u. zwarDirnK- ta-s, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Nlk. 55 Pf. Einzelne Nummern (0 Pf. Tharandt, Kossen, Äebenlehn and die NMgtOtL Imtsblstt Inserat« «erden Montags, Mittwoch« und Freitag» bi» spätesten» Mittag« (2 Uhr angenommen. Insertionsprei» s O pf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. für die Agl. AmtshauxLmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Markin Berger in Finna H A. Bergei in Witsdrust. — Verantwortlich für s« Kevattion H. A. Berger dasellst. Ro. 2. Sonnabend, den 4. Januar 18S«. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wchrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahre- die diesjährigen Frühjahrsprüfungcn über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach W 25 und 26 der Wehr - Ordnung gestellungs pflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. -lach diesem Termine eingehende Zulaffungsgesuche können nach § S1 der Wchrordnung Berücksichtigung nicht finden. Dem mit genauer WohnuagSangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügcn: »., ein Geburtszeugniß, b., eine Erklärung des Baters oder Bormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu be kleiden, auSznrüsten, sowie die ^kosten sür Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinige«; und L., ein Unbescholtcnheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen, Gymnasien, Realgymnasien, Oberrcalschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasten, höheren Bürgerschulen und den übrigen milttärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch diePolizciobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustcllen ist. Sämmtlichc Papiere sind im Originale einzureichen. In den Zulaffungsgesuchen ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen, (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen) der sich Mel dende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulasssnden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Ucbrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beige- fügtei. ^rüfungSordnvng zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden die im Jahre 1876 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines, den Vorschriften in § 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, Sri Verlust SrS Murechtes zum einjährig freiwilligen Militärdienst bis zu obengedachtem Tage ihr Gesuch um Er- thellung des Berechtigungsscheins unter Beifügung der oben unter a bis c bezeichneten Papiere und deS fraglichen BefähigungSzeugniffes schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1876 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltendcn nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Verlust deS Anrechtes zum riujährig-sreiwikige« Militärdienste bis zum I. Februar d. I. ihr Ge such um Ertheilung des Berechtigungsscheine« unter Beilegung dec vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem I. April dieses JahreS das gedachte Bc- fähigungszeugniß bcizubringen haben. Dresden, am 2. Januar 1896. -Königliche Prüfungskommission sür Einjährig-Freiwillige. Oberregierungsrath Dr. Genthe. Oberstlicutenant Seyfert. die Wahl von Sachverständigen für die Abschäl Von der Königlichen Amtshauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse sind für > denen die Ortsbehörden die Sachverständigen sür die nach 8 7 der Verordnung vom 4. März Thiere zu bildende Commission zu wählen haben: 1 ., Gcmeindevorstand vltti-tol» in Diera, 2 ., Rittergutspachter I.»8«i» in Oberau, 3 ., Gememdcvorstand in Großdobritz, 4 ., Gutsbesitzer I in Zadel, 5 ., „ und Gemeindevorstand Morlt» in Rottewitz, 6 ., „ in Cölln a. E., 7 ., , Hüntvlr« in Zaschendorf, 8 ., , und StondesbeamtcrUviur. HVinkIvr in Clieben, 8 ., „ in Bockwen, 10 ., Rittergutspachter in Batzdorf, 11 ., Gutsbesitzer liost in Riemsdorf, 12 ., , »«vlLvLleu in Taubenheim, 13 ., „ und Gemeindevorstand in Sönitz, 14 ., Rittergutspachter ««ppl8«I» in Wunschwitz, 15 ., Gutsbesitzer in Soppen, 16 ., Standesbeamter lUvuuv^it« in Krögis, 17 ., Rittergutsbesitzer HVolL in Deila, 18 ., Rittergutspachter in Pinnewitz, 19 ., Gutsbesitzer in Nimtitz 20-, „ Ltvxviv in Großkagen, 2l-/ „ in Garsebach, 22 ., Gemeindevorstand 4»«u8»«A« in Oberjahna, 23 ., Gutsbesitzer Lkvriemuuu in Zehren, 24 ., „ HüriK in Wölkisch, 25 ., Rittergutsparyler ILopp in Hirschstein, 26 ., Gutsbesitzer in Schänitz b. R., 27 ., Gutsbesitzer in Dösitz, 28 ., Rittergutsbesitzer auf Staucha, 29 ., Gutsbesitzer m Marschütz, 30 ., „ ^ro<» Lvkvlu»«»» in Altsattel, Meißen, am 21. Dezember 1895. Königliche Amts ung der wegen Seuchen getödteten Thiere betr. as Jahr 1896 die nachgenannten Herren bez. anderweit als Diejenigen bezeichnet worden, aus 1881 zur Ermittelung und Feststellung der Entschädigung für die wegen Seuchen getödteten 31 ., Gutsbesitzer H»»i»«8 in Lautzschen, 32 ., „ Flivr8«Ii in Paltzschen, 33 ., „ L-viupv jun. in Domselwitz, 34 ., „ Ulkten in Altlommatzsch, 35 ., „ liL8« in Rauba, 36 ., , HVolt in Praterschütz, 37 ., Rittergutspachter liiiül»«! in Schleinitz, 38 ., Gutsbesitzer Har« in Beicha, 39 ., , Q«nt«i-K»vlr in Lüttewitz, 40 ., Rentner in Kreißa, 41 ., Gutsbesitzer in Höfgen, 42 ., , ILl88v in Radcwitz, 43 ., Rittergutspachter Hori» in Choren, 44 ., Gutsbesitzer liüvn» in Rüsseina, 45 ., „ LL«1«Iiel in Starrbach, 46 ., Rittergutspachter Nüvvi-itL in Hirschfeld, 47 ., „ »«rtkolöl in Niederreinsberg, 48 ., „ in Rothschönberg, 49 ., Landtagsabgeordneter in Cölln a. E., 50 ., Gutsbesitzer <lI«n88»ttL«i- in Hohentanne, 51 ., Rittergutspachter OvoiKlorLsi» in Tanncberg, 52 ., , in Limbach, 53 ., Gutsbesitzer in Burkhardtöwalde, 54 ., „ in Sachsdorf, 55 ., Rittergutspachter «188« in Klipphausen. 56 ., Rittergutspachter in WeiStropp, 57 ., Gutsbesitzer Irmvoe in Unkersdorf, 58 ., Erbgcrichtsbesitzer in Grumbach, 59 ., Gutspachter L'Lut«u«i- in Herzogswalde. I. A. Meusel. Erlaß aR die Ortsbehörden, die Einreichung der Rekrutirungs - Stammrollen betr. Die Ortsbehirden des hiesigen Bezirkes werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärpflichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumniß gesetzten Strafen zur rechtzeitigen Anmeldung bei der RekruticungS - Stammrolle, welche nach 8 25,1 der Wehr-Ordnung ,n der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern find.