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Nr. 18V. 1VS. Jahrg. Leipziger Tageblatt. Donnerstag, 20, Mai IVOS. vollen Umsange gar nicht treffe. Der größte Teil des mobilen Kapitals, der in Depositen, Sparkasseneinlagen, Hypotheken sich tarstelle, bleibe ganz unberührt. Ebenso habe der Umsatz» stempel, der gar keine Rücksicht auf die hypothekarische Be lastung des Grundstücks nehme,in keiner Weise den Charakter einer allgemeinen Besitzsteuer. Sodann wies Dr. Weber nochmals daraus hin, daß die verbündeten Regierungen die Erbschafts steuer als conckitio »ins gua uon hingestellt hatten und begründet lodann die Resolution der Nationalliberalen, die von den verbündeten Regierungen die Borlage einer Erbansallsteuer aus Kinder und Ehe gatten fordert. Er erwartet, daß diese Vorlage bald »ach Pfingsten dem Reichstage zugehe. Es empfehle sich, daß die Kommission nicht das Gesetz in allen seinen Einzelheiten ausarbeite, sondern in einer Reso lution Richtlinien stecke, nach denen die Vorlage anSzuarbeUcn sei. Abg. Freiherr vo» tSamp (ReichSP.). Wir sind nie Fanatiker der Erbschaftssteuer gewesen, jedenfalls haben wir nie dem zugestimmt, aus der ErbschastSstener allein 90 bis 10«. Millionen zu ziehen. Wenn der Staatssekretär unsere Mitwirkung bei der Erbschaftssteuer will, so muß er die vom Fürsten Hatzfeld seinerzeit zum Ausdruck ge brachten Wünsche berücksichtigen. Der BuudeSrat ist es, der die Finanzresorm zu Grabe trägt, wenn er wieder unsere Anträge ablehnt. Für die Resolution der Nationalliberalen wurden meine Freunde stimmen, vorausgesetzt, daß die Bestimmung fällt, wonach die lOO Millionen allein aus der ErbichastSsteuer erbracht werden sollen. Die Anregung des Antrags von Richthosen ist zu erwägen. Im einzelnen sind Acn'derungcn notwendig. Der Antrag der Wirtschaftlichen Ver einigung habe große Bedeuten. Hierauf führte Staatssekretär Lydow folgendes ans: Die verbündeten Regierungen verhielten sich gegen kaö Besitzsteuerkompromiß im wesentlichen auS folgenden Gründen ablehnend: Eingeführt werben lollieu LandeSstcueln nach reichsgefetzlichen Vorschriften. Die Verteilung nach der Leistungsfähigkeit schiebe dem Bundesrate eine unlösbare Aus gabe zu. Zudem widerspreche cS direkt dem Artikel der NeichSverfassung, der nur NeichSsteuern und Matrikularbeiträge nach der Kopfzahl kenne. Der national liberalen Resolution stimme er im allge meinen zu, nur würde cs nicht möglich sein, hundert Millionen unbedingt daraus zu gewinnen. Nachdem nicht gleich entsprechende Anträge gestellt, sondern nur eine Resolution eingebracht worden lei, würden die verbündeten Regierungen ihrerseits nach Pfingsten an das hohe Haus mit einer solchen Vorlage herantrctcn. Der Vorwurf, daß er nur Gegner ter Wcrlzuwachssteuer gehört habe, sei ganz unge rechtfertigt; er hörte auch grundsätzliche Anhänger einer Reichsw?rt- zuwachösteuer, wie Adolf Wagner und Professor Kocppe. Bei der Kon ferenz stellte cS sich heraus, daß gerade die überzeugten Anhänger erllart bätten, die Sache müsse im Auge behalten werden, aber sie sofort ein- zujühren, sei unmöglich und würde den an sich gefunden Gcdankcn nur schädigen. Es bestände eine Fülle von Schwierigkeiten, wie der Anteil der Ge meinden, die Anrechnung von Meliorationen, die Möglichkeit von Um gehungen, die in einer demnächst der Kommission zugehenden Denkschrift näher dargclegt würden. Abg. Tr. Wiemn (sreis. Vp.) erklärte, daß seine Partei der nation allib er alenReso lution zustimme. Der konservative Antrag verzögere und erschwere tasZusiandekommen derFinanzresorm aufs äußerste. Würde er selbst angenommen, sei er darum doch nicht ausführbar. Die Wertzuwachssteuer würden sie gründlich prüfen, wenn die Denkschrift vorgelegt wurde, aber eine Uebcrbastung gerade dieses Gedankens sei ganz unangebracht. Sie hätten daher keinen Grund, sich an ter weiteren sachlichen Debatte zu beteiligen. Abg. Freiherr von Gamp (Rpt.) stellt fest, daß er die Erträge der Erbschaftssteuer nicht unnötig herabdrücken wolle, sondsrn nur einen höheren Ertrag als 50 Millionen bezweifle. Tie Verhandlung wird nachmittags fortgesetzt. Die Finanzlommision einigte sich am Nachmittage zunächst darüber, am Freitag und Sonnabend zu tagen. Je nach der Geschäfts lage wird dann für die nächste Woche diskutiert werden. Die Nationalliberalen haben im Hinblick auf die Erklärung der ReichSpartei und Wirtschaftlichen Bereinigung sowie auf die Be- denlcu des Schatzsekretärs ihre Resolution über die Erbschaftssteuer dahin abgeändert, daß sie die Forderung, aus dem Ausbau der ErblchaftSfleuer mindestens 100 Millionen aufzubringen, fallen lassen und den Reichskanzler ersuchen, soweit die Ausdehnung der Erbschaftssteuer auf Deszedenten und Ehegatten 100 Millionen nicht ergibt, eine anderweitige Besitzstcuer vor zuschlagen. Am Nachmittage kamen dann von den Parteien zunächst Zentrum und Sozialdemokraten zu Worte. Mnltcr-Fulva (Ztr.) erinnert daran, daß der Reichskanzler am 20. April „für die nächste Zeit* Ersatzsteuern angekündigt habe, beider habe man bislang nichts bekommen. Gegen den neuen Vorschlag der Konservativen sei nichts einzuwenden. Es werde auf alle Fälle viel Geld einloiumcn. Schatzseiretär Tydow: Die Erklärung des Reichöka zlerS lautete etwas anders. Er hat Ersatzsteuern für die zweite Lesung angekündigt. Ueber die Anträge Gamp und Herold, von denen auch Müller-Fulda behauptet hatte, die Negierung habe sie für unannehmbar crtlärt, hat sich die Regieiung ihren Entscheid Vorbehalten. Die Erb» anjallsteuer ist weiter nichts als die Erweiterung der Erbschaftssteuer ans Eyegatten und Kinder. DaS weiß Herr Müller auch, der doch fönst daS Gras wachsen hört. Der bayrische Bevollmächtigte gibt eine ähnlich lautende Erklärung ab. Abg. Dr. David (Soz.) erklärt den konservativen Antrag für sehr sympathisch und durchführbar. Er bedeute aber nur eine Ergänzung zu dem Erbschastsstencrantrag der Nationalliberalen und dem Besitzsteuerkompromiß. Diese drei zusammen, dann werde man eine Besitzsteuer bekommen, die sich einigermaßen jehen lassen könne. Abg. Dr. Roeficke (Kons.) betont, daß der Vorschlag der Konserva tiven über die Umsatzsteuer auf Immobilien einen Ausgleich für die vorgeschlagenen Steuern aus Wertpapiere bringe. Der Redner be gründet dann einen Abänderungsanuag, der das Prinzip der Besteuerung der Wertpapiere scharf durchführt. Dr. Weber (Natl.) Die Stellung der Sozialdemokraten ist interessant. Herr David ist bereit, dem Schatzseiretär 700 Millionen Steuern zu bewilligen. Darüber wird Herr Sydow jedenfalls lebhafte Freude emp finden. Die Sozialdemokraten übersehen den Unterschied, der zwischen Deutschland als einem Bundesstaat und England besteht. In einem Einheitsstaate ist es selbstverständlich leichter, durch direkte Stenern dem Lande Geld zuzusübren, als in einem Bundesstaat, in dem die Einkommen steuer durch die Einzelstaaten in Anspruch genommen wird. Gegenüber den Ausführungen der Herren vom Zentrum und der konservativen Partei weift der Redner ausdrücklich darauf hin, daß seine politischen Freunde mit der Heranziehung des mobilen Kapitals zur Steuer durchaus ein verstanden seien. Aber eS müsse in einer gangbaren Form ge schehen. Die vorgcschlagcne OuotisierungSft euer sei gefährlich und unzulänglich. Eine Vermögenssteuer sei nach wie vor die einzige direkte Besteuerung des Kapitals in jeder Form. WaS die Besitzabgabe aus Immobilien betreffe, so sei der Antrag Richthosen in dieser Beziehung eine wirkliche Abschrift des Wertzuwachsgesetzes für die Stadt Köln von 1 905. Mit einem einzigen Federstrich eine auf eine einzige Kommune zuge schnittene Verordnung auf ein großes Reich wie Deutschland zu über tragen, sei in der Stenerfabrikalion daS Leichtfertigste, was man ungefähr tun könne. Seine politischen Freunde ständen nach wie vor ans dem Standpunkte, in erster Linie die Erbschaftssteuer einzusühren, da eine Vermögenssteuer keine Aussicht habe. Soweit die Erbschaftssteuer nicht genüge, seien sie bereit, eine andere Besitz steuer zu machen. Dann aber verlangen wir, daß ans den Inter essentenkreisen der Bank, Börse nnd Industrie Sachverständige vernommen werden, damit nicht eine solche Mißgeburt herauökomme, wie diese Vorlage. Wenn die Konservativen den Vorwurf erhöben, daß dir Erbschaftssteuer und das Festhalten an ihr ein Verschleppen der Finanzresorm bedeute, so sei eine viel ärgere Verschleppungs taktik in dem Vorgehen dec Konservativen zu sehen, die durch derartig unreife Anträge diese lange Debatte hervorriesen, obgleich sie sich von vornherein sagen konnten, daß sie zu keinem Erfolge führe. Abg. (Äröbcr (Ztr.) meint, daß die Interessenten auch hier wieder nur ein kategorisches Nein haben würden. Graf Miclzyuski (Pole) stimmt dem Grundgedanken des Antrags Richthosen zu. Abg. Mommsen (Freis. Vgg.): Tas Borgeschlagene ist keine Besitz steuer, denn es werden Besitz plus Schulten besteuert, freigelassen werden dagegen allein 1800 Millionen von Staalspapiercn. Mau treibe mit dem Antrag das Kapital ins Ausland. Anderseits sei es ein viel schärferer Eingriff in die Finanzhoheit der Einzelstaaten, als irgend eine Vermögenssteuer. Wenn die Konservativen mit dem Zen- trnm derartige Steuern machen wollen, so müssen sie die Ver antwortung selber tragen. Die Liberalen würden dabei nicht mitwirken. Abg. Tr. Paaschc betont namentlich die Verschiebung der Auffassung der Konservativen. Wir wollen als Ausgleich der Belastung der Massen mit Koiisumstcuern eine Belastung der Besitzenden. Das geschieht durch Be steuerung des Vermögens und des Vermögenszuwachses im Erbfalle. Der Umsatz stempel aber trifft den realen Besitz und nicht den leistungsfähigen Besitzer. Stempelsteuern können immer nur Ergänzungs stenern sein, nicht die einzige Belastung des Besitzes. Abg. Dr. lliocultc (Kons.) erwidert den Vorrednern, das; ihre Einwände nicht begründet seien. Das Stichwort sei ja immer, daS Kapital wandert aus. Abg. Freiherr v. (Hump (Neichsp.) wendet sich gleichfalls gegen Dr. Weber und Dr. Paasche. Damit schließt die allgemeine Aussprache über die Besitzsteuer. Am Freitag findet die Einzelberatung statt unter Hinzufügung der Vorlaae über das Erbrecht des Staates. tSj'lt Jnnühölzchenstcucr. Die Zündhölzer, die fetzt auch bei uns Sieuerobjekt werden sollen, bilden, wie die „Nat.-Ztg." schreibt, in anderen Staaten schon lange Zeit eure ergiebige Einnahmequelle. Rußland war das erste Land, das schon 1848 eine Steuer auf Zündhölzer cinfübrte. Freilich bestand die Steuer zunächst nur bis 1859, erst 1888 wurde sie dann abermals wieder eingesührt. In Frankreich wurde 1871 eine Zündhölzersteucr eingeführt, die aber schon ein Jahr darauf durch daS Zündholzmonopol abgelöst wurde. Die Zündholzsabrikanten wurden damals gegen eine Entichädigung von 30 Millionen Franken expropriiert, aber der Betrieb der vereinigten früheren Fabrikanten für 16 Millionen Franken jährlich vwpachtet. Griechenland zieht aus Len Zünd hölzern gleichfalls eine hübsche Summe, und zwar, indem der Staat als Großhändler au stritt: er läßt die Zündhölzer im Ausland, vor nehmlich auch in Augsburg, Herstellen und vertreibt sie mit einem ent sprechenden Ausschlag. Spanien hat ein Fabrilations» und Verkaufs monopol seit dem Jahre 1892; die Einfuhr von Zündhölzern ist ver boten. Auch Portugal hat eineZündhölzchensteuer. Italien hat im Jahre 1895 eine Zündbölzchenstcuer cingcführt. Endlich haben Serbien und Rumänien ein Zündholzmouopol. Neu ist der Gedanke, das Zündholz zu besteuern, nicht, erfahrungs gemäß führt aber die Zündhölzchensteuer sehr gern zum Monopol. Die Einnahmen aus dem Zündholzmonopol beziffern sich für Frankreich auf etwa 35 Millionen Francs bei einem Zünvholzverbrauch von mehr a!S 35 Millionen Stück jährlich. Etwa 1000 Stück Zündhölzer sind also m:t 1 Franc Steuer belastet. Die Angaben über den Zündholzver brauch in Deutschland beruhen ans unsicheren Schätzungen. Eine vergleichbare Schätzung besagt, daß in Deutschland täglich aus den Kopf der Bevölkerung 12Zün'hölzcheu verbraucht werden gegcnll iuBelgien, 8 in England und 6 Stück in Frankreich. Diese Schätzung crlcheint aber ganz und gar falsch: denn für Deutschland würde mau bei dieier Annahme auf einen Gesamtverbrauch von rnnd 262 Milliarden Stück kommen, eine Summe, die um ein vistfaches zu hoch sein dürste. Trov mancherlei Schätzungen tappen wir noch sehr im dunkeln über den Umfang der Erzeugung und des Verbrauches von Zündhölzern in Deutschland. Bei der Bcuricilung der ganzen Frage darf man auch nicht die Wandlung übersehen, die sich im Verbrauch seit vielen Jahren schon vollzieht. Die immer stärkere Verwendung des elektrischen Lichts im Haushalt und im GeschästSlebcn fükrt in gewissen Schichte» der Bevölkerung zu einer sich nicht nur relativen, sondern sogar absoluten Verminderung des Zündhölzchenverbrauchs. Deutschland ist unter den Zündhölzer her stellenden Ländern eines der wichtigsten: seine Ausfuhr ist ziemlich respektabel. Aber auch andere Länder sind stark am Welthandel be teiligt, so vor allem Japan, das ganz Ostasien mit »einer Ware gewissermaßen monopolisiert. Groß ist die Zündhölzerausfuhr Schwedens, aber auch Oesterreich, Rußland und Italien haben eine ansehnliche Zündhölzchenindnstrie. Mitteleuropäischer Wirtschaftsverein. 8. L II. Berlin, 18. Mai. Zu Beginn des heutigen zweiten Verhandlungstages gab der Prä sident des Kongresses Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein be kannt, daß von dem Deutschen Kaiser, dein Kaiser von Lester- reich und dem Könige von Belgien sowie vom Reichskanzler Fürsten Bülow D a n k l e l e g r a in m c für die Begrnßungsdepcschen ein gegangen seien. Auf der Tagesordnung steht zunächst das Thema: „Teilung der Handelsverträge in stehenden Text nnd Taris". Der bekannte nationallibcrale Abgeordnete Geh. Oberregiernngsrat Lusensky (Berlins hat hierzu eine Reihe von Leitsätzen voraeleg«, die besagen; I. -Die zahlreichen von europäischen Staaten abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsverträgc mit Tarifoercinbarungen enthalten regel mäßig «. Abmachungen, die in den besonderen Verhältnissen und den gegenseitigen Handelsbeziehungen der beiden vertragschließenden Teile begründet sind, st. Grundsätze, die allgemein, wenn auch rn einzelnen Staaten mit Einschränkungen, im internationalen Verkehr Geltung haben. II. ES empfiehlt sich, eine Trennung des in diesen Verträgen zusaminengesaßten Stoffes in der Weise anznstreben, daß die zwischen zwei Staaten zu schließenden Handelsverträge auf die indivi duellen Abmachungen beschränkt werden, die sich auf ihre gegenseitigen Handelsbeziehungen gründen, daß hingegen die für den internationalem Handelsverkehr allgemein bedeutungsvollen Gegenstände einer völkerrechtlichen Regelung unter Teil nahme möglichst vieler Staaten cntgegengcführt werden. III. Bei Beobachtung dieses Grundsatzes würden die Handels- und Schiffahrtsverträgc zwischen zwei Staaten in der Hauptsache aus gegenseitige Zugeständnisse auf dem Gebiete des Zolltarifs beschränkt werden können.. Daneben kämen Verein barungen über die Küstenschisfahrt und für benachbarte Staaten Ab machungen in Betracht, die sich aus den nachbarlichen Beziehungen er geben, wie Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr, im Meß- und Marktvcrkebr u. a. IV. Als Gegenstände einer allgemeinen internationalen Regelung würden fürs erste in Aussicht zu nehmen sein: a. Grundsätze über die Behandlung von Ausländern in Beziehung auf den Handels- und Gewerbebetrieb, den Erwerb von Eigentum nnd anderen Rechten nnd die Verfügung darüber, ihre Belastung mit inneren Abgaben, ihre Zulassung zur Beschreitung des Rechtsweges sowie über die Rechte ausländischer Handelsgesellschaften und juristischer Personen, b. Grundsätze über die Befreiung der Ausländer vom Militärdienst und sonstigen militärischen Leistungen sowie von persönlichen Dienstleistungen aus dem Gebiete der Rechtspflege, der Staats- und Gemeindeverwaltung, e. Grundsätze über den Erlaß von Ein- und Ausfuhr verboten unter Festlegung der Freiheit des Durchfuhrhandels, <1. Grundsätze über die Behandlung der Handlungs reisenden und ihrer Muster, e. Grundsätze über die Behandlung der ausländischen Schisse, jedoch mit Ausnahme der Küstenschiffahrt, t'. Grundsätze über die schiedsgerichtliche Austragung von Z o l l st r e i t i g k e i t e n. Als Vorteilcder empfohlenen Trennung nennt ein V. Abschnitt: die Erleichterung der Bertragsoerhandlungcn, Sicherung gegen eine Unterbrechung des Handelsverkehrs, wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis sichren, und Beschränkung eines eventuellen Zollkonstiltes lediglich aus das Gebiet der Zolltarife. Zu demselben Thema sprachen noch der Zektionsrat im k. k. Handelsministerium Dr. Schüller (Wiens und der Ministerialrat im ungarischen Handelsministerium Dr. Wilhelm Lers (Pest). Schließlich wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt: „Tie Versammlung erachtet es für e r st r e b e n s w e r t, daß die allgemeinen Grundlagen der internationalen Handelsbeziehungen, die bisher einen Teil des Inhalts der Handelsverträge bildeten, einheitlich durch internationalen Ver trag außerhalb der eigentlichen Handelsverträge geregelt werden. Sie ersucht die Wirtschastsvereinc, ihre Regierungen für diesen Gedanken zu interessieren nnd ibn auch durch andere zweckentsprechende Maß regeln seiner Verwirklichung eutgegenzunihren." Das nächste Thema betraf den Internationalen Postüberweijungsverkehr. Tic Versammlung einigte sich auf folgende Resolution: „Unter Hinweis auf die bereits in der ersten mitteleuropäischen Wirtschaftskonferenz in Wien gefaßte Resolution spricht sich dle Ver sammlung aus: 1> sür die E i n r i ch tung eines internationalen P o st ii b e r w c i s u n g s o e r k eh r s zwischen den hier vertretenen Ländern. 2> Die Verschiedenheiten in der Organisation des Post überweisungsverkehrs in den einzelnen Staaten (Angliederung an die Postsparkasse in Oesterreich-Ungarn; an die allgemeinen Postverwal- inngen in Deutschland und der Schweiz; Zentralisation dort, Dezentrali sation hier) bilden kein Hindernis für die Durchführung des internationalen Postüberweisungsverkehrs. 3) Ebensowenig die Währung- Tie Abrechnung unter Anlehnung an den Börsenkurs verdient hier den Vorzug vor dem (im internationalen Postanweisungs verkehr üblichen) fixen Kurs. 41 Die Frage, ob der Neberweisungsverkehr nur zwischen den staatlichen Scheckinstituicn sich abwickeln soll, oder auch zwischen den staatlichen Scheckinstituten des Inlandes und Privat- I ch c ck i n st i t u t e n des Auslandes, oder ob beide Möglichkeiten neben einander hergehen sollen, ist nach den speziellen Verhält nissen zu beurteilen. 5) Im Laufe der Zeit ist aufvollste Gleich heit der Normen beim internationalen Postüberweisungsoerkehr, ins- ^uk MmtHods ^-ipsn-, Oklins- uncl Orient^-men — 2!»"-> ILt l — R-sieks der vsrsokisäsvstsu Osbrauoks- unä LunZtseFSnstLnüe. L Ls. K.C. 8.