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öhielos, PikanS, August Sohn; ier, mit Zutscher rinnlian Kl hier. Saupe. I Tg. ers hier, Theodor . 6 M. Bauschke, Juliane lers und Tg. alt; Lohn, 4 eiter von nhause); ld Hand- Mai. 30 Pf. e Waare 36 M Pfg. bis bis 18 m Buttel lle des ne kenhain. »edecke h verlöre» cd gebeten ri»vi- ab' WchmM sm WW Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummem 10 Pf. Thmndt, Mm, Mmlehn und die Umgegmdm. Inserate werden Montags und Donnerstags i bis Mittags 12 Uhr angenommen. Z JnsertionSpreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauxtmannschaft Aleißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. No. 30. Freitag, den 13. Mai 18S2. Bekanntmachung. Am 20. und 21. dieses Monats bleiben die Kanzleilokalitäten der königlichen Aintshauptinannschnft wegen -su Reinigung derselben geschloffen und werden an beiden Tagen nur dringliche Geschäfte erledigt. Meißen, am 10. Mai 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, das Anshebnngsgeschäft iw Anshebungsbezirke Nossen betreffend. Die diesjährige Aushebung iin Aushebungöbezirke Nossen wird am 4., 8., 9. und 10. Juni dieses Fs., von Vormittags 8 4 Uhr an im Gasthose „zum Deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatz-Reserve, und die zu dem Landstürme I. Aufgebotes '» Vorschlag gebrachten, sowie die als dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Ordres zugehen; es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zur Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach § 26 7 und § 66 3 der Wehrordnung treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich, übrigens 'n reinlichem Zustande einzufinden und hierbei zu Vermeidung von Ordnungsstrafen bis zu 10 Mk. den Lssserngs-Schein und die OeSre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungöbezirke gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden bez. einen geeigneten Vertreter abzu ordnen. Ferner haben die genannten Ortsbehörden den etwa eintretenden Anzug und Lvegzug Gestellungspflichtiger bez. unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 2. Mai 1892. ven vivil-VonsitLenrl« lcüniglivken Kommission ckss ^usbebungsksLii'Ices Vlossen. v. Ki^vkbsvk. Dienstag, -en ls7. dies. Alts., Nach«». Nhu gelangen in dem Dorfe Lampersdorf 1 Kuh und 1 Wirthschaftswagen gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Mieterversammlung im dasigen Gasthofe. Wilsdruff, den 11. Mai 1892. Busch, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Das 5. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 enthält: No. 35. Gesetz, die Abänderung des Schlachtsteuertarifs vom 15. Mai 1867 betr., vom 22. April 1892; No. 36. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte in den Jahren 1892 und 1893 betr., vom 22. April 1892; No. 37. Gesetz, die Bewilligung fortlaufender Staatsbeihilfen an die Schulgemeinden betr., vom 26. April 1892; No. 38. Gesetz, einige Abänderungen des Gesetzes über die veränderte Einrichtung der Altersrentenbank vom 2. Januar 1879 und die Aufhebung des Nachtragsgesetzes dazu vom 9. April 1888 betr., vom 30. April 1862; No. 39. Verordnung, die Ausführung der Altersrentenbank-Gesetze vom 2. Januar 1879 und vom 30. April 1892 betr. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 11. Mai 1892. Der Stadtrath. Brgmstr. Bekanntmachung, -ie öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpsgcsetzes vom 30. März 1875 betr., von dein für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpf- f"Pe, Herrn in««I. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf jeden Mittwoch, Nachmittag 1 Nhr, in dem hierzu bestimmten lokale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, a., welche im vorigen Jahre geboren worden sind, b., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder nicht gehörig genügt haben und c., welche nach hier verzogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht öder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie ä., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Togen, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Nevisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen be finden, noch besonders vorgeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Conlrole zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nach zuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impflinge aus solchen Häusern, in welchen etwa ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtheritis, kroup, Keuchhusten ete. herrschen oder in den letzten sechs Wochen geherrscht haben, dürfen zum allgemeinen Impftermine ^icht gebracht werden, sind vielmehr auf hiesiger Nathsexpedition anzumerden und werden in der Wohnung des Herrn meä Fiedler hier geimpft. In diesem Jahre geborene Kinder, welche in den bevorstehenden Impfterminen der Impfung unterworfen werden sollen, sind vor dem Impftermine ebenfalls auf hiesiger Raths- ^edition anzuzeigen. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Wilsdruff, am 12. Mai 1892. Der Stadt rath. kk'iviL«!', Brgmstr. Tagesgeschichte. Tagesgeschichte. Ruhe hat anfangs, als die Agitation für die achtstündige Arbeit f . Der „imposante Weltfeiertag" der „weltbefreienden" So- noch neu war uno intensiver als heut betrieben wurde, zweifellos i «"'demvkratie soll bekanntlich außer zur Stärkung der interna- gewirkt, und einem großen Theil der Arbeiter war der Ge- Malon Solidarität vor allem zur Demonstration für den Acht- danke, daß die starke Beschränkung der Arbeitszeit die „in- .^»litag dienen. Das sinnlose und willkürliche Schlagwort: > dustrielle Reservearmee" vermindern und das geistige wie leib-! Stunden Arbeit, acht Stunden Erholung, acht Stunden i liche Wohl der Arbeiter erheblich fördern werde, ganz einleuchtend, i Lange aber hielt diese „aufklärende" Wirkung des geschickt her- anögearbeiteten Schlagworts nichts an; es gab eine nicht geringe Zahl von Arbeitern, die selbstständig nachzudenken begann und die dadurch hinter die Utopie des Achtstundentage!) kam. Seitdem hat innerhalb der Arbeiterschaft der Achtstundentag ganz bedeutend an Kredit verloren. Man ist den möglichen