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Pfg- - ThmM, Men. Siebeckhn md die UmgeMtn Imlsblutl No. 87 Freitag, de« 28. Oktober 18S2 W rlach. ein bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe einzureichen. Nachmittags 1 bis 3 Uhr riuw ter rt den. t«elt. «I. V. Itv, ülsdruss achten sagen all. bei Herr» ie alle Be iden. tsden sowie deS aschleder M. luncklunx ;k. husten' rnleide« L 50, 30 Armee in ihrer Tüchtigkeit zu erhalten, Deutschland einem An griff mit Ruhe entgegensehen. Voraussetzung hierfür ist, daß wir die bisherige schrittweise Weiterentwickelung unserer Organisation aufgeben und den großen, gerechten, patriotischen Grundgedanken unserer Wehrverfassung soweit durchführen, als es die personellen, wirthschaftlichen und finanziellen Kräfte des deutschen Reichs gestatten. Das einfachste Mittel dazu bestände darin, neue Verbände in entsprechendem Umfange zu schaffen, aber die Kosten, die dafür beansprucht werden müßten, würden zu der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches in keinem Verhältniß stehen. Es bleibt daher nur die Lösung übrig, den bisherigen Nahmen möglichst zu erhalten, aber innerhalb desselben ent sprechend meyr Wehrfähige auszubilden. Zu erreichen ist dies nur durch Verkürzung der aktiven Dienstzeit. Es ist das kein Bruch mit der Vergangenheit; im Grundsatz soll die verfassungs mäßige dreijährige Dienstpflicht aufrecht erhalten werden, aber für durchführbar wird eine kürzere Dienstzeit bei den Fuß truppen gehalten, insofern durch die Organisation die Sicher heit geboten wird, die Ausbildung intensiver zu gestalten als bisher. Zu diesem Zwecke werden einerseits die Etatsstärken erhöht, andererseits Formationen geschaffen werden müssen, die den Truppen einen Theil der bisherigen Arbeit abnehmen. Wenn unter gewöhnlichen Verhältnissen die Mannschaften der Fußtruppen nach zweijähriger Dienstzeit zur Disposition beur laubt werden sollen, so mutz doch die Möglichkeit gewahrt bleiben, Leute in den Fällen des § 18 des Militärstrafgesetzbuches ein tretendenfalls bis zum Ablauf des dritten Jahres im Dienst zurückbehalten zu können. Der erforderlichen größeren Freiheit in der Bewegung bezüglich der Friedenspräsenzstärke entspricht die Feststellung, einer Maximal- und Normalziffec nicht mehr, denn es wird zur Zeit der Rekruteneinstellung eine höhere Präsenzstärke erforderlich, als im späteren Verlauf des Etats jahres, weil bei der Rekruteneinstellung der entsprechende Prozent satz vom Nachersatz gleichzeitig mit herangezogen werden muß, damit nicht etwa eine noch weitere Verkürzung der Dienstzeit für Nachzustellende eintritt, deshalb wird von der Festsetzung der Friedenspräsenzstärke als Maximal- und Normalziffer ab zugehen und auf eine bestimmte Reihe von Jahren eine Durch schnittsziffer an Mannschaften — Gemeinen — festzusetzen sein, für deren Unterhalt der Etat die Mittel auf jeden Tag des Jahres auswirft. Daneben sollen die nöthigen Stellen für Unteroffiziere wie schon jetzt die Offiziere, Aerzte und Be amten durch den Etat jährlich angefordert werden. Eine Re krutenvakanz im bisherigen Sinne fällt fort, daher auch die Rückrechnung der entsprechenden Ersparnisse. Diese sollen eben die Mehrkosten einer zeitweiligen höheren Durchschnittsstärke decken. Siebenjährige Perioden können unter den zeitigen Ver hältnissen nicht festgehalten werden, fünfjährige entsprechen den Volkszählungen und den parlamentarischen Wahlperioden, sie che BüAl ;en, behufs Schlächterei, vanille, gewähren den Heereseinrichtungen ausreichende Stetigkeit. Mit der Verstärkung des Heeres und der Verkürzung der Dienst zeit müssen natürlich neue organisatcrische Ergänzungen ein- ireten und zwar Erweiterung des Kadettenkorps, sowie der Unter offizier-Schulen und der Unteroffizier-Vorschulen, 'ferner Er höhung der Kapitulantenlöhne und Einführung eines Kapitulanten- handgeldes. Außerdem sind Maßregeln zur Förderung der Ausbildung bei den Truppen mit verkürzter Dienstzeit nöthig, z. B. Erhöhung der Gefechts- und Schießübungsgelder und der Uebungsmunition für Handwaffen. Auch sind Mittel zur sachgemäßen Ausbildung der Offiziere des Beurlaubtenstandes je nach dessen Anwachsen erforderlich. Die Ausbildung der Ersatz-Reservisten im heutigen Sinne fällt weg, doch bleibt die Einrichtung bestehen, um z. B. körperliche minderwerthige Leute im Verwaltungs- und Krankendienst auszubilden. Bei einem zukünftigen Rekrutenbedarf von rund 235 000 Mann wird Deutschland, unter Zurechnung von 9000 Einjährig-Frei willigen, in 24 Jahrgängen in Bezug auf die Zahl der aus gebildeten Mannschaften, von dem in der Bevölkerungszunahme begründeten Anwachsen der Dienstfähigen abgesehen und nach Abzug von 25 Prozent Ausfall, mit rund 4 400000 Mann Frankreich, das an der äußersten Grenze der Heranziehung seiner Wehrfähigen angelangt ist, bereits um etwas überflügeln und hinter Rußland nicht mehr erheblich zurückbleiben. Diese vergleichenden Zadlen geben allerdings keinen absolut richtigen Anhalt für die Stärke der Armeen im Felde. Soweit irgend angängig, werden ältere Jahrgänge von der Verwendung auf dem Kriegsschauplatz selbst ausgeschlossen werden. Entscheidend ist bei einein solchen Vergleich die Stärke der einzelnen Jahr gänge. Derjenige Staat, der in den einzelnen Jahrgängen die Ueberlegenheit der Zahl besitzt, kann mit einem verhältmß- mäßig jungen Heere in den entscheidenden Kampf eintreten. Der Gegner muß auf erheblich ältere Jahrgänge zurückgreifen. In dieser Lage befinden wir uns gegenwärtig. Die geplante Hecresverstärkung kommt in erster Linie der Infanterie-, Feld- und Fußartillerie zu Gute. Die übrigen Waffen sind nm soweit betheiligt, als es ihre kriegerische Verwendung und Aus bildung fordert. Von der Neuschaffung höherer Stellen soll thunlichst abgesehen werden. Die Verstärkung der Infanterie soll durch Errichtung vierter Bataillone bewirkt werden, denen wesentlich die Ausbildung sämmtlicher Diensttauglichen zufällt. Damit soll zugleich die Durchführung der verkürzten Dienstzeit ermöglicht werden. Bei der Kavallerie ist das Bedürfniß nach Stämmen für Reserveformationen unabweisbar hervorgetreten, dem soll in beschrankten Maße Rechnung getragen werden. Die ziffermäßige Ueberlegenheit der französischen Feldartillerie muß auch hier berücksichtigt werden. Die Verstärkung der Fußartillerie ist gemäß den veränderten Aufgaben, welche dieser Waffe zufallen werden, in Aussicht genommen. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post / bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Der' S t n d t v n t h Fickev, Brgmstr. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmassen aufgefvrdert, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehendlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten u. s. w., soweit dieselben ein steuer- Wchtiqes Einkommen haben, Deklarationen bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe auch dann einrureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderunaen nicht zuaehen sollten. Wilsdruff, den 27. October 1892. Der S t a d L g e m e i n d e ra t h. Dicker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Die „Kölner Zeitung" bringt folgende Mitthellungen über die Militärvorlage: Der Gesetzentwurf setzt die Friedens- Präsenzstärke des deulschen Heeres an Gemeinen, Gefreiten und Dbergefreiten für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis zum 31. Rärz 1899 auf 492068 Diann als JahreSdurchschnittöstärke Hst. Die Infanterie wird auf 711 Bataillone, die Kavallerie >u 477 Eskadrons, die Felbartillerie in 494 Batterien, die ssußartillerie in 37 Bataillone, die Pionniere in 24 Bataillone, die Eisenbahntruppcn in 7 Bataillone, der Train in 21 Bataillone hruürt. Der Durchschnittsstärke liegt die Voraussetzung zu Grunde, daß die Mannschaften der Fußtruppen im Allgemeinen »u einem zweijährigen aktiven Dienst bei der Fahne herange- svgen werden. Die Untervffizierstellcn und die hieran erforder- üch werdenden Aenderungen unterliegen in gleicher Weise wie die der Offiziere, Aerzte und Beamten der Feststellung durch den Reichshauöhaltelat. In offenen Unteroffizierstellcn können über die obige Friedendpräscnzstärke hinaus Gemeine verpflegt werden. Die Einjährig-Freiwilligen kommen nicht in Anrechnung. Die Begründung hebt hervor, daß durch Gesetz vom 11. März 1887 die Friedenspräsenzstärke bis 31 März 1894 auf 468409 Rann festgestellt ist. Diese wurde demnächst durch Gesetz vom 15. Juli 1890 vom 1. Oktober 1890 ab auf 486 983 Rann erhöht, mit dem I. April 1894 ist sonach die gesetzliche Neuregelung nöthig. Inzwischen hat die militärpolitische Lage sich zu unsern Ungunsten verschoben und fordert durchgreifende Raßregeln. Das Uebergewicht, daß wir in der Vergangen heit der von uns zuerst eingeführten allgemeinen Wehrpflicht verdanken, ist geschwunden, denn wir sind mittlerweile in der Durchführung dieser Pflicht von unseren Nachbarn überholt lvorden. In Frankreich ist durch Gesetz vom 15. Juli 1889 dieallgemeine Wehrpflichtin durchgreifendster Weise zur Vollendung gebracht. Die französische Friedenöpräsenzstärke der letzten 3 Jahre beträgt durchschnittlich 519 000 Mann, die Rctruten- Pwte für 1890 rund 230000 Mann, die Zahl der in 25 Jahrgängen — nach Abzug von 25 Prozent Ausfall vor handenen ausgebildeten Mannschaften rund 4053000 Mann. Gleich rastlos arbeitet Rußland, dessen Friedenspräscnzstärke 1889 rund 926000, 1892 bereits 987 000 Mann betrug. Nur etwa 100000 Mann der Sollstärke stehen in Asien. Die Rekrutenquvte 1891 beträgt rund 281000 Mann, davon etwa 24000 Mann auf Asien fallen. Die Zahl der ausge bildeten Mannschaften beträgt in 23 Jahrgängen — mit 25 Prozent Ausfall — rund 4556 000 Mann. Solchen Ver hältnissen gegenüber haben wir nur ein Mittel, unsere Sicher heit und Unabhängigkeit zu bewahren: die volle Ausnutzung unserer nationalen Wehrkraft. Es muß eine Organisation ge schaffen werden, welche alle wirklichen Diensttauglichen auf nimmt, dann erst kann in der Erwartung, daß es gelingt, die geöffnet. Wilsdruff, am 25. Oktober 1892. IN. Abend» eins-Lokal Bekanntmachung, die CmkommeMdeklaratwn betreffend. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommensteuer werden im Laufe der nächsten Woche Aufforderungen zur Deklaration bes steuerpflichtigen Einkommens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen bis zum 13. November dss Js. Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche unter dem Wehe in Unkersdorf und des Rittergutes zu Munzig ist erlösten. Meißen, am 24. Oktober I892. Königliche Amtshanptmannschaft. v. Airchbach. Sparkasse zu Wilsdruff Die hiesige Sparkassenexpediiion ist bis auf Weiteres den letzten Ssnntag jedes Monats von