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HM! für Wilsdruff m 28.1 ut aus. Tharandt. Mn, Menlthn md die Umgegenden vierteljährlich 1 Mk., durch die Post Imlsölalt Nummern 10 Pf. Dienstag, de« 11. Oktober 18S2 ig aus Körner. !kder treten, und die Leistung welche den Anlaß zu dem Wechsel ge nationalen kann man bezüglichen gegenüber, nun einge- l., dan rdwirth heraus, immer ein einmal ins Schlage erreicht empfiehlt, eine suchen. Anders en, ww nötbig Daß der Sport im deutschen Reiche zu einer Leidenschaft geworden ist, wie etwa in England, gerade nicht sagen: Sehr weite Kreise stehen den Veranstaltungen mit ziemlicher Theilnahmlostgkeit Eine sehr seltene Ausnahme von dieser Regel ist geneigt sein, die Konzession zu machen, daß Auge gefaßtes ideales Ziel nicht mit einem werden kann und daß es sich im Gegentheil Annäherung an jenes nur schrittweise zu ver- aber denkt die Sozialdemokratie. Diese hat Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. erloschen ist Meißen, am 5. Oktober 1892. Königliche Amtshauptmannschaft v. Airchbach. nd Ju- the all Ministerium des Innern Für den Minister: (gez) von OUnrpvntior. end dis in di^ „Liebt ochmalS ch, ein da!" itzsch u. Wegen Reinigung -er Gerichtslskalitnten bleibt Sonnabend, den 15. Oktober dies. Ihrs 's unterzeichnete Königliche Amtsgericht geschloffen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 7. Oktober 1892. kl Malt ^hrbu» 7 bezogen 1 Mk. 25 Pf. - Einzelne Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsgehöftes No. 12 von Hühndorf ist die Maul- un- Klauenseuche ausgebrochen, während dieselbe Viehkrankheit im Orte Birkenhain izu feh ist da' i Sege r Buck ung vofi— rowiW Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsgehöftes No. 24 von Kaufbach ist die Maul- und Rlaueuseuche ausaebrschen. Meißen,, am 6. Oktober 1892. Königliche Amtshauptmannschast. V. LUroUlbnoU. leugnens "MgMo. 82 - . chunge^>»E»M»» /'I Bekanntmachung. >cnn eb Nachstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern unter D wird den Polizeibehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht, LchillinO die Königliche Amtshauptmannschast die strenge Durchführung der da, in enthaltenen Vorschriften erwartet. ihm a^ Meißen, am 7. Oktober 1892. Königliche Amtshauptmannschast. v. Airchbach. Tagesgeschichte. . Das offizielle Programm für den bevorstehenden Besuch Kaiser Wilhelms am Wiener Hofe ist nunmehr endgiltig gestellt worden. Kaiser Wilhelm trifft am 11. Oktober Mittags auf dem Nordbahnhof in Wien ein, wo ihn Kaiser Mz Josef und die Erzherzöge empfangen. Alsdann begiebt der hohe Gast nach Schloß Schönbrunn, wo abends Fa- ^liemafel stattändet. Abends ist Festvorstellung im Hof- Iern-Theater. Für Mittwoch Vormittag und Donnerstag Mnüttag sind Jagdausflüge in Aussicht genommen, an den Zchmittagen beider Tage finden wiederum Diners in Schön- Mn statt, an dem dazwischen liegenden Abend ist Festvor- jEung im Hofburgtheater. Am Donnerstag Abend tritt Mer Wilhelm die Rückreise an. . Den Petitionen um „Milderung" der gesetzlichen Be- Mmungen über die Sonntagsruhe tritt die „Nordd. Allg. A." in folgenden anscheinend offiziösen Auslassungen entgegen: Mn auch in keiner Weise verkannt werden, daß gewisse Be atmungen vielleicht zu weit gehen und jedenfalls eine Schädigung Mchtigter Interessen im Gefolge haben, so wird zunächst die Mge entstehen, ob nicht eine Minderung der letzteren sich Meiführen lasse auf einem Wege, den zu beschreiten die Ver- ^liungsorgane vollständig in der Lage sind und, wenn sie Mm angegangen werden, zu bestreiten sich auch nicht weigern Men. Wir haben an dieser Stelle selbst vor einigen Wochen X von der gesammten Presse beifällig aufgenommene be gliche Anregung gegeben, und es ist auch seitdem zu berichten Msen, wie die Handhabung der Bestimmungen über die Mittagsruhe eine weniger schematische und mehr dein Geiste g Gesetzes entsprechende geworden ist. Wollte man darüber Musgehen und den Anträgen auf Wiederabschaffung inte- jAenher Bestandtheile des Gesetzes Folge geben, so würde die 'M natürliche Folge die sein, daß auch die Vertreter der An- Mmng, daß das im Vorjahre zustande gebrachte Gesetz Hin- Mich der Sonntagsruhe noch lange nicht weit genug gehe, I ihren zurückgestellten Anträgen wieder hervortreten, und es Mde möglicherweise daö gerade Gegentheil von dem erreicht Men, was die Vereinigungen für Milderung der jetzigen Mntagsruhebestimmungen erstreben. Es braucht dabei weniger h die vom Standpunkt der christlichen Heiligung des Sonntags das jetzige Gesetz noch lange nicht befriedigten Kreise und Mressentengruppen gedacht zu werden. Diese wersen, dank M politischen Erziehung und aus ihrem Staatsbewußtsein versteh! Das Ministerium des Innern erachtet es nach dem dermaligen Stande der Maul- und Klauenseuche, welche seit längerer Zeit sowohl im Königreiche Sachsen als auch in den Michnchrenzenden Ländern in größerer Ausbreitung herrscht und durch den im Herbste gewöhnlich stattfindenden stärkeren Verkehr mit Vieh noch weiterverbreitet werden könnte, für angezeigt, auf n: Jl^und von § 16 der Verordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu ergreifenden Maßregeln betreffend, vom 10. August 1892 — Seite 342 des Gesetz- re Mit'd Verordnungsblattes zu bestimmen, daß, die Vorschriften in den 88 l? bis mit 19 dieser Verordnung von jetzt an bis auf Weiteres für das ganze Land in Kraft zu treten haben, wie : Grün sjerdem auch das für mehrere Verwaltungsbezirke bereits bestehende Verbot der Viehmärkte, mit Ausnahme der gestatteten Schlachtviehmärkte, noch fernerhin aufrecht erhalten bleibt. An die Krciöhauptmannschaften ergeht daher andurch Verordnung, wegen gehöriger Bekanntmachung und strenger Durchführung der beregten Vorschriften die erforderliche An- u Abtönung zu treffen. Dr e s d en, den 24. September 1892. die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. geben hat, war der große Ritt deutscher Offiziere nach Wien und österreichisch-ungarischer Armeeangehöriger nach Berlin. Kommt doch abgesehen von dem Umfange und der Großartig keit eines solchen RitteS zwischen den Hauptstädten der beiden so eng verbündeten Reiche, in dieser Veranstaltung auch die ganze Bundesfreundschaft zwischen Oesterreich-Ungarn und dem deutschen Reiche, und die volle Kameradschaftlichkeit zwischen den Gliedern der beiderseitigen Armeen zum Ausdruck. Denn es ist selbstredend, daß nur Offiziere solcher Armeen diesen Ritt unternehmen können, die unbedingt im Kriege zusammenstehen, es ist auch selbstverständlich, daß fremde Offiziere in Uniform auf solchem Ritt nur dann ein Nachbarland durchqueren können, wenn sie in demselben eines freundschaftlichen Empfanges ge wiß sind. Daraus ist das Interesse an diesem Ritte ent sprungen, und es ist in erster Reihe von der Bevölkerung der Endstädte bethätigt worden. In Berlin, wie in Wien sind die ankommenden Distanzreiter aus der befreundeten Armee von einer nach Tausenden zählenden Bevölkerung mit stürmischem Jubel empfangen. Dieser Beifall gebührte auch den vortreff lichen Leistungen, die auf beiden Seiten geboten wurden. Nach Abschluß des Rittes werden von den Herrschern beider Staaten die Sieger im Streit ausgezeichnet werden. Daß die Börse vorzugsweise ein Spielsaal ist, zeigt wieder recht deutlich die Erklärung des Bücherrevisors Töpfer im Prozeß Löwy über die Geschäfte Löwys. Ein Mann, der sogut wie kein Vermögen besitzt, spielt mit Hunderten von Millionen in deutschen Jndustnepapieren, d. h. mit den Welchen deutscher Arbeit, verdient daran, ganz abgesehen von dem Kursgewinn, allein an Provisionen monatlich 20000 Mk., ohne an der Arbeit selbst in irgend einer Weise betheiligt zu sein. Die Angabe Töpfers reden Bände und geben Anlaß zum Nach denken über die Zustände an unserer Börse und über die zwingende Noth Wendigkeit ihrer Reform. Deshalb möchten wir auf diese Angaben nochmals die Aufmerksamkeit hinlenken: Bücherrevisor Töpfer: Das Geschäft hat vornehmlich in Spekulationspapieren folgenden Umsatz gehabt: Im April 1890 etwa 18, im Mai etwa 19, im Juni etwa 24, im Juli . etwa 19, im August 18, im September 12, im Oktober 10 Vr : Millionen Mark und im November 409,000 Mk. Die ge- . ringe Summe des letzten Monats erklärt sich aus dem gänz- . lichen Wegfall der Spekulationsgeschäfte. Der Umsatz in - Kassengeschäften betrug im angegebenen Zeiträume 5,931,000 Mk., der ganze Umsatz also 124,000,000 Mk. Das Geschäft sich der Bewegung zu Gunsten des freien Sonntags nicht im Interesse der Heilighaltung des letzteren, sondern im Interesse der besseren Förderung ihrer Agitation bemächtigt, und sie würde eS deshalb in erster Lime sein, welche, sobald in Frage käme, die gesetzgebenden Körper von neuem mit einer Materie zu befassen, die, wie es beim Kapitel der Sonntagsruhe der Fall ist, gerade die Kreise lebhaft interessirt, aus welchen die Sozialdemokratie sich vorzugsweise rekrutirt, kein Mittel scheuen, um ihre Propaganda für die Einstellung aller gewerblichen und industriellen Arbeit am Sonntag in alle die Schichten der Bevölkerung zu tragen, welche nur die Schattenseiten der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung erkennen und deren Einsicht in den Zusammenhang der Dinge jenseits der eigenen vier Wände aufhört. Darf deshalb von allen handelsgewerblichen Kreisen, die nicht der Sozialdemokratie verschrieben find, er wartet werden, daß sie die Unannehmlichkeiten der neuen Ordnung der Dinge, soweit dieselbe auf dem Verwaltungswege nicht zu mildern sind, vorerst auf sich nehmen und dabei von der Ein sicht sich leiten lassen, daß es gesetzliche Bestimmungen, die allen Theilen der Bevölkerung gleich gerecht werden, in dieser unvollkommenen Welt nun einmal nicht giebt, so wird hierin zugleich die beste Bürgschaft dafür liegen, daß, wenn die wie jedem neuen Gesetze, auch dem über die Sonntagsruhe, unbe dingt zu lassende Probezeit abgelaufen ist, der Gesetzgeber auf Grund gesammelter Erfahrungen wirklich in der Lage sein dürfte, zu unterscheiden, wo sein Vorgänger eine minder glückliche Hand gehabt habe und wo er richtig vorgegangen war. Nach dem die Bestimmungen über die Sonntagsruhe für das Handels gewerbe erst vor kurzem Gesetzeskraft erlangt haben, kann weder Menge noch Art der gemachten Erfahrungen bereits so be schaffen sein, daß sich ein Schritt rechtfertigen ließe, wie ihn die Petenten aus Köln und sonstigen Orten empfehlen möchten.