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l be- )ange Ent- chenM für Wilsdruff Pf- Str^ Mk, "Ak böh""'5 rkte^ ThurMt, Nossen, Menlkhn und die Umgkgkndkn Imlsölnll No. «S Freitag, de« 12. August 1892 Wilsdruff, den S. August 1892. Alsi-ungs« 'horsam, ohne den im bürgerlichen und öffentlichen Leben nichts gedeihen kann. Unterordnung muß sein, ohne sie ist keine segensreiche Entwickelung, kein Glück des Volkes möglich, einerlei, welche Staatsform auch gelten mag. Und darin haben die Feuerwehren seit Jahren ein gutes Beispiel gegeben, und ich bin gewiß, daß sie auch in schweren Zeiten bereit sein werden, für das Recht und die Ruhe des Bürgers einzustehen, für Ordnung und Sicherheit in Gemeinde und im Staate einzu treten. Ich glaube nicht, daß ich Sie erst aufzufordern brauche, Ihre ganze Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß schon beim Eintritt in Ihren Verein diese Auffassung berücksichtigt werde, lehrt, daß nur die Hingebung für die Allgemeinheit und der Gehorsam die Grundbedingungen des Glückes und der Wohl- Kr die Agl. Amtshauptmann sch aft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne ! Nummern 10 Pf. Bi-lh, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Tagesgeschichtc. » Berlin, 9. August. Der „Neichsanz." schreibt: Se. Majestät der Kaiser hat dem Staatsminister und Minister des Ochern Herrfurth die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats- ;kuste mit Pension unter Belassung des Titels und Ranges als Staatsminister, sowie unter Verleihung des Großkreuzes des 'Men Adler-Ordens mit Eichenlaub und der Königlichen Me, bewilligt und den Präsidenten des Staatsministeriums, vtaatsminister Grafen zu Eulenburg zugleich zum Minister des >l»nern ernannt. Königliche Amtshauptmannschaft v. Airchbach. in diplomatischen Kreisen sehr beachtet. Man glaubt zu wissen, daß er mit den bekannten Wiener Vorgängen anläßlich der Vermählung des Grafen Herbert Bismarck in Zusammenhang stehe. An den von verschiedenen Seiten angekündigten Rück tritt des in Wien sehr beliebten Botschafters glaubt man an unterrichteten Stellen in Berlin nicht. Der Großherzog von Baden hat kürzlich anläßlich eines Feuerwehrfestes eine bemerkenswerthe Rede gehalten, deren Wortlaut die „Karlsruher Ztg." wie folgt wiedergiebt: „Wir befinden uns in einer Versammlung, die einem Verein gilt, der nicht nur in seinen schönen Zwecken eine segensreiche Einrichtung für unser Volk darstellt, sondern der sich mehr und mehr ent wickelt hat als heilsame Erziehungsinstitution unseres Volkes, die erzieht zur Hingebung an das Ganze, zur Liebe zum Nächsten, zur gegenseitigen Hülfe, zum Zusammenfassen Allei in einem festen Bande, das Alle umschließt, eine Institution, die schon die jungen Kräfte, die sich in den Bund aufnehmen lassen, In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Material- und Schnittwaarenhändlerin Lmma Auguste Anvers in Lsssebauve, jetzt verehel. Andrä in Wilsdruff, zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf de« 24. August 1892, Vormittags 9 Uhr - dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst anberaumt. : Freitag, den 26. August -ss. Ihrs., S Uhr Bormit ^angt in dem Nachlaßgrundstücke des Hausbesitzers und Büchsenmachers Tkarl Gottlieb Ulbrrcht in Wilsdruff das zur Verlassenschaft Klicke, Betten, Handwerkszeugs, Vsrräthe an Patronen u. a. Nt. gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 4. August 1892. Bekanntmachung. Msnnensvküttungvn auf fiskalischen Straßen unter Benutzung der Danepfwalze werden in nächster Zeit stattfinden: Auf der Reffelsdorf^Nsffener Strafe: . zwischen Tanneberg und Deutschenbora in der Nähe der Rothschönberger Ziegelei vom 15.—17. August, b., in der Nähe des Bahnüberganges bei Niedereula vom 21.—23. August. Meißen, am 8. August 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. V. ILirvLUnvI». Bekanntmachung. Das 12. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 enthält: No. 65. Verordnung, die Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Epileptische zu Hochweitzschen betr., vom 8. Juli 1892. Obenbezeichnetes Stück des Gesetz und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 9. August 1892. Der Stadtrat h. fivkvi», Brgmstr. Bekanntmachung, den Verkauf von Bier, Branutwein und EMaareu über die Straffe au Soun und Festtagen betr. Nach neuerlicher Entscheidung des Königlichen Ministeriums des Innern ist den Schankwirthen, so weit ihnen Sonn- und Festtags der Schankbetrieb in ihren Localen gestattet auch der Verkauf von Bier, Branntwein und Eßwaaren über die Straße auf Grund der Gewerbeordnung an Sonn- und Festtagen nicht zu untersagen. Es ist jedoch dabei zu beachten, die hieraus sich ergebende Befugniß der Schankwirthe sich nur auf einen solchen Verkauf über die Straße zu erstrecken hat, welcher nichts weiter als eine besondere Form derjenigen Dar- ^ichung von Speise und Trank ist, die dem Wesen des Gast- und Schankwirihschaftsgewerbes entspricht. Soweit diese Grenze überschritten wird, hat der Verkauf von Genußmitteln Sejten Gast- oder Schankwirthes an Sonn- und Festtagen denselben Beschränkungen zu unterliegen, wie der Handel anderer Geiverbtreibender mit dergleichen Waaren. Im Anschluß an die Bekanntmachungen vom 24. Juni und 9. Juli dss. Js. wird dies hiermit zur Nachachtung veröffentlicht. Meißen, am 9. August 1892. ^-4^. Königliche Amtshanptmannfchaft. V. ItHi'vkbsvk. von der Sie gewiß Alle durchdrungen sind." Das Ergebniß der Roggenernte macht sich, wie aus Schlesien berichtet wird, bereits durch eine bedeutende Verbilligung der Roggen preise geltend. Während am Breslauer Markte Roggen (beste Waare) am 3. Mai d. I. 20,60 M. pro 100 kA. notirte, war der Preis am 3. August auf 15,60 M. ge sunken, in einem Vierteljahre also um 4,70 M. Mittlere Waare notirte am vorigen Freitag 14,80 M. Im Jahre 1891 zahlte man am 3. August in Breslau für Roggen 22 M., Bekanntmachung, die MaffenschüttnngW den fiskalischen Straffen betreffend. Da das Passiren von Straßenstrecken, auf welchen Massenschüttungen erfolgen, as Begegnen der Dampfwalze manches Mißliche für die Fuhrwerke hat, so ist von der König!. Amtshaupt- Mschaft nach Vernehmung mit der Königlichen Straßen- und Wasserbau-Inspektion beschloß worden, ohne damit eine Verbindlichkeit für die unbedingte Ausführung oieser Maßregel zu "^nehmen, doch thunlichst die Zeiten, zu welchen solche Arbeiten auf den fiscalischen Straßen vorgrnommen werden sollen unter Bezeichnung der fraglichen Straßenstrecken in den betreffenden Mblättern, sofern ihr rechtzeitig darüber Anzeige zugeht, zu veröffentlichen, nach Befinden die Amtssträßemneister dazu zu ermächtigen, damit die interessirten Fuhrwerksbesitzer thunlichst ihre Pachtungen darnach treffen können. Es wird dies in der kürzesten Weise geschehen und soll dadurch die Aufstellung von Warnungstafeln an den Ein- und Ausgängen der in der Ab gang begriffenen Straßentracte nicht ausgeschlossen werden. Indem die Königlicke Amtshauptmannschaft mit dieser Anordnung den Wünschen der Fuhrwerksbesitzer entgegenzukommen und Beschwerden der Letzteren hintanzuhalten hofft, ersucht bas verkehrende Publikum um auch seinerseits darauf Rücksicht zu nehmen, daß die fraglichen, für die Erhaltung guter Straßen doch unvermeidlichen Arbeiten möglichst ungestört zur "^führung gelangen können. Meißen, am 8. August 1892. Inserate werden Montags und Donnerstags! bis Mittags 12 Uhr angenommen. 1 Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Zur Besprechung erneuter Schritte im Interesse einer Mtausstellung in Berlin fand im Fraktionssaal Il des Reichs- Mgebäudes unter dem Vorsitz des Bauraths Kollmann eine Mammlung statt, in welcher die Nothwendigkeit betont wurde nochmals alle Hebel anzusetzen, um die Regierung zur Billigung nnd Unterstützung des Weltausstellungs-Projektes zu veran- fifin. Eine Kommission erhielt in dieser Beziehung den Auf- eine Eingabe an die Regierung zu richten. — Der deutsche Mchafter in Wien, Prinz Neuß, ist hier angekommen und Reichskanzler Grafen Caprivi zu einer längeren Unter-j fahrt der Familie, der Gemeinde und des Staates sind. Sie u.» nugun u> -vtcv.uu Mg empfangen worden. Sein Aufenthalt in Berlin wird werden nicht erstaunen, wenn ich sage Gehorsam; es ist der Ge- also 6,40 M, mehr, ass in diesem Jahre, Gleichwohl spüren