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Um hierzu beziehentlich zur Neuaufstellung solcher Statuten eine Anleitung zu geben, hat der Bundesrath einen Entwurf von Statuten für derartige Kassen unter dem 3. Jul> dss. Js. iniLentral-Blatte für das Deutsche Reich Ns. 2Y vsm s». I»« 1s8y2 Seite 547 flg-. veröffentlicht. Indem man die Kassenvorstände auf diese Veröffentlichung hiermit hinweist, empfiehlt man denselben, zur Vermeidung späterer Ueberstürzung bei Zeiten an die Umarbeitung du betreffenden Statuten zu gehen und sich hierbei des gedachten Musterentwurfes zu bedienen. Das Central-Blatt für das Deutsche Reich ist durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zu beziehen. Meißen, am 27. Juli 1892. 7 » s - v Königliche Amtshanptmannschaft. v. Kirchbach. Meißen, am 28. Juli 1892. » Hm, „ Stroh. „ 50 „ 50 Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Juni dss. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der Amts- Hauptmannschaft im Monate Juli dss. Js. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Marschfsuraae beträgt 7 Mk. 82,2 Psi für 50 Kilo Hafer, 3 » 62,2 „ 2 „ 52 „ Königliche Amtshanptmannschaft. v. Kirchbach. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen 1 ., des Brauereibesitzers Friedrich Reinhard Jahn in Wilsdruff, jetzt in Hainsberg, 2 ., des Brauereibesitzers Hermann Wilhelm Müller in Aeffelsdsrf und 3 ., über dem Nachlaß des Schnittwaarenhändlers Larl August Wehner in Wilsdruff wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 1. August 1892. Königliches Amtsgericht. Idr. eSunKlaN. fneilsg, «len 5. Kugu»K öl». Vonmittsgs Iv Ukn gelangt in der Flur Grumbach ein etwa l'/r Acker großes Stück Korn auf dem Halm zur Versteigerung. Bieterversammlung in der Herzog'schen Gastwirthschaft daselbst. Wilsdruff, den 1. August 1892. kusvk, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. . In dem zum Vermögen des vormaligen Gutsbesitzers Franz Richard Asst in Kaufbach eröffneten Konkursverfahren soll mit Genehmigung des bestellten Gläubiger ausschusses eine Abschlagsvertheiluna erfolgen. Nach dem auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Wilsdruff niedergelegten Verzeichnisse sind 911 Mk. 82 Pfg. bevorrechtigte und 27,010 Mk. 54 Pf. nicht- bevorrechtigte Forderungen zu berücksichtigen, und beträgt der verfügbare Massebestand 9014 Mk. 98 Pf. Dresden, am 1. August 1892. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Ouslav ÄHüUvr. Tagesgeschichle. Die jüngste, soeben beendete Nordlandsfahrt ist unserem Kaiser wiederum vortrefflich bekommen, er erfreute sich während dieser ganzen Zeit der besten Gesundheit, sieht außerordentlich frisch, wettergebräunt und blühend aus und spricht seine höchste Befriedigung über den ganzen Verlauf der Reise aus, die ihn wiederum einige der schönsten Stellen der Erde hat kennen lernen und bewundern lassen. Dem Könige Oskar von Schweden Hai er sofort von Wilhelmshaven aus eine in sehr warmen Worten gehaltene Depesche gesandt, in der er sich namentlich auch für die trefflichen Einrichtungen bedankt hat, die ihm den schnellen Verkehr mit der Heimath ermöglicht haben. In seiner Antwortdepesche hat König Oskar seiner besonderen Freude darüber Ausdruck gegeben, daß er Anfang September Kaiser Wilhelm in Götabmg werde begrüßen können. Der Reichskanzler Graf Caprivi hat Se. Maj. dem Kaiser Vortrag über die Berliner Weltausstellungsfrage gehalten. Wie verlautet, ist beschlossen, den Eingang aller Anfragen bezüglich des Projektes abzuwarten. Den definitiven Beschluß zu fassen, liegt auch dem Bundesrathe ob. Der Kaiser kann in dieser Sache nichts anderes zunächst thun, als die preußische Regierung beauftragen, beim Bundesrathe den Antrag auf Genehmigung der Ausstellung zu stellen. Nunmehr ist auch in Deutschland gegen die Cholera energisch mobil gemacht worden: an unserer ganzen Ostgrenze findet eine gesundheitliche Kontrole der aus Rußland kommen den Reisenden statt, das Gleiche geschieht in allen Seehäfen, in welchen Schiffe aus Südrußland einlaufen und endlich ist noch ein Verbot der Einfuhr von Kleidern, Lumpen, Obst :c. aus Rußland erlassen. Es wird gehofft, daß die Epidemie die Reichsgrenzen nicht überschreiten wird, doch ist darauf nicht sicher zu bauen, und so sind denn alle Gemeindeverwaltungen dringend aufgefordert, alles zu thun, was im Interesse einer erfolgreichen Abwehr der Cholera geboten erscheint. Die Aus dehnung der Seuche in Rußland selbst dauert ununterbrochen fort. Die Nachricht, daß Frankreich und die Schweiz beab sichtigen, bei den schwebenden Handelsvertragsver handlungen ihre gegenseitigen Tarifzugeständnisse nicht in den Handelsvertrag selbst aufzunehmen, sondern daß sie nur ihren internen Tarif in entsprechender Weise autonom ändern wollen, hat in einigen Zeitungen zu der Vermuthung Anlaß gegeben, daß dies zu dem Zwecke geschehe, um dritten Staaten, na mentlich auch Deutschland, welche die Meistbegünstigungen haben, den Mitgenuß dieser Vortheile vorzuenthalten Die An nahme, daß solche autonome Tarifermäßigungen nicht unter die Meistbegünstigung fallen würden, ist jedoch völlig unbegründet. Nach Artikel 11 des Friedensvertrags vom 10. Mai 1871 werden die deutsche und vie französische Regierung den Grund satz der gegenseitigen Behandlung auf dem Fuße der meist begünstigten Nation ihren Handelsbeziehungen zu Grundelegen. Nach Artikel 1 des neuen Handelsvertrages zwischen Deutsch land und der Schweiz ist jeder Theil verpflichtet, jede Be günstigung, jedes Vorrecht und jede Ermäßigung, welche er einer dritten Macht zugesteht, auch dem anderen vertragschlie ßenden Theile gegenüber in Kraft treten lassen. Auf Grund dieser Bestimmungen kommen Deutschland ohne Tarifermäßig ungen, welche Frankreich und die Schweiz vertragsmäßig oder durch autonome Aenderung ihrer Tarife sich gewähren, gleichfalls in vollem Umfange zugute. Diese Auffassung ist seither niemals bestritten worden. In dem Werke „System der Handelsver träge" von Schraut findet sich hierüber Seite 36 folgende Be merkung: „Durch die Meistbegünstigungsvereiubarung wird ein Anspruch auf den Mitgenuß solcher Tarifvortheile begründet, welche dritten Staaten, sei es auf Grundeinervertragsmäßigen Verpflichtung oder ohne solche Verbindlichkeit, tatsächlich ein- geräumt werden. Die Vortheile stehen und fallen mit den dritten Verträgen, bezw. autonomen Bestimmungen." Ueber die Noth der russischen Bauern, so schreiben neuer dings die „BirshewykaWedomisti": Die Ackerer, welche Eigen-! thümer sind, werden gezwungen sein, Lohnarbeiter zu werden. Nach dem Zeugniß der Bevollmächtigten des besonderen Noth standskomitees, Hofmeisters Netschajew-Makew, beläuft sich im Gouvernement Kasan der Verlust an Pferden auf viele Tausende während des letzten Jahres. Nach der kürzlich vor genommenen Pferdezählung waren im Kreise Zarewokoktfchaisk von 42000 im Februar jetzt nur noch 16 000 übrig geblieben, d. h. fast ein Drittel der Bevölkerung hat das Hauptwerkzeug seiner Arbeit eingebüßt. Im Kreise Schadrinsk (Gouvernement Perm) ist der Verlust an Pferden so groß, daß man die Felder thatsächlich nicht pflügen kann. Die Noth macht jedoch erfinderisch und so sind sog. menschliche Pflüge und Eggen in Betrieb gesetzt worden. Den Berichten des Departements für Ackerbau und landwirthschaftliche Industrie zufolge haben im Gouvernement Orenburg die Aussaaten bedeutend abgenommen, und zwar infolge des Mangels an Arbeitsvieh. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat das junge Fürstenthum Bulgarien fast unaufhörlich schwere Kämpfe um seine staatliche Selbständigkeit zu führen gehabt, und es scheint auch jetzt noch nicht eine Periode inneren Friedens und un gestörter Weiterentwickelung dem mit Hülfsquellen aller Art so reich gesegneten Lande bescheert zu sein, das trotz aller Hinder nisse und Schwierigkeiten einen außerordentlichen Aufschwung genommen hat. Zwar nur einmal mußte im offenen Felde die Gewalt der Waffen über das Dasein des bulgarischen Staates entscheiden, und mit Erstaunen sah die zivilisirte Welt auf die militärischen Leistungen des eben erst begründeten Heeres; aber der maßlose Ehrgeiz vermeintlich zurückgesetzter Offiziere und Beamten, skrupelfreie Gewinnsucht und orien talischer Mangel an wahrer Vaterlandsliebe ließen im geheimen immer neue Verschwörungen entstehen, die auf einen Umsturz der bestehenden Gewalten hinzielten. Und über diesem licht scheuen Treiben hielten die amtlichen Vertreter des revolutions feindlichen weißen Zaren ihre schützende Hand, die den Rubel wandern ließ und nicht sparte, ob es nun galt, den Batten berger oder den Koburger zu stürzen. Offiziere, die, wie Major Panitza, ihrer Heimath im serbischen Kriege große Dienste geleistet hatten, starben auf dem Sandhaufen als Ver- räther an Ehre und Pflicht, ganze Truppentheile erhoben sich und wurden von den bewaffneten Bürgern niedergeworfen, und wenn dann die Verhandlungen vor dem Kriegsgericht begannen fanden sich unter den Schuldigen immer einige russische Offiziere, die als Anstifter und Leiter thätig gewesen waren, aber der gerechten Strafe entgingen, weil auf Grund der inter nationalen Verträge der deutsche Generalkonsul, der bekanntlich seit dem Abbruch der Beziehungen zwischen Rußland und Bulgarien auch als Vertreter der russischen Interessen thätig ist, ihre Auslieferung verlangen mußte, eine Aufgabe, die er wohl oft mit tiefstem Widerwillen ausgeführt hat. Die russische Regierung aber überhäufte diese Organe ihrer Friedenspolitik, wenn sie glücklich wieder in Odessa und Petersburg angelangt waren, mit Ehren und, was ihnen wohl lieber war, mit Geld spenden. Eigentlich neue Aufklärungen über dieses Ränkespiel hat auch der Prozeß, der in Sofia eben zu Ende gegangen ist, nicht geliefert. Er war nur ein weiterer Beweis für die von keinerlei Bedenken gehemmte Handlungsweise der russischen Diplomatie, der jedes Mittel recht ist, um den verlorenen Ein fluß in Bulgarien wieder zu gewinnen. So verfolgte inan auch im westlichen Europa mit wenig Interesse den Gang der Verhandlungen, aus denen wohl hervorging, daß die eigentlichen Mörder des Ministers Beltschew nicht ergriffen werden konnten, sondern noch der goldenen Freiheit im heiligen Rußland sich erfreuen. Es trug wenig aus, ob die Schuld der Angeklagten in der strengen Form erwiesen wurde, wie es vor den Gerichten der alten Kulturstaaten hätte geschehen müssen; Bulgarien und seine Leiter sind in einer anderen Lage. Immer wieder be droht von Verschwörungen, müssen sie der Selbsterhaltung wegen die schärfsten Mittel anwenden, um einen Feind niederzuwerfen, dem Schonung völlig fern liegt, und verdient haben die Ver- von Spanien auf den Mord Wilhelms von urtheilten ihre Strafen durch Verbrechen aller Art gegen ihl Vaterland. Wenn die russischen amtlichen Blätter und der engen Freundschaft entsprechend auch die französische Presse die ärgsten Schmähungen auf den Fürsten Ferdinand und vor allein auf Stambulow häufen, dessen maßlose Blutgier wieder neue Opfer gefordert habe, so werden sie damit wenig Beifall finden. Seit Philipp von Spanien auf den Mord Wilhelms Oranien große Belohnungen setzte und so schließlich fanatisch? Miethlinge fand, die den furchtbaren Gegner beseitigten, weiß die Geschichte kaum von einem allem Gesetzen und Ueberliefer- ungen des Völkerrechts so hohnsprechenden Vorgehen, wie dein von der russischen Negierung gegen einen europäischen Prinze», den Fürsten Ferdinand, beliebten. In amtlichen, wenn aB geheimen Aktenstücken erklärte sie, beschlossen zu haben, „d^ Prinzen Koburg als Usurpator außerhalb aller Gesetze stehend zu betrachten und deswegen auch alle Handlungen, welche gege» Koburg zum Zwecke seiner Entfernung aus Bulgarien gerichtet sind, nicht als gerichtlich verfolgbar und strafbar anzuerkennen" Was heißt denn das anders als direkt zum Morde auffordern?' Es tritt die ganze asiatische, nur mit europäischem Firniß über? kleidete Rohheit der russischen Politik scharf und klar daro»d hervor, und dieses Beweisstück ist nicht etwa vereinzelt. D» bulgarische Regierung scheint im Besitz einer reichhaltige» Sammlung derartiger Schriftstücke zu fein, die nicht geeignet sind, irgend welche Achtung vor der russischen Diplomatie u»d ihren Vertretern auf der Vulkanhalbinsel zu verbreiten. Daß es den Russen vollständig gleichgültig ist, gegen wen sie dies? Mittel des Halbbarbarenthums anwenden, ist ja neuerdings auch durch Veröffentlichungen bekannt geworden, die es außer Zweifel setzten, daß der Aufstand in Bosnien gegen die öfter- reichifche Herrschaft nur das Werk panslavistischer Hetzer war. „Apokryph" haben die „St. Petersburger Zeitung" und daS „Journal de St. Petersbourg" diese vernichtenden Geheimakte» zu nennen beliebt, aber sie werden fchwerlich naive Köpfe finde», denen diese Behauptung den Eindruck der Wahrheit macht- Es liegt ihnen wahrscheinlich auch wenig daran, denn Männer mit einem so weiten Gewissen fragen wenig darnach, ob ihr Treiben auch einmal völlig blosgestellt wird. Man kann nicht sagen, daß der Ausgang des Prozesses die bulgarischen Ver schwörer bisher entmuthigt hätte; sie finden nach wie vor »' Serbien, in der Türkei, vor allem in Rußland jede ihnen er wünschte Unterstützung und Förderung; und so sehr auch ge wisse amtliche Kreise dies ableugnen, so ist es doch Thatsache, daß neuerdings sowohl in Belgrad wie in Konstantinopel triebe stattfinden, die auf umstürzlerische Unternehmungen >fl Bulgarien oder gegen die bulgarischen Machthaber abzielen. Aw kürzlich Natschewitfch in Konstantinopel war, sah er sich regel mäßig von ihm auflauernden Rumelioten beobachtet und gr folgt; der bulgarische Agent bei der hohen Pforte, Dimitrow, ist dort auch jetzt noch ebenso wenig seines Lebens sicher, w» es vor ihm sein im Februar d.J. ermordeter Vorgänger Bustc" witsch war. Aehnlich liegen die Dinge in Serbien und e wäre sehr zu wünschen, daß die Regierungen der beiden Land» ihren zahlreichen Versprechungen, endlich einmal gegen dich Verschwörer thatkräftig vorzugehen, die Ausführung folgen ließe"; Wenn Karl von Clausewitz noch einmal das Wesen des »A soluten Krieges philosophisch darzulegen hätte, würde er jek vielleicht zu anderen Umgrenzungen des Begriffs kommst- Er sah im Krieg eine Fortsetzung der Politik mit andere Mitteln, bezw. einen fortgesetzten Akt der Gewalt, vurch de eine politische Macht die andere zur Erfüllung ihres Wm^ zwingt. Der Friedenszustand zwischen Bulgarien undRußla» dürfte mit diesem philosophisch aufgefaßten Krieg eine »e zweifelte Aehnlichkeit haben. Die Bulgaren haben die russische Negierung schwer g- ärgert und ihr alle seit Jahren erlittenen Anfechtungen " Zinsen heimgezahlt. Sie hat amtliche russische Aktenstücke die Hände bekommen, worin die russische Regierung ganz Al die Ermordung des Fürsten von Bulgarien billigt und ^e 'fRisungei Wet ma 'dir gerat Mnstücke «bt der ? haben, did gchänc 'Ä Zusä lascht wl . New- AHtbaren Hf kleine 'Srordent A überfü ^Tobten l Serien k ^Fildartrl Kindes u ? Hebung Serien A > Offiz wert Msseehar Uebum A hinter Kr-Fir Aw habe A von d< Mvnunel Acht, Nw Aentrollir » zur sind S", der j>st, na re« Mn na« , - Ar »I 4' Au >de ' Acht; bl hübsche »nur L. - Nr stati ^Ng von Arseiner Asten vc kAwalde Siel Wils "stng iht "iktvr G e ein Lok nur s Ast stolz Ager der A die hie Ade am Ae und 'der die b '^ai tücht — M Atze unse Atniachui >-n dal Astnstein p Nomisc A»er kath A 7,88 's rften Scl Agenden N das Bewe tz, A' >Ng der ' nach i /Aist, wel .Altung Anden h< Pilsen, da ^mittags ^tin. v« Ar. Bhf. ' früh - Asterführu die >eise ' Hm- ,verlange " bei d. 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