Volltext Seite (XML)
issen, und rahm, war M Tagen ein Ver- ß, kurz vor Theil der gen Zweck s in sehr en werden a verwandt Rekrutcn- Oas übrig er Provinz einmal die r, so wird t nachBe- guis 6000 läßlich der Lidmungen ünstlerischec 00 fl. für ausarb eiter, 'chen Kran- n Bürgel- mgemeinde, n Armen- d der Na- Arbeiter der auration i» iterkeit her- llpparat verbinde» ) geben S» kung dieset re; die ad- Herr a>» ber in d» e Erklärung führe, s°' nachen, uN> ich ^chweft> veckskörper" mm de öfij t machten'^ Verlin »a^ a, Gnädig hterchen seiner N»' r»' WochüiM für Msdmff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne I Nummern 10 Pf. TharM DD, Menlehn md die Umgegeilden. Imlsölutt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. No. 8». Freitag, den 21. Oktober 1892. Bekanntmachung. Die Maul- und Klauenseuche im Orte Weistropp ist erlsschen. Meißen, am 17. Oktober 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. «1«» 22. ar«««« 1« II» Voriutttr»88 gelangen an hiesiger Gerichtsstelle folgende Gegenstände als: 1 Satz verschiedener Messer zu einer Stanzmaschine, 2 Stück Sohlenleder, 19 Stück Leisten, Schuhwaaren, 1 Taschenuhr und Kleidungsstücke zur öffentlichen Versteigerung. Wilsdruff, den 14. Oktober 1892. Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Nächsten Sonnabend, den 22. dieses Monats, Nachmittags um K Uhr sollen auf hiesigem Rathssitzungszimmer (Rathhaus 1 Treppe) unter den vor dem Termine bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf 6 weitere Jahre folgende Communländereien öffent lich verpachtet werden. 1 ., Feldparzelle No. 840 des Flurbuches, 124 (ZU. umfassend (sogenannte Spitze oberhalb der Viehwege); 2 ., Feldparzelle No. 892 des Flurbuches, 96 umfassend, (sogenannte Spitze unterhalb der Viehwege); 3 ., Viehwegsfleck No. 88, No. 894 des Flurbuches, 158 umfassend, und 4 ., die Feldparzellen links der Nossner Straße, Abtheilung 1, 2 und 3. Pachtlustige werden zu diesem Verpachtungstermine hiermit eingeladen. Wilsdruff, am 19. Oktober 1892. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Alle diejenigen hiesigen Gememdemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage sud T unter 2 hierzu verpflichtet sind, wollen sich behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 29. dieses Monats bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 2 Mark in der hiesigen Rathsexpedition anme'.den. Wilsdruff, den 20. October 1892. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. O Nach 8 der revidwten Städteordnung sind 1., zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützungen weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine direkte Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthaltes vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder, n., im Gememdebezirke ansässig sind, oder d., daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder c., in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; 2., zum Erwerbe des Bürgerrechtes vervflick?tet alle zur Bürgerrechtserwerbunq berechtigte Gemeindemitqlieder, welche 1 ., männlichen Geschlechtes sind, 2 ., seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 3 ., mindestens 9 Mark an direkten Staats-Steuern jährlich entrichten. Tagesgeschichte Das Pensum der nächsten Reichstagssession verspricht, ">ie wir schon an dieser Stelle hervorgehoben haben, ein außer gewöhnlich starkes zu werden. Wie aus offiziösen Mittheilungen ^rvorgeht, ist die Anzahl der bis jetzt in Frage kommenden Vorlagen in solchem Maße gewachsen, daß der Bundesrath daran denken muß, eine Sichtung vorzunehmen, um eineUeber- wstung des Reichstags zu verhüten. Entspricht eine solche Festsetzung eines enger als bisher umgrenzten parlamentarischen Arbeitspensums den wiederholt geäußerten Wünlchen des Reichs- ^gs, so wird eS namentlich darauf ankommcn, daß nicht Vor igen, die von besonderer Wichtigkeit sind, zu gunsten solcher deren Berathung ohne Schaden aufgeschoben werden kann, zu- Ackgestellt werden. Namentlich wird man erwarten dürfen, daß beispielsweise die Novelle zum Unterstützungswohnsitz, deren Verabschiedung zu unserem Bedauern in der vorigen Session d'cht mehr möglich war, diesmal durchberathen werde. Ferner über wird Werth darauf zu legen sein, daß auch diejenigen Anlagen zum Schutze des Handwerks, die in der vorigen Neichstagssession vom Staatssekretär von Boetticher als in Vorbereitung befindlich bezeichnet worden sind, dem Reichstage Aschen. Diese Vorlagen betreffen die Abzahlungsgeschäfte, orn Hausirhandel und die Handwerkerkammern. Bezüglich der Es heißt mit Bestimmtheit, daß der Kaiser sowohl den Reichstag wie den preußischen Landtag in Person eröffnen werde. Der Reichstag soll, wie bestimmt verlautet, am 22. No- »ember eröffnet werden. trifft, so waren, als der Staatssekretär des Innern in der er wähnten Sitzung darüber berichtete, die von den Behörden an gestellten bezüglichen Erhebungen „dem Abschlusse nahe". Auch diese Angelegenheit dürfte also ebenfalls inzwischen so weit ge fördert sein, daß dem Reichstage das positive Ergebniß unter breitet werden könnte. Ebenso aber ist es dringend nothwendig, daß die Vorlage des angekündigten Gesetzes über die Errichtung der Handwerkerkammern erfolgt. Zur bevorstehenden Reichstagssession erfährt die „Nat.-lib. Korr." aus angeblich zuverlässiger Quelle folgendes: Eine amtliche Veröffentlichung über den Inhalt der Militär - I. mittheilte, ein Gesetzentwurf damals bereits ausgearbeitet, er lag „augenblicklich" zur Prüfung den dabei betheiligten Vorlage erfolgt nicht vor dem Zusammentritt des Reichstages, der den Gesetzentwurf alsbald vorfinden wird. Die vorge schlagene Mehraushebung von Rekruten beträgt 60 000 Mann, worin gegen frühere Projekte bereits eine Ermäßigung enthalten ist. An dem Quinquennat hält die Regierung mit voller Ent schiedenheit fest. Sie dürfte auch, falls eine Verständigung über die neue Organisation nicht gelingt, eine Reichstagsauflösung ernstlichst in Erwägung ziehen. Im übrigen sollen die Auf gaben des Reichstages auf das möglichste beschränkt werden. Die in der vorigen Session bereits vorgelegten Gesetzentwürfe über den Cbeckverkehr und über Bekämpfung der Trunksucht werden jetzt nicht wieder eingebracht werden, dagegen werden die Gesetzentwürfe über den Verrath militärischer Geheimnisse und über Bekämpfung der Unsittlichkeit aufs neue erscheinen, wahr scheinlich wird auch das Reichsseucbengesetz vorgelegt werden. Eine Vorlage über Verschärfung des Preßgesetzes, von der in einigen Zeitungen die Rede gewesen ist, befindet sich noch in 1 den ersten Stadien der Vorbereitung. v.. v". Die Einbringung von Vorlagen in den Bundesrath voll- ^egelung des Betriebes der Abzahlungsgeschäfte war, wie Herr zieht sich in der Regel als eine einfache Förmlichkeit, d. h. der °»n Boetticher in der Reichstagssitzung vom 24. November v? Vorsitzende kündigt den Eingang der Vorlage an und knüpft Der Kaiser hat zur Linderung des in Homburg durch .. „„„y bis Cholera verursachten Nothstandes, insbesondere zum Zwecke Ressorts vor. Diese Prüfung dürfte inzwischen zu Ende ge- der Unterbringung und Erhaltung der durch die Seuche ihrer führt sein. Was die Einschränkung des Hausierhandels be stem und Ernährer beraubten Waisen 50000 M. gespendet. Der Senat hat beschlossen, diese Summe dem Komitee zur Gründung eines Unterstützungsfonds für die durch die Cholera verwaisten Kinder zu überweisen. daran einen Vorschlag wegen der geschäftlichen Behandlung, also wegen Ueberweisung der Sache an die zustehcnden Aus schüsse. Erörterungen über den Gegenstand pflegen dann erst an der Hand der Berichte und Anträge der Ausschüsse sich an zuknüpfen, wenn, wie es jetzt heißt, der Reichskanzler beab sichtigt, die Militärvorlage persönlich zu überreichen und mit einer besonderen Ansprache einzuleiten, so ist dies ein Vorgang, wie er bis dahin selten oder nie vorgekommen ist. Allenfalls ist Aehnliches bei der Einbringung des neuen Zolltarifs im Jahre 1878 geschehen. Wie mit Bestimmtheit versichert wird, wären über die einmaligen Ausgaben, d. h. also über die Auf wendungen, welche die Militärvorlage erfordert für die Be schaffung neuer Ausrüstungen, Kasernenbauten rc. rc. nur vor läufige Anschläge in weiten Umrissen entworfen. Näheres sei Vorbehalten und würde festgestellt werden je nach dem Umfang, in welchem die Annahme der Vorlage erfolgt. Es ließen sich daher Einzelangaben darüber nicht machen; die bis jetzt ange gebenen Summen seien sammt und sonders ungenau. Die Nachricht, daß die Regierung die alljährliche Fest stellung der Heeresstärke im Etat zuzugestehen bereit sei, scheint sich nicht zu bestätigen; wenigstens wird in der Vorlage, soweit sie bis jetzt feststeht, eine Frist bis zum Jahr 1899 vorge- schlagen, und man wird wohl voraussetzen dürfen, daß die Re» gierung auch daran festhalten wird. Sie gäbe sonst einen Grundsatz preis, auf dem sie Jahrzehnte lang mit größter Energie bestanden und der einen Kernpunkt aller unserer heftigen Kämpfe um die Heeresfrage gebildet hat. Wie oft haben wir gehört — und wir sind auch heute noch von der Richtigkeit dieser Anschauung überzeugt — daß die alljährliche Bewilligung die Gefahr in sich schließe, das Heer fortwährend in das Ge triebe von Parlaments-, Partei- und Wahlkämpfen hineinzu ziehen und damit eine der festesten Grundlagen des Staats in ihrer Beständigkeit und Unerschütterlichkeit zu bedrohen, die Macht des Parlaments auf Kosten der Sicherheit des Landes in bedenklichster Weise zu erhöhen. Und nun sollte es auf einmal gleichgültig sein, ob die Bewilligung der Hceresstärke