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WchmbiÄ R Mslimss Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post " bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne l Nummern 10 Pf. TharM Men, Ätbtnlchn Md die UmWtM. Imtsblutt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. * für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 93. Freitag, den 18. November 1892. Äie Erde ist so herbstlich müde, Der Frost zerstört die letzte Blüthe, Kein Vogel singt in Feld und Hag . . . Es ist der Todten Feiertag. Uno Markt und Straße sind verlassen, Doch durch der Gräber stille Gassen, Vom rauhen Windeshauch umweht, Mit leisem Schritt die Liebe geht. Am To-tenfeste. In ihrem Auge Thränen glänzen, Iudeß mit Laubgewind und Kränzen, In Schmerz und Wehmuth tiefgebückt, Sie selbst den ärmsten Hügel schmückt. ' Heut will sie fromm die Hände falten, Mit lieben Todten Zwiesprach halten, All' ihren Schmerz, vergangne Lust Ausklagen an der Todten Brust. Will unter kahlen Friedhofsbäumen Noch einmal sich zurücketräumen In jene Zeit voll Sonnenschein, Die nichts gewußt von Trennungspein. Will liebend die im Geist umfassen, Die, ach zu frühe, uns verlassen, Will finden, wenn uns Schmerz durchtost, An ihren'Hügel Ruh' und Trost. Und Beides wird uns hier beschieden: Im Garten Gottes wohnt der Frieden; Er weht aus Kreuz und Grabesstein, So mild in's wunde Herz hinein. Denn unsre Todten wollen sagen: Was willst Du trauernd uns beklagen? Wir theilten einst ja Deine Lust, Den Schmerz vergaß die todte Brust. Uns ist so wohl, es ruht sich stille, Fern von dem rauhen Weltgewühle; Kein Winter raubt uns Blüth' und Zier, Im ew'gen Frühling wohnen wir. O Menschenkind, was heißt denn sterben? Den ew'gen Frieden heißt's erwerben, Den weder Schmerz noch Leid durchbricht; Gönnst Du uns diesen Frieden nicht? Erlaß an die Ortsbehörden, die am 1. Dezember 1892 vorzunehmende Viehzählung betreffend. Da nach dein Beschlusse des Bundesrathes vom 7. Juli dss. Js. in allen deutschen Bundesstaaten eine Erhebung der Viehhaltung nach dem Stande vom 1. Dezember 1892 stattfinden, und diese Aufnahme von Haus zu Haus zu erfolgen hat, werden auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden in den nächsten Tagen den sämmtlichen Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes die bezüglichen Druckformulare, für deren Ausfüllung nach Anleitung der aufgedruckten Vorschriften jeder Hausbesitzer zu sorgen verpflichtet ist, zu dem Zwecke der Vertheilung von hier aus übersendet werden. Die Vertheilung der Formulare hat dergestalt zu erfolgen, daß längstens bis zum 23. November 1892 je ein solches in die Hände der Hausbesitzer gelangen muß. Vom 5. Dezember 1892 ab haben sich sämmtliche Ortsbehörden der-Wiedereinsammlung der Formulare zu unterziehen und dieselbe bis zum 10. desselben Monats zu beendigen. Hierbei ist ihrerseits darauf zu achten, daß nicht nur die ausgegebenen Formulare, auch diejenigen, welche nur das Nichlvorhanbensein von in den Bereich der Zählung fallenden Vieh bezeugen, vollständig und mit dem Namen des Hausbesitzers unterzeichnet wieder eingehen, sondern auch, soweit thunlich, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu prüfen und bei wahrgenommenen Mängeln deren Abstellung zu veranlassen. Bis zum 17. Dezember sind sämmtliche Listen des Ortes, nach der Kaiaster-Nummer-Folge geordnet, Seiten der Ortsbehörden anher einzureichen. Etwaige, bei der Bearbeitung der Ermittelungsergebnisse Seitens des Statistischen Büreaus wahrgenommenen Mängel werden durch das letztere den betreffenden Ortsbehörden direct mitgetheilt werden und sind durch diese schleunigst abzustellen. Meißen, am 12. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Birchbach. Bekanntmachung, die Wahl von Bezirkstagsabgeordneten aus den Höchstbesteuerten betr. Für die mit Ende dieses Jahres wegen Ablaufes der gesetzlichen Wahlperiode als Vertreter der Höchstbesteuerten aus hiesiger Bezirksversammlung ausscheidenden Herren Gutsbesitzer Gerlach-Sachsdorf, Fabrikdirector Haase-Cölln a. E., Baumeister Gtts-Meißen, Ziegeleibesitzer Ru-slph-Cölln a. E. und Rittergutspachter Steiger - Löthain sind die erforderlichen Ergänzungswahlen vorzunehmen, wozu Montag, -er 19. Dezember -ss. Js., Vormittags 11 Uhr, hiermit anberaumt wird. Die stimmberechtigten Höchstbesteuerten des hiesigen Bezirkes werden daher hiermit eingeladen, zu nurgedachtem Zeitpunkte im Sitzungssaals -er Usnigllehen Amt»* Hauptmannschaft hier sich einzufinden und die Wahl unter Leitung des unterzeichneten Ämtshauptmannes vorzunehmen, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Stimmberechtigten, welche bis Mittags 12 Uhr des obengedachten Tages in dem Wahllocale sich nicht eingefunden haben, von der Theilnahme an dieser Wahl ausgeschlossen sind. Endlich wird gemäß § 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betr., vom 21. April 1873 noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Liste der oben bemerkten Stimmberechtigten an hiesiger Kanzleistelle zur Einsichtnahme ausliegt, und daß etwaige Einsprüche gegen diese Liste bei deren Verlust spätestens bis zum 5. Dezember dss. Js. hier anzubringen sind. Meißen, am 14. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Mehrbietungstermin. Für das zum Nachlasse des Fleischermeisters Absls Ewald Bretschneider gehörige, an der Freiberger Straße allhier unter No. 2 des Brandkatasterö gelegene und auf Fol. 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Wilsdruff eingetragene Haus- und Gartengrundstück ist ein Preis von 7S00 Mark geboten worden. Auf Antrag der Erben werden diejenigen, welche einen höheren Preis zu geben bereit sind, hiermit geladen, Donnerstag, den 13. Dezember 1892, Bormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden und des Weiteren gewärtig zu sein. Wilsdruff, am 14. November 1892. Das Königliche Amtsgericht. lln. KsngloFF. Zum Todtenfest in ihm Trost zu suchen. Aber auch Diejenigen, welche in einem der Welt zugewandten Sinne oder gehindert durch äußere Um- Der letzte Sonntag im Kirchenjahre ist in der evangel. stände und bittere Nothwendigkeit den Gang zum Friedhof oder Kirche dem Andenken an die Todten geweiht. Es ist der stille, zur Kirche nicht haben antreten können, lassen doch wohl an der Todtensonntag. Treue Liebe wallt hinaus in die stillen! einem unbewachten Augenblicke an diesem Tage von der sanften Gräber und schmückt die Friedhöfe mit den letzten Rosen und § Bitte der Todten sich rühren und wenden geliebten Heimge- den sanften Immortellen. In der Kirche sammelt sich die i gangenen ihre Gedanken zu. Denn der Tod ist ein allgemeiner ernste Gemeinde, um aus Gottes Wort sich zu erbauen und Gast, gebeten oder nicht gebeten hält er Einkehr, und wer sonst > für Niemand Zeit hat, diesem einen Allgewaltigen öffnet er, j ob gern, oder ungern, die Thür. Um die Geschiedenen trauern die Ueberlebenden, indem sie dessen gedenken, was sie in ihnen verloren und was sie ihnen schuldig blieben. Oft läßt un erst der Tod die ganze Größe des Verlustes erkennen, und zu spät beklagen wir reuevoll, daß wir die Liebe nicht vergolten, die uns zugewendet ward. Die Liebe ist der Sonnenschein im menschlichen Leben, sie