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DmM, Mm, LÄmlch md die UMWki. AmLsbLcrtt für die Kgl. Kmtshauptmannschaft zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. - Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag» - und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rr. 92 ^icnstng, den 17. November 1885^ Bekanntmachung. Die auf den Monat September dieses Jahres festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage im Hauptmarktorte Meißen sind folgende: 7 M. 74 Pf. pro 50 Kilo Hafer, 4 - 25 - - - - Heu, 2 - 25 - - - - Stroh. Königliche AmtSkauptmannschaft Meißen, «m w. »W. I. V.: Gilbert, Reg.-Aff. Die feierliche Eröffnung des Landtags im Thronfaale des königl. Schlosses fand Donnerstag den 12. No vember, Mittags statt. Der Eröffnung ging ein Gottesdienst für die Abgeordneten in der evangelischen Hofkirche voraus, bei dem l)r. Kohlschütter die Festpredigt hielt. Nach Erledigung der Formalitäten verlas Se. Majestät der König Albert an seine Stände die Thron rede, welche folgendermaßen lautet: „Meine Herren Stände! Ich habe Sie zusammenberufen, damit Sie mit Meiner Regierung von Neuem die Arbeiten übernehmen, welche nach verfassungsmäßiger Ordnung für die öffentlichen Angele genheiten des Landes zu erledigen sind, und heiße Sie von Herzen willkommen. — Ihr Zusammentritt fällt in eine Zeit, in welcher die Gesammtlage des Landes zu meiner großen Freude sich im Ganzen als eine günstige darstellt. Durch Gottes Gnade von schweren allge- meinen Schicksalen verschont, hat unser Sachsen auch in den letztver gangenen Jahren die Bahn seiner gedeihlichen Entwickelung verfolgen und in förderlicher Entfaltung feiner Kräfte an der Befestigung und Mehrung jener Grundlagen arbeiten können, auf denen das sittliche Leben und der Wohlstand des Volkes beruht. Die gesetzlichen Ord nungen der einzelnen Verwaltungsgebiete haben sich auch in die ser Zeit als zweckentsprechend erwiesen, und die gewissenhafte Arbeit aller Derer, welche zu ihrer Ausführung berufen sind, ist nicht ohne sichtbaren Erfolg geblieben. — Als eine neue und höchst wichtige Er scheinung auf dem Gebiete der socialpolitischen Interessen sind die seit dem Schluffe der letzten Ständeversammlung wirksam gewordenen Reichsgesetze über die Krankenversicherung und über die Unfallversiche rung hervorgetreten. Es gereicht Mir zur Befriedigung, daß die Be hörden in richtigem Verständuiß der Ziele dieser gesetzgeberischen Maß nahmen mit Erfolg bemüht gewesen sind, die ihrem Geschäftskreise zu fallenden Vorbereitungen rechtzeitig fertig zu stellen, und daß die Be theiligten aller Orten dem Vollzug dieser bedeutenden Reformen eine eingehende und opferwillige Theilnahme entgegengebracht haben. — Es werden Ihnen Gesetzentwürfe vorgelegt werden, welche in Ueber einstimmung mit den wiederholt ausgesprochenen Wünschen der Ver treter der Landwirthschaft die Hebung der vaterländischen Viehzucht und die Erweiterung der über die Entschädigung wegen Viehverlusten in Seuchenfällen bestehenden Vorschriften erstreben; ferner, auf Grund der von der letzten Ständeversammlung angeregten Erwägungen, Ge setze, welche die Erleichterung und Erweiterung der Benutzung der freiwilligen Versicherung bezwecken, die mit der Landbrandversicherungs anstalt verbunden ist. Weiter wird Ihnen ein Gesetzentwurf zukom men, welcher eine festere und der neuen Rechtsentwicklung sich anschlie ßende Grundlage des polizeilichen Ausweisungsrechtes schaffen soll, und ein Entwurf, welcher eine fühlbare Lücke unserer Gesetzgebung über die Formen des Erwerbs des Bergwerkseigenthums auszufüllen bestimmt ist. — Ueber die Frage, in welcher Weise die Zukunft des eine so zahlreiche Bevölkerung ernährenden Freiberger Bergbaues wirksamer als bisher sichergestellt werden könne, haben eingehende Erörterungen stattgefundeu. Das Ergebniß derselben hat Meine Regierung bestimmt, Ihnen den Ankauf einer Anzahl Gruben dieses Bergbaues vorzuschla gen. — Gerne gedenke ich sodann an dieser Stelle des erfreulichen Aufschwungs des Feuerlöschwesens, dem Meine Regierung fortgesetzt ihre Aufmerksamkeit zuwendet. Ein von mir gestiftetes Ehrenzeichen ist dazu bestimmt, langen und ausgezeichneten Dienstleistungen bei Feu erwehren eine besondere Anerkennung zu gewähren. Gleichzeitig wird, um Verbesserung der bestehenden Feuerlöscheinrichtungen zu befördern und Gemeinden, welche schon jetzt größere Opfer dafür bringen, eine Erleichterung zu verschaffen, Ihnen eine angemessene Erhöhung der Beiträge vorgeschlagen werden, welche an Ortsfeuerlöschkassen abzu führen sind. — Die gewerblichen und landwirthschaftlichen Fachschulen sind auch in den letzten Jahren Gegenstand besonderer Fürsorge Mei ner Regierung gewesen. Sie wird jedoch an dem Grundsätze festhal ten, daß eine Unterstützung aus Staatsmitteln nur da gerechtfertigt erscheint, wo ein dauerndes Interesse der betheiligten Kreise sich haupt sächlich erkennbar macht. — Die abgelaufene Finanzperiode hat einen Ueberschuß von erheblichem Betrage ergeben. Er bietet die erfreuliche Füglichkeit, der weiteren Entwickelung des Verkehrs durch Fortsetzung des Eisenbahnbaues, durch Erweiterung des Straßennetzes und För derung der Elbschifffahrt eine erhöhte Thätigkeit zuzuwenden und da durch weiteren Kreisen neue Quellen des Wohlstandes zu erschließen. — Bei den wachsenden Erträgnissen der wichtigsten Einnahmequellen des Staats und bei der Erhöhung der Einnahmen aus Zöllen und Reichsstempelabgaben gewährt der Staatshaushalt für die nächste Firanzperiode bei aller Vorsicht seiner Aufstellung wiederum reichliche Mittel zur Förderung der Zwecke der Staatsverwaltung und der In teressen von Wissenschaft und Kunst. Zu besonderer Befriedigung aber gereicht es Mir, daß die günstige Finanzlage auch eine weitere Er leichterung der Steuerlast der Bevölkerung gestattet. Bei dem immer fühlbarer werdenden Drucke der Communal- und Schullasten wird Ihnen Meine Regierung Vorschlägen, die Hälfte der Einnahmen an Grundsteuern den Schulverbänden zur Erleichterung der Schullasten zu überlassen. — So mögen denn auch die Arbeiten dieses Landtags sich in jeder Hinsicht als förderlich und segensreich erweisen." Wenn man auch bei der unverkennbaren Besserung der ganzen Finanzlage auf eine frohe Botschaft aus königlichem Munde vorbe reitet war, ist doch der hocherfreuliche Inhalt der Thronrede wohl ge eignet, alle Ewartungen zu übertreffen. Wie eine sonnige Freuden kunde wird im ganzen Lande die Mittheilung wirken, daß die könig liche Staatsregierung es für möglich hält, durch Ueberweisung der halben Einnahme aus der Grundsteuer an die Schulverbände die Schul lasten zu erleichtern, welche so viele ärmere Gemeinden bei aller Opfer- freudigkeit für Erziehungszwecke als drückend empfanden. Zur Volkszählung vom 1. Dezember 1885. Wiederum sind nahezu fünf Jahre seit der letzten großen Volks zählung verflossen. Das deutsche Volk wird am l. December 1885 diese wichtige Staatshandlung zum Vierten Male seit der Begründung des Deutschen Reichs vornehmen. Alle auf deutscher Erde weilenden Personen werden an diesem Tage auf Millionen von Zählkarten oder Haushaltungslisten verzeichnet, um von da weiter auf die Hauptbücher der Einzelstaaten und schließlich in die tabellarischen Uebersichten des Reiches übertragen zu werden. Wir Bürger der modernen Staaten haben es bequemer als die Bewohner des Römischen Reichs zur Zeit von Christi Geburt, an welche „ein Gebot vom Kaiser Augustus erging, daß alle Welt ge schätzt würde . . . und Jedermann ging, daß er sich schätzen ließe, ein Jeglicher in seine Stadt." Wir werden geschätzt und gezählt, ohne daß wir unsere Wohnung zu verlassen brauchen. Der Zähler bringt 1 oder 2 Tage vor dem 1. December die Zählungslisten in jedes Haus und der Staat verlangt weiter nichts, als daß alle Haus haltungsvorstände die Formulare aufmerksam durchlesen und die ver schiedenen Rubriken am Morgen des 1. Decemder gewissenhaft aus füllen, damit sie an demselben oder am nächsten Tage von dem Zäh ler wieder abgeholt werden können. So einfach und mühelos auch diese Aufgabe für jeden einzelnen Bewohner ist. so giebt es doch leider Viele, welche den Volkszählun gen argwöhnisch gegenüberstehen und dahinter fiscalische oder militä rische Zwecke vermulhen. Beides ist unbegründet. Der Fiscus und die Militärbehörden kommen auf anderen Wegen zu ihren Zielen und wiederholen alljährlich ihre Nachforschungen; aber die Volkszählungen finden in jedem Jahrzent nur zweimal statt und dienen lediglich zur Erkenntniß des allgemeinen Zustandes der Bevölkerung. Alter und Geschlecht, Familienstand und Religion, Beruf und Erwerb, Staats angehörigkeit und Geburtsort der Bewohner sollen in einem Gesammt- bilde dargestellt werden. Wer darüber unrichtige Angaben macht oder Personen und Thatsachen verschweigt, fälscht das Gesammtergebniß und verletzt eine wichtige öffentliche Pflicht gegen Gemeinde, Staat und 'Nation! Die Zählung soll in abgegrenzten Zählbezirken und unter Leitung der Localbehörden mit Beihülfe freiwilliger Zähler ausgeführt werden. Das Amt der Zähler ist ein Ehrenamt und die Wahl ist daher auf solche Personen zu richten, deren Gemeinsinn und Befähigung da für bürgen, daß sie die Zählungsgeschäfte mit Umsicht instructions mäßig ausführen werden. Jeder Zähler soll nur 30 — 40, nach Befinden noch weniger Haushaltungen übernehmen, und die Mühe wird daher nicht groß sein. Man darf wohl vertrauen, daß die hohe politische und sociale Bedeutung des Zählungswerkes überall in deutschen Landen verstanden wird und daß sich am 1. December Millionen Deutsche mit Stolz als Glieder eines Ganzen fühlen werden. Am 1. December 1871 zählte' man 41,058,792, am 1. December 1875: 42,727,360 und am 1. De cember 1880: 45,234,061 Bewohner. Welches Resultat wird das Jahrfünft 1880 — 1885 ergeben?